- Offizieller Beitrag
Dieser Arbeitskreis befasst sich mit der derzeitigen Situation, über die Umsetzung der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" in Deutschland.
Zu beachten ist: Die Menschenrechte des einen hören da auf wo sie die Menschenrechte des anderen einschränken.
Zu klären sind dabei:
- relevante die Menschenrechte betreffende Gesetze (z.B. Art. 1-20 GG)
- einschränkende Partnerverträge und Beschlüsse (z.B. Lissabonvertrag) und wann dieses der Fall ist
- alle die Menschenrechte betreffende Gerichtsurteile in Deutschland (vom Tatbestand/Vorwurf über das Verfahren bis zum Urteil und die daraus erfolgenden Konsequenzen)
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