Die Willk?rsteuer: Hundsteuer

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Die Willk?rsteuer: Hundsteuer

    Tierheime kosten die Kommune viel Geld

    Alle Hundehalter zahlen denselben Steuersatz in ihrer Gemeinde. Es gibt keine steuergerechte Differenzierung nach der finanzieller Leistungsf?higkeit des Hundehalters im Sinne von Gerechtigkeit, was bei allen anderen Steuerarten aber selbstverst?ndlich ist.

    Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Die Hundesteuer ist eine ungerechte Luxussteuer; ungerecht, weil sie f?r den Mischlingsfindling aus dem Tierheim genauso hoch ist wie f?r den teuren Rassehund, weil sie den sozial Schwachen genauso viel Geld abnimmt wie den Spitzenverdienern.

    Das hat allerdings nichts mit einer Vereinfachung der Steuer zu tun, sondern dient ausschlie?lich finanzpolitischem Interesse (Fiskalzweck).

    Eine steuergerechte Differenzierung nach der pers?nlichen und wirtschaftlichen Leistungsf?higkeit des Hundehalters wird Hundefreunden in Deutschland aus fiskalischen Gr?nden vehement verweigert. Dabei spielt es f?r die Politiker keine Rolle, ob es sich um eine alte Frau mit kleiner Rente handelt die aus Mitleid und gegen Vereinsamung ein bedauernswertes Gesch?pf vom Tierheim zu sich holt, oder ob es sich um einen reichen Industriellen Gro?verdiener mit wertvollem Rassehund handelt und die Hundesteuer schon deshalb nach dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsf?higkeit keinerlei Rechnung tr?gt.

    Eine Aufwandsteuer wie die Hundesteuer passt nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern nicht mehr in unser heutiges modernes und sozialstaatliches Steuersystem, weil sie erhoben wird, ohne auf die pers?nlichen und wirtschaftlichen Verh?ltnisse des einzelnen Hundehalters R?cksicht zu nehmen und daher dem Gebot einer gerechten Besteuerung nach der pers?nlichen Leistungsf?higkeit widerspricht. Die Ma?st?be, die ?blicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsf?higkeit herangezogen werden, wie z.B. H?he des Einkommens etc., bleiben aus fiskalischen Gr?nden kommunaler Interessen bei der Hundesteuer unber?cksichtigt.


    ?bertrieben hohe S?tze von Kommunen festgesetzt!
    Durch den Wegfall der Hundesteuer als L?ndergesetz der Bundesl?nder, mit f?r Kommunen aufgezeigten H?chstgrenzen, wird eine Selbstbedienung f?r die Gemeinden durch ?bertrieben hohe Hundesteuers?tze ?berhaupt erst m?glich. Bei der H?he der Hundesteuer gibt es in Deutschland keine einheitliche Regel. Die Steuers?tze werden von den Kommunen in freier und willk?rlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart m?glich w?re. Dies erkl?rt auch die erheblich unterschiedlichen Hundesteuers?tze in ganz Deutschland.

    Durch den seit vielen Jahren andauernden Druck kommunaler Spitzenverb?nde und des St?dte- u. Gemeindebundes haben die L?nder durch eine umfassende Novellierung des Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer als Landesgesetz aufgehoben und voll in die Steuerhoheit und Steuererhebungskompetenz von Kommunen und Gemeinden ?bertragen. Seither erheben St?dte und Gemeinden die Hundesteuer nach dem Kommunalabgabengesetz (? 6 Abs.3 KAG) als sogenannte ?rtliche Aufwandsteuer unter Berufung auf Art. 105 Abs. 2a GG. Wonach die konkrete Ausgestaltung ihnen im Rahmen l ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich obliegt. Den Kommunen sind somit durch ein Landesgesetz keine H?chstgrenzen f?r die gemeindlichen Hundesteuers?tze mehr festgelegt und somit folgerichtig der ?kommunalen Willk?r" zu noch mehr Steuereinnahmen durch Hundehaltung T?r und Tor weit ge?ffnet. Die Kommunen genie?en hinsichtlich der Gestaltung von H?he und Struktur der Hundesteuers?tze grunds?tzlich einen sehr weit gedehnten Ermessensspielraum. Da Steuereinnahmen keinerlei Zweckbindung unterliegen (Bundessteuerrecht), z.B. Hundekotbeseitigung und Unterst?tzung von Tierheimen usw., ist die Hundesteuer f?r den Hundefreund absolut verlorenes Geld, Aus den Hundesteuereinnahmen erh?lt der Hundehalter keinerlei Gegenleistung.

    ?Hundehalter geh?ren jedoch nicht gerade zu den Gro?verdienern der Nation; sie finanziell bluten zu lassen, nur weil sie ein Herz f?r Tiere haben und Hunde lieben, ist ein finanzpolitischer Skandal und sollte die Politiker zutiefst besch?men.

    Ich pers?nlich halte die Hundsteuer f?r eine Willk?rsteuer, die sich eigentlich nicht einmal rechtfertigen l?sst. Wie denkt Ihr dar?ber, und ich meine auch die "nicht-Hundebesitzer". Ist die Steuer gerecht?

    Falls sich jemand dagegen aussprechen m?chte, sende ich gerne via eMail eine Unterschriftenliste zu. Gemeinsam sind wir stark.

    Gr??e

    Dirk