mein erstes Post also grüße an alle die ich kenne oder nicht kenne
Eine Orientierungsfrage:
Wenn ich zwischen Rechtsphilosophie, Rechtswissenschaft und Recht
grundsätzlich unterscheide, was ich für sehr wichtig empfinde, so weiß ich
nicht ob die diese drei Bereiche hier insgesamt behandelt werden dürfen
oder nicht.
Um gleich diese Unterscheidung zu verdeutlichen:
Wenn ich mir Gedanken um Rechts-Prinzipiuen mache ist das durchaus eine
Philosophische bzw. Ethische Frage aber betrifft die Grundlagen der
Rechtswissenschaft.
In der Rechtswissenschaft hingegen wird nicht nur die Geschichte des
Rechts betrachtet sondern es wird auch ein allgemeiner Kanon der
Rechtswissenschaftler gebildet.
Deshalb wird dann im angewandten Recht durchaus mal auf diesen Kanon
verwiesen um eine bestimmte Interpretation eines Rechtssatzes mit Wert
zu füllen.
An diesen Wert muß sich wiederum der Richter nicht zwingend halten selbst wenn im Normalfall dies geschen wird.
Aus dieser Erklärung ergibt sich zugleich, das es nicht sehr einfach
ist, de facto und de jure usw. auseinander zu halten und für den
normalen Mensch wird es besonders schwierig, weil dieser noch eine ganz
eigene Auffassung des Rechts, sein persönliches Rechtsempfinden,
mitbringt und entsprechend die Rechts-Texte interpretiert.
VG
freierMilan
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