Dazu fällt mir dieser Text hier ein :
http://www.egon-w-kreutzer.de/0Pad2010/2.html
Kommentare zum Zeitgeschehen
von Egon W. Kreutzer
Paukenschlag am Donnerstag No. 2/2010 vom 14. Januar 2010
Innere Angelegenheiten
Die Aufregungen um die Äußerungen von Margot Käßmann über den Krieg in Afghanistan
haben mich dazu gebracht, ein Thema aufzugreifen, das mich schon lange
umtreibt. Es ist die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und
dem logischen Konterpart dazu, nämlich der Frage, ob es eine humanitäre Pflicht
gibt, Hilfsleistungen zu erbringen, wo immer man die Notwendigkeit dazu sieht, und
der Frage nach dem daraus abgeleiteten Recht, die humanitäre Hilfe auch mit Waffengewalt
durchzusetzen.
Das klingt alles sehr abstrakt. Greifbarer wird das Problem, wenn man den realen
Fall betrachtet. Da wird im 21. Jahrhundert ein Krieg auch damit begründet, dass die
Bevölkerung des bekriegten Landes von religiösem Wahn befreit werden muss:
Bei Nikolaus Schneider, dem Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, klingt
das zum Beispiel so: am Hindukusch werden Recht und Gerechtigkeit im Namen einer
"verblendeten und unmenschlichen Religiosität" mit Füßen getreten.
und dass den Kindern, speziell den Mädchen, der Zugang zu einem - an Kultur und
Werten der Invasoren orientierten - Schulunterricht ermöglicht werden soll.
Da fragt man sich, wodurch - von ein paar Äußerlichkeiten abgesehen - sich die Befürworter
dieses Krieges von jenen Eroberern unterscheiden, die einst - mit ein paar
Missionaren im Tross - auszogen, um die Bewohner Nord- und Südamerikas gewaltsam
zu bekehren und als Lohn für den göttlichen Reichtum, den sie den Wilden
brachten, den irdischen Besitz der Bekehrten an sich brachten.
Wäre es nicht in der Tat angebracht, wenn religiöse Exzesse, die es in Afghanistan
zweifellos gibt, von den gemäßigteren Vertretern des Islam in der Türkei, im Iran, in
Saudi Arabien verfolgt und angeprangert würden - genauso wie der Papst sich bemüht,
die Auswüchse des christlichen Glaubens, soweit sie - wie zum Beispiel die
Pius-Brunderschaft - in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, zu beschneiden?
Wie käme es uns denn vor, wenn ein islamischer Verband der Willigen in Deutschland
einfiele, um uns von der verblendeten und unmenschlichen Religiosität der allgegenwärtigen
Exorzisten und Päderasten zu erlösen, derer wir nicht selbst Herr
werden? Um die Klostermauern einzureißen, Nonnen und Mönche zu befreien und
um in einem geduldigen Umerziehungsprozess den kannibalischen Ritus auszurotten,
der besagt, man müsse sich, um aller Sünde ledig zu werden, nur intensiv genug
vorstellen, statt Brot und Wein das Fleisch und das Blut eines qualvoll Ermordeten zu
sich zu nehmen, weil solche Fantasien ihrer wohlmeinenden Meinung nach noch gefährlicher
seien, als das blutrünstigste Killerspiel?
Da würden wir aber aufplatzen vor Freude über diese Hilfsaktion!
2
Aber, wie heißt es so schön und beruhigend: Das kann man nicht vergleichen.
Schließlich sind wir im Recht. Und das schon immer!
Klar ist: Wir Deutschen sind inzwischen vollständig abgestumpft, wenn es um Innere
Angelegenheiten geht.
Wer sich, ohne sich noch darüber zu erregen, auf der Autobahn alle paar Kilometer
von Mautbrücken herab fotografieren lässt, wer weiß, dass er in den Innenstädten
praktisch auf Schritt und Tritt von Videokameras verfolgt wird, hinter denen Software
zur Gesichtserkennung treffsicher jeden Passanten identifiziert, wer weiß, dass der
Aufenthaltsort seines Handys (und damit meist auch sein eigener) jederzeit ermittelt
werden kann, wer weiß, wie viele Ämter, Behörden und Dienste auf Wunsch Einblick
in seine Bankkonten erhalten, wer weiß, dass er auch ohne jedes eigene Verschulden
zum Zielobjekt eines großen Lauschangriffs werden kann, wer sich klar macht,
dass die Verbindungsdaten aller von ihm geführten Telefonate sowie alle seine Internetzugriffe,
egal ob auf politische, literarische, fachliche oder pornografische Seiten,
von den mehr oder minder geheimen Einrichtungen und mehr oder minder im Geheimen
arbeitenden Mitarbeitern eines jedwede Intimsphäre ignorierenden Systems
aufgezeichnet, gespeichert und immer wieder auf der Suche nach Indizien und Verdachtsmomenten
ausgewertet werden, der hat jeden Begriff von der Unantastbarkeit
seiner eigenen, persönlichen - durch Grund- und Menschenrechte geschützten --
Angelegenheiten soweit verloren (oder verraten), dass ihm im größeren Maßstab die
Einmischung eines Staates in die Inneren Angelegenheiten eines anderen Staates
auch dann noch als ganz selbstverständlich erscheint, wenn diese Einmischung sich
als Krieg oder als Drohung mit Krieg manifestiert.
Dabei beginnt die Einmischung in Innere Angelegenheiten nicht erst, wenn Cruise
Missiles am Regierungssitz einschlagen, auch nicht, wenn fremde Mächte gezielte
Tötungen vollziehen, sie beginnt bereits, wenn Parteien, Regierungen, Wirtschaftsverbände,
Vereine und Vereinigungen aller Art unterwandert und instrumentalisiert
werden, um ein Land in einen erwünschten Zustand zu versetzen. Aus aktuellem
Anlass hier noch ein Hinweis auf das Armenhaus der westlichen Welt, das vorgestern
von einem verheerenden Erdbeben heimgesucht wurde, handelt es sich bei Haiti
doch um ein Land, das seit Jahrhunderten von fremder Einmischung geformt und
geschunden wurde. Nur ein kurzer Absatz aus der fürchterlichen Geschichte des Inselstaates
sei hier aus Wikipedia übernommen.
Nach der Verfassungsreform von 1987 putschte das Militär und regierte bis zu den Wahlen
1990, bei denen Jean-Bertrand Aristide, an den sich viele Hoffnungen knüpften, mit überwältigender
Mehrheit zum Präsidenten gewählt wurde. Aber schon 1991 wurde Aristide von dem
Brigadegeneral Raoul Cédras wieder aus dem Amt geputscht.
1994 konnte Aristide im Gefolge einer US-amerikanischen Intervention (Operation Uphold
Democracy) in sein Amt zurückkehren, aber unter der Bedingung, dass er die Politik seines
von Washington favorisierten Vorgängers übernehme, der in den Wahlen von 1990 nur 14
Prozent der Stimmen erhalten hatte.
(Davor unterminierten die USA das von der OAS nach dem Militärputsch gegen Haiti beschlossene
Embargo, und unterstützten so insgeheim die mordende und folternde Militärjunta.).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Haiti
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Es war einst ein hehrer Grundsatz der Politik ehrbarer Staatsmänner, sich jeglicher
Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten zu enthalten.
Ein Grundsatz, dem zwar nie in aller Konsequenz gefolgt wurde, der aber doch dafür
sorgte, dass die offiziell verpönte Einmischung sich nicht aller Gelegenheiten bedienen
konnte, sondern stets mit äußerster Vorsicht und unter größter Geheimhaltung
vollzogen werden musste.
Erst die von Sicherheitsexperten in aller Welt postulierte Allgegenwart des internationalen
Terrorismus hat die Einmischung in Innere Angelegenheiten anderer Staaten
vom Makel des Unanständigen befreit - und sie zum Mittel der Wahl beim Kampf gegen
eben diesen Terrorismus erhoben.
Die Einmischung in Innere Angelegenheiten eines souveränen Staates abzulehnen,
wird inzwischen als Unterstützung des Terrorismus angesehen.
Um die Zulässigkeit der Einmischung in Innere Angelegenheiten unter den herrschenden
Macht- und Bedrohungsszenarien beurteilen zu können, scheint es erforderlich,
den Wert der Souveränität von Staaten neu zu bemessen und diesem Wert
in einer verantwortungsvollen Güterabwägung das allgemeine Recht auf den totalen
Krieg gegen den Terrorismus gegenüberzustellen.
Vom Wert der Souveränität
Wirklich souveräne Staaten sind auf dieser Welt selten geworden. Die grundsätzliche
Unabhängigkeit von anderen Staaten, die äußere Souveränität, ist in einem Geflecht
von internationalen Verträgen und freiwilligen Zusammenschlüssen, die jeweils
mit einem teilweisen Verzicht auf Souveränität einhergehen, längst untergegangen.
Ein Staat, der Mitglied der EU und Mitglied der NATO ist, kann zwar noch seinen eigenen
Außenminister als Anführer von Wirtschaftsdelegationen durch die Welt reisen
lassen, aber das Recht, in voller Souveränität seine bilateralen Beziehungen zu anderen
Staaten zu gestalten, hat er aufgegeben.
Der Versuch, diese Souveränität durch den Austritt aus internationalen Bündnissen
und Vertragsgemeinschaften wiederzugewinnen, ist zumindest problematisch. Denn
hinter allen Vertragswerken und Bündnissen steht das durch Verträge und Bündnisse
nur mühsam gebändigte Recht des Stärkeren, das in den Bündnissen und Verträgen
seinen bestimmenden Einfluss hinterlassen hat.
Dass die innere Souveränität, also das freie Bestimmen aller, die eigene Bevölkerung
betreffenden Regelungen, durch die Zugehörigkeit zu internationalen Bündnissen
zwangsläufig ebenfalls verloren gehen muss, beweist am deutlichsten die Tatsache,
dass der überwiegende Teil der dem Deutschen Bundestag zur Verabschiedung
vorgelegten Gesetze lediglich noch die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht
zum Gegenstand hat.
Die UN ist seit 2005 der Auffassung, ein Staat habe, als letzte Pflicht aus dem ehemaligen
Souveränitätsverständnis heraus, die Verpflichtung, für den Schutz seiner
Bürger zu sorgen, und folgert daraus, wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt,
müsse dulden, dass die internationale Staatengemeinschaft diese Schutzverpflichtung
übernimmt und Truppen entsendet.
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Dieser zutiefst idealistische Gedanke, der in der Konkretisierung ja bedeutet:
"Sofern ein Staat seine Bürger nicht selbst vor den Truppen eines anderen Staates
(oder vor Terroristen) zu schützen vermag, geht die Rest-Souveränität, nämlich die
Schutzverpflichtung, auf die UN über, die demzufolge Truppen zu entsenden hat, die
diesen Schutz gewährleisten",
hat allerdings einen unübersehbaren Pferdefuß:
Dem kleinen, schwachen Staat und seiner Bevölkerung wird mit der Übernahme der
Schutzverpflichtung faktisch jegliches Selbstbestimmungsrecht genommen - während
der große, starke Staat, sollte es ihn gelüsten, als Aggressor aufzutreten, die UNTruppen
nicht zu fürchten braucht, handelt es sich bei den Truppenstellern doch in
aller Regel um "irgendwie abhängige" Staaten von qualitativ und quantitativ minderer
militärischer Stärke.
Nach jüngstem internationalem Rechtsverständnis ist die Souveränität eines Staates
also wertlos, wenn er nicht in der Lage ist, seine Bevölkerung - wovor auch immer -
zu beschützen. Das wiederum bedeutet:
Der Wert der Souveränität bemisst sich nach derzeitigem internationalem
Rechtsverständnis ausschließlich am verfügbaren Gewaltpotential eines Staates,
an der Zahl und Effektivität seiner Soldaten, Panzer, Flugzeuge, Schiffe
und Raketen einerseits, an der Zahl und Effektivität seiner Agenten, Abhöranlagen,
Propagandasender und der von ihm korrumpierten Multiplikatoren andererseits,
aus deren Zusammenwirken er den maximalen Schutz seiner Bevölkerung
generiert.
Souverän ist und darf bleiben, wer militärisch überlegen oder zumindest ebenbürtig
ist. Alle anderen stehen vor der Wahl, entweder selbst militärisch immer weiter aufzurüsten,
um souverän zu bleiben, nachzurüsten, um die Souveränität zurückzugewinnen
oder sich mit dem Überlegenen zu verbünden.
Dass sich die EU im Vertrag von Lissabon verpflichtet hat, die eigenen militärischen
Fähigkeiten zu stärken, ist im Lichte dieser Betrachtungsweise gar nicht so sehr verschieden
von den Rüstungsanstrengungen Chinas und den Bemühungen Nordkoreas
und des Irans, sich atomar zu bewaffnen. Schließlich folgen alle - mit mehr oder
minder großen Abstand - nur dem Beispiel der USA.
Die USA stehen unangefochten an der Spitze der militärischen Macht auf dieser
Welt. Die USA sind damit derjenige Staat auf dem Planeten Erde, der derzeit über
das größte Maß an Souveränität verfügt. Die Souveränität der USA ist folglich ein
sehr, sehr hoher Wert, den sich die USA von niemandem auf der Welt streitig machen
lassen wollen. Daher können sie - auch nach offizieller Doktrin - nicht dulden,
dass ein anderer Staat ihnen militärisch gefährlich werden könnte.
Solange das gelingt, sind die USA als Staat der freieste Akteur auf der Weltbühne.
Die USA sind dabei sowohl frei von fremdem Willen als auch frei, ihren eigenen Willen
beliebig zu bilden und durchzusetzen.
Die Freiheit aller anderen Staaten dieser Welt wird letztlich vom Willen der USA bestimmt
und begrenzt.
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Der Wert der Souveränität aller anderen Staaten dieser Welt bemisst sich daher
direkt am Maß der Bevormundung und/oder der Bedrohung durch die USA.
Ein Staat, den die USA - wegen Bedeutungslosigkeit oder erwiesener Bündnistreue -
an der langen Leine laufen lassen, für den hat die tatsächliche Souveränität, so hoch
sie vergleichsweise auch sein mag, keinen hohen Wert. Die Vorteile des Arrangements
überwiegen die Nachteile. Der Wert der Rest-Souveränität wird in Geld gemessen
- und der Aufwand, sie zu erhalten ebenfalls. Per Saldo lohnt es sich meist
nicht.
Staaten, welche die Hegemonialansprüche der USA als Bedrohung für die eigene
Identität begreifen, messen ihrer eigenen Souveränität einen hohen Wert zu. Für sie
ist Souveränität ein Wert an sich, für dessen Erhalt jedes denkbare materielle und
ideelle Opfer gebracht wird, weil wahre Souveränität nicht in Geld gemessen werden
kann. Per Saldo lohnt sich jeder Aufwand.
Fazit
Auf dieser Welt und in dieser Zeit bemisst sich die faktische Souveränität eines Staates
an seinen militärischen Fähigkeiten.
Das Streben nach vollständiger Souveränität ist in den Staaten unterschiedlich stark
ausgeprägt, womit auch der ideelle Wert der Souveränität höchst unterschiedlich
eingeschätzt wird.
Eine allgemeingültige Beurteilung des Wertes der Souveränität in der Abwägung gegen
andere Interessen ist nicht möglich.
Mit der Auffassung, die Souveränität eines Staates erlösche, wenn der Staat nicht in
der Lage ist, seine Bevölkerung zu schützen, stellt sich die UN auf die Seite der Stärkeren.
Vom Recht auf den Krieg gegen den Terrorismus
Der Terrorismus ist kein Staat. Weder ein souveräner, noch sonst einer. Der Terrorismus,
der hier und da Attentate verübt, kann auch nicht einfach einer bestimmten
nationalen oder internationalen Organisation zugeordnet werden. Terrorismus ist ein
taktisches Konzept, keine Organisation, kein Staat, keine Macht.
Der Terrorismus als verdammenswerte "Macht" ist letztlich ein Gedankenkonstrukt,
das von Geheimdiensten auf Basis von Informationen und Spekulationen entwickelt
wird, um Stimmungen zu erzeugen, Meinungen zu lenken und Abstimmungen zu beeinflussen.
Geheimdienste sind in der Lage "Terrorismus" in beliebiger Stärke auf
jeden beliebigen Flecken dieser Erde zu projizieren und ihm jedes beliebige Gefahrenpotential,
jedes beliebige Ziel zuzuschreiben.
Wird ein Land von den Geheimdiensten als "Sitz des internationalen Terrorismus"
identifiziert, dann haben alle Regierungen, die ihre Bürger dadurch bedroht sehen,
die Pflicht ihre Bürger zu schützen -
wollen sie nicht Gefahr laufen, von UN-Truppen besetzt zu werden :-))
Man stelle sich vor, die UN wäre, unter Missachtung der Souveränität der USA,
am 12. September 2001 mit Truppen und schweren Waffen in New York eingefallen,
um die Bevölkerung der USA vor dem Terrorismus zu schützen :-))
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Dabei ist die Gefahr, die vom internationalen Terrorismus ausgeht, für die meisten
Staaten dieser Welt ausgesprochen gering. Selbst Staaten, in denen der Terrorismus
seine Basen unterhält, sind vom Terrorismus zunächst einmal überhaupt nicht bedroht.
Welches Interesse hätte eine Organisation, die ihre Ziele mit terroristischen
Aktionen durchsetzen will, den Staat, in dem sie geheime Trainingslager unterhält,
auf dessen Gebiet sie ihre Anschläge plant, gegen sich aufzubringen? Die wären ja
verrückt! Terrorismus ist doch weiterhin keine Religion, keine Weltanschauung und
kein Staatsziel. Terrorismus ist immer noch nur ein taktisches Mittel, mit dessen Hilfe
man hofft, die geringen eigenen Mitteln so effizient einzusetzen, dass sie genug
Furcht und Schrecken verbreiten, um dem Gegner, der sonst in keiner Weise zu fassen,
auch nicht zu Gesprächen und Verhandlungen zu bewegen ist, die erwartete
Änderung seiner Politik aufzuzwingen - und sei es nur, dass er ein Problem überhaupt
zur Kenntnis nimmt. Dabei sind derzeit zwei Hauptqualitäten terroristischer
Aktivitäten zu unterscheiden:
a) Terrorakte, die dazu dienen sollen, die als Besatzung empfundene Anwesenheit
fremder Truppen auf dem eigenen Territorium zu beenden und bei der
eigenen Bevölkerung Furcht vor jeglicher Form von Kollaboration zu erzeugen.
Da der Widerstand gegen Besatzungstruppen völkerrechtlich legitim ist, kann diese
Qualität terroristischer Aktivitäten in der weiteren Behandlung des Themas "Einmischung
in Innere Angelegenheiten" ausgeklammert werden.
b) Terrorakte, die ein Fanal setzen, Aufmerksamkeit auf eine Sache, ein Ziel,
eine Gruppe, einen Missstand lenken und zeigen sollen, dass für die Erreichung
dieses Zieles Kampfbereitschaft und Opferwille vorhanden sind.
Der herausragendste - und zugleich umstrittenste - terroristische Anschlag dieser
Qualität war wohl der Angriff auf das World Trade Center, gefolgt von den Anschlägen
auf die Pendlerzüge in Madrid und die U-Bahn in London. Unbestritten ist, dass
auch die umfassendste Überwachung und die bestmöglichen Sicherheitsmaßnahmen
im Zweifelsfall nicht ausreichen können, um einen terroristischen Anschlag zuverlässig
zu verhindern - schon gar nicht, wenn die Attentäter den eigenen Tod dabei
- als Teil des Planes - bewusst auf sich nehmen. Dass man folglich meint, dem Terrorismus
durch vorbeugende Schläge auf jene Territorien, in denen man Ausbildungslager
und Rückzugsgebiete vermutet, den Boden unter den Füßen wegbomben
zu können, führt dazu, dass immer wieder auch massive militärische Gewaltanwendung
auf dem Gebiet fremder Staaten für erforderlich gehalten wird. Der
Einsatzbefehl fällt dabei umso leichter, je weniger Souveränität den betroffenen Staaten
beigemessen - oder zugebilligt - wird.
Fazit
Die reale Bedrohung durch terroristische Akte ist gering. Der Aufwand zur Bekämpfung
des Terrorismus ist immens.
Durch technisches und menschliches Versagen sterben Jahr für Jahr weit mehr
Menschen, ohne dass auch nur annähernd gleich große Anstrengungen unternommen
werden, die Ursachen zu erforschen und abzustellen.
Durch Hunger, verschmutztes Trinkwasser und fehlende sanitäre Einrichtungen verrecken
Jahr für Jahr weit mehr Menschen, als bei allen Flugzeugabstürzen, Auto-
Unfällen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen und terroristischen Aktionen zusammen.
Die Anstrengungen, dies zu verhindern, erschöpfen sich in schönen Reden und lächerlichen
Almosen.
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Die Abwägung
Das Selbstbestimmungsrecht - nach innen und nach außen - das die USA für sich
beanspruchen, muss, wenn Frieden herrschen soll, solange auch allen anderen
selbständigen Staaten zugebilligt werden, wie nicht alle selbständigen Staaten freiwillig
den Vereinigten Staaten von Amerika beigetreten sind - was in nächster Zukunft
nicht zu erwarten ist.
Daher ist jedes militärische Einschreiten Dritter auf dem Staatsgebiet eines souveränen
Staates, auch wenn es vorgeblich oder tatsächlich dem Schutz der Bevölkerung
dieses Staates dienen soll, ausnahmslos als unzulässige Einmischung in die Inneren
Angelegenheiten eines souveränen Staates anzusehen, es sei denn, die legitime
Regierung dieses Staates hat dem zugestimmt.
Eine solche Einmischung sollte völkerrechtlich als Angriffskrieg - oder, im frühen Stadium,
als Vorbereitung eines Angriffskrieges - eingestuft und entsprechend geahndet
werden.
Nur ein Hilfeersuchen einer rechtmäßig im Amt befindlichen Regierung - nicht aber
das Hilfeersuchen einer Gruppe von Putschisten, innerhalb oder außerhalb der Regierung,
nicht das Hilfeersuchen einer mit ausländischer Unterstützung ins Amt gehobenen
Marionettenregierung - darf Dritte berechtigen, einen bedrängten Staat
beim Schutz seiner Bevölkerung - vor inneren oder äußeren Feinden - zu unterstützen.
Umfang und Dauer dieser Unterstützung dürfen jedoch alleine von dem um Hilfe
ersuchenden Staat bestimmt werden.
Solange nicht Afghanistan, sondern die USA und ihre Verbündeten bestimmen,
wie lange wie viele ausländische Soldaten dort ihren Krieg gegen den
Terror führen, kann es sich dabei - auch wenn Herr Karsai nicht wagt, zu protestieren
- doch nach allen Gesetzen der Logik nicht um eine von Afghanistan
erbetene Hilfeleistung, sondern nur um einen, Afghanistan und den Afghanen
aufgezwungenen, Krieg handeln.
Diese Forderungen lassen sich durchaus begründen:
Souveränitätsverletzungen jeder Art schaffen Konfliktpotentiale. Um diese Konfliktpotentiale
zu vermeiden, gilt:
Jede "Bevölkerung" muss das Recht haben, innerhalb des eigenen Staates die Regeln
des Zusammenlebens in jeder Hinsicht selbst zu bestimmen und ihre kulturelle
Identität zu bewahren.
Grundsätzlich ist jedem Staat das Recht zuzubilligen, selbst darüber zu befinden, ob
er sich in der Lage sieht, seine Bevölkerung zu schützen. Jeder Staat muss daher
das Recht haben, sich freiwillig Bündnissen anzuschließen oder sich von ihnen zu
distanzieren.
Selbst die Auseinandersetzung mit Inneren Feinden muss jedem Volk selbst überlassen
bleiben. Die Italiener müssen mit der Mafia alleine fertig werden,
die Spanier mit den Basken. Die Rumänen haben ihren Diktator Ceausescu selbst
gestürzt. Dort herrscht jetzt Ruhe.
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Den Irakern hat man diese Chance nicht gegeben. Kein Wunder, dass dort keine
Ruhe einkehren will. In Afghanistan wird Hamid Karsai an der Macht gehalten...
Nur die absolute Ächtung von Angriffskriegen aller Art durch die gesamte Staatengemeinschaft
reduziert die Notwendigkeit militärischer Stärke zum Erhalt der Souveränität.
Jedwede Ausnahme - auch die Option des Eingreifens aus humanitären
Gründen - ist kontraproduktiv. Das sollte auch von der Vollversammlung und vom
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bedacht werden, wenn von interessierter Seite
auf die Erteilung eines "Mandats" gedrungen wird.
Humanitäre Hilfe kann in aller Regel mit den verfügbaren Mitteln weitaus effizienter
und effektiver geleistet werden, wenn man zu ihrer Verteilung nicht erst Krieg führt -
und selbst, wenn es dann im einen oder anderen Land nicht möglich sein sollte, zu
helfen, ist die Not auf dieser Welt doch insgesamt so groß, dass es noch längst nicht
gelungen ist, allen ohne Krieg erreichbaren Bedürftigen zu helfen. Warum also nicht
da anfangen, wo die Hilfe dankbar angenommen wird - mit genau so viel Geld, wie
für den Krieg nötig wäre?
Nachwort
Dass es in diesem Paukenschlag nur um das geht, was man als "die kriegerische
Form der Einmischung in Innere Angelegenheiten" bezeichnen könnte, hat seinen
Grund darin, dass diese Form der Einmischung derzeit Hochkonjunktur hat. Noch
immer hängt das Damoklesschwert eines Angriffs über dem Iran.
Und je näher die Regimegegner ihren Zielen kommen, desto lauter werden die
Stimmen, die sagen, dass man ihnen endlich zu Hilfe eilen müsse...
Noch immer ist der Irak von fremden Truppen besetzt, noch immer werden in Afghanistan
Bomben geworfen und in Pakistan Terroristen gejagt. Im Kurdengebiet sind
Übergriffe der Türkei auf das Territorium des Irak beinahe selbstverständlich. In den
Palästinensergebieten greift Israel permanent mit fast allen Mitteln in die Inneren und
Äußeren Angelegenheiten der Palästinenser ein - und auch im Jemen sieht es sehr
danach aus, dass es bald zu einer robusteren Einmischung kommen könnte.
Die "sanfte" Einmischung, die uns Europäer zur Übermittlung von Bankdaten an die
USA ebenso zwingt, wie zur Übermittlung von Fluggastdaten, vom Sammeln aller
möglichen Daten aus allen möglichen elektronischen Kommunikationsmedien durch
die NSA ganz zu schweigen, ist Einmischung in unsere Inneren Angelegenheiten, die
wir schon gar nicht mehr wahrnehmen. Auch die Nacktscanner, die uns von der Terrorpanik
der USA aufgezwungen werden, werden wir eines Tages ebenso selbstverständlich
durchschreiten, wie heute die elektronischen Diebstahlpiepser an den
Kaufhauseingängen.
Das ist mehr Sicherheit. Warum denn nicht? Wir sind ja eh' schon nackt.
Peinlich!
Nicht jede Nacktheit ist lustig - erzwungene schon gar nicht.
Die Wachmannschaft von Abu Ghraib lässt herzlich grüßen.
9
Einen weiteren, sehr wichtigen Artikel über die "sanfte" Einmischung in Innere Angelenheiten
hat Gert Flegelskamp am 10. Januar online gestellt. Falls Sie noch nicht
dort waren, folgen Sie diesem Link. Dort gibt es tiefe Einblicke.
http://www.flegel-g.de/wieder-krieg.html
und hier meine Auseinandersetzung mit den Käßmann-Kritikern und Einmischungsbefürwortern
aus den letzten Tagen
11. Januar 2010
10.30 Uhr Der Krieg heiligt die Mittel
Margot Käßmann, oberste evangelische Seelenhirtin der Republik, im Grunde von
staatstragender Grundeinstellung, hat sich zu Neujahr mit der Aussage: "Auch nach
den weitesten Maßstäben der Evangelischen Kirche in Deutschland ist dieser Krieg
so nicht zu rechtfertigen.", zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Heute trifft sie den Verteidigungsminister zu einer Aussprache, über deren Inhalt vorab
Stillschweigen vereinbart wurde.
Als Mose auf dem Berge Sinai aus Gottes Hand die Gesetzestafeln entgegennahm
war es durchaus noch Sitte, in Gottes Namen Kriege zu führen, und wenn es sein
musste verlieh Jahwe den Seinen die Fähigkeit, die unüberwindlichen Mauern der zu
überfallenden Stadt mit nichts als Blasinstrumenten und Trittschall zu zerstören.
Die einschränkende Interpretation des 5. Gebotes: "Du sollst nicht töten, es sei denn,
es geht um die gerechte Sache", kann also vor dem Hintergrund eines "Auge-um-
Auge-Zahn-um-Zahn-, und -die-Rache-ist-mein-Glaubens" durchaus angemessen
erscheinen. Doch Margot Käßmann und Karl Theodor zu Guttenberg gehören keiner
alttestamentarischen Glaubensgemeinschaft an. Jesus lehrte: "Liebet eure Feinde"
und "vergeltet Gewalt nicht mit Gewalt" und "rechte Backe - linke Backe..." usw.
Margot Käßmann und Karl Theodor zu Guttenberg leben zudem in einer Gesellschaft,
in der die Trennung von Staat und Kirche Gesetz ist. Die saubere Lösung des
Meinungsunterschiedes zwischen Staat und evangelischer Kirche sähe also so aus:
Margot Käßmann ruft die evangelischen Soldaten auf, den Dienst an der Waffe in
Afghanistan zu verweigern. Soldaten, die evangelisch genug sind, um das ernst zu
nehmen, folgen dem. Der Staat muss damit im Rahmen der gültigen Gesetze umgehen.
Ggfs. kann das BmVg die alte Tradition der Gewissenserforschung wieder aufleben
lassen. Fertig.
Vermutlich kommt aber etwas ganz Anderes raus, beim Vier-Augen-Gespräch. Man
darf auf Margot Käßmanns nächste Äußerung zu Afghanistan gespannt sein.
10
12. Januar 2010
09.30 Uhr Nichts ist gut in Afghanistan?
Der Ortstermin ist anberaumt. Zu Guttenberg lädt Frau Käßmann zur Truppeninspektion
ein. Das gestrige Gespräch scheint keine Annäherung der Standpunkte gebracht
zu haben, denn die Formel: Beide Seiten seien sich darin einig, dass die ethische
Dimension des Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan geeignet sei, dieses Thema
"weiter in die Öffentlichkeit zu tragen und dort auch kritisch zu diskutieren", heißt ja
nur, dass man sich weiter öffentlich streiten will - wobei jeder hofft, die Öffentlichkeit
im offenen Schlagabtausch auf seine Seite ziehen zu können. Dass man sich zudem
auch darauf einigen konnte, dass für Soldaten der Rückhalt der Gesellschaft
wichtig sei, kann man auch von zwei Seiten sehen. Schließlich haben die Soldaten
keinen unabdingbaren Anspruch auf den Rückhalt in der Gesellschaft - im Gegenteil,
der Rückhalt wird maßgeblich vom Einsatz bestimmt, was eben auch heißt, dass
Soldaten, die in einem von der Gesellschaft nicht gebilligten Einsatz stehen, keinen
Rückhalt erwarten dürfen. Dieser Satz enthält Sprengstoff - könnte er doch -- mit etwas
Fantasie -- sogar als vom Verteidigungsminister mitgetragener Aufruf zur Befehlsverweigerung
ausgedeutet werden.
Käßmann hat also gerade im schwammigsten Teil der nichtssagenden Verlautbarungen
Punkte gesammelt. Später, in der ARD, ließ sie wissen, dass ein militärischer
Einsatz nur zu rechtfertigen sei, wenn er der Sicherung des zivilen Aufbaus dient -
und dass die evangelische Kirche bezweifle, dass die Sicherung des zivilen Aufbaus
noch im Vordergrund stehe. Gratulation, Frau Käßmann! Die erste Runde ging
zweifellos an Sie. Doch zu Guttenbergs Hilfstruppen formieren sich.
• Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes trägt seinen Angriff auf der rein
sprachlogischen Ebene vor, wenn er sagt, es sei nicht richtig, zu sagen,
nichts ist gut in Afghanistan. Diesen Vorwurf, der keinerlei inhaltliche Position
erkennen lässt, kann man nur ignorieren - darauf einzugehen führt nur in einen
aussichtslosen, zermürbenden Grabenkrieg.
• Der ev. Kirchenvorsteher im Rheinland, Nikolaus Schneider, fällt Frau Käßmann
in den Rücken.
Weil - wie er meint - am Hindukusch Recht und Gerechtigkeit im Namen einer
"verblendeten und unmenschlichen Religiosität" mit Füßen getreten werden,
dürfe der Einsatz militärischer Gewalt "nicht grundsätzlich" abgelehnt werden,
Hauptsache es gibt klare Ziele, ein umfassendes Konzept und eine Ausstiegsgarantie.
• Die brutalstmögliche Verteidigung kriegerischer Gewaltanwendung trug der
evangelische Theologe Richard Schröder vor. Seine Aussage:
"Der Glaube an die Allmacht der Gewaltlosigkeit ist ein Aberglaube",
ist die glatte Abkehr von den Lehren Jesu und stellt den christlichen Glauben
als Aberglauben hin.
So weit ist es also gekommen, mit den Nachfolgern Luthers. Pfui!
11
17.30 Uhr Auf zum Kreuzzug nach Afghanistan
Ein Besucher dieser Seite machte mich auf einen Artikel des Evangelischen Pressedienstes
(epd) Nord aufmerksam, den ich auch Ihnen nicht vorenthalten will.
Der epd berichtet, ein Pastor Rüß aus Hamburg, Vorsitzender der Konferenz Bekennender
Gemeinschaften in Deutschland, habe in dieser Eigenschaft mit Bezug auf
Margot Käßmann erklärt:
"Wenn Repräsentanten der Kirche ihre politische Privatmeinung theologischreligiös
überhöhen und verabsolutieren, ist das für viele Christen schlichtweg
nicht hinnehmbar und ärgerlich.
Außerdem übte sich Rüß mit mäßigem Erfolg im Spalten nicht vorhandener Haare,
als er zum Besten gab, da die EKD keine Kirche sei, sondern lediglich ein Dachverband
verschiedener Landeskirchen, habe Käßmann "kein Mandat, für die evangelischen
Christen in Deutschland insgesamt zu sprechen."
Aber dann kommt’s knüppeldick:
"Frau Käßmann könnte wissen, dass der Krieg in Afghanistan gegen einen islamischen
Terrorismus geführt wird, der die Welt bedroht, unendlich viele Menschenleben
gefordert hat und die Menschenrechte missachtet." Dies sei eine Herausforderung,
der mit Brunnenbau und verbesserter Infrastruktur nicht zu begegnen sei.
Wenn man das hört, kommt der Verdacht auf, es müsse in der evangelischen Kirche
ein Häuflein aufrechter Feuer-und-Schwert-Missionare geben, die den Katholen immer
noch die glorreichen Heldentaten der Kreuzritter neiden. Ganz im Sinne von
Ludwig Uhlands berüchtigter Schwabenstreiche-Glorifizierung:
"Als Kaiser Rotbart lobesam, ins Heilge Land gezogen kam
(...)
Zur Rechten sieht man, wie zur Linken, einen halben Türken heruntersinken"
Ein Blick in die Geschichtsbücher könnte sie eines Besseren belehren.
Aber, wie heißt es so schön: Erfahrung ist erfahrungsgemäß nicht übertragbar.
• http://www.epd.de/nord/nord_index_70950.html
Der Artikel im Evangelischen Pressedienst Nord
• http://www.boa-bw.de/downloads/frei…heswuerttemberg.
de/kultur/kompon/uhland/kaiser.htm
Das vollständige Uhland Gedicht
Wohl bekomm's!