Die Kommission f?r Verst??e der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM) setzt sich f?r menschen ein die zwangspsychiatrisiert werden
Dabei d?rfen von psychiatern die menschenrechte abgesprochen werden
oft geschehen solche zwangseinweisungen aus profitgier (aus der krankenkasse oder steuergeldern finanziert) oder weil es unliebsame menschen sind...die man auf solche art wirklich zu einem fall f?r den psychiater machen kann
Die Arbeit der KVPM basiert auf der "Allgemeinen Erkl?rung der Menschenrechte" (verk?ndet von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948), der "Europ?ischen
Konvention ?ber Menschenrechte und Grundfreiheiten" (verab-
[url]schiedet am 4. November 1950 in Rom von den Au?enministern
der europ?ischen Mitgliedsstaaten), dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland sowie auf der "Menschenrechts-
erkl?rung f?r geistig Kranke", wie sie im Januar 1970 von der
"International Commission on Human Rights" ausgearbeitet wurde.
Die KVPM setzt sich f?r die Menschenrechte in der Psychiatrie ein.
Die Rechte von Psychiatriepatienten werden vielfach mittels Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka, Elektroschocks,
Fesselungen ans Bett und anderen entw?rdigenden Praktiken
verletzt. Eine ordnungsgem??e Behandlung unter Beachtung des medizinischen Grundsatzes: "Das oberste Gebot ist es, den
Patienten nicht zu sch?digen", ist vielfach nicht gew?hrleistet.
Allein 1997 gab es mehr als 600.000 Einweisungen in deutsche
Psychiatrien. Viele Tausende werden gegen ihren Willen hinter
verschlossenen T?ren festgehalten.
Es ist unsere satzungsgem??e Aufgabe: "die Menschenrechte ...
gegen Missbr?uche durch die Psychiatrie und verwandte Gebiete
zu sichern, solche Missst?nde zu untersuchen, bekannt zu machen
und Abstellung zu verlangen, bzw. die rechtliche Verfolgung
solcher Missbr?uche gegebenenfalls zu bewirken."
Sowie "Aufkl?rung von Gesetzgebern, Beh?rden und der ?ffentlichkeit ?ber F?lle von Ineffektivit?t und sch?dlichen Auswirkungen
psychiatrischer und psychologischer Methoden. Angestrebt
wird der verbesserte Schutz von betroffenen Patienten und
der Allgemeinheit durch Aufkl?rung und Reform."
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Qelle
Ausstellungen:
Stuttgart: 30. Oktober ? 3. November
M?nchen: 6. ? 11. November
Frankfurt: 13. ? 18. November
D?sseldorf: 20. ? 25. November
Berlin: 27. November ? 2. Dezember
Hamburg: 4. ? 9. Dezember
weitere veranstaltungsorte in Europa
Psychiatrischer Schutzausweis
Sch?tzen Sie sich vor psychiatrischer Willk?r!
T?glich werden in Deutschland im Durchschnitt 1.600 Menschen in eine Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.
Gem?? dem Gesetz kann jede Person f?r 1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren Willen in einer Psychiatrie festgehalten und mit pers?nlichkeitszerst?renden Psychopharmaka "behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und dar?ber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt meistens unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst nicht angemessen verteidigen kann. In den seltensten F?llen hat der Patient ?berhaupt noch eine M?glichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gel?hmt, dass es ihnen unter den schweren Nebenwirkungen schwer f?llt, ?berhaupt einen einen klaren Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verl?sst sich der Richter meist auf den Psychiater und verf?gt in 39 von 40 F?llen, dass der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit einer (h?chst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt, wird man diese so schnell nicht mehr los.
Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgef?hrdung darstellt.
Dieser allgemein gehaltene Terminus l?sst, wie die Psychiater selbst sagen, einen weiten Interpretationsspielraum. Damit ist dem Missbrauch T?r und Tor ge?ffnet und unschuldige, gesunde Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychiatrie.
Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker, Dr. Thomas Szasz, Professor f?r Psychiatrie emeritus, weltweit durch seine zahlreichen internationalen kritischen Ver?ffentlichungen bekannt, empfiehlt ein "Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willk?r der Psychiatrie. Die Kommission f?r Verst??e der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder vollj?hrigen Person, eine solche Willenserkl?rung bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person f?r minderj?hrige Familienangeh?rige sollte man seine Kinder vor diesen "Behandlungen" sch?tzen.
Diesen Schutzausweis k?nnen Sie hier herhunterladen. Sollte Ihnen dies nicht zusagen, dann kontaktieren Sie bitte uns oder eines unserer Stadtb?ros per E-mail oder Post. Wir werden Ihnen den Schutzausweis im Passformat schnellstens zusenden.
Empfohlene Vorgehensweise zur Verwendung dieses Schutzausweises:
1.Tragen Sie die Namen der Person(en) Ihres Vertrauens in diesen Notfallausweis / diese Willenserkl?rung ein.
2.Fertigen Sie mehrere Kopien an.
3.Lassen Sie die Unterschriften von einem Notar beglaubigen.
4.Geben Sie jeweils eine Kopie mit Ihrer Unterschrift der Person Ihres Vertrauens und soweit vorhanden, eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift Ihrem Rechtsanwalt. Auf Wunsch k?nnen Sie auch die KVPM als "Person Ihres Vertrauens" benennen, Sie werden dann kostenlos in das Schutzregister der KVPM aufgenommen und Ihre Rechte werden auf Wunsch, soweit notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wahrgenommen.
5.Tragen Sie diese Willenserkl?rung f?r den Notfall immer bei sich, so dass sichergestellt ist, dass Ihr Wille auch zur Kenntniss gelangt.
Sorgen Sie im Notfall bzw. im Falle einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie umgehend daf?r, dass die Person(en) Ihres Vertrauens von der Zwangsma?nahme erfahren und Ihnen beistehen kann.
Weisen Sie immer wieder auf die Willenserkl?rung hin und auf die rechtlichen Konsequenzen. Weiteren Schutz erhalten Sie von den Personen Ihren Vertrauens. Weitere Ausk?nfte erhalten Sie von Ihrem lokalen KVPM Stadtb?ro
Quelle
weiter informationen unter:
http://www.kvpm.de