Natur Recht versus positives Recht

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    • Natur Recht versus positives Recht

      Seit langer Zeit quält mich der Konflikt zwischen diesen beiden so grundsätzlichen Rechtsansichten und inzwischen habe ich mich zu folgender Position durchgerungen.

      Beide Rechtsauffassungen haben ihre Berechtigung und es ist eher eine Frage des "wann der jeweilige Rechtszweig angewandt werden kann und soll" und "wann welcher Rechtszweig eine Teilwirkung haben wird".

      Es ist wie ein ewiges Wirken von Hell und Dunkel, von Ordnung und Chaos, was hier zu beobachten ist.
      Auch wenn ich es mir nicht erlauben würde eine der beiden Rechtsauffassungen nun einer der polaren Kategorien zuzuordnen, ist es die Qualität dieser Polarität, die sich hier ausdrückt.

      Das Natur-Recht wird als ein angeborenes oder von der Vernunft oder Gott abgeleitetes Recht aufgefasst und das positive Recht wird durch einen Setzungsakt der Gemeinschaft gelegt und da beide Teile immer im Verein auftreten, ist es für mich nicht endgültig entscheidbar, ob das eine oder das andere Rechts-Prinzip nun einen Vorrang haben sollte.

      Im Gegenteil bin ich der Auffassung, das es immer beide Teile sind, die nur im Einkalng zueinander zur Gerechtigkeit führen kann.

      In meinem Vortrag "Menschenrechte quo vadis?" hatte ich bereits erste Ansätze dargelegt, wie ich mir die korrekte Rechtsbildung vorstelle.

      Ich habe aus den beiden angenommen Grundeigenschaften des Universums dem Schwingen und der Attraktion bereits die Herleitung der verschiedenen Positionen, die ein Mensch als sowohl soziales als auch individuelles Wesen, eines individuell und kollektiv schauenden Beobachters seiner Innen- und Außenwelt durchgeführt.
      Daraus entnehme ich die naturrechtliche Kompetenz des Menschen als Handlungsfähiges Wesen und diese Handlungsgewalt ist im Grunde erst Regelungsbedürftig durch eine Gemeinschaft. Soll heißen, das erst durch die Gemeinschaft Regelungen für dieses Handlungsrecht notwendig erscheinen.
      An dieser Stelle kann der Rechtspositivist natürlich sich der Tatsache verweigern und sagen, das vor der kollektiven Übereinkunft kein Recht existiert und erst durch die Vereinbarung ein solches Recht, eben ein aufgeschriebenes Recht, existieren kann.

      Rein logisch erscheint dies zwar, aber wie ist es mit dem Recht "Recht zu bilden", woher nimmt die Gemeinschaft dieses?

      Wer legitimiert die Gemeinschaft?

      Bisher gibt es dazu religiöse oder vernünftige Transzendenz-Bezüge.

      Also, "die Vernunft sagt" oder "Gott sagt", wobei dann die weitere Begründung sich erspart wird.

      Ich meine jedoch, das diese Frage nach dem Anfang von Recht ins Leere geht.

      Eine Elfenbeinturm-Frage sozusagen.

      Was für einen praktischen nutzen hätte denn eine Antwort, außer jeweils die eine oder andere Seite auszumerzen und dafür die Nachteile der übrig gebliebenen Seite zu kassieren.

      Ich sage Gerechtigkeit ist das, was zwischen den beiden Auffassungen passiert und kann nie von einer der beiden Seiten vollständig erreicht werden.

      Was ist dann anderes die Aufgabe der Menschen, die sich der Gerechtigkeit verschrieben haben, als diesen ewigen Diskurs der beiden Seiten zu führen?

      Und wie muß ein Rechtssystem aussehen, das beide Seiten berücksichtigt und an den Stellen, wo es scheinbar heute keine Möglichkeit des Ausgleichs gibt, goldene Brücken zu bauen?

      Gehen wir zum Anfang eines rechtspositivistischen Rechts und sagen dieser Anfang, die Konstitution der gemeinschaftlichen Obersten Ordnung soll bestimmten Kriterien folgen, damit sie für alle Menschen anerkennbar werden kann.

      So haben wir einerseits transzendente Vorgaben für die Konstitution, aber auch im Grunde durch den vorhergehenden Gang der Einigung über den formellen Werdegang der Konstitution bereits rechtspositivistische Vereinbarungen.

      Also schon hier am Anfang des rechtspositivistischen Zweiges ein Tohuwabohu beider Prinzipien?

      Nur scheinbar. Mit jeder Vereinbarung gehen wir einen Schritt auf dem Weg des Rechtspositivismus und mit jeder Annahme einer gedanklichen Voraussetzung nähern wir uns wiederum dem Naturrecht.

      Wie meine Damen und Herren sollte das nun je vermieden werden?

      Es dürfte immerwieder die Situation trotz größtem Bemühens entstehen, das sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite Vertreter sein werden und eine Einheitlichkeit trotz größtem Wunschdenkens nicht erzielt werden kann.

      Wenn, wie ich versucht habe, das Recht auf das elementarste Recht reduziert wird, sehen wir als eine erst Voraussetzung die Handlungfähigkeit und in der Umsetzung dieser Handlungsfähigkeit den Gleichheitsanspruch auf die Würde des Menschen und im Einklang dieser Grundsätze den Kanon des einfachsten Menschenrechts im Naturrecht.

      Sind es nun zwei oder besser drei Grundsätze, die wir transzendent voraussetzen, auch wenn die Rechtspositivisten berechtigterweise sagen, das erst die Gemeinschaft und ihre Vereinbarung Recht schaffen?

      Es sind drei Elemente.

      Handlungsfähigkeit, Gleichheit(Ausgleich) und Würdefähigkeit

      Wobei nun die umrahmenden Elemente Handlungsfähigkeit und Würdefähigkeit die Gleichheit als kohärentes Werkzeug nutzen.

      Warum kohärent und nicht resonant dürfte einleuchten, da doch die Kohärenz etwas unterschiedlichen Ursprungs in Übereinstimmungen bringen soll und Resonanz eine abhängige Gleichheit voraussetzt, die aber nicht existiert, sondern erst hergestellt, ja immerwieder hergestellt werden muß.

      Es ist somit ein aktiver Akt für Gerechtigkeit zu sorgen und kein wie auch immer gearteter Automatismus kann dafür sorgen.

      Leben ist Bewegung und diese Bewegung hat unendliche Freiheitsgrade, ist daher unberechenbaren Schwankungen unterworfen.

      Das ermöglicht nicht nur die Vielfalt des Lebens, sondern auch die ständige Erneuerung und Erweiterung aller Erkenntnisse.

      So wie wir beständig trotz ähnlicher Zyklen auf Neues stoßen, weil wir uns in jeder Sekunde unseres Lebens an einem anderen Ort aufhalten und daher die Welt immerwieder aus einem neuen Blickwinkel betrachten können, brauchen wir andererseits auch Regeln die dieses Schauen praktisch erlebbar machen, denn wenn nicht ein gewisses Maß an Beständigkeit erreicht wird, ergibt sich die Muse nicht, die wir für eine ruhige Betrachtung der Welt genauso benötigen, wie den Wandel der Welt.
      Wenn der Standpunkt, von dem aus wir beobachten, sich zu schnell bewegt, können wir den zu beobachtenden Unterschied nicht mehr wahrnehmen und verbleiben im Chaos der Bewegung verhaftet. Anderseits ist ein zu fester Standpunkt wiederum dem Tod der Eintönigkeit ausgeliefert.

      Fazit:
      Eine neue Rechtsordnung muß zwangsläufig beides, die Dynamik der Erkenntnis und die Bewährung der Erfahrung enthalten. Sie muß zugleich Festigkeit und Flexibilität beinhalten. Und diese zwei Seiten einer Medaille kann nur in einem nie endenden Prozess exisistieren. Also ist es notwendig diese Rechts-Ordnung mit den nötigen Organen zu bestücken, die diesen Prozess durchführen können. Wir sind nicht in der Lage jemals ewig Werte zu definieren, aber wir können wertfreie Eigenschaften und Fähigkeiten, die Gutes und Schlechtes zur gleichen Zeit bewirken, in einem Fließgleichgewicht halten durch ständiges Ringen um Gerechtigkeit.

      Seien wir uns also bewußt, ohne das ständige Bemühen für Gerechtigkeit mutiert jede Rechts-Ordnung zur Herrschafts-Ordnung. Nur eine Rechts-Ordnung, die einen ständigen Qualitäts-Kontrolle durch die Gemeinschaft selbst unterliegt und dessen Mitglieder der Gemeinschaft eine selbstbestimmte positive Identifikation mit der Gemeinschaft, also ohne Zwang und Tabu, ermöglicht, kann eine Rechts-Ordnung lebendig und gerecht erhalten.

      Dies bedingt, das sich die Menschen ihrer individuellen konstitutionellen Handlungsgewalt bewußt sind und dies geschieht in der jetzigen Gesellschaft nicht, denn diese individuelle konstitutionelle Handlungsgewalt wird derzeit über einen höchst komplexen Konstrukt von den Menschen ferngehalten.

      Vor vielleicht 4000 Jahren als die ersten Rechts-Ordnungen mutmaßlich entstanden sind, gab es noch keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem weltlichen und dem religiösen Oberhaupt eines Staates. Und deshalb ist der Transzendenz-Bezug des Rechts, also der Bezug, woher das Recht kommt, bevor es niedergeschrieben wird, als positives Recht eindeutig und scheinbar klar, das Recht wird von den Göttern den Menschen gegeben.

      Die Menschen in ihrer Naivität aber merkten nicht, das sie sich aus religiösen Gründen das konstitutionelle Handlungsrecht abnehmen ließen. Das Recht selbstbestimmt sich eine Gemeinschaft mit ihren Regeln (der obersten Ordung) zu bilden. Betrachten wir also in der Rückschau die überlieferten Rechts-Texte, dann sehen wir, wie das Recht in erster Linie über tausende von Jahren hinweg die Herrschaft sicherte.

      Das ein Herrscher auch irgendwie gerecht sein soll gegenüber seinen Untertanen, ist ein bischen Sozial-Marketing, könnten wir sarkastisch anmerken. Und das dies nicht von jedem Herrscher gemacht wird, erklärt sich der naive Mensch dann damit, es gäbe halt böse und gute Herrscher. Ich kann solche Naivität nicht teilen, die dann natürlich zu einer sogenannten realpolitischen Sichtweise führen muß und die Resignation, beim Versuch für die eigenen Rechte einzutreten, erzeugt.

      Seit also die Herrscher im weltlichen wie im religiösen ihre Position eingenommen haben und die Weltkarte unter sich per Krieg und Gewalt aufteilten, als wären sie Mafia-Klans, wird jedes Recht im Zeitverlauf auf älteres Recht bezogen und abgeleitet.
      Insbesondere wird dann das Territorium als Bezugspunkt genommen und versucht mit Hilfe des ethnischen Zusammenhangs Ansprüche zu konstruieren, aus denen Herrschaftsrechte abgeleitet werden können.
      Wie ich in einem Artikel über die Organisation des Adels bereits anmerkte, spielt in den letzten 1500 Jahren insbesondere das verbriefte Recht die entscheidende Rolle und wer dieser Spur folgt, wird feststellen, wie mächtig bis heute das sogenenannte Kirchenrecht Einfluß auf die internationale Rechtseben hat und welche Zusammenhänge zwischen vererbtem Familienrecht, Erbrecht und Landeigentum in Form der Gebietskörperschaften auftauchen.
      Diese ganzen Themen gehen im Wust aktueller Rechtsdiskussionen meistens unter und wir können behaupten, das dieser Wust grundsätzlich die tatsächliche Rechts-Problematik der Legitimation überdecken und verschleiern soll.
      Eine Art Hyperaktivismus an der Oberfläche lässt gar nicht erst die Frage der Legitimation aufkommen, ja, es wird eben von denen, die sich zum Beispiel für Menschenrechte einsetzen, abgetan, das solche Fragen keine Rolle spielen würden.
      Dies ist aber falsch auf Unrecht lässt sich kein Recht aufbauen. Das bedeutet solange das Fundament des Rechts auf wackligen Beinen steht, kann das Haus des Rechts nicht sicher darauf gebaut werden.

      Solange die oberste Ordnung durch den einzigen Souverän eines Staates, dem König, bestimmt wird, war das Herrschafts-Recht nicht wesentlich in Gefahr und es gab klare Verhältnisse. Der König hat Gottgegeben Macht.
      Seit der Aufklärungszeit wird es allerdings schwieriger, denn Gott wurde nicht mehr überall als höchste Autorität gesehen und die Naturwissenschaft und die "Vernunft" wurde an seine Stelle als Autorität gesetzt. Dementsprechend vermaterialisierte sich auch das Recht und der Rechtspositivismus nahm zu. Das ableiten aus verbrieften Rechten mußte nun andere Wege gehen, als durch direkte Präsentation eines Herrschers und der aufsteigende Geld-Bürger forderte seinen Einfluß ein.
      Die Demokratie scheint eine Möglichkeit darzustellen, den politischen Prozess der Machtausübung so zu gestalten, das auf der einen Seite die bisherigen Machthaber weiterhin ihre Strippen ziehen konnten und dennoch der Bevölkerung suggeriert wurde, sie seien diejenigen, von denen die Staatsgewalt ausginge. Möglich hat dies der Geschäftssinn der Geld-Bürger gemacht, die es wohl sehr begrüßen mußten, als Darwin mit seiner Evolutionstheorie ihnen die Rechtfertigung von Konkurrenz als natürliches Prinzip lieferte. Zwar gab es zum gleichen Zeitpunkt auch andere Wissenschaftler, die sagten, das dies falsch sei, aber Darwin passte gut in das calvinistisch und puritanisch geprägte Welbild.

      Im Laufe der rasant ablaufenden industriellen Entwicklung und den kapitalistischen Entscheidungen lenkend in die Entwicklung der Menschheit einzugreifen, ergibt sich ein großes Potenzial von Werkzeugen verschiedenster Art, um die Menschen zu beherrschen. Nicht nur die Waffen entwickelten sich rasant, sondern auch die Techniken große Menschenmengen zu manipulieren. Das war bereits während der Entfaltung der Demokratie der Tod echter Mitbestimmung am politischen Gemeinwohl.

      Also noch vor den Weltkriegen war entschieden, das Demokratie nicht zum Wohle der Menschen, sondern zur Verschleierung und Tarnung der Versklavung benutzt wird.

      Es gab verschiedene Ansätze ohne Herrschaft Gesellschaften zu gründen, doch diese wurden sofort im Keim erstickt.

      Geblieben ist uns ein Wahnsinn an formeller Machtausübung, die sich längst nicht mehr aus dem Volk legitimieren kann und das Rechtssystem ist derart vollgestellt mit zig-tausenden von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, das kein Mensch mehr durchblickt, geschweige denn in absehbarer Zeit sein geschriebenes Recht auch erhalten kann.

      Dazu werden bestimmte Rechtswege trotz Rechtswege-Garantie nicht zugelassen. Z.B. gibt es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch der eine Menschenrechtsverletzung bestraft. Eine entsprechende Petition einen solchen Paragrafen zu machen wurde vom Petitionsausschuss abgelehnt.
      Was soll also das Bekenntnis des deutschen Volkes im Artikel 1 des GG, wenn es keine Möglichkeit gibt, einen Verstoß dagegen zu bestrafen?

      So werden Gesetze heute gestaltet, damit sie Eindruck schinden und rein gar nichts für die Bevölkerung bringen, sondern nur die Rechtsanwälte reich machen.
      Neben dem Geldsystem, was auf seiner Ebene Geld und Werte wie ein Staubsauger zur Elite der Menschheit saugt, ist auch das bestehende Rechtssystem dazu da, die Menschen finanziell auszusaugen.

      Wußten Sie, das ein römischer Vollbürger das Recht besaß sich vor dem Richter selbst zu verteidigen?
      Wissen Sie, das sie ohne Rechtsbeistand ab einer bestimmten Stufe der hiesigen Gerichte nicht auftreten können?
      Sind wir also keine Vollbürger mehr und merken nicht, wie wir nur mehr als Sache nach dem Rechtsstatus capitis deminutio maxima gehandhabt werden?

      Wir sagen zwar heute noch immer mal "Lohnsklave", aber sind uns der Wahrheit dieser Aussage nicht bewußt.
      Wir können bei all den "Freiheiten" die wir angeblich genießen nicht zulassen, das der Gedanke aufkommt, das rechtlich gesehen eine Investitur-Liste unserer Rechte und Freiheiten keine Einträge mehr vorweisen kann.
      Wir blenden das eigene Sklaventum einfach aus und sagen es geht uns doch gut, einigermaßen, anderen geht es viel schlechter.

      Wer sich intensiv mit den vorhanden Rechts-Ordnungen auseinandersetzt, wird, jedenfalls solange er unabhängig vom System ist, feststellen müssen, das einerseits das Natur-Recht benutzt wurde, um den historischen Grund eines Herrschaftsanspruches zu liefern (Transzendenz-Bezug) andererseits aber dann positives Recht und verbrieftes Recht (also Patronats-Recht) dazu benutz wurde, weiterhin die Herrschaft kontinuierlich bestimmten Personengruppen zu sichern. Und damit sich ja keiner bewegen kann und eigenes Recht schafft mit dem konstitutionellen Handlungsrecht freier natürlicher Personen, wird über das Territorial-Prinzip schon von Geburt eines Menschen die Sklavenkette der Gebietskörperschaft angeschweisst.

      Aus diesem wahrlichen Dilemma herauszukommen benötigen wir eigentlich nur eins. Erklären sie Ihre Freiheit unwideruflich und kündigen sie jede Teilnahme am Herrschafts-System.
      Dann sind sie wieder eine natürliche Person und keine juristische Sache, zu der sie gemacht wurden.
      Doch Sie haben derzeit dann keinen Schutz, Sie sind wahrlich vogelfrei, denn es gibt kein Gericht, wo sie den illegalen Einfluß des bisherigen Systems zur Anklage bringen können. Denn dieses Gericht, was ja selbst eine Juristische Person ist, braucht natürliche Personen als handelnde Organe. Und das würde ja bedeuten, das dort natürliche Personen ihren Dienst tun müßten.
      Solche Gerichte wären Staatsgerichte, konstituiert durch die Menschen und nicht durch verbrieftes Recht.

      Hiermit ist der erste Teil einer Serie abgeschlossen. In der nächsten Folge zeige ich Ihnen wie eine Befreiung aus diesen Dilemma möglich ist.
      Original-Beitrag

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