Jugendmedienschutzstaatsvertrag - eine Zensur des Internets?

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    • Jugendmedienschutzstaatsvertrag - eine Zensur des Internets?

      Das Gesetz um den "Jugendmedienschutzstaatsvertrag" ist wohl eines der umstrittensten und gleichzeitig wichtigsten,
      für alle die sich für ein freies unzensiertes Internet einsetzen.

      Die offizielle Darstellung:
      Der JMStV bezweckt den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie den Schutz vor solchen Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen (vgl. §§ 1, 2 Absatz 1 JMStV). Somit deckt er den Jugendmedienschutz in vom Jugendschutzgesetz, das einschlägige Regelungen für Trägermedien enthält, nicht erfassten Medien (eben Rundfunk und Telemedien) ab.

      Wesentliche Inhalte des JMStV sind unter anderem:

      * Regelungen zu unzulässigen Angeboten (§ 4 JMStV)
      * Regelungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten (§ 5 JMStV)
      * Jugendschutz in Werbung und Teleshopping (§ 6 JMStV)
      * Jugendschutzbeauftragte (§ 7 JMStV)
      * Festlegung der Sendezeit, Programmankündigungen und Kenntlichmachung von Sendungen im Rundfunk (§§ 8 ff. JMStV)
      * Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungspflichten bei Telemedien (§§ 11 f. JMStV)
      * Sperrverfügungen (§ 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 4 RStV)[2]

      Die Einhaltung des JMStV wird durch die zuständige Landesmedienanstalt bzw. durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überprüft (vgl. §§ 14 ff. JMStV). Dabei wird sie durch das Unternehmen jugendschutz.net unterstützt (vgl. § 18 JMStV). Zusätzlich überprüfen Einrichtungen der Freien Selbstkontrolle (z. B. die FSM) die Einhaltung der staatsvertraglichen Bestimmungen (vgl. § 19 JMStV).

      Wer etwas weiter denkt der sieht, welche Gefahren ein solcher Vertrag mit sich bringen würde.
      So wäre es durch die Hintertür unter Vorwand von Kinderschutz möglich,
      sämtliche nicht Regierungskonformen Meinungen entweder nur noch zu Zeiten anzeigen zu lassen,
      wo sie nur ein kleiner Teil der Menschen sieht, oder gleich ganz zu sperren.

      Am 10.6.2010 wurde der 14. JMStV unterschrieben, jetzt muss er in den Landesparlamenten ratifiziert werden.
      Es bestand Hoffnung, NRW würde sich der Ratifizierung verweigern.
      Diese Hoffnung wurde jedoch von SPD und Grüne ausgeräumt:
      man will zustimmen, obwohl man sich im Wahlkampf deutlich gegen den JMStV-Entwurf aussprach.

      Am Freitag, den 17.09.2010 wurde die Beratung durch den NRW-Landtag in den Haupt- und Medienausschuss übergeben.
      Diese Sitzung findet voraussichtlich am 04.11.2010 statt.
      Ein früherer Entwurf des 14. JMStV hätte Provider und Zugangsanbieter zum Internet verpflichtet,
      die gelieferten Inhalte zu kontrollieren. Praktisch unmöglich und zugleich Basis einer gigantischen Zensurinfrastruktur.

      Dank zahlreicher Proteste und Nachdenkens einiger Länder, enthält der aktuelle Entwurf des 14. JMStV vom 10.6.2010 nicht mehr diese "Provider-Haftung".
      Dennoch stellt er eine Verschlimmbesserung dar.
      Beispielsweise müssen Internetseiten mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, die jedoch in einer globalen Netzstruktur nicht zuverlässig funktionieren kann. Eine vorgesehene Alternative: Sendezeiten im Internet -> Man sieht nur wichtige Inhalte, wenn man dafür die Nächte durchmacht.

      Den Entwurf findet ihr auf artikel5.de/gesetze/jmstv.html

      Nachrichten und Diskussionsrunden zum Thema:

      heise.de/newsticker/meldung/Mi…taatsvertrag-1019953.html
      daniel-schwerd.de/expertenrunde-zum-jmstv-mit-matthi-bolte/
      telemedicus.info/article/1694-Was-bringt-der-neue-JMStV.html
      internet-law.de/2010/02/der-ju…ll-auf-den-prufstand.html
      blog.odem.org/2010/02/kjm-will-access-blocking.html
      ak-zensur.de/2010/01/25/jmstv-…ak-zensur-januar-2010.pdf
      blog.1und1.de/2010/01/29/quo-vadis-jugendschutz-jmstv/
      rlp.de/fileadmin/staatskanzlei…lungnahmeJungePiraten.pdf
      peterkroener.de/webworker-gege…ursula-2-0-und-kindernet/

      Stellungsnahme der Piratenpartei: achim-mueller.org/images/jmstv_piraten.pdf
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Abraxas ()

    • Jugendmedienschutz-Staatvertrag heißt das Wortungetüm mit Gesetzeskraft. Er existiert seit dem Jahr 2003 und regelt den Jugendschutz in allen Medien, die in irgend einer Form “gesendet” werden – also zum Beispiel auch Blogs. Die Neuregelungen, die am dem 1. Januar 2011 gelten, sind so unglaublich verquast gestaltet, dass es für kleine Blogs eigentlich nur zwei Alternativen gibt: Sendezeiten oder eine Alterprüfung einführen oder das Blog gleich ganz dicht machen.

      Besonders enttäuscht sind im Moment viele Blogger von den Grünen, die – obwohl bisher offiziell gegen den JMStV – in Nordrheinwestfalen dafür gestimmt haben. Die haarsträubende Aussage “Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.” entwickelt sich gerade innerhalb kürzester Zeit zu einem Mem. Wenig bekannt ist ja, dass das mit den Sendezeiten schon seit längerer Zeit gilt: Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten dürfen jetzt schon zu Zeiten wie beispielsweise zwischen 20 und 6 Uhr abrufbar sein – es hat sich bloß von Seitenbetreibern bis Jugendschutzbehörden niemand darum gekümmert. Lediglich im Porno-Bereich hat es sich eingebürgert, das Alter zum Beispiel anhand der Personalweisnummer abzufragen. Warum also die Wut auf die Neuregelung?

      Ab dem 1. Januar hat ein Betreiber einer Webseite eine weitere Möglichkeit, dem Jugendschutz zu genügen: Die freiwillige Alterskennzeichnung, wie man sie zum Beispiel von Filmen und Büchern kennt. Das Wort “freiwillig” ist in diesem Zusammenhang natürlich Humbug: Wer die Alterskennzeichnung unterlässt, muss Zugangsschranken oder Sendezeiten einführen. Wer derart die Pistole auf die Brust gesetzt bekommt und sich für eine Alterskennzeichnung entscheidet, muss sich dem Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter unterwerfen. Man kann dort Mitglied werden, um seine Webseiten prüfen zu lassen, was ab 4000 Euro im Jahr kostet und für kleine Blogs unbezahlbar ist.

      Man kann auch selber einschätzen, für welches Alter die eigene Webseite geeignet ist. Das Problem: Das nötige pädagogische Fachwissen bringt niemand mit. Der Verein Mogis hat in einem Experiment verschiedene Webseiten per Umfrage schätzen lassen und dem Ergebnis die Einschätzung eines Fachmannes gegenübergestellt: Der “gesunde Menschenverstand” kommt in 80% der Fälle zu falschen Alterseinstufungen. Wer jedoch eine falsch eingestufte Seite im Netz hat, dem drohen Bußgelder bis zur Höhe von 500.000 Euro.

      Dabei sieht das Gesetz durchaus eine Ausnahmeregelung vor: Wer Inhalte bis “ab 12″ anbietet, muss sich um nichts kümmern, solange sich diese Inhalte nicht gezielt an Kinder richten. Klingt zunächst gut, aber wie man im oben erwähnten Experiment nachlesen kann, handelt sich vermutlich ein Tierheim, das drastische Bilder von Tierquälerei ins Netz stellt, bereits ein “ab 18″ ein.

      Ausgenommen von dieser “freiwilligen Pflicht” zur Alterskennzueichnung sind übrigens Anbieter von Nachrichten “von allgemeinem Interesse”. Das stellt großen Nachrichtenseiten wie Spiegel Online von all diesen Pflichten frei. Es gibt keine objektiven Kriterien für “allgemeines Interesse”, ausschlaggebend ist offenbar nur die Anzahl der Leser. Bild.de darf also weiterhin sexistische Tittenbildchen für ein Publikum ab 0 Jahren ins Netz stellen, während ein kleines Blog mit erotischen Inhalten – und seien diese noch so romantisch und unsexistisch – sich mindestens ein “ab 16″ einhandelt.

      Fein, alles kein Problem: Kennzeichne ich doch meine Webseite “ab 18″ und verzichte auf jugendliche Leser. Leider genügt es nicht, sich ein rotes Schildchen auf die Webseite zu pappen, um in Ruhe gelassen zu werden – die Kennzeichnung muss in Form von Meta-Tags und einer besonderen Schnittstelle erfolgen, damit Jugendschutz-Programme die Altersfreigabe einer Webseite abfragen können. Dafür existiert zur Stunde keinerlei Standard oder technische Infrastruktur. Erste Lösungen werden im Sommer 2011 erwartet.

      Das bedeutet, dass Blogger defacto die nächsten Monate auf jegliche Alterskennzeichnung verzichten müssen. Im Grunde bleibt also am 1. Januar für eine Weile fast alles wie zuvor: Wir müssten eigentlich Sendezeiten für unsere Webseiten einführen. Bis auf weiteres kann man also abwarten und Tee trinken. Vermutlich werden die Jugendschutzbehörden die nächsten Monate genauso wenig gegen Verstöße auf Webseiten vorgehen wie bisher – nur sicher ist das ganze nicht.

      Sicher hingegen ist, dass halbseidene Abmahner ein neues Betätigungsfeld bekommen: Gewerbliche Webseiten müssen nämlich künftig explizit einen Jugendschutzbeauftragten mit Namen und Adresse im Impressum führen. Und “gewerblich” ist eine Webseite ab dem geringsten Fitzelchen Adsense-Werbung – vermutlich reicht für die Gewerblichkeit sogar schon ein Flattr-Button. Für Medienpädagogen mit Netzaffinität könnten auch bald goldene Zeiten anbrechen. Mit der Dienstleistung, “Prüfung der Alterseinstufung” einschließlich der Nennung des Prüfers als Jugendschutzbeauftragten im Impressum lässt sich sicherlich ganz gut was verdienen.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • heise.de/newsticker/meldung/Bl…icht-Updates-1144566.html

      Die ersten Blogs haben bereits angekündigt ihr Engagement aufzugeben und den jeweiligen Blog zu schließen.
      Ich finde das sehr traurig und eine sehr bedenkliche Richtung, welche mit dem Staatsvertrag eingegangen wird.
      Das ist der große Schritt in Richtung Zensur.

      Wie dabei die SPD und die Grünen (offiziell gegen den Vertrag) auftreten, ist eigentlich schon selbst fürs Kabarett zu lächerlich.

      Würde ich mehr Zeit haben, würde ich die Blogger anschreiben und ihnen hier gerne "Asyl" gewähren.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Zitat:

      "Daher bleibt mir nur die Konsequenz, die Regeln für Internet-Startups auch auf meine eigenen Inhalte anzuwenden:
      "Nicht in Deutschland, nicht in deutscher Sprache und nicht für Deutsche."
      koehntopp.de/

      Es wundert mich in keiner Weise, dass außer Abraxas hier niemand etwas dazu schreibt. Ist ja auch nicht tragisch, die Mainstreamedien werden/sind nachrichtenmäßige dann auf Kindergartenalter zugeschnitten undf das reicht ja auch dann für die BRD-Bürger, schließlich muß man ja schützen - an aller erster Stelle die Lobbyisten.

      Amerika macht es vor, wie es geht:
      Viele Bit Torrent Domains von der Homeland Security offline genommen!

      Die Homeland Security in den USA hat um die 70 Domains übernommen, ohne dass die Besitzer davon gewusst haben, bzw. benachrichtigt wurden. Darunter befindet sich auch die große Domain Torrent-Finder.com. Auf dieser Homepage prangen nun die Logos des US Heimatschutzes!
      itler.net/2010/11/torrent-find…imatschutz-beschlagnahmt/

      Die BRD entwickel bestimmt auch schon so ein "BRD-Schutz-Logo". Also gar nicht nötig zu schließen, man beschlagnahmt einfach und klebt sein Logo über die komplette Seite, wie den Kuckuck des Gerichtsvollzieher.

      Jo
      "Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
      "Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."

      Friedrich Nietzsche
    • Mein Schweigen ist hier als Zustimmung zu werten. ;)
      Ich kann dazu einfach nicht mehr sagen als schon gesagt ist. Außer vielleicht, dass in einem Chat seit neuestem der Schülerbereich nachts bis 6 Uhr morgens gesperrt ist. Was aber meiner Meinung nach grober Unfug ist, da diese ungezogenen nachtaktiven Schüler ohne Probleme in den Flirtbereich ausweichen können, oder sich einen anderen Chat suchen. Das Internet ist halt nicht wie der Kinderkanal, den man nachts einfach auf Kaminfeuer umstellen kann oder sowas.
      Wo wir sind, da ist immer auch Ägypten.
      ~☤~

    • Es wundert mich in keiner Weise, dass außer Abraxas hier niemand etwas dazu schreibt. I

      Abraxas hat bereits alles viel besser gesagt, als ich es ausdrücken könnte.

      Vielleicht noch als Ergänzung der Mem-Generator zum Thema:

      parlamentarische-zwaenge.de/
      Erst wenn der letzte Programmierer eingesperrt und die letzte Idee patentiert ist, werdet ihr merken, dass Anwälte nicht programmieren können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nubok ()

    • Hallo ihr Lieben,

      ich befürchte die meisten sind sich gar nicht bewusst,
      was dieser Vertrag in dieser Form für Auswirkungen haben wird.
      Die Menschen ergeben sich in blindem Aktionismus oder befassen sich in ihrer Ignoranz mit völlig
      irrelevanten Dingen, bzw. lassen sich von anderen Themen ablenken.

      Vielen Dank an Wikileaks für das Veröffentlichen von lange bekannten Tatsachen,
      was wunderbar die Leute davon ablenkt, was in der Zwischenzeit alles an Gesetzen verabschiedet wird.

      Erst werden Gesetze verabschiedet, dann verabschieden sich die Seiten.
      Entweder wie VZlog, weil sie um den Vertrag wissen, oder dann wenn skrupellose Abmahnanwälte jedem
      kleinen Webseitenbetreiber das Geld aus der Tasche gezogen haben.

      Ironischerweise profitieren jetzt genau die Seiten darunter, vor denen eigentlich Kinder geschützt werden sollen,
      nämlich Erotik- und Pornoanbieter. Diese haben bereits die Verifikationen, welche für den kleinen Webseitenbetreiber
      eine finanzielle Hürde darstellen. Und mal ehrlich, wer will sich über seinen Personalausweis oder Kreditkarte in ein Forum einloggen.

      Wenns knallhart kommt, haben Whitenexx und ich bereits einen Plan B.
      Das AZW wird euch nicht verloren gehen.
      Andere Seiten werden es aber vielleicht schwerer haben.

      Man stelle sich vor, das Earthfiles, Infokrieg, ASR, Allmystery, Freigeist und all die anderen Seiten jeden einzelnen Beitrag juristisch prüfen lassen müssten.
      Genau wie wir hier. 60000 Beiträge - wer soll sich das leisten können.

      Noch ist es Zeit Druck auszuüben, also wenn ihr Seitenbetreiber kennt, schreibt diese an, macht drauf aufmerksam und fragt mal
      die Herren Abgeordneten welchen FSK Status ihre eigenen Seiten haben. Das ganze ist einfach nur absurd.

      Und es macht mich stinkwütend, dass die Grünen obwohl offiziell dagegen und dort in ein Bündnis mit der Piratenpartei eingetreten,
      nun doch in NRW dafür stimmen mit der Aussage "wegen parlamentarischen Zwängen".
      Dabei heißt es: JEDER Abgeordnete ist einzig und allein seinem Gewissen verpflichtet.

      Die Umsetzung des JMStv ist das Ende der Demokratie in Deutschland und höchstens ein "Scheindemokratisches Rollenspiel".

      Liebe Grüße

      Ein reichlich verärgerter ABRAXAS

      @Nubok Danke für den Link
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • "Protokollerklärung aller Länder zu § 5 des Jugendmedienschutz-
      Staatsvertrages
      Die Länder erwarten, dass Anbieter gemäß § 3,
      die gewerbsmäßig oder in großem Umfang Telemedien
      verbreiten oder zugänglich machen, auch
      die für Kinder oder Jugendliche unbedenklichen
      Angebote für eine Positivliste programmieren, die
      auf der Grundlage einer Kooperation von staatlichen
      Stellen, Unternehmen und Einrichtungen der
      Freiwilligen Selbstkontrolle zusammen gestellt wird
      (z. B. „fragFINN“)."
      aus der Synopse zum JMSTV S.26


      fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf

      Damit Vater Staat auch brav sehen kann das alles schön legal ist. ;)
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Stellungsnahme von Prof. Dr. Thomas Hoeren beck-blog.de:

      Was man in letzter Zeit als Gesetzgebungsentwürfe liest, schlägt einem auf den Magen. Sei es die Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes oder das Buttongesetz gegen Internetabzocke - man wird den Verdacht nicht los, daß hier "Legastheniker" am Werke waren, die erst nach mehrfachen Anläufen ihr Jurastudium an irgendeiner C-Universität zu Ende gebracht haben.

      Doch alles bisherige wird überboten durch den Jugendmedienstaatsvertrag, der Anfang 2011 in Kraft treten soll.

      Zum Text: fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf



      1. In der Szene wird gemosert: Ab 2011 müsse jeder Anbieter jede Website auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen Die Klassifizierungsstufen basierten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).

      Das ist alles "murks".

      § 5 Abs. 1 lautet: "Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

      1. ab 6 Jahren,
      2. ab 12 Jahren,
      3. ab 16 Jahren,
      4. ab 18 Jahren.

      Die Altersstufe „ab 0 Jahre” kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht."

      Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit "ab O Jahre" kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.

      2. Nun gut. Aber die Forenbetreiber zittern, denn in § 5 Abs. 3 heißt es:

      "Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. Der Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft."

      Wer diesen Text geschrieben hat, kann kein Jurist (oder nur C-Jurist; s.o.). gewesen sein. Egal wie man zu dem Zweck der Regelung steht, hier stimmt handwerklich nichts. Der Verweis auf §§ 7 ff. (!) TMG geht ins Leere; denn da stehen alle Provider drin. Und eine Kennzeichnungsverpflichtung für Access Provider wäre nicht nur technischer Nonsens, sondern contra TMG und EC-Richtlinie. Und: was sind Inhalte, die "nicht vollständig" (!) in den Verantwortungsbereichs des Anbieters fallen? Foren sind m.E. damit gar nicht gemeint. Denn Foren tragen erst einmal gar keine "Verantwortung" (was ist das für ein gräßlicher Sozpäd-Begriff), sondern haften grundsätzlich gar nicht für fremde Inhalte (eine Haftung setzt ja erst ab Kenntnis und Nichtsperrung an). Und wann werden Inhalte "von Nutzern in das Angebot "integriert" (auch so ein Sozpäd-Begriff)? Bei Foren und Blogs jedenfalls nicht; hier sind eigener Inhalt und Kommentar deutlichst voneinander getrennt. Gemeint sein kann nur der Chefkoch-Fall des BGH; also Krönchen auf Rezepten. Aber dann ist das Ganze nach BGh eigener Inhalt und § 5 Abs. 1 gilt.

      Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als "ab 6" oder "ab 12 Jahren" zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!

      Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das "Machen" von Gesetzen geht. Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein, das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Ich bin natürlich das pöse Mädchen, freut mich aber, dass meine fiese provokante Art Reaktionen hervorgebracht hat - fürchtete schon "alles schläft".

      Bundesrat: Bundesrat: Neue Gesetze wie am Fließband

      Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedete der Bundesrat zahlreiche neue Gesetze. In einer Mammutsitzung entschied das
      Länderparlament unter anderem über eine Verschärfung des Datenschutzes, über das Patentrecht oder neue Vergütungsregeln für Manager. Ein kurzer Überblick.
      handelsblatt.com/politik/deuts…wie-am-fliessband;2431144

      Dieser Artkel erschien vor über einem Jahr im Handelsblatt, seitdem hat sich nix geändert.

      Die Rechte und Freiheiten der Menschen werden sukzessive mehr und mehr beschnitten, die Privarsphäre immer weniger geschützt. Dagegen klingt der Aufschrei der Politiker - nachdem Wiki Leaks ja verkündet hat unzählige mehr oder weniger geheime Dokumente mit perrsönlichen Beurteilungen anderer sich in politischen Ämtern befindenden Personen zu veröffentlichen - geradezu grotesk "Auch Politiker haben ihre Privatsphäre" - Dass diese Menschen überhaupt noch das Wort kennen, grenzt schon an ein Wunder.
      Teflon Merkel, süß aber treffend, an ihr gleited wirklich alles ab, vor allem die Wünsche und Sehnsüchte das eigenen Volkes.
      "Parlamentarische Zwänge" :P also ich hätte das schlicht "Erpressung" genannt, aber das andere klingt ja vornehmer und ist eines Politikers würdig und angemessen, dass er sich diesen beugt, schließlich steht ja das Salaire dahinter.
      @Nubok, der Link iust wirklich Klasse :thumbsup:
      Wie man das ganze noch stoppen könnte? Keine Ahnung, ich hoffe nur, dass viele einen "Plan B" in der Schublade haben.
      Jo
      "Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
      "Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."

      Friedrich Nietzsche
    • Diese Blogs machen wegen dem JMStv dicht:
      yuccatree.de/2010/11/diese-blo…-wegen-des-jmstv-offline/

      Weitere Nachrichten:

      newspoint.cc/artikel/Digital/N…eien_Internets_70648.html
      heise.de/tp/r4/artikel/33/33721/1.html
      news.de/medien/855090009/der-g…t-ist-eine-katastrophe/1/
      spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,732166,00.html
      news.de/medien/855089672/blogg…hten-guantanamo-gesetz/1/

      Nun wer dem JMStv ganz gelassen entgegensieht,
      der braucht anscheind nicht mehr sich der Notwendigkeit von Arbeit hingeben,
      und kann so ganz gemütlich zwischen 22.00-06.00 sich die neusten nicht von der Regierung abgesegneten Nachrichten im Netz ansehen.
      Für Jugendliche heißt es dann: Ab dem 18ten Lebensjahr darfst du anfangen zu denken und Fragen zu stellen,
      vorausgesetzt du bist nachtaktiv und weißt wo du dann was findest...
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • 30.11.2010

      US-Regierung hat damit begonnen, das Internet zu sperren; Heimatschutzministerium übernimmt mehr als 75 Internetseiten
      Mike Adams

      Als Teil einer neuen Ausweitung der Machtbefugnisse der Regierung zur Einschränkung der Informationsfreiheit hat das amerikanische Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) damit begonnen, Internetseiten und ganze Komplexe von Internetseiten, die sogenannten »Domains«, ohne rechtsstaatliches Verfahren oder ordentliches Gerichtsverfahren zu sperren und zu schließen. Das DHS sperrt willkürlich Internetdomänen und belegt diese Internetseiten mit einem unheilverkündenden Logo, das die ganze Seite abdeckt und den Zugriff unmöglich macht. Ein Beispiel dazu findet man unter

      torrent-finder.com/

      siehe auch unter: google.de/#sclient=psy&hl=de&q…pbx=1&fp=38fb184d66b401b2
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Jo schrieb:

      Amerika macht es vor, wie es geht:
      Viele Bit Torrent Domains von der Homeland Security offline genommen!

      Die Homeland Security in den USA hat um die 70 Domains übernommen, ohne dass die Besitzer davon gewusst haben, bzw. benachrichtigt wurden. Darunter befindet sich auch die große Domain Torrent-Finder.com. Auf dieser Homepage prangen nun die Logos des US Heimatschutzes!
      itler.net/2010/11/torrent-fin…-beschlagnahmt/

      Die BRD entwickel bestimmt auch schon so ein "BRD-Schutz-Logo". Also gar nicht nötig zu schließen, man beschlagnahmt einfach und klebt sein Logo über die komplette Seite, wie den Kuckuck des Gerichtsvollzieher.
      Manchmal frage ich mich, warum etwas schreiben, wenn es doch nicht zur Kenntnis genommen wird,

      Gruß Jo
      "Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
      "Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."

      Friedrich Nietzsche