das Bayerisches Staatsministerium des Inneren...
ZITAT: Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis ueber den Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit.
Sie begruenden lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt.
klaus kursche schreibt weiter:
Wenn "DEUTSCH" also nicht die Staatsangehoerigkeit ist, liegt doch wohl eine Taeuschung jedes Ausweis- bzw. Passinhabers und eine Falschbeurkundung im Amt, vor ? !
Wie lautet die korrekte Staatsangehoerigkeit ?
nachzulesen bei:
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/