Kommission f?r Verst??e der Psychiatrie gegen Menschenrechte

  • Kommission f?r Verst??e der Psychiatrie gegen Menschenrechte

    "Weltweit wird alle 75 Sekunden ein unschuldiger B?rger in die Psychiatrie gesperrt"

    Die Kommission f?r Verst??e der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM) setzt sich f?r menschen ein die zwangspsychiatrisiert werden
    Dabei d?rfen von psychiatern die menschenrechte abgesprochen werden
    oft geschehen solche zwangseinweisungen aus profitgier (aus der krankenkasse oder steuergeldern finanziert) oder weil es unliebsame menschen sind...die man auf solche art wirklich zu einem fall f?r den psychiater machen kann

    Die Arbeit der KVPM basiert auf der "Allgemeinen Erkl?rung der Menschenrechte" (verk?ndet von der Generalversammlung der
    Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948), der "Europ?ischen
    Konvention ?ber Menschenrechte und Grundfreiheiten" (verab-
    [url]schiedet am 4. November 1950 in Rom von den Au?enministern
    der europ?ischen Mitgliedsstaaten), dem Grundgesetz der
    Bundesrepublik Deutschland sowie auf der "Menschenrechts-
    erkl?rung f?r geistig Kranke", wie sie im Januar 1970 von der
    "International Commission on Human Rights" ausgearbeitet wurde.
    Die KVPM setzt sich f?r die Menschenrechte in der Psychiatrie ein.
    Die Rechte von Psychiatriepatienten werden vielfach mittels Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka, Elektroschocks,
    Fesselungen ans Bett und anderen entw?rdigenden Praktiken
    verletzt. Eine ordnungsgem??e Behandlung unter Beachtung des medizinischen Grundsatzes: "Das oberste Gebot ist es, den
    Patienten nicht zu sch?digen", ist vielfach nicht gew?hrleistet.
    Allein 1997 gab es mehr als 600.000 Einweisungen in deutsche
    Psychiatrien. Viele Tausende werden gegen ihren Willen hinter
    verschlossenen T?ren festgehalten.

    Es ist unsere satzungsgem??e Aufgabe: "die Menschenrechte ...
    gegen Missbr?uche durch die Psychiatrie und verwandte Gebiete
    zu sichern, solche Missst?nde zu untersuchen, bekannt zu machen
    und Abstellung zu verlangen, bzw. die rechtliche Verfolgung
    solcher Missbr?uche gegebenenfalls zu bewirken."
    Sowie "Aufkl?rung von Gesetzgebern, Beh?rden und der ?ffentlichkeit ?ber F?lle von Ineffektivit?t und sch?dlichen Auswirkungen
    psychiatrischer und psychologischer Methoden. Angestrebt
    wird der verbesserte Schutz von betroffenen Patienten und
    der Allgemeinheit durch Aufkl?rung und Reform."

    [url=http://www.kvpm.de/index.php?id=40]weiter[/url]

    Qelle


    Ausstellungen:
    Stuttgart: 30. Oktober ? 3. November
    M?nchen: 6. ? 11. November
    Frankfurt: 13. ? 18. November
    D?sseldorf: 20. ? 25. November
    Berlin: 27. November ? 2. Dezember
    Hamburg: 4. ? 9. Dezember

    weitere veranstaltungsorte in Europa

    Psychiatrischer Schutzausweis

    Sch?tzen Sie sich vor psychiatrischer Willk?r!


    T?glich werden in Deutschland im Durchschnitt 1.600 Menschen in eine Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.

    Gem?? dem Gesetz kann jede Person f?r 1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren Willen in einer Psychiatrie festgehalten und mit pers?nlichkeitszerst?renden Psychopharmaka "behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und dar?ber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt meistens unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst nicht angemessen verteidigen kann. In den seltensten F?llen hat der Patient ?berhaupt noch eine M?glichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gel?hmt, dass es ihnen unter den schweren Nebenwirkungen schwer f?llt, ?berhaupt einen einen klaren Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verl?sst sich der Richter meist auf den Psychiater und verf?gt in 39 von 40 F?llen, dass der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit einer (h?chst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt, wird man diese so schnell nicht mehr los.

    Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgef?hrdung darstellt.

    Dieser allgemein gehaltene Terminus l?sst, wie die Psychiater selbst sagen, einen weiten Interpretationsspielraum. Damit ist dem Missbrauch T?r und Tor ge?ffnet und unschuldige, gesunde Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychiatrie.

    Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker, Dr. Thomas Szasz, Professor f?r Psychiatrie emeritus, weltweit durch seine zahlreichen internationalen kritischen Ver?ffentlichungen bekannt, empfiehlt ein "Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willk?r der Psychiatrie. Die Kommission f?r Verst??e der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder vollj?hrigen Person, eine solche Willenserkl?rung bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person f?r minderj?hrige Familienangeh?rige sollte man seine Kinder vor diesen "Behandlungen" sch?tzen.

    Diesen Schutzausweis k?nnen Sie hier herhunterladen. Sollte Ihnen dies nicht zusagen, dann kontaktieren Sie bitte uns oder eines unserer Stadtb?ros per E-mail oder Post. Wir werden Ihnen den Schutzausweis im Passformat schnellstens zusenden.

    Empfohlene Vorgehensweise zur Verwendung dieses Schutzausweises:

    1.Tragen Sie die Namen der Person(en) Ihres Vertrauens in diesen Notfallausweis / diese Willenserkl?rung ein.

    2.Fertigen Sie mehrere Kopien an.

    3.Lassen Sie die Unterschriften von einem Notar beglaubigen.

    4.Geben Sie jeweils eine Kopie mit Ihrer Unterschrift der Person Ihres Vertrauens und soweit vorhanden, eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift Ihrem Rechtsanwalt. Auf Wunsch k?nnen Sie auch die KVPM als "Person Ihres Vertrauens" benennen, Sie werden dann kostenlos in das Schutzregister der KVPM aufgenommen und Ihre Rechte werden auf Wunsch, soweit notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wahrgenommen.

    5.Tragen Sie diese Willenserkl?rung f?r den Notfall immer bei sich, so dass sichergestellt ist, dass Ihr Wille auch zur Kenntniss gelangt.

    Sorgen Sie im Notfall bzw. im Falle einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie umgehend daf?r, dass die Person(en) Ihres Vertrauens von der Zwangsma?nahme erfahren und Ihnen beistehen kann.

    Weisen Sie immer wieder auf die Willenserkl?rung hin und auf die rechtlichen Konsequenzen. Weiteren Schutz erhalten Sie von den Personen Ihren Vertrauens. Weitere Ausk?nfte erhalten Sie von Ihrem lokalen KVPM Stadtb?ro

    Quelle


    weiter informationen unter:
    http://www.kvpm.de
  • hey,
    so einfach wie das oben dargestellt wird ist es nicht ! und ich spreche aus eigener erfahrung.
    ich habe kein problem damit dass die kvpm den scientologen geh?rt, da niemand dort mitglied werden muss um ihre hilfe in anspruch zu nehmen.
    nur sie k?nnen nicht wirklich helfen. mein partner hat diesen schutzausweis gehabt und ist trotzdem nach psychKG eingeliefert worden und gegen seinen willen zwangsmedikamentiert worden.
    die kvpm hat einen guten fragebogen um das was passiert ist zu dokumentieren und sie hilft mit adressen von anw?lten weiter, wenn man rechtlich dagegegen vorgehen will. aber man kann rechtlich nicht dagegen vorgehen, da das psychKG wirklich ein rechtsfreier raum ist und die ?rzte sich ALLES erlauben d?rfen ohne rechtliche konsequenzen.
    wir hatten mehrfachen kontakt mit der kvpm aber WIRKLICHE hilfe k?nnen auch die nicht geben.
    letztendlich bleibt nur selber kriminell werden um den missst?nden abhilfe zu schaffen - sprich die leute "klauen" die gegen ihren willen in der klapse festgehalten werden.
    LG
    ein
    sternenkind
  • selbst wenn es nicht helfen sollte
    wenigstens macht es ein paar menschen darauf aufmerksam das das eine beliebte methode ist menschen aus dem weg zu r?umen

    die kvpm organisiert ausstellungen ?ber die methoden und die rechtsfreir?ume

    kannst du belegen das die kvpm den scientologen (an)geh?rt?

    gru? NHSH
  • ich muss nicht belegen dass die kvpm scientologen sind...
    wenn du genaueres wissen willst, dann google einfach mal oder nimm eine andere suchmaschine deiner wahl. du wirst schnell auf die verbindungen und zusammenh?nge stossen.
    ich hab im moment einfach nicht die zeit dir was auseinander zu klam?sern, also bitte selber suchen =)
    LG
    ein
    sternenkind
  • Was ein Gl?ck das mein Schwiegervater Arzt ist.
    Da w?re es dann nicht so leicht einfach zu behaupten das mein Mann und ich einen an der Klatsche haben...immerhin haben wir einen Arzt und eine Krankenschwester in der Familie.

    So komische Typen, die sich als Psychiater ausgegeben haben und behaupten wollten ich w?re ein Fall f?r die Geschlossene, sind mir auch schon mal begegnet. Da war der Knackpunkt lediglich der, das ich nicht deren Meinung war und dagegen gehalten habe.
  • @illuminatus

    - siehe lebenslauf von herrn Harry J. Heutschi, Ryke Geerd Hamer und vielen anderen systemkritikern
    - lese psycho-politik (Das IV. Reich l?sst gr??en)

    - auszug aus einem urteil des Bundesgerichtshof: (BGH, III ZR 45/ 24.04.1961)

    "Die Erfahrung hat gezeigt, da? Heilanstalten immer wieder zur Festhaltung angeblich Gesiteskranker oder f?r die ?ffentlichkeit l?stiger Personen mit Hilfe get?uschter oder ihre arztliche Pflichten verkennender ?rzte mi?braucht werden"

    - Der Spiegel, 12/1980
    "Wo immer sich ... Nonkonformisten oder Polit-Abweichler regten, hielten Psychiater notfalls schnell erfundene diagnostische Verw?nschungsformeln bereut - vom allgmeinen 'Querulantenwahnsinn' bis zum 'Sufragettenwahn' oder zur 'Paranoia reformatoria s. politica', einer Sch?pfung des prominenten Psychiaters R. von Krafft-Ebbing"

    - Gerd Postel: "Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des AKademischen stecken" (www.gerd-postel.de, gab sich mit gef?lschten papieren als psychiater aus, ein hochstapler der unter den "echten" medizinern nicht auffiel, durch zufall flog es auf)

    herrn heutschi nach ist es ein relativer schutz sich bei der gefahr einer einweisung bei einem selbst ausgesuchten pschiater st?ndig "behandeln" zu lassen, jedenfals nach schweizer gesetzten

    beste gr??e NHSH