,,,,Nicht jede Ver?ffentlichung, die an
die Empfindungen anderer r?hrt, mag
sie auch geschmacklos oder schlicht
d?mmlich sein, ist eine Gefahr f?r den
?ffentlichen Frieden."
Mit dieser Begr?ndung lehnte das
Landgericht M?nchen I gestern den
Antrag der Erzdi?zese M?nchen und
Freising ab, dem Fernsehsender
MTV die Ausstrahlung der umstrittenen
Vatikan-Serie ,,Popetown" zu un-
tersagen."
,,DIE RHEINPFALZ" 04.05.2006
Wohl in Anlehnung an ?130 StGB.
Wo wir sind, da ist immer auch Ägypten.
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