Beiträge von Baloo

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    Nierenprobleme bekommt man mit Himalayasalz leicht repariert. Und Krebs ist eine Vitaminmangelkrankheit, welche man mit bitteren Mandelkernen oder bitteren Aprikosenkernen ursächlich heilt. Gibts noch etwas?

    Auch das was Du hier verbreitest ist schwachsinn pur !

    Baloo

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    Diese Maßnahme, von der ich sprach, wirkt innerhalb von Sekunden!

    Ja, sie bewirkt einen frühen Tod, der mit medizinischer Hilfe hätte verhindert werden können. Du Held der Medizin!

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    Meinetwegen kannst du danach den Quacksalber noch rufen.

    Wenn Du dann noch dazu kommst, Backpulver gegen Herzinfarkt, man könnte glatt drüber lachen wenn es nicht so traurig wäre !

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    Ich habe ihn über 30 Mal nicht gebraucht.

    Was denn ? Schon über 30 Herzinfarkte hinter Dir oder was.

    Ich empfehle Dir dringends dich vielleicht mal ein wenig mit medizin zu beschäftigen bevor Du solche Tipps womöglich noch weiterverbreitest.......Backpulver gegen Herzinfarkt......wirkung innerhalb von Sekunden......echt, man fasst es nicht was für schwachsinn manche Leute hier verbreiten.

    Baloo

    Bevor du dumm daherschwätzt, verantwortungslos ohne jegliche Erfahrung, sei dir gesagt, daß das die allererste rettende Maßnahme ist und die ist mit Sicherheit sogar vollkommen unschädlich. Aber mit höchster Wahrscheinlichkeit wird sie lebensrettend udn schadenbegrenzend sein. Da muß nicht erst auf einen Notarzt und anschließend noch 3h Wartezeit im Krankenhaus gewartet werden. Dann ist der meiste Schaden bereits passiert. Diese Maßnahme, von der ich sprach, wirkt innerhalb von Sekunden!

    Meinetwegen kannst du danach den Quacksalber noch rufen. Ich habe ihn über 30 Mal nicht gebraucht.

    Du solltest Dich erstmal kundig machen was ein Herzinfarkt ist und wie er ensteht bevor Du hier so ein dummes Zeugs von Dir gibts. Backpulver gegen HI, ich fass es nicht! So Dumm kann doch keiner sein das anzuwenden. Das auch noch als Lebensrettende Massnahme hinzustellen ist schon verdammt dreist !

    Baloo

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    Ich halte daher Pillenärzte für reine Scharlatane. Ebenso die Organschnipsler. Daß ein Organ bei z.B. falschem Essen den Bach hinunter geht, ist normal. Also muß man seine Nahrungsgewohnheiten umstellen udn dem Körper etwas Zeit für die Selbstreparatur geben. Er weiß schon, wie er das Malheur wieder in Ordnung bringt. Ein kleines Beispiel: Wenn Adern anfangen dicht zu werden, sodaß die Blutversorgung für gewisse Teile bedroht ist, wird einfach eine neue Ader gebaut, welche die alte ersetzten wird. Das passiert z.B. nach einem Herzinfarkt von alleine. Es gibt bei einem Herzinfarkt meist eine Soforthilfe, welche aber kein Arzt anwendet. Ein gehäufter Teelöffel Backpulver in Wasser aufgelöst und getrunken reicht aus. Fertig. Ursache beim HI ist nämlich meist eine Übersäuerung, welche ab einem bestimmten Punkt nahezu explosiv Gewebe absterben läßt. Der Schluck Backpulver beendet diesen selbstzerstörenden Prozeß innerhalb von Sekunden. Selbiges hilft auch bei Schlaganfall. Nierenprobleme bekommt man mit Himalayasalz leicht repariert. Und Krebs ist eine Vitaminmangelkrankheit, welche man mit bitteren Mandelkernen oder bitteren Aprikosenkernen ursächlich heilt. Gibts noch etwas?

    Ach Du lieberhimmel, bitte moorian, verbreite diesen stuss nicht weiter, bei Deinem Holocoust mist kann man ja noch drüber wegsehen, aber hier geht es um Menschenleben, und wenn sie sich aufgrund von Deinen Tipps ins jenseits befürdern ist das ziemlich verantwortungslos. Ein Schalganfall und ein Herzinfarkt ist ein NOTFALL und muss dementsprechend auch behandelt werden. Und in dem Bereich muss ich die Ärzte mal loben, denn da betreiben sie nicht nur Symptomüberdeckung, sondern ursachenbeseitigung und schadensbegrenzung. Ausserdem ist abzuklären ob es sich wirklich um einen HI handelt, mögliche andere Ursachen für schmerzen in der Brust mit ähnlichen Symptomen wie ein HI sind ein Aortenaneurisma oder eine Aorten Dissektion.

    Baloo

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    Noch dazu, wenn das jemand aufwärmt, der eine Kurbelwelle nicht von einer Zündkerze unterscheiden kann und dem KFZ-Mechaniker anschaffen will, wie er seine Arbeit zu tun hat.
    Taklaman, genannt der Wüste

    Immer wieder das selbe Totschlagargument von "Wissenschaftlern" "Ich sage dem Bäcker ja auch nicht wie er seine Brötchen zu backen hat".

    Nun, wenn ich aber weis wie der Bäcker schneller und bessere Ergebnisse erziehlt WERDE ICH IM DAS DOCH WOHL NOCH SAGEN DÜRFEN. Fühlt sich der Bäcker dadurch auf den Schlips getreten fühlt ist er ein schlechtes Beispiel seiner zunft ! Vielfach wird vom Bäcker dann die Aussage kommen "Das mache ich schon immer so und habe eigentlich keinen Grund zur neuen Methode zur wechseln" Nun, dazu sei gesagt das solche Zeitgenossen extrem Fortschrittsfeindlich sind ! Und selbstverständlich erkläre ich dem KFZ Mechaniker auch wie er seine Arbeit zu tun hat. Warum ich mir diese Dreistigkeit rausnehme? Weil ich mich mit dem Thema beschäftigt habe und ebendso über Fachwissen in dem Bereich verfüge!

    Baloo

    [b]wissendlich?

    Ja, wissentlich, es gibt keinen Grund warum man diese Fussnote nicht mit in das Verlinkte PDF mit aufnehmen sollte, es sei denn man möchte dieses Gesetz in einem anderen Kontext darstellen. Die Fussnote legt unmissverständlich klar das anstelle der Reichsangehörigkeit die Deutsche Staatsangehörigkeit zu setzen ist.

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    Ich glaube ich war es, der vor ca.15 Beiträgen schrieb:
    Die Wörter "Reichs" sind zu verstehen als "Staats", z. B.:
    Reichsangehörigkeit bedeutet Staatsangehörigkeit, "Reichsdienst"
    bedeutet "Staatsdienst", ...
    Das Wort "Reichskanzler" ist heute zu verstehen als "Bundesminister des Innern"

    Der Aussagewert dessen dürfte allerdings gegen 0 tendieren, da das völlig unerheblich ist.

    Ich weis nicht warum Du das immer anders interpretieren musst,

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    Auch hier sind es nur erleuterungen, "Reichsangehörigkeit" wird durch die Fussnote als Deutsche Staatsangehörigkeit definiert, damit sollte es klar sein was gemeint ist.

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    Im Übrigen sind beide Fassungen inhaltlich gleich, da der
    deutsche Staat das Deutsche Reich ist. Siehe dazu den
    Einleitungsvertrag. Der Einleitungsvertrag ist zu keiner Zeit außer
    Kraft getreten!

    Das Deutsche Reich ist Vollumfänglich Identisch mit der BRD, das Deutsche Reich ist mangels institutioneller Organe nicht mehr handlungsfähig.

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    Ich kann nur immer Wiederholen. Beantrage beim Landratsamt einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dann hast du es schwarz auf weiß.

    Völlig unnötig, da ich die Deutsche staatsbürgerschaft mit meiner Geburt hier in Deutschland schon erworben habe, meine Staatsangehörigkeit ist damit klar erwiesen und muss nicht durch einen Staatsangehörigenausweis erst noch erwiesen werden. Auch das habe ich in einem früheren Post dargelegt. Denn das bezog sich NICHT auf Deutsche deren Staatsangehörigkeit klar ist, sondern auf Personen deren Staatsangehörigkeit vermutlich Deutsch ist. Das sind allerdings nicht, wie von Dir vermutet, alle Deutschen, sondern betrifft nur einen sehr geringen Teil. Der überwiegende Teil der Deutschen hat seine staatsangehörigkeit mit der Geburt in Deutschland erworben und braucht diese nicht extra nachzuweisen.

    Baloo

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    die 2 Fassung wurde glaube 2002 hinzugefügt um das Gesetz nicht ganz so
    krass aussehen zu lassen. Juristische Gültigkeit hat allerdings bis
    heute die Erste!

    Das beweist unmissverständlich jeder Staatsangehörigkeitsausweis
    http://www.dim-net.de/DOCS/pdf/StAG.pdf
    http://dschungelbuch.fsk.uni-heidelberg.de/kap4-10.html

    Auch hier wird wiedermal (wissentlich?) die folgende Fussnote verschwiegen:

    Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden

    Baloo

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    Seit 29.08.1990 finden sich die Finanzämter unter dem Dach der BRD Finanzagentur GmbH,
    wie dem dazugehörenden HR- Auszug HRB51411 des Amtsgerichtes Frankfurt zu entnehmen ist.
    Nach
    der rein rechtlichen Auflösung der BRD am 17.07.1990 mit der Löschung
    des Art. 23 GG, was in den BGBL vom 23.09.1990, S. 885 und 890
    nachzulesen ist.

    Seufz, die Finanzämter befinden sich NICHT unter dem Dach der Finanzagentur, die Finanzagentur ist der Zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagment der BRD. Wenn Steinbrück Geld braucht beschafft es ihm die Finanzagentur, mehr macht sie nicht.

    Ein Blick auf http://www.deutsche-finanzagentur.de/DE/Finanzagent….html__nnn=true hätte gereicht um das selbst rauszufinden.

    Was sollte das werden ? Wieder ein Versuch darzulegen das die BRD kein Staat sondern eine Firma ist ?

    Baloo

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    Es handelt sich nicht um "meine Interpretation", es handelt sich um die Erläuterungen zum Art. 5 § 3 der offiziellen Kommentatoren zum Grundgesetz (siehe oben). Sie sind verbindlich und stellen Handlungsleitfaden zur Rechtsprechung dar.

    Und das ist eindeutig falsch, denn verbindliche Richtlinien zur Rechtssprechung beim GG gibt es nicht ! Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes sind in ihrer Entscheidung Frei und nur an das GG gebunden und nicht an irgendwelchen Kommentare dazu. Nochmal zur klarstellung, was die Politik im Bezug auf das GG schreibt, interessiert das Bundesverfassungsgericht nicht die Bohn, und das darf es auch nicht ! Von daher bist Du mit Deiner Klage gegen den Staat sowieso falsch ! Worauf das ganze hinnausläuft ist klar, da möchte eine FOrschergruppe forschungsgelder für die Widerlegung der RT abgreifen, hat sie aber nicht bekommne und fühlt sich jetzt ungerecht behandelt. Schade nur das der Geldgeber selber bestimmen kann wem er das Geld gibt und dabei seine eigene Entscheidung unabhängig von irgendwelchen Gesetzen trifft.


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    Das Grundgesetz habe ich selber nicht verfasst.
    Ich unterliege ihm nur, mit meinen Pflichten und Rechten. Genauso wie der Staat auch.

    Nochmal, Bildung ist Ländersache, da kann der Staat garnichts dran ändern. Die Forschungsvorhaben werden vom Staat unterstützt und der Entscheidet wem er die Kohle gibt, und das ganz unabhängig von irgendwelchen Gesetzen. Sonst könnte ja auch jemand daherkommen und eine Forschungsprojekt beantragen wo es um die Erforschung des Sonnenauf und Untergangs geht.

    Baloo

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    Dem würde ich glatt wiedersprechen. Ich würde sagen das das Verhalten der Industrie, im Gegensatzt zu soziologischen Gesichtspunkten, dafür sorgt, das keine bessere Theorie unterdrückt wird. Nicht aus Ehrlichkeit, Rechtschaffenheit o.ä., sondern aus puren Eigenutzt.

    Wie gut kennst Du die Industrie ? Die Industrie ist nicht daran interessiert Fortschritt zu erzeugen, fortschritt ist ein Notwendiges Übel um sich von der Konkurrenz abzusetzen. In Bereichen wo wenig bis keine Konkurrenz vorhanden ist, ist die Wirtschaft nicht wirklich an Fortschritt interessiert.

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    Gerade die Wirtschaft hat Interesse an gut ausgebildeten Ingenieuren, Physiker usw., denen nicht irgendwelche besseren Theorien vorenthalten wird. Der Grund ist recht simpel, Gute Theorie bedeuten technischer Fortschritt. Einer Firma geht es in erster Linie um Geld und ist daher an Leuten interessiert die möglichst gut ausgebildet sind und technischer Fortschritt ist Geld gleichzusetzen.

    Die RT ist allerdings eher eine Unnütze Theorie weil sie erst mal keine technische Relevanz hat. Auch das Fernsehen wurde ohne RT entwickelt, nicht das sie nicht gebraucht würde, aber für den technischen Fortschritt ist die RT völlig unerheblich.

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    Gerade aus diesen Grund, ist der Versuch die Relativitätstheorie einfach aus den Lehrbüchern streichen zu wollen gerade zu lächerlich.

    Da stimme ich Dir zu, allerdings sollte darauf hingewiesen werden das es ebend eine Theorie ist, für die es im moment noch keine bessere gibt.

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    Insbesondere in der Elektrodynamik spielen relativistische Effeckte eine enormen Rolle. Ganz einfach aus den Grund, das Elektronen sehr leicht sind und sehr schnell Geschwindigkeiten erreichen, wo relativistische Effeckte einen ernorme rolle spielen.

    Gruß

    So enorm sind die effekte dort nun auch wieder nicht, zumindest nicht so enorm das sie auf Teufel komm raus unbedingt berücksichtig werden müssen.

    Baloo

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    Aber sicher doch sind die offiziellen "Kommentare zum Grundgesetz" Handlungsleitfaden zur Rechtsprechung!!!!!!
    Aber sicher doch, und zwar in jedem Land. Dafür sind sie auch da.

    Das mag für die Gesetzgebung gelten, nicht aber für das GG.

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    Es handelt sich bei den offiziellen Kommentaren zu einem Gesetzt, die in einem speziellen, offiziellen Verlag veröffentlicht werden müssen, überhaupt nicht um freie Meinungsäußerungen und Kommentare von irgendwelchen Juristen oder Bürgern, sondern um die detaillierten Erläuterungen zum Inhalt, Sinn und Zweck eines Gesetzes seitens des Gesetzgebers selbst!

    Das GG hat aber in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung und ist nicht mit den "Normalen Gesetzen" gleichzusetzen. Das GG hat in Deutschland den Charakter einer Verfassung.

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    Es ist in der Rechtswissenschaft so, dass die Gesetze selbst so knapp wie möglich formuliert werden müssen, um das Prinzip eines Gesetzes festzuhalten. Hier im Fall der Freiheit der Wissenschaft und Lehre so knapp wie folgt:

    Das ist eindeutig falsch, Gesetze werden immer genau und ausführlich formuliert, so das normalerweise keinerlei Interpretationsspielraum bleibt. Die "Gummi Gesetze" haben wir eigentlich erst seit Rot-Grün an der Macht war. Sollte ein Umstand nicht geregelt sein, so liegt es im Ermessen des Richters wie weiter vorzugehen ist. In seltenen Fällen wird er dann den Fall zum Verfassungsgericht weiterleiten.

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    [size=10][font='Verdana'](3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.[/font][/size]

    Diese knappe Formulierung dient nur zur prägnanten Festhaltung des Prinzips des Gesetzes, das von jedem Mensch im Land zur Kenntnis genommen werden muss. Deshalb müssen auch juristische Gesetzgeber eine sehr allgemein gehaltene Sprache benutzen, weil die Gesetze so formuliert werden müssen, dass sie von jedem Mensch verstanden werden und auch alle möglich denkbaren Einzelfälle abdecken:

    Naja, das mit von jedem Menschen Verstanden werden lassen wir mal aussen vor. Die Lehre und Forschung ist Frei und wird nicht Staatlich kontrolliert. Die Lehre und Forschung muss sich an das GG halten, mehr steht dort nicht. Interpretationsspielraum gibt es da auch nicht.


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    Man kann ja nicht für jeden möglichen Umstand und jeden möglichen Aspekt einer verbotenen Handlung extra eine Formulierung verfassen, das würde ins Unendliche gehen. Deshalb folgt auch immer zu den allgemeinen, knappen Formulierungen eines Gesetzes ein Ratenschwanz an Erläuterungen der offiziellen "Kommentatoren zum Gesetz", die den Sinn und Zweck des Gesetzes detailliert erläutern:

    Aber ebend nicht im Falle des GG! Bei jedem anderen Gesetz ist das auch richtig, nur ebend nicht im Falle des GG. Da die Gesetze des GG durch andere Gesetze ergänzt bzw. auch eingeschränkt werden, ist ein Kommentar oder Handlungsleitfaden für das GG nicht erforderlich.


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    Hier zum Beispiel im besprochenen Fall der Freiheit der Wissenschaft und Lehre mit 145 Seiten Erläuterungen (S. 19-163) im Bonner Kommentar zum Grundgesetz. Diese Kommentare sind also auf gar keinen Fall freie Meinungsäußerungen von Juristen und Bürgern, sie gehören zum Gesetz selbst, sie sind verbindliche Erläuterungen seitens des Gesetzgebers selbst, sie sind Handlungsleitfaden für die Rechtsprechung.

    Die Rechtssprechung findet aber nicht über das GG statt sondern über eine vielzahl von Gesetzen (StGb, HGB, BGB,...)

    Und wenn Du da ein Gesetz findest der von den "Physik-Machthabern" gebrochen wird kannst Du gerne klagen.

    Baloo

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    Vielleicht hast Du hier meinen Beitrag # 473 übersehen, was für Bestimmungen allein im Art. 5 GG über die Wissenschaftsfreiheit stehen, so dass die Erwägung einer Verfassungsklage wegen Missachtung dieser gesetzlichen Bestimmungen durch den Staat m.E. weder als Quatsch noch als lächerlich bezeichnet werden kann:

    Es sind kommentare zum GG, keine Handlungsleitfaden. Der Staat hält sich aus der Forschung raus, und greift nicht in die Lehre ein und somit ist Art 5 GG erfüllt. Alles andere liegt nicht in den Händen des Staates. Und falls Du es noch nicht weisst, Bildung ist Ländersache, da hat die Schavan sowieso nichts zu melden. Wenn Du was ändern wolltest Musst Du die Kultusministerien der einzelnen Bundesländer anschreiben. Wie schon gesagt, eine Verfassungsklage wird mangels Zuständigkeit wieder abgewiesen. Auch das GG kann niemandem Vorschreiben sich mit einer Sache auseinanderzusetzen.

    Baloo

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    Dein Fazit:
    Stimmt, da man sich das Leben nicht unnötig schwer macht, lehnt man ebend alles ab, frei nach dem Motto, was der Bauer nicht kenn frisst er nicht ;)

    Nicht sehr schmeichelhaft, deine Sicht des Redakteursberufs

    Es war etwas überspitzt und Zynisch dargestellt, ich dachte es wäre klar geworden :)

    Allerdings weise ich dann nochmal auf den Fall "Albrecht Unsöld" hin, infolge dessen der Redakteur der "Physikalischen Blätter" seinen Hut nehmen musste. Habe ich im Beitrag weiter oben ausführlich reinkopiert :)

    Auch nicht sehr schön was da bei den Fachblättern so abläuft.......

    Baloo

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    Es wird in Erwägung gezogen, gegen die staatlichen Verantwortungsträger für Bildung und Forschung der öffentlichen Hand eine Verfassungsklage einzureichen - also hier in diesem Fall meiner Meinung nach die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, wegen Missachtung der Bestimmungen des Art. 5 GG (und ggfs. des Art. 1 GG im öffentlichen Interesse).[/color]

    Was natürlich sofort scheitern wird, denn eine Verfassungsklage wäre nur dann erfolgreich wenn der Staat per Gesetz einfluss auf Forschung und Lehre nehmen würde, das tut er aber nicht. Und Frau Schavan mischt sich auch nicht in Forschung und Lehre ein. Mit so einer Verfassungsklage würde man sich nur Lächerlich machen. Einen VErstoss gegen Art. 1 GG sehe ich hier auch nirgendwo.

    Baloo

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    Fachblätter also, dann ist bei denen vlt. möglicherweise eine Redaktion denkbar, die Artikel aus fachlichen Gründen ablehnt, z.B. weil sie zuwenig fundiert sind oder vlt. mathematische oder logische Fehler beinhalten?

    Nun, auch das ist denkbar, allerdings bedarf es einer genauen Prüfung ob der Autor "daneben" liegt, das würde aber bedeuten das man evt. Rücksprache mit dem Auto nehmen müsste, alles sehr Zeitintensiv und kostet nur, daher wird dann gerne mal Pauschal alles abgeleht was der RT widerspricht, ist halt einfach, kostengünstiger und macht im nachhinein auch weniger stress :)

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    Eine Rechtsabteilung, die prüft, ob gegen physikalische Gesetze verstoßen wird?

    Das steht da nicht! Genau lesen :)

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    Sind Theorien vlt. patentrechtlich geschützt?

    Nachdem es schon Patente auf Software gibt, wird das wohl der nächste schritt sein, aber bisweilen gibt es noch keine Patente auf Theorien.

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    Rechtsabteilungen prüfen nicht, ob auf Füsse getreten sondern gegen Gesetze verstoßen wird.

    Ebend, da wäre hier wohl das Wetbewerbsrecht, sowie Markenrecht, zuweilen auch Beleidigung oder Abmahnwarscheinlichkeit des Artikels zu nennen. Die Rechtsabteilungen sollen ja auch schon mal den einen oder anderen Artikel rausgenommen haben weil ihnen, von wem auch immer, eine Klage angedroht wurde.

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    Warum aussen vor lassen, diese Aussage ist eine tragende Säule des verlinkten Artikels.

    Weil es nicht die tragenden Säule des Artikels ist, und auch sonst keine Relevanz hat. Relevant ist in diesem Artiekl das der Produzent zu einer Entschuldigung genötigt wurde, weil 3 Professoren sich beim Intendanten beschwert haben. Das ist die Tragende Säule des Artikels.

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    Pick dir mal ein paar Kritiker raus, siehe dich in Physikforen um, und versetze dich in die Lage eines Redakteurs einer Fachzeitschrift, der von 10 verschiedenen Personen 9 eigene, zueinander z.T. völlig widersprüchliche Weltsichten und Alternativtheorien auf den Tisch geknallt bekommt.

    Rein von der Gerechtigkeit her müsste sich der Redakteur mit allen 10 Weltsichten auseinandersetzen um dann zu entscheiden wo deren Fehler liegen. Das würde aber bedeuten das der Redakteuer unvoreingenommen sein muss. Also wird alles pauschal abgeleht was der RT widerspricht.

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    Manche benutzen nicht mal die Mathematik sondern sind der Meinung, alles lasse sich mit bildlichen Begriffen der Umgangssprache beschreiben.

    Nun ja gut, ein bischen Mathematik sollte schon sein, allerdings braucht es für das verständniss einer Theorie nicht die Mathematik, sondern eine möglichst ansprechende erklärung derselben. Also eine Schlussfolgerung aus der Theorie herraus.

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    Deren einzige Gemeinsamkeit sind die drei Behauptungen, die SRT sei falsch, die etablierte Physik unterdrücke seit Jahren ihre richtigen Theorien, und ihre jeweilige Theorie ist die einzig Wahre, und erkläre auch noch alles.

    Also mir ist niemand bekannt der in einem Artikel die Unterdrückung der richtigen Theorien reinschreiben würde. Neue Theorien sollten durchaus diskutiert werden und nicht einfach als Unfug abgetan werden. Denn nur durch so ein "Brainstorming" kommt es zu neuen erkenntnissen und denkmodellen. Wie warscheinlich diese oder eine anderen Theorie zutrifft kann man ja erörtern. Allerdings sollte der vortragende auch entsprechende Gepflogenheiten beherzigen und nicht auf seine Theorie bestehen wenn sie begründet widerlegt wird.

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    Und gerade als du glaubst, der Sturm legt sich langsam, poltert Jocelyne durch die Tür, ohne eigene Theorie aber reichlich Kritik unter dem Arm, haut dir ein Dokument um die Ohren, von dem sie nicht mal weiss wer es erstellt hat, droht dir :rolleyes: mit Verfassungsklage.

    Achtung Jocelyne hier aufmerksam lesen ;)

    Verfassungsklage ist quatsch, die wird sowieso wegen nichtzuständigkeit abgewiesen. Die Forschung und die Lehre ist frei. Daran gibts nichts zu rütteln. Wenn eine private Organisation meint keine Kritik zuzulassen ist das ebend so, da kann auch kein Verfassungsgericht was ändern. Da der Staat aber keinen einfluss auf die Forschung nimmt, niemand sagt der Forschung was zu forschen ist und was nicht, findet somit auch keine Einflussnahme statt und damit ist das Verfassungsgericht nicht zuständig.

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    Und jetzt steht man da, so als Redakteur.

    Stimmt, da man sich das Leben nicht unnötig schwer macht, lehnt man ebend alles ab, frei nach dem Motto, was der Bauer nicht kenn frisst er nicht ;)

    Baloo