Kommissarische Reichsregierung[en]
1. Einleitung
Seit einigen Jahren st??t man, wenn man im Internet nach Informationen ?ber M?glichkeiten sucht, sich vor unangenehmen (Zahlungs-)Pflichten gegen?ber Beh?rden zu dr?cken (Steuern, Bu?gelder, Wehrpflicht, Rundfunkgeb?hr, drohende Zwangsvollstreckung u.?.), immer h?ufiger auf Seiten sog. "kommissarischer Reichsregierungen" bzw. "Exilregierungen des Deutschen Reiches". Dort wird mit der Behauptung geworben, als "B?rger" des Deutschen Reiches stehe man der Bundesrepublik Deutschland "exterritorial" gegen?ber, weswegen diese keinerlei Forderungen stellen d?rfe bzw. alle ihrerseits erhobenen Forderungen "illegal" seien.
Die Vertreter dieser "Reichsregierungen" berufen sich darauf, dass das Deutsche Reich juristisch nie untergegangen ist und stellen die Legitimit?t der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Verfassungsorgane in Frage. An ihre "Reichsb?rger" verkaufen sie zahlreiche Dokumente, wie "Personenausweise", F?hrerscheine, Gewerbeerlaubnisse und sogar Kfz-Kennzeichen des "Deutschen Reiches".
Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.), in der es in erster Linie um die Frage der Rechtm??igkeit des sog. Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR ging. Im Rahmen dieser Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht auch dar, welche v?lkerrechtlichen Probleme sich nach Ende des 2. Weltkrieges durch die Teilung Deutschlands hinsichtlich des deutschen Staates aufgetan hatten. Die f?r die "Reichsregierungen" wichtigsten S?tze des Urteils lauten dabei:
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der V?lkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 ?berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus?bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm?chte noch sp?ter untergegangen ist; das ergibt sich aus der Pr?ambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der st?ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festh?lt. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsf?higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf?hig. (...) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr?ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches (...)[1]
Die diversen "Reichsregierungen" sehen sich nun als die laut BVerfG fehlenden "Organe" an und behaupten, durch ihre Existenz das "Deutsche Reich" wieder handlungsf?hig gemacht zu haben. Zudem st?tzen sie sich auf die Aussage, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches. Daher, so die "Reichsregierungen", habe sie auch keinerlei Befugnisse, f?r das Deutsche Reich zu handeln.
Bemerkenswert ist, dass der letzte Satz der oben zitierten Passage allerdings noch etwas weitergeht und daher vollst?ndig lautet:
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine r?umliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identit?t keine Ausschlie?lichkeit beansprucht.
Dar?ber hinaus sprechen die "Reichsregierungen" - trotz des Deutschlandsvertrages von 1955 und des "2+4-Vertrags" von 1990 - der Bundesrepublik Deutschland die v?lkerrechtliche Souver?nit?t ab und bezeichnen sie unter Bezugnahme auf den damaligen SPD-Verhandlungsf?hrer im Parlamentarischen Rat - Carlo Schmid - als "Organisationsform einer Modalit?t der Fremdherrschaft" (OMF).
Von allen "Reichsideologen" wird auch die Legitimit?t des Grundgesetzes angezweifelt. Das Grundgesetz sei keine Verfassung, da nicht "vom Volk" bestimmt. Quasi als ?bergangsverfassung sehen die "Reichsregierungen" daher "die vom deutschen Volk frei gew?hlte (Weimarer) Reichsverfassung" vom 11. August 1919.
Rechtlich v?llig abstrus ist die Behauptung der "Reichsregierungen", die Bundesrepublik Deutschland sei im Juli 1990 erloschen, da angeblich der damalige US-Au?enminister James Baker Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) gestrichen habe. Dieser Artikel habe allerdings den Geltungsbereich des Grundgesetzes enthalten. Durch seine Streichung sei nun nicht mehr festgelegt, in welchem r?umlichen Umfang die Bundesrepublik Deutschland existiere, sie sei daher erloschen und seitdem eine "illegale Diktatur".
An dieser Stelle auf alle "Argumente" der "Reichsregierungen" einzugehen, w?rde den Rahmen sprengen. Die "KRR"-FAQ besch?ftigt sich umfassend mit den einzelnen Positionen.
2. "Reichsregierungen": Harmlose Spinner oder Rechtsextremisten?
Der Traum von der Wiederauferstehung des Deutschen Reiches ist in der rechten Szene weit verbreitet. Verh?ltnism??ig gro?e Bekanntheit hat dabei in der j?ngsten Vergangenheit das Deutsche Kolleg um Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen erlangt, die von einem Vierten Deutschen Reich schw?rmen.[2] Doch gibt es daneben unz?hlige weitere Gruppen und/oder Einzelpersonen, welche sich das Deutsche Reich zur?ckw?nschen, mal in den Grenzen von 1937, mal in denen von 1939 oder von 1914. Die Bundesrepublik, so wird ?berall deutlich, sei kein legitimer Staat, das Grundgesetz keine Verfassung.
Damit, auch die "Reichsregierungen" der rechten Szene zuzuordnen, scheinen sich noch immer viele schwer zu tun, insbesondere die zust?ndigen Beh?rden. Wird man beispielsweise im Internet mit den Argumenten der "Reichsregierungen" konfrontiert, so erscheinen diese jedem mit juristischen Grundkenntnissen oder jedenfalls einer guten Allgemeinbildung als v?llig abwegig. In der Regel ernten die "Reichsideologen" daher blo? ein belustigtes - teilweise bemitleidendes - Kopfsch?tteln. Bei den Beh?rden scheint daher ?berwiegend die Einsch?tzung vorzuherrschen, dass es sich bei den "Reichsideologen" lediglich um harmlose Spinner und Querulanten handele. So zitierte das "Schw?bische Tagblatt" im Februar 2002 den Berliner Verfassungsschutz mit der Einsch?tzung, die "Reichsregierungen" seien nicht rechtsextremistisch, sondern "harmlos, weil beknackt".[3] In der "Freien Presse" wurde im November 2003 ein Mitarbeiter der Pressestelle des Bundesinnenministeriums zitiert, der mit Blick auf die "kommissarische Reichsregierung" von einer "Kleinstgruppierung" sprach, die "haupts?chlich mit skurrilen ?u?erungen und absurden Aktionen" in Erscheinung trete.[4]
Sicher ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich von Argumenten der "Reichsregierungen" auch "normale" Querulanten, selbsternannte "Justizopfer" oder Menschen angezogen f?hlen, die vom Alltag in der Bundesrepublik Deutschland aus den verschiedensten Gr?nden ?berfordert sind. Einige Mitglieder der "Reichsregierungen" scheinen zudem im Verkauf von so genannten "Ausweisen" eine lukrative Einnahmequelle zu sehen. So finden sich in diesen Kreisen dubiose "Anlageberater" und andere selbsternannte Wirtschaftsexperten, die bereits mit der Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht oder mit einem Gericht Kontakt gehabt haben. In Stuttgart standen nach Informationen der "Stuttgarter Nachrichten"[5] beispielsweise im Juli 2003 zwei M?nner vor Gericht, die 323 Anleger um 2,6 Mio. EUR geprellt haben sollen. Ihr "Verteidiger" war ein selbsternannter "reichsrechtlicher Rechtsbeistand", der mit Polizeigewalt aus dem Gerichtssaal gef?hrt werden musste, nachdem er bereits im Vorfeld den Kammervorsitzenden bedroht hatte.
Doch auch rechtsextremistische "Verschw?rungstheoretiker" wie Jan van Helsing alias Jan Udo Holey greifen vereinzelt auf Theorien der "Reichsideologen" zur?ck. In seinen indizierten "Geheimgesellschaften II" zitiert Holey zum Thema "Dritte Macht" auszugsweise das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 hinsichtlich des Fortbestehens des Deutschen Reiches und vermutet, der eigentliche Grund dieses Urteils sei, dass "es den Alliierten nicht gelungen ist, das Dritte Reich zu bezwingen". Zudem stehe "das Reichsgesetz ?ber dem der Bundesrepublik", so Holey.[6]
In j?ngster Zeit scheint bei einigen Beh?rden allerdings ein Umdenken eingesetzt zu haben, nachdem sich z.B. Medienberichte ?ber Bedrohungen von Richtern, Beamten u.a. geh?uft haben. So sei einem Bericht der "Th?ringer Allgemeine" vom 4. Februar 2005 zufolge[7] ein Amtsrichter, der einen Haftbefehl gegen einen "Reichsb?rger" angeordnet hatte, mit der "Reichsacht" belegt worden, was bedeute, dass der Richter nun "vogelfrei" sei und niemand eine Strafe zu f?rchten br?uchte, der ihn umbringe. Au?erdem habe der Richter nachweisen sollen, dass er kein Jude ist. Der Th?ringer Verfassungsschutz befasst sich, so ist dem Bericht zu entnehmen, inzwischen mit den "Reichsregierungen".
Absto?end f?r viele Rechtsextremisten ist an einigen "Reichsregierungen" deren Berufung auf die Alliierten. Nach ihren eigenen Grundlagen sind diese "Reichsregierungen" durch die USA als "Hauptsiegermacht" dazu erm?chtigt worden, f?r das Deutsche Reich t?tig zu werden. Eine solche Abh?ngigkeit vom "Kriegsgegner" erscheint denjenigen, die ein "souver?nes Reich" fordern, nat?rlich nicht erstrebenswert. Vermutlich auch aus diesem Grund hat sich die "Exilregierung des Deutschen Reiches" von der angeblichen Erm?chtigung durch die USA distanziert. Man wolle "keinen Restriktionen oder Bevormundungen durch irgendeine sog. Siegermacht" unterliegen, schreibt der "Pressesprecher" Uwe Bradler im G?stebuch der Informationsseite der "Exilregierung". Die Forderung nach den Grenzen von 1937 gilt bei dieser "Regierung" lediglich als "der Spatz in der Hand. Die Taube auf dem Dach w?ren dann die Grenzen von 1914", so Bradler bei einer Informationsveranstaltung Ende Januar 2005.[8] Gleichzeitig fordert die "Exilregierung" in ihrer "Gr?ndungserkl?rung" das "Annullieren der Kriegsschuldl?ge", beklagt "die gewollte Reduzierung des IQ der Jugend des gesamtdeutschen Staatsvolkes" sowie das "Importieren fremder Kulturen und Glaubensrichtungen ohne R?cksicht gegen?ber der christlichen Kirche" und das "Anwerben ausl?ndischer, angeblich besser ausgebildeter Arbeitskr?fte". So offen ausl?nderfeindlich ist bisher noch keine "Reichsregierung" aufgetreten.
Die Verbindungen der "Reichsregierungen" bis tief in die rechtsextreme Szene sind trotz vereinzelter ideologischer Differenzen nicht zu ?bersehen. Sie zeigen sich zum Beispiel in der Person eines "kommissarischen Oberpr?sidenten" mit einer Vergangenheit in DSU und der Brandenburger DVU.[9] Ein weiterer "Reichsideologe", der Gr?nder des "Zentralrats der KRR", Hagen Palleske, war (Gr?ndungs-)Mitglied der "Republikaner" (REPs) und 1985/86 deren erster Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein.[10] Ein ehemaliger "Reichspr?sident" war Mitglied der NPD - allerdings habe er den Mitgliedsantrag angeblich "aus Versehen" ausgef?llt.[11] Im Internetforum der "Exilregierung" wird mehr oder weniger offen f?r die NPD geworben. Der bereits erw?hnte "Pressesprecher" dieser "Exilregierung" leugnet schon mal ?ffentlich den Holocaust und war im Dezember 2003 Gastredner bei einem Fest zur "Wintersonnenwende" auf dem "Reichshof" des Rechtsterroristen Manfred Roeder. Auch Roeder vertritt die wesentlichen "Reichsthesen" und beruft sich u.a. auf das eingangs erw?hnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts.[12] Neben Uwe Bradler war bei der Veranstaltung anwesend: Gerhard Ittner, selbsternannter "Sachwalter des Deutschen Reiches" von der N?rnberger Neonazi-Gruppe "B?rgerinitiative Ausl?nderstop".[13] Dessen Kamerad Christian B?rthel wird z.B. im Th?ringer Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2003 als Rechtsextremist erw?hnt, verbreitet die "Rechtsgrundlagen" einer "Reichsregierung" und macht Werbung f?r die Internetseiten einer "Nationalversammlung des Deutschen Reiches".[14] Deren "Pr?sident" k?ndigte in einem Schreiben an die "Reichsb?rgerinnen und Reichsb?rger" seine Teilnahme am Nazi-Aufmarsch in Wunsiedel 2004 an.[15]
Diverse "Reichsideologen" sind bereits wegen Volksverhetzung einschl?gig vorbestraft, so der Betreiber der Domains unglaublichkeiten.com und unglaublichkeiten.info, Bernhard Becker,[16] der zudem mit seinem "Neuschwabenland-Forum" bei Germar Rudolf Unterschlupf gefunden hat. Die Bundespr?fstelle f?r jugendgef?hrdende Medien pr?ft derzeit eine Indizierung der "unglaublichen" Internetseiten wegen ihrer volksverhetzenden Inhalte.
Nicht zuletzt zeigen sich auch personelle Verbindungen zu Horst Mahler, der die Bundesrepublik ebenfalls als "Organisationsform einer Modalit?t der Fremdherrschaft" bezeichnet, wesentliche Argumente der "Reichsregierungen" (vor allem das behauptete Erl?schen der Bundesrepublik durch Streichung des Art. 23 GG a.F.) in einer E-Mail an Klaus Weichhaus jedoch als "konfus und unhaltbar" bewertet.[17] Weichhaus selbst, ehemaliger "Berater" der "KRR" und nun "in Gesch?ftsf?hrung ohne Auftrag" f?r die vermeintlichen Interessen des Deutschen Reiches t?tig, steht dem von Mahler ins Leben gerufenen "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten" (VRBHV) nahe[18] und ver?ffentlicht auf seiner Internetseite, die er eine Zeitlang mit o.g. Uwe Bradler betrieb, volksverhetzende Inhalte.[19] Gemeinsam mit dem antisemitischen Hetzer Norbert Steinbach - der ebenfalls die Thesen der "Reichsregierungen" vertritt[20] - und Bernhard Heldt z?hlt Weichhaus zu den Mitbegr?ndern der "Gr?ndungsinitiative Deutsche Nationalversammlung".[21]
Ingesamt l?sst sich somit festhalten, dass sicher nicht jedes Mitglied einer "Reichsregierung" und jeder "Reichsb?rger" automatisch als Rechtsextremist zu sehen ist. Doch sind die Verbindungen und Sympathien gerade der Hauptakteure deutlich zu erkennen. Zudem d?rfte eigentlich jedem "Reichsb?rger" klar sein, dass er sich mit dem Kauf seines "Personenausweises" und mit der ?bernahme der Argumente der "Reichsideologen" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausspricht.
Nur eine Abschlie?ende Frage, warum ?berwacht man alle, kippt gift ins essen usw, da stimmt doch was nicht. Wer l?gt, der der es aus gewohnheit tut, die BRD. Nur ein Punkt stimmt, 4 KRR das ist illegal keine Frage, nur Ebel hat die legitimation nach shael von der USA. Im moment ist alles weder 100% legal noch illegal. Eine Gradwanderung wie der beforstehende letzte Krieg. Dieses Problem muss aus der Welt, so schnell wie m?glich BRD <=> Deutsches Reich. die Oberen treiben einen Keil zwischen uns Deutsche, bezieht das mal mit ein. Wer Profitiert hieraus,
wenn zwei sich streiten. Als Denkansto? .
MFG IMB,Deutsches Reich, Team 127
Urteilt selber, weil diese infos reichen. Pro das Gutachten, Contra das hier