[color=#000000][size=12]Zum
Artikel 1 des 2+4 Vertrages[/size][/color]
[color=#000000][size=12]siehst
du. Nun hast du es schwarz auf weiß. Ich habe nie etwas anders
behauptet. Im Artikel 1 wird kein Wort mehr über die BRD
verloren. Dort steht unmissverständlich; dass die BRD, die DDR
und Berlin in einem vereinten DEUTSCHLAND aufgingen. Nichts anderes
habe ich oben behauptet. Die BRD gibt es nicht mehr. Heute heißt
es Deutschland. Deutschland ist die Bezeichnung unseres Landes und
keines Staates.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Das
Saarland[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Am
27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen,
worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 als zehntes Land der BRD
beigetreten ist und in Artikel 23 GG Aufnahme fand.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Baden-Württemberg
[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Das
Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 aus den Ländern
Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
gegründet.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Für
solche Recherchen sind die Grundgesetze der einzelnen Jahrgänge
hoch interessant. Dann kann man sehr genau verfolgen, wie viel sich
immer verändert hat.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Das
Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt muss in einer
Verfassung definiert sein. Das ist der Zweck einer Verfassung und
macht einen souveränen Staat aus.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Die
Definition des Staatsgebietes, sprich des Geltungsbereiches definiert
das Land in dem die Verfassung Geltung hat. Diese Definition muss ein
Artikel der Verfassung klar zur Geltung bringen. Ein Verweis in der
Präambel (Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland)genügt nicht. Mit der Streichung des Artikel 23 GG
kann das GG ebensogut Gültigkeit für Frankreich, Kanada
oder den Mars besitzen. Damit du verstehst worauf ich hinaus möchte.
[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Der
2+4 Vertrag wurde am [font=Arial]12.
September 1990 unterzeichnet[/font][/size][/color]
[color=#000000][size=12][font=Arial]nun
halt dich fest. Urteil des BVerfG vom 25. September 1990[/font][/size][/color]
[color=#000000][size=12]Übereinkommen
zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin [/size][/color]
[color=#000000][size=12](BGBl.
1990 Teil II S. 1274) [/size][/color]
[color=#000000][size=12]Artikel
4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die
alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten
Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin
erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen
Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher
Gerichte und Behörden behandelt. Damit sind Bürger von
Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD. [/size][/color]
[color=#000000][size=12]Oder
auf deutsch: Das BVerfG hat den 2+4 Vertrag in Bezug auf Berlin und
somit für ganz Deutschland, für nichtig erklärt[/size][/color]
[color=#000000][size=12]*Ich
werde mir jetzt erstmal das Urteil besorgen* :)[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Auszug aus Urteil 2Bvf1/73: [/size][/color]
[color=#000000][size=12]..
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands
neu organisiert. ... [/size][/color]
[color=#000000][size=12]Auch
hier wieder ganz eindeutig: Die BRD war zu keiner Zeit ein Staat.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Im
Antrag der Bayerischen Staatsregierung vom 28. Mai 1973 durch
Ministerpräsident Goppel zum Normenkontrollverfahren über
den sogenannten Grundlagenvertrag heißt es unter B/I.,3:[/size][/color]
[color=#000000] [/color]
[color=#000000][size=12]Sowohl
das Leugnen des Fortbestandes des Deutschen Reiches als auch das
Verbot des Art. 4 Grundvertrag, für Gesamtdeutschland zu
handeln, sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.[/size][/color]
[color=#000000][size=12]zu
den Grenzen vom 31.12.1937 schau mal Artikel 116 GG[/size][/color]
[color=#000000][size=12]ich
suche das Urteil [/size][/color]
[color=#000000][size=12]und
dann habe ich diesen Knaller noch gefunden. [/size][/color]
[color=#000000][size=12](Aktenzeichen
S 56 Ar 239/92) wie kann man die Unterlage bekommen?[/size][/color]
[color=#000000][size=12]Das
Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom
19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so
genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II,
Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann,
was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des
sog. Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder
Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes"
am 03.10.1990 Länder der Bundesrepublik Deutschland
werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der
ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte
auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen
Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. [/size][/color]