Hi,
hier noch mal ein Auszug von gez-abschaffen.de
Sch?nen guten Tag, ich bin Beamter von der GEZ!
Sie sind zur Auskunft verpflichtet!
Schlagartig vorbei war es mit der Beschaulichkeit in einem kleinen Ort im Landkreis Uelzen, als ein b?rtiger, gro? gewachsener imposanter Herr namens Hannes G. (der Name ist ge?ndert) hier begann, Jagd auf Schwarzseherinnen und Schwarzseher zu machen. Erst vor drei Monaten war Jasmin F. in ihr kleines H?uschen gezogen. Ich bin Beamter von der GEZ! Sie sind zur Auskunft verpflichtet, ob und wie lange Sie Rundfunkger?te zum Empfang bereit halten!, herrschte sie Hannes G. an. Hannes G. ist einer der ber?chtigten, freiberuflichen Kopfgeldj?ger der GEZ, bzw. der Landesrundfunkanstalten, die prozentual an den eingetriebenen Rundfunkgeb?hren verdienen. V?llig verdutzt lies Jasmin F. den dominanten Rundfunkgeb?hrenbeauftragten in ihre Wohnung, wo er gleich ihr Radio inspizierte. Einen Fernseher besitzt Jasmin F. nicht. Wie lange haben Sie das Ger?t? Seit meinem Einzug vor drei Monaten, vorher habe ich in Wohngemeinschaften gelebt. Hannes G. f?llt schon mal ein Anmeldeformular aus. Sie haben doch ein Auto - seit wann fahren Sie Auto? Seit 1990 etwa. So, freut sich Hannes G., dann m?ssen Sie 13 Jahre die Geb?hren f?r Ihr Autoradio nachbezahlen. Ohne Einzugserm?chtigung l?uft ?brigens gar nichts. Wenn Sie das nicht unterschreiben, bekommen Sie ein Gerichtsverfahren und 2.000 Bu?geld. Vollkommen eingesch?chtert unterschreibt Jasmin F.
Auch in einem Nachbardorf, bei Familie S., w?tete der Beauftragte. Carola S. sitzt gerade vor dem Fernseher im Wohnzimmer, Olaf S. arbeitet hinten im Garten. Pl?tzlich sieht Carola S., wie ein imposanter, b?rtiger Mann vor ihrer Terrassent?r steht, beide H?nde links und rechts als Sichtblende, die Nase an die Scheibe dr?ckend, in ihr Wohnzimmer glotzt.
Carola S. demonstriert mir, wie der Geb?hrenbeauftragte in ihr Wohnzimmer guckt
Auf Nachfrage antwortet Hannes G.: Ich bin von der GEZ, ich habe die Haust?r gesucht. Carola S. holt entsetzt und genervt ihren Mann. Ohne Umschweife holt der Geb?hreneintreiber aus: Wenn wir uns nicht g?tlich einigen, geht das auch anders. Ich habe soeben Ihren Fernseher gesehen! Meine Aussage wiegt sowieso schwerer auf Grund meines Status! Das Ehepaar S. lie? daraufhin den GEZler in ihr Haus. Dort wurden die Fakten erhoben: Olaf S. hatte seine Rundfunkger?te im Nov. 1999 abgemeldet, weil er als Soldat in den Kosovo ging, seine Frau zog derweil zu ihren Eltern. Die Abmeldung war rechtswidrig!, belehrt ihn der Rundfunkmann, Sie m?ssen die Zeit nachzahlen, denn Ihre Frau h?tte ja Ihre wo auch immer gelagerten Rundfunkger?te weiter benutzen k?nnen! Sie zahlen also r?ckwirkend bis 11/99 oder Ihnen droht ein Bu?geld von 2.000 !
Der Beauftragte hat laut Aussage von Olaf und Carola S. das DM-Symbol einfach mit dem Euro-Symbol ?berschrieben:
Das gef?lschte Dokument mit dr?ber gemaltem -Zeichen
Sie m?ssen auch eine Einzugserm?chtigung unterschreiben - ohne l?uft hier gar nichts! Auf Rechnung geht das nur bei Leuten, die unter der Br?cke wohnen!
Uns geht es im Moment finanziell ziemlich mies, k?nnen Sie uns nicht ganz von den Geb?hren befreien? Der Geb?hrenmann rechnet kurz und verneint dann. Ich mache Ihnen aber ein faires Angebot: Sie zahlen nur r?ckwirkend bis 01/2001 nach - ich schenke Ihnen also ?ber ein Jahr!
(Anmerkung: Ein solcher Rabatt ist verboten! - s.u.)
Das gilt aber nur, wenn Sie jetzt gleich hier unterschreiben, sonst verf?llt mein Angebot! Familie S. unterschrieb z?hneknirschend. Als Dank von der GEZ bekam Familie S. von dem Geb?hrenbeauftragten noch ein Werbegeschenk: Einen Kugelschreiber, der nicht funktioniert!
Der tolle Kugelschreiber f?r 480 Euro - der nicht funktioniert.
?brigens: Sowohl Jasmin F. als auch Familie S. haben Widerspruch und Beschwerde gegen die jeweiligen Nachzahlungen und dem Verhalten von Herrn B. eingelegt. Au?erdem haben beide Parteien Strafanzeige gegen Herrn G. gestellt.
Das m?ssen Sie noch wissen:
? Geb?hrenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung Ich bin Beamter von der GEZ ist nat?rlich erlogen!
? Sie d?rfen kein Grundst?ck, keine Wohnung und keine Gesch?ftsr?ume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (? 123 StGB).
? Sie d?rfen die B?rger nicht bedrohen oder t?uschen. Dies w?re strafbar (N?tigung nach ? 240 StGB). Au?erdem w?rde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung).
? Das angedrohte Bu?geld ist nicht 2.000 , sondern 1.000 . Hannes G. hat hier geschummelt. Seine flapsige Aussage, durch den Euro wird alles teuro, ist zumindest beim Bu?geld falsch.
? Nat?rlich braucht man keine Einzugserm?chtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die B?rger zu ?berreden.
? Den Rabatt im Fall S. h?tte der Beauftragte gar nicht gew?hren d?rfen. Er ist n?mlich lt. Dienstanweisung nicht berechtigt, auf Rundfunkgeb?hren ..... zu verzichten. Dieses Gemauschel diente nur der leichteren Durchsetzung seiner Forderung. Trotz des dienstrechtlichen Verbotes von Verzicht auf Rundfunkgeb?hren antwortete die GEZ folgendes:
? Bei Nachzahlungen erhalten die Beauftragten satte 40
er Rundfunkgeb?hren. Daher versuchen sie auch so viele Jahre wie irgend m?glich Nachzahlungen zu erwirken.