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siehst
du. Nun hast du es schwarz auf weiß. Ich habe nie etwas anders
behauptet.
Du hast Behauptet nirgenwo in den Einigungsverträgen würde Berlin erwähnt.
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Im Artikel 1 wird kein Wort mehr über die BRD
verloren. Dort steht unmissverständlich; dass die BRD, die DDR
und Berlin in einem vereinten DEUTSCHLAND aufgingen.
Ich weis ja nicht, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, dort steht nirgendwo das die BRD aufgelöst würde, was auch schwachsinnig ist, die BRD umfasst heute gesammt Deutschland, das ist Völkerechtlich anerkannt und daran ist auch nichts zu rütteln.
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Nichts anderes
habe ich oben behauptet. Die BRD gibt es nicht mehr. Heute heißt
es Deutschland. Deutschland ist die Bezeichnung unseres Landes und
keines Staates.
Ebend, der Staat heisst nämlich weiterhin BRD !
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[color=#000000][size=12pt]Das
Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt muss in einer
Verfassung definiert sein. Das ist der Zweck einer Verfassung und
macht einen souveränen Staat aus.
Das ist schlichtweg schwachsinn ! Völkerechtlich ist wird es definiert durch: STaatsgeit, Staatsvolk und Staatsgewalt, eine VErfassung ist dafür nicht erforderlich. Das ist Völkerrechtlich anerkannt und wird genauso in GB gehandthabt, GB hat auch keine Verfassung, siehtst GB damit nicht als Souveränen Staat an ? Und im übrigen was wäre das für ein Staat, deiner Logik nach, der zwar ein Staatsvol, und auch ein Staatsgebiet hat, aber keinerlei Staatsgewalt? Du vervreites hier unsinn !
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Die
Definition des Staatsgebietes, sprich des Geltungsbereiches definiert
das Land in dem die Verfassung Geltung hat. Diese Definition muss ein
Artikel der Verfassung klar zur Geltung bringen.
Schwachsinn ! Sowas wird gerne auf den Seiten von irgendwelchen Exilregierungen gerne behauptet, entspicht aber absolut nicht der Wahrheit, oder anders ausgedrück, es wird gelogen !
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Mit der Streichung des Artikel 23 GG
kann das GG ebensogut Gültigkeit für Frankreich, Kanada
oder den Mars besitzen. Damit du verstehst worauf ich hinaus möchte.
Das ist mit verlaub gesagt schwachsinn !, denn die gültigkeit einer Verfassung richtet sich nicht nach irgendwelchen in der Verfassung festgelegten Grenzen. Sondern eine Verfassung ist grundsätzlich im Staatsgebiet gültig, deren Grenzen durchaus woanders festgelegt sind, z.B. in Verträgen. Oder gelten in Deutschen Botschaften die Verfassung nicht ?
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Artikel
4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die
alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten
Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin
erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen
Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher
Gerichte und Behörden behandelt.
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Es geht hier um gerichtsentscheidungen die in Berlin oder in bezug auf Berlin von den Alliierten getroffen wurden. Hier steht keinesfalls das ÜBER BERLIN etnscheidunegn gefällt wurden.
So und da Du ja probleme mit dem verstehen von Gesetzes Texten hast, hier mal die erklärung: Sollte ein Amerikanisches Gericht in Berlin einen Deutschen zu einer STrafe verurteilt haben so ist dieses Urteil auch weiterhin gültig und wird nicht dadaurch aufgehoben das die Amerikanischen Streitkräfte BErlin verlassen haben. Ist doch garnicht so schwer zu verstehen! Und da steht keinesfalls das die Entscheidungen der Alleirten Truppen ÜBER BERLIn weiterhin gültigkeit hätten.
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Damit sind Bürger von
Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.
DIeser Satz steht aber nicht im Original dort, und ist ausschliesslich deine eigene Fehlinterpretation des Artikels.
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Oder
auf deutsch: Das BVerfG hat den 2+4 Vertrag in Bezug auf Berlin und
somit für ganz Deutschland, für nichtig erklärt
Daneben gegriffen, das steht dort nämlich nicht.
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..
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands
neu organisiert. ...
Ich darf das Urteil mal kurz vervollständigen:
...Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266])."
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Auch
hier wieder ganz eindeutig: Die BRD war zu keiner Zeit ein Staat.
Auch hier liegts Du voll daneben und stehst mit Deiner ansicht im krassen widerspruch zum Völkerrecht.
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(Aktenzeichen
S 56 Ar 239/92) wie kann man die Unterlage bekommen?
Schreib das Sozialgericht an, die mögen Dir bitte eine Kopie des Urteils zukommen lassen, kostte glaube ich 50ct pro seite.
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Das
Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom
19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so
genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II,
Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann,
was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des
sog. Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder
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Das hat das Sozialgericht mit nichten entschieden, denn dafür ist es schlichweg nicht zuständig, sollte es doch darüber entschieden haben, so wäre das Verfassungswiedrig und das Urteil somit hinfällig.
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Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes"
am 03.10.1990 Länder der Bundesrepublik Deutschland
werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der
ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte
auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen
Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
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Auch heir wieder die selbe haltlos begründung wie alles andere auch, der wegfall des Artikel 23 des GG hebt damit nur eine beschränkung der Gültigkeit des GG auf, keinesfalls aber die Gültigkeit des ganzen GG. Die gültigkeit ergibt sich u.a. durch Grenzverträge, und nicht weil es irgendwo in irgendeinem Gesetz oder Verfassung steht !
Baloo