Na ja, ich dachte hier ist ein Forum was sich stark für die Wahrheitsbewegung einsetzt.
Der Autor redet dort über ein Camp was die selbe Überschrift hat.
Na ja, ich dachte hier ist ein Forum was sich stark für die Wahrheitsbewegung einsetzt.
Der Autor redet dort über ein Camp was die selbe Überschrift hat.
Das Camp der Verschwörungsfans.
Irgendwann ist man wahrscheinlich so hoch abgehoben das man gar nichts mehr merkt.
Viel Spaß dabei!
"In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt." George Orwell
Mir ist einfach lieber nicht zu feige zu sein die Wahrheit auch anzupacken.
Mag ja sein das einigen in letzter Zeit die Hitze zu Kopf gestiegen ist, aber immer noch besser man sagt seine eigene Meinung, als wenn man nur nach dem Dogma handelt, und lebt!
Appropo Ghetto-Benehmen: schon mal daran gedacht, daß die Art und Weise von euch aus mit eurem Handeln, kein anderes Niveau war?
Es ist schon mehr als traurig was hier los ist.
Aber jedenfalls spricht es für sich selbst:
Auf zur Wahrheit => Ich will nichts wissen von Wahrheit
..Der Schäfer und seine Schäfchen..
Schon auf der Homepage der GEZ ist vermerkt, daß diese Organisation nicht rechtsfähig ist.
Ich glaube, und das bezieht sich nur auf das Thema hier, daß wir wirklich in einer Zeit leben wo sich, zumindest einige, mal langsam entscheiden müssen was sie sein wollen:
Schaf oder Mensch?
FAKT IST DAS ES VÖLLIG EGAL IST WIE VIELE FERNSEHER DU BESITZT. DIESE ORGANISATION KANN NUR DURCH RECHTSBRUCH AN DEIN GELD KOMMEN!
Abraxas was du sagst stimmt nicht. Deine Vorstellung ist sogar recht naiv.
ZitatStGB
§ 1
Keine Strafe ohne GesetzEine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Ich sag es nochmal, die Menschenrechtsverletzungen sind nicht strafbar.
Das ist Fakt. Menschenrechte sind nur Show.
Wie lange brauchen die Menschen noch um das zu begreifen?
Ach und noch was:
ZitatWie kann man einerseits gewährleisten, dass die Richter keine Straftaten begehen, unter Berücksichtigung das sich auch Richter irren können
und die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten?
Das heißt in deiner Vorstellungswelt dürfen Richter ungestraft machen was sie wollen?
Ich kann mich als Person auch mal irren, dann begehe ich eine Straftat, und werde bestraft, obwohl ich es nicht wusste.
Und bei Richtern ist das also anders? Der darf das deiner Ansicht nach, Menschenrechte überflüssig?
ZitatWer denn sonst wenn nicht die Herrschenden schützen die Menschenrechte der Bürger oder entziehen sie?
Ein Richter kann nicht selbst über seine Befangenheit entscheiden. Wenn hier eine Menschenrechtsverletzung begangen wird, kann ein anderes Land für dich dein Recht einklagen. Im Inland geht das nie. Die Menschenrechte könnten nur durch eine unabhängiges internationales Kontrollorgan durchgesetzt werden.
Was Abraxas hier sagt hat nichts mit Praxis zu tun, er geht auch nicht darauf ein was ich geschrieben habe. Die BRD kennt ein Gesetz welches bewirkt das jeder Staatsanwalt oder Richter jederzeit deine Menschenrechte verletzen darf, zum Wohle des Ansehens der BRD. (Das hab ich ja bereits zitiert)
Abraxas, hat nicht verstanden was Menschenrechte sind.
Jemanden hier anzuzeigen wegen verletzung der Menschenrechte kann sogar bestraft werden.
StGB § 1
ZitatKeine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Die Menschenrechte sind in der BRD nicht strafbar!
Abraxas, schlaf erst mal nochmal über das was ich hier geschrieben habe, und lies es nochmal gründlich.
Stellung genommen zu dem Urteil hast du auch noch nicht.
Nur weil irgendetwas auf irgendwelchen Webseiten behauptet wird, muss es noch nicht stimmen. Entgegen deinen Aussagen, kann man Fälle nachlesen, man kann auch das Völkerrecht lesen.!
Herr Sürmeli hat den Stillstand der Rechtspflege festgestellt. Was waren noch mal Menschenrechte? WAS ist eigentlich ein Stillstand der Rechtspflege?
Und abgesehen von dem obigen, finde ich dein Verhalten hier vollkommen unangebracht, geht wohl nur um das was du denkst zu wissen...
Hi Odessa, so einfach wie du das darstellst ist es nicht.
Wie soll den ein Richter über seine eigene Zulassung entscheiden?
Wenn ein Richter entscheidet er lässt einen zeugen nicht zu, kann er das begründen wie im Beliebt, und das passiert auch. Was Abraxas hier darstellt ist nichts als reine Theorie, ich rede hier aber nur von der Praxis. Die Menschenrechte sind das Kontrollorgan was die staatliche Gewalt kontrollieren soll. Nur leider existierte das nie. Daher ist es eine Menschenrechtslüge, man erzählt den Menschen vom Menschenrecht, und beschäftigt sie damit, aber hat nicht vor diese zu verwirklichen. Faktisch bekommst du sie nicht.Wusstest du das die Leute in den meisten Drittländer wissen was Menschenrechte sind (im Gegensatz zu uns)? Denen wird dort beigebracht, daß wir hier oben die einzigen sind die Menschenrechte haben. Tatsächlich aber werden die Menschenrechte hier gar nicht durchgeführt, über sie wird nur Philosophiert. Die Leute werden eingelullt, im glauben an rechte, die es gar nicht gibt.
Wie du siehst hat das bei Abraxas bestens funktioniert.
Hitler war der größte Demokrat, er wurde gewählt. Das hatte nichts mit Menschenrechten zu tun, die wir aber ja JETZT, nach Hitler, haben, nur gibt es sie nicht...
Menschenrechte haben nichts mit einer Regierung zu tun, und können auch nicht durch sie kontrolliert werden.
Warum ist das Thema jetzt überhaupt unter Stammtisch?
Das hat doch nichts mit Philosophieren zu tun hier. Das sind rechtliche Dinge, die absolut ernst zunehmen sind!
Spinne ich jetzt, oder gehst du nicht mal darauf ein was ich schreib!?
Also daß du dich hier gerne mit neuen Informationen befasst kauf ich dir nicht ab, das ist eine glatte Lüge!
... jedenfalls macht das so keinen spaß hier...
Sag mal, was ich geschrieben habe hast du aber auch gelesen, oder?
Bitte nimm doch mal Stellung zu der Erklärung im Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts, so unter anderem kann man sich nicht nach Art. 25,100,140 GG nicht beschweren.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
ZitatSelbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.
Das Forum hier steht unter dem Namen des selber Denkens, was sind denn bitte subjektive Rechte? Es gibt keine subjektiven Rechte, du selbst sagtest die Menschenrechte würden hier verfolgt, ich stelltest dann fest, daß Menschenrechte keine Straftaten sind, du hast das bestritten. Ich habe dir dann das Gegenteil bewiesen, Und nun kommst du mit subjektiven Rechten, also etwas was nicht wirklich da ist. Subjektive Rechte sind Feststellungen wie ich bin beleidigt, oder ich bin nicht beleidigt. Es gibt die objektive und die subjektive Theorie, sowie den Streng- und Freibeweis, das wird oft falsch gemacht und nur interpretiert statt angewandt. Das sind die Regeln.
Dann stellt sich noch die frage wieso der europäische Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen feststellt.
Warum unterscheidest du eigentlich nicht zwischen Strafgesetz und Völkerrecht?
Als ich mich auf Sürmeli und andere Fälle bezog, bezog ich mich auf die Fälle, diese sind ganz offiziell nachzulesen, und international anerkannt, oder gilt das für deine Privat-Nation nicht? ( Die Leugnung Völkerrechtlicher Tatsachen (§130 StGB) steht unter Strafe) Also, du kannst doch nicht sagen, daß du diesen Herrn Sürmeli als internationales anerkanntes Menschenrechtsopfer leugnest.?
Eine Demokratie muss sich wie jede andere Staatsform an diese halten, wenn sie kein Unrechtsstaat sein will.
ZitatWenn du die Volksvertretungen von der kleinsten Ebene zur höchsten hoch gehst, kommst du bei der UN an, wo über die Menschenrechte eine Resolution abgestimmt wurde.
Siehe dazu meinen Link oben.
merkst du nicht, daß du manchmal sagst, daß es Menschenrechte gibt, und dann wieder das es sie nicht gibt?
Demokratie ist nicht identisch mit Menschenrechten. Demokratie ist eine gemeinschaftliche Mehrheitsentscheidung über allgemeine Interessen. Das Menschenrecht ist ein unverletzliches und unveräußerliches Individualrecht jedes Menschen, auch wenn es eine demokratische Entscheidung wäre.
Demokratie ist eine subjektive (Empfindung, Einbildung) unsachliche (subjektive Theorie), Menschenrecht eine objektive (Wahrheit, Wirklichkeit) sachliche (objektive Theorie) Entscheidung. Adolf Hitler war der größte Demokrat, was genau hatte das jetzt mit den Menschenrechten zu tun?
Auch George W. Bush wurde Demokratisch gewählt, falls du dich an den 11. Sept. 2001 erinnerst, und die Irak Videos auf Wikileaks.
Das ist Demokratie.
Nicht einfach nachplappern, aufwachen!
ZitatWas du bisher geliefert hast war von der Qualität her wie: "Alle Menschen sind doof - Quelle: Mensch
Sei die Veränderung selbst, die du in der Welt sehen willst.
Ich habe hier niemanden Verleumdet, noch verallgemeinere ich.
Mach doch lieber mal einen Vorschlag wie wir den Menschenrechtsopfer hier praktisch helfen können.
KRR hat nichts mit Menschenrechten zu tun, ich beziehe mich auch nicht auf KRR oder sonst was für'n Humbug, sondern auf Rechte und Pflichten nach Völkerrecht, sonst nichts. Da du immer noch nach Quellen Schreist, es steht alles im Internet, auf offiziellen Seiten.
NS.
Nur weil etwas bei Wikipedia steht heißt das nicht automatisch das es richtig ist, die subjektive Theorie ist die Menschenwürde, nicht Menschenrechte. Ich sag es nochmal, Menschenrechte sind, wenn vor Gericht kommst, willst deine Unschuld beweisen, und der Richter lässt z.B. einfach die Beweise/Zeuge nicht zu. Das ist Individualrecht, und hat nichts mit der Demokratie zu tun, die von jedem Staat ausgelegt wird wie er mag, und mit Gesetzen bestückt wird nach belieben.
Menschenrechte haben nichts mit Ethik zu tun, sondern mit Recht.
Teil mir mal bitte mit auf welcher Schule das gewesen sein soll, ich werde dort mal nachfragen.
Der Fall Sürmeli, Görgülü ist doch bekannt.
Demokratie hat nichts mit Menschenrechten zu tun, das musst du begreifen. Eine Volksabstimmung über Menschenrechte gibt es nicht (Art. 1 (2) GG) da es unveräußerliches und unverletzliches Recht ist. Also nicht verhandelbar.
Bei der Schwarzarbeit geht es darum das jemand nicht Versichert ist, es gibt keine amtliche Schwarzarbeit, du sagtest doch selber daß diese Personen angeblich das Volk vertreten und sagst hier wiederum, daß sie tun können, ungestraft, was sie wollen.
Du kannst jedes Gesetz ändern, aber nicht die universalen Menschenrechte. Sie gelten, für jedermann, jederzeit an jedem Ort und sind nicht Verhandelbar, also keine Demokratie.
Anwälte sind in Menschenrechten nicht ausgebildet, weil die Menschenrechtsverletzung als Straftatbestand nicht definiert ist, ohne Gesetz keine Strafe. (§1 StGB)
Menschenrechtsverletzung ist nicht Teil des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik, und kann von ihr aus nicht verfolgt werden.
Eine nicht kontrollierbare Gewalt mutiert.
Du schreist nach beweisen? Nun, ich habe dir die Gesetze zitiert, man muss diese natürlich auch lesen, und verstehen können.
Ich habe nirgends allgemeine Vorwürfe den Raum gestellt, sondern die belegbaren Fakten aufgezeigt, wie sie in der Bundesrepublik derzeit angewendet werden.
Wenn du das nicht glaubst, oder was auch immer du für sinnliche Schwankungen verspürst, so ist dies nicht meine Schuld.
Danke an die, die sich für das Thema tatsächlich interessieren.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
ZitatSelbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.
Also selbst wenn es keinen gesetzlichen Richter gibt, der noch nicht mal verstanden hat um was es sich handelt und auch das Gesetz nicht kennt nach dem er sein Urteil bildet, ist dies keine Grundrechtsverletzung.
Art 1 GG, alle Staatliche Gewalt ist verpflichtetet die Menschenrechte zu achten und zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht widerlegt es selbst.
EGMR 7668/01 Randziffer 63:Das Bundesverfassungericht
Zitat63. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beschwerdeführer, der vor dem Bundesverfassungsgericht nicht anwaltlich vertreten war, die Dauer der Verfahren nicht zumindest substanziell beanstandet hat (siehe Appietto ./. Frankreich (Entsch.), Nr. 56927/00, 26. Februar 2002), so erinnert der Gerichtshof daran, dass die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerde im Sinne des Artikels 13 der Konvention angesehen werden kann und ein Beschwerdeführer demnach nicht verpflichtet ist, von diesem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, auch wenn die Sache noch anhängig ist (Sürmeli ./. Deutschland [GK], Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, CEDH 2006-…) oder bereits abgeschlossen wurde (Herbst ./. Deutschland, Nr. 20027/02, 11. Januar 2007, Rdnrn. 65-66).
64. Somit ist die prozessuale Einrede der Regierung zurückzuweisen.
Demnach ist jedes Verfahren gegen Art. 13 EMRK des Verfassungsgerichts unzulässig, da das Bundesverfassungsgericht keine wirksame Beschwerdemöglichkeit ist (Scheingericht). Ausserdem gibt es keine staatlichen Gerichte (§15 GVG), nur Ausnahmegerichte (§16 GVG).
Abraxas, du scheinst in einer Realitätsblase zu leben, dieser Zustand kommt daher, daß es hier kein Lehrfach Menschenrechte gibt.
Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, Recht auf Leben, Verbot der Folter, Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit, Recht auf Freiheit und SicherheitRecht auf ein faires Verfahren, Keine Strafe ohne Gesetz, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens,Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäusserung], Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Recht auf Eheschliessung, Recht auf wirksame Beschwerde, Diskriminierungsverbot
Liest doch selbst die Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach, auch wenn du dort gewinnst bringt dir das garnichts. Warum? Die BRD kennt keine Menschenrechte!
In der BRD ist das Volk vom sogenannten Staat getrennt.
Auch Juristen die vom sogenannten Justizministerium ausgebildet werden sind Fehlgebildet, da die Menschenrechte nie gelehrt wurden.
Dein Ruf nach Urteilen ist also völlig unangebracht, du hast doch die Möglichkeit, wie du selbst so schön sagst, alles Kritisch zu betrachten und selbst Nachforschen.
Was du da darstellst ist reine Theorie. Bist du der Ansicht das es sich hier um Menschrechtsverletzungen handelt? Nein, das sind Straftaten, eine Menschenrechtsverletzung ist z.B. wenn dir ein Richter im Rahmen der Amtshilfe nicht dein Recht zu spricht, oder wenn ein Bediensteter der Bundesrepublik dich verprügelt, und du nicht dein Recht vor Gericht bekommst.
Schreib doch einfach zum Institut für Menschenrechte, und frage: Wie viele Menschenrechtsverletzungen dort angezeigt worden sind, und wie viel sie im Einzelfall bis zum heutigen Tage behandelt haben.?
an der Antwort wäre ich sehr interessiert.
Zu deinen anderen Passagen:
Alles anzeigen
Die Menschenrechte in Deutschland fallen auf die einzelne Person gesehen unter den Bereich des StGB.Recht auf Freiheit - §239 StGB Freiheitsberaubung.
Das Strafgesetzbuch versucht soweit alle Möglichkeiten der Verletzung von Grundrechten also Menschenrechten entgegenzuwirken,
indem Verstöße daran strafbar sind.
Wichtig dazu ist aber das auch alle Verstöße inkl. den Tätern aufgedeckt werden, was nicht immer der Fall ist.Wobei es in dem allgemeinen Fall da in Deutschland noch um einiges besser aussieht als z.B. in den USA.
Verstöße gegen Menschen-/Grundrechte sollten offen gelegt und geahndet werden.
Dazu gehören auch Übertretungen wie im Fall Stuttgart 21.Das Institut unterstützt die Verbreitung und Sicherung von Menschenrechten.
Aber garantieren kann sie diese alleine natürlich nicht.
Wenn ich jetzt zwei Menschen in meinem Keller als Sklaven halten würde,
es aber niemand mitbekommt, würde ich auch gegen die Menschenrechte verstoßen.
Nur dazu muss man eben "auffliegen".
Aus dem anderen Thema: Änderung des Grundgesetzes
ZitatFür Andros:
Zitat
Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1–19 GG) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Auch juristische Personen sind, soweit die Grundrechte auf sie anwendbar sind, Träger von Grundrechten.
Gesetze die Verstöße gegen Menschenrechte - auf den Einzelnen runter gezogen behandeln, finden sich alle im StGB wieder. Freiheitsberaubung wäre §239 StGB um deine Frage nach nur einem Gesetz
zu beantworten.
Eine Menschenrechtsverletzung liegt z.B. vor wenn ein Gericht im Rahmen der Amtshilfe ein falsches Urteil spricht.
ZitatVerwaltungsverfahrensgesetz § 5
(2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;
2.durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.Die ersuchte Behörde ist insbesondere zur Vorlage von Urkunden oder Akten sowie zur Erteilung von Auskünften nicht verpflichtet, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.
ZitatArtikel 97 GG (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Die Menschenrechtsverletzung ist die Verletzung des Artikel 6 und 13. EMRK
ZitatArtikel 13 EMRK
Beschwerdemöglichkeit bei Verletzung der Rechte oder Freiheiten der Konvention
Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht der Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
ZitatAlles anzeigenArtikel 6. EMRK
Recht auf gerichtliches Gehör - Rechte des Angeklagten - fair trial
(1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würden, in diesem Falle jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang.(2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
(3) Jeder Angeklagte hat insbesondere (französischer Text; engl.: mindestens) die folgenden Rechte:
a) unverzüglich in einer ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden;
b) über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen;
c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;
e) die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn er (der Angeklagte) die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann.
ZitatBundestag - Petitionsausschuss Jahres Bericht 2006:
Seite 22
Richter entlassen? Urteile Korrigieren?
Unter den um ein Drittel auf 2507 gestiegenen Eingaben zum Themenfeld Justiz waren viele, die aus Frust, Verärgerung und Wut nach verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen entstanden waren. Da gab es Rufe nach Anklage und Entlassung von Richtern, Vorwürfe von >Rechtsbeugung< und Forderungen nach Aufehebung von Urteilen. In allen diesen Fällen konnte der Petitionsausschuss nicht tätig werden. Er verwies darauf, dass für eine Amtsenthebung des Verfassungsgerichtern allein das Plenum des Bundesverfassungsgerichtes und der und der Bundespräsident zuständig sind. Aber auch in allen anderen Rechtsstreitigkeiten stellen die Unabhängigkeit der Justiz eine zentrale Grundlage der Gewaltenteilung im demokratischen Staat dar. Die staatlichen Gewalten dürfen nicht versuchen, auf Einzelfallentscheidungen vor Gericht Einfluss zu nehmen oder solche Einflussnahmen zu ermöglichen.
So, die Richter sind als so unabhängig daß sie niemand in ihrem Treiben stören darf?
Sehr interessant, und wenn eine Menschenrechtsverletzung begangen wird, soll das also der angebliche Staat selbst Kontrollieren?
Wie soll das denn gehen? Das wäre ein Insichgeschäft und Illegal!
Zitat
Der Pygmalioneffekt ist eine vorsätzlich wahnhaft widrige Selbsttäuschung des Systems, weil der Staat ein uneingeschränktes Irrtumsrecht für Menschenrechtsverletzungen besitzt. So entsteht aus dem Selbstschutz der Straftat im Amt der „kriminelle Staat im Staat als Industriezweig“ außerhalb jeglicher Kontrolle des Volkes.Dem Effekt nach sollen sich Erwartungen, Einstellungen, Überzeugungen sowie Vorurteile des Versuchsleiters nach Art der "selbsterfüllenden Prophezeiung" auswirken, das heißt die Leistungen der Versuchsperson entwickeln sich in erwarteter Form. Die Selbsterfüllende Prophezeiung ist eine Vorhersage, die sich erfüllt, nur weil sie vorhergesagt beziehungsweise erwartet wurde. In Bezug mit der Realität existiert aber kein oder möglicherweise sehr geringer Zusammenhang, als er in der Erwartung existiert. Die Überlegung basiert auf dem Prinzip, daß man selber auf die Umwelt Einfluß nimmt und versucht sie so in die Richtung zu verändern, die man erwartet. Demnach wird die Erwartung zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung.
Es gibt also keine Rechtserlangungsmöglichkeit im Rechtswege, weil es auch keine wirkliche Gewaltentrennung gibt. In den Staaten werden Menschen ruiniert, weil keine völkerrechtlichen Zustände vorliegen. Straftaten im Amt werden regelmäßig ohne Ausnahme rehabilitiert und strafrechtlich nicht verfolgt, aus denen Menschenrechtsverletzungen entstehen und fortgesetzt werden. Deswegen gibt es auch keine tatsächliche Statistik über Straftaten im Amt. Die Unabhängigkeit, - so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz-, stelle, einen elementaren Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als selbstverständlich betrachtet
werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die Anerkennung einer Haftung des Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel daher nicht korrigiert werden, sie könnten und müßten von den Opfern so hingenommen werden. Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat!
Damit ist die Wirkungslosigkeit und Nichtigkeit dieses Gesetzes belegt: Es wird etwas reglementiert, was nicht existiert. Der Mangel an negativer Rückkopplung (Haftung /
Erfahrungen) gilt aber auch und vor allem für Richter und Staatsanwälte. Sie haften nicht für Schäden durch Fehlurteile oder gar für Verbrechen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit nachweisbar selbst begehen. Sie werden nicht vom Volk auf Zeit gewählt und können deshalb noch nicht einmal abgewählt werden. Vielmehr decken sich alle Beamten und Politiker gegenseitig. Damit aber ist die im Grundgesetz festgelegte Gewaltentrennung faktisch aufgehoben, infolgedessen selbstverständlich auch die Rechtstaatlichkeit. Das Staatsgewaltmonopol wird an die Stelle von Recht gesetzt, „ohne Rücksicht auf Verluste", denn den Schaden trägt das Volk.Politiker, Beamte, Richter und Staatsanwälte ohne persönliche Haftung sind vergleichbar mit Viren, die jedes System, das sie befallen, von innen heraus zersetzen. Denn sie können im Zusammenspiel miteinander mit ihrer staatlichen Allgewalt, durch eine Flut von Gesetzen bzw. durch die mißbräuchliche Anwendung bestehender Gesetze, jede Gegenwehr und jede Selbstregulierung zerstören.
Quelle:http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/EMRK-BGH-U…eV_20070420.pdf
Wie du siehst ist die Menschenrechtsverletzung etwas anderes als du dachtest.
hi Abraxas, sag mal, bist du jetzt der Meinung das dieses "Institut" Menschenrechte in Deutschland durchsetzt?
Was heisst Quellenangaben, die Quellen hab ich doch schon mit dem GG genannt; andere Quellen könnt ihr auch haben, fragt mal einen sogenannten Beamten nach seinem Amtsausweis, also als Beamter müssen die so einen haben, da steht komischerweise immer Dienstausweis drauf, es sind Bedienstete. Als Bediensteter bist du Weisungsgebunden.
Abraxas, du sagst du hast intensiv geforscht?
Nun, dann zeig mir mal ein Gesetzt der Bundesrepublik das Menschenrechtsvergehen unter Strafe stellt ... Tja, die Bundesrepublik kennt die Menschenrechte nicht.
Also wenn du hier von Lobbyisten die auf irgendwas pfeiffen sprichst, dann denk mal über deine Worte nach, wieso können die das ungestraft tun?
Wenn es unbedingt sein soll daß, wir einen extra Thema hier raus erstellen, dann schlage ich vor daß, Abraxas die Beiträge entsprechend einfach in ein neues Thema abspaltet.
Ich stelle keine Behauptungen auf. Die EU von der du redest ist nichts weiter als eine Wirtschaftszone. Lies doch mal die Gesetze, die Menschenrechte werden nirgendwo vertreten. Wenn im GG für die Bundesrepublik in Deutschland steht daß, das Volk sich zu den Menschenrechten bekennt, heißt daß doch nicht das die Bundesrepublik diese kennt.
Du kannst alles nachlesen was ich hier sage, du müsstest dir nur mal die Mühe machen.