Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16.Juni 2008 Seite 999
Elfter Teil
Schlussvorschriften:
§ 98
Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des
Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10
Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13
des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes
eingeschränkt.
Quelle: Bundesgesetzblatt
http://frei.bundesgesetzblatt.de/?teil=I&jahr=2008&nr=23
Trotz grosser Vernebelungstaktik der Medien haben sich die zunehmend eingeschränkten Freiheits- und Persönlichkeitsrechte zugunsten eines nahezu uneingeschränkten neoliberalistischen Wirtschaftssystems hin verschoben. Die Macht der Konzerne wird geschützt und ausgebaut, die Macht des Volkes wird beschnitten und seine Mitglieder unter Generalverdacht gestellt.
Wenn so ein starkes vereintes Europa aussehen soll, dann wurden sämtliche Ideale aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts einem unersättlichen Moloch geopfert, der seine Kinder ausblutet und auffrisst.
Die Identifikation des Schwachen mit dem starken politischen, wirtschaftlichen und militärischen Überbau innerhalb der Staatengemeinschaft mag den Arbeitssklaven möglicherweise davon überzeugen, als Bestandteil eines übergeordneten Kollektivs seine individuelle Daseinsberechtigung zu haben; sie wird ihn jedoch nicht davor bewahren, als Spielball der Wirtschaft und der sie führenden Elite sich ihren ökonomischen und militärischen Interessen bedingungslos unterzuordnen.
Gruss