mit im ernstfall darauf berufen meine ich wenn ich jetz z.b. wegen verstößen gegen grundrechte angeklagt werden würde. in diesem fall würde ich mich nicht auf das grundgesetz sondern auf die menschenrechte der uncharta berufen. diese sind überall anerkannt und müssen deshalb auch hier in deutschland anerkannt werden.
das bundesverfassungsgericht spricht recht, aber spricht es auch geltendes recht? deutsches recht steht unter internationalem recht. ein verstoß gegen dieses internationale recht (un-charta,...) würde zur rechtswidrigkeit führen. auch das oberste deutsche gericht kann schließlich rechtswidrig handeln.
unter souveränität versteht man die rechtliche selbstständigkeit mit recht auf selbstbestimmung. es ist eine gute frage ob deutschland souverän ist oder nicht. unter wikipedia findet man dazu das hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t#Rechtssouver.C3.A4nit.C3.A4t
die ehemaligen ostgebiete sind aufgrund von verträgen an andere staaten abgetreten worden. diese verträge schloss die brd ab. die brd ist jedoch ein ehemaliges besatzungsregime...hatte sie völkerrechtlich die erlaubnis verträge im namen des deutschen reiches zu unterzeichnen?
wohlgemerkt stellte das bverfg 1973 fest das das deutsche reich nicht untergegangen ist. am ende des zweiten weltkrieges wurde das deutsche reich besetzt und die kampftruppen kapitulierten. ein staat kann aber auch ohne armee noch weiter bestehen.
jetzt kommt das staatsgebiet in frage. unter diesem versteht man einen abgegrenzten teil der erdoberfläche der einem staat angehört.
wenn das deutsche reich jedoch nach wie vor existent ist, dann dürfte die brd gemäß geltenden völkerrechts diese gebiete erstens nicht beanspruchen und zweitens nicht abtreten. dies hat sie aber gemacht. es ist fraglich ob diese verträge gültigkeit besitzen.
ich werde sobald ich zuhaus bin mal meine abhandlung drüber hier posten. da ist es alles etwas ausführlicher und verständlicher als wenn ich jetz mitten drin anfangen muss. man muss das alles von vorn und hinten betrachten.
im übrigen geht es hier nicht nur um die ostgebiete und wer sagt, dass die russen überhaupt vertrieben werden müssten? es kann nur nicht sein, dass hier so dermaßen völkerrechtswidrig gehandelt wird und der ehrliche deutsche der dumme ist. wir sind die leidtragenden weil wir immernoch mit den folgen des krieges zu kämpfen haben und dies nicht sein müsste, wenn einige leute mal gesetze beachten würden.
im übrigen was war mit der weimarer verfassung? diese muss eigentlich als aufgelöst verkündet werden, damit eine neue in kraft tritt.
dies ist nicht passiert. hitler hat sie nur außer kraft gesetzt, aber nicht aufgelöst.
und eine verfassung ist höherwertig als ein gesetz, auch wenn es ein gg ist.
ps: für jeden der behauptet wir hätten eine verfassung, was ist mit art. 146 gg?
gruß odin