Beiträge von Leon

    Hallo Jocelyne Lopez

    Schön, wieder etwas von Dir zu hören und dass Dir die Geschichte immer noch gefällt. Habe mich sehr über deine Nachricht gefreut.

    Lieben Gruß
    [color=#000099]Leon [/color]

    Hallo liebe Leser

    Damit es zu keinerlei Verwirrungen kommt, ein kleiner Hinweis in eigener Sache:

    Damit das 5. Kapitel nicht endlos lang geworden wäre, habe ich es in zwei Teile geteilt. Dadurch heißt jetzt das 5. Kapitel "Kräuter-Rosi" und das nun folgende 6. Kapitel heißt "Im Tarungagebirge". Ich hoffe ihr nehmt mir die Umbenennung nicht für Übel. Übrigens mit der sehr langen 35. Folge ist das 5. Kapitel zu Ende gegangen.

    Schade eigentlich, dass ich schon länger keine Rückmeldung mehr von euch erhalten habe, ob euch die Geschichte noch gefällt oder nicht. Ich hoffe doch sehr, dass sie noch gefallen findet. Wenn nicht, sagt es einfach, und ich kann mir die Arbeit ersparen hier einzustellen. Ansonsten werde ich euch "bei Gefallen" in Kürze mit einer weiteren Folge auf die Nerven gehen.

    Lieben Gruß
    euer[color=#000099] Leon[/color]

    Das Buch werde ich auf jeden Fall zu Ende schreiben, für alle die die Geschichte, lektoriert und in einem Stück lesen möchten.

    35. Fortsetzung

    »Die bin ich! Aber gehen wir doch erst mal rein! Bevor wir uns noch einen Schnupfen holen, und das mitten im Sommer!«

    Gerne nahmen sie die Einladung an und folgten Rosemarin ins Haus.
    »Voila!« sagte Rosemarin. »Das ist Fridolin!«, und machte einen Schritt zur Seite, damit Sidonia, Speikus und Willi ihn sehen konnten.

    Völlig perplex blickten die Drei auf Fridolin.


    Fortsetzung folgt.........

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]


    © Copyright by Leon 2008

    Hallo

    Ich selbst frage mich immer wieder, und das nicht erst seit heute, warum muss es denn unbedingt einen Gott oder ein gottähnliches Wesen geben? Für was soll der gut sein, außer das man an etwas glauben kann? ?(
    Eine weitere Frage die mich ebenfalls immer wieder in diesem Zusammenhang beschäftigt: Mal angenommen es gibt einen Gott! Schön! Dann stellt sich doch die Frage: Von woher kam er? ?(
    Oder hat es vielleicht einfach Peng gemacht und er war einfach da! Dann frage ich mich: Wer hat Peng gemacht? ?(

    Ich finde der Mensch tut sich unheimlich schwer damit, dass es eventuell in dieser Richtung nichts gibt. Wie wir wissen ist der Mensch keine Schöpfung Gottes, sondern ein Produkt der Evolution. Dadurch gibt es meiner Meinung nach auch kein Leben nach dem Tod, sondern mit dem Tod geht man den Weg allem vergänglichen.

    Das Video ein gutes Beispiel dass es einen Gott nicht gibt!

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]

    34. Fortsetzung


    .........Sidonia deutete mit ausgestrecktem Arm auf eine Stelle in der Landschaft. »Sagt mal, seht ihr das auch, was ich sehe?«

    »Die bin ich! Aber gehen wir doch erst mal rein! Bevor wir uns noch einen Schnupfen holen!«


    Fortsetzung folgt.........

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]


    © Copyright by Leon 2008

    33. Fortsetzung

    Der ganze Umweg hatte keine zehn Minuten gedauert, und dennoch kam es Sidonia und Speikus wie eine Ewigkeit vor.
    »Wo ward ihr denn so lange? Ich hab mir echt schon Sorgen gemacht, ihr könntet sonst wo gelandet sein? Wie beim ersten Mal!« sagte Sidonia leicht vorwurfsvoll zu Willi und Landana.
    Sidonia deutete mit ausgestrecktem Arm auf eine Stelle in der Landschaft. »Sagt mal, seht ihr das auch, was ich sehe?«


    Fortsetzung folgt.........

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]


    © Copyright by Leon 2008

    Hallo TirNaNog

    Ich wünsche Dir viel Spaß beim lesen der Geschichte. Wenn Du durch bist, laß mal was von Dir hören, ob sie Dir gefallen hat, oder nicht! Würde mich über einen Kommentar sehr freuen. Übrigens wenn ich es gebügelt bekomme, geht es morgen ein Stückchen weiter!

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]

    [size=10]Hier die Verordnung soweit sie mir vorliegt: [/size]

    Am 04.04.2008 wurde die Fünfte Verordnung zur Novellierung der Verpackungsverordnung verkündet. Die neue Verpackungsverordnung (VerpackV n.F.) tritt vollständig aber erst am 01.01.2009 in Kraft und bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Wesentliches Ziel der novellierten Verordnung ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung vor, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, bei einem bundesweit flächendeckenden Rücknahmesystem (sog. duales System) lizenziert sind.


    a. Welche Pflichten ergeben sich aus der neuen Verpackungsverordnung?

    Verwendung von lizenzierten Verpackungen
    Nach § 6 VerpackV n.F. muss sich ein Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem sog. dualen System beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Verkaufsverpackung, die beim "privaten Endverbraucher" anfällt, auch vorher lizenziert worden ist. Verkaufsverpackungen dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Eine Selbstentsorgungslösung, wie sie die alte Verpackungsverordnung als Alternative erlaubt, ist ab dem 01.01.2009 im Internethandel nicht mehr möglich!

    Grundsätzlich gilt folgende Regel: Sämtliches Verpackungs- und Versandmaterial, was beim privaten Endverbraucher ankommt (z.B. Produktverpackung, Versandverpackung und Füllmaterial), muss bei einem dualen System durch Sie und/oder einem Hersteller/Lieferanten lizenziert sein.


    Nachweispflichten
    Werden bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien) überschritten, muss zusätzlich eine sog. Vollständigkeitserklärung abgegeben und hinterlegt werden.


    b. Welche Verpackungsarten gibt es?
    Die Verpackungsverordnung unterscheidet zwischen Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Allerdings zählen unabhängig von ihrem ursprünglichen Charakter alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, als Verkaufsverpackungen. Eingeschlossen hiervon ist auch das gesamte sonstige Verpackungsmaterial, also Chips, Holzwolle, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen, und so weiter. Die Registrierungspflicht gilt daher für alle Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die beim privaten Endverbraucher anfallen.


    c. Was ist die sog. Vollständigkeitserklärung und wer muss eine solche abgeben?
    Nach § 10 VerpackV n.F. ist von jedem Hersteller oder Vertreiber, der bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien) überschreitet, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht hat, eine sog. Vollständigkeitserklärung, die von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen geprüft wurde, abzugeben und bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in elektronischer Form für jeweils drei Jahre zu hinterlegen.

    Die Vollständigkeitserklärung umfasst Angaben zu Materialart und Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Materialarten. Außerdem muss angegeben werden, welche Verpackungen bei den dualen Systemen lizenziert werden.

    Die Industrie- und Handelskammern haben die Öffentlichkeit im Internet laufend darüber zu informieren, wer eine Vollständigkeitserklärung abgegeben hat. Sie haben zudem jeder Behörde, die für die Überwachung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften zuständig ist, Einsicht in die hinterlegten Vollständigkeitserklärungen zu gewähren.

    Hinweis: Die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung ist erstmals am 01.05.2009 fällig. Da die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung aber bereits seit dem 05.04.2008 gilt und sich die Erklärung auf das vorangegangene Kalenderjahr bezieht, müssen Sie bereits jetzt entsprechende Nachweise über die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen sichern.


    d. Welche Konsequenzen hat die neue Verpackungsverordnung für gewerbliche Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz?

    Seit dem 05.04.2008:
    Sammeln Sie Nachweise für die erstmals fällige Vollständigkeitserklärung am 01.05.2009.
    Prüfen Sie ob die von Ihnen versendeten Verkaufsverpackungen und Versandmaterialien lizenziert sind. Fragen Sie im Zweifel bei dem Hersteller nach.
    Prüfen Sie ob und gegebenenfalls bei welchem dualen System Sie sich anmelden möchten.


    Ab dem 01.01.2009:
    Sofern die zum Versand vorgesehenen Verkaufsverpackungen schon lizenziert sind (also zum Beispiel verpackte Waren eines deutschen Herstellers), ist nur eine Lizenzierung der gegebenenfalls zusätzlichen Verpackungs- und Versandmaterialien notwendig. Bitte beachten Sie, dass darunter auch sämtliches Füllmaterial (z.B. Styropor, etc.) fällt.

    Wenn Sie Waren in Verpackungen aus dem Ausland importieren, ist davon auszugehen, dass die Verpackungen des Herstellers nicht bei einem dualen System lizenziert sind. In diesem Fall müssen Sie sich an einem dualen System beteiligen und zusätzlich die Verkaufsverpackungen lizenzieren lassen.


    e. Gibt es eine Ausnahmeregelung für kleine Händler, die nur geringe Mengen an Verpackungsmaterial versenden?
    Nein, die neue Verpackungsverordnung unterscheidet im Rahmen der Lizenzierungspflicht nicht danach, wie viel Verpackungsmaterialien ein Händler in den Verkehr bringt. Unterschiede gibt es nur hinsichtlich der sog. Vollständigkeitserklärung (siehe oben). Zwingend muss sie nur von solchen Herstellern und Vertreibern abgegeben werden, die eine bestimmte Freimenge an Verpackungsmaterial überschritten haben (z.B. mehr als 50 Tonnen bei Papier, Pappe oder Kartonage). Hersteller und Vertreiber, die unter dieser Freimenge bleiben, können allerdings von der Behörde im Einzelfall dazu aufgefordert werden, eine solche Vollständigkeitserklärung abzugeben (vgl. § 10 Abs. 4 VerpackV n.F.).


    f. Wie erkenne ich, ob das von mir verwendete Verpackungsmaterial bei einem dualen System lizenziert ist?
    Da es mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Verpackungsverordnung keine Pflicht mehr gibt, ein Registrierungssymbol auf lizenzierten Verpackungen anzubringen, sollten Sie sich vom Hersteller bzw. Lieferanten schriftlich bestätigen lassen, dass alle Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß lizenziert sind.


    g. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die neue Verpackungsverordnung?
    Ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies wird in § 1 Abs. 1 S.3 VerpackV n.F. ausdrücklich klargestellt. Es besteht die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände. Außerdem stellt ein Verstoß gegen die Vorschriften der Verpackungsverordnung nach § 15 VerpackV n.F. eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Nach § 61 III Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kann pro Verstoß eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.


    Weitere Informationen:
    Volltext der neuen Verpackungsverordnung: [color=#0000ff]http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_lesef.pdf[/color]

    Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
    [color=#0000ff]http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/38595.php[/color]

    Merkblatt zur neuen Verpackungsverordnung der IHK Nord-Westfalen:
    [color=#0000ff]http://www.ihk-nordwestfalen.de/umwelt/bindata/2008_04_MB_5NovelleVerpackV_VP_Internet.pdf[/color]


    Gruß
    [color=#000099]Leon
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    [color=#000099]Hallo Shiva-Najade[/color]

    Genau darüber zerbreche ich mir seit heute auch den Kopf, und führe bereits verschiedene Telefonate um Licht ins Dunkel zu bringen.

    Bin selbst davon betroffen, da ich den Haupteil meiner Bonsaibäumchen über meinen Online-Shop
    http://www.bonsai-and-more.de/ und bei Ebay verkaufe. Daraus ergibt sich natürlich, dass ich die Bäumchen auch verschicken muss. Ebay hat mich heute in einem Rundschreiben auf die bevorstehende neue Verpackungsordnung per Rundschreiben aufmerksam gemacht. Und so geschäftstüchtig die Jungs halt sind, haben sie auch gleich einen Partner, die Landbell AG an der Hand, bei der man für 140,- Euro eine Freistellungsbescheinigung für zwei Jahre erwerben kann.

    Sobald ich genauers heraus bekommen habe, werde ich es auf jeden Fall Dir, und allen anderen interessierten Leser mitteilen.

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]

    Hier geht es nicht darum ob ein "Herzilein" Recht hat oder nicht! Und selbst dabei gehen die Meinungen weit auseinander. Sondern es geht um die verbale Entgleisung die sich "Herzilein" geleistet hat. Und dass muss in einer Diskussionsrunde unter klugen Köpfen nicht sein, und sollte auch nicht geduldet werden.

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]

    Hallo Simon83

    Herzlich Willkommen hier im Forum, und ich freue mich schon auf einen regen Gedankenaustausch mit Dir.

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]

    32. Fortsetzung


    ........Glücklich darüber nahm er Sidonia an die Hand und bei drei sprangen sie ebenfalls.
    Die ganze Aktion hatte keine zehn Minuten gedauert. Und dennoch kam es Sidonia und Speikus wie eine Ewigkeit vor.


    Fortsetzung folgt.........

    Gruß
    [color=#000099]Leon[/color]


    © Copyright by Leon 2008