Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Andros

      ich nehme an einen Mitarbeiter von Herrn Sürmeli vormir zu haben :)

      Andros schrieb:

      Demokratie hat nichts mit Menschenrechten zu tun, das musst du begreifen. Eine Volksabstimmung über Menschenrechte gibt es nicht (Art. 1 (2) GG) da es unveräußerliches und unverletzliches Recht ist. Also nicht verhandelbar.


      Im großen und Ganzen sind wir wohl einer Meinung allerdings in dem obigen Zitat kann ich nicht zustimmen wenn es bei dieser pauschalen Formulierung bliebe.

      Das Problem ist, das wir im Falle von dem nicht näher bezeichneten Begriff Menschenrechte alles mögliche hineinpacken können und daher Mißverständnisse produziert werden.

      Ich gehe mal von folgendem aus:
      universelle Menschenrechte unterscheiden sich von universalen Menschenrechten indem letztere eine statische und ewig gleiche Bedeutung haben unbd erstere den Entscheidungswachstum der Menschheit berücksichtigt.
      Was bedeutet das?
      universell ist ein vorgestelltes Ganzes wo wir noch nicht endgülit wissen was es enthalten kann aber es vermittelt dennoch ein Ganzes.
      universal ist eher ein feststehendes oder statisches Ganzes.
      Beide Begriffe sind aber Teil des Naturrechts und daher noch nicht aufgeschrieben, denn aufgeschriebenes Recht wird zum positiven Recht gezählt.
      Dort können Menschenrechte also höchstens als allgemeine Menschenrechte bezeichnet werden und bilden nur eine Auflistung der eigentlichen und universellen oder universalen Menschenrechte.

      Warum glauben manche Menschen diese Verwechselungsgefahr nicht berücksichtigen zu müssen? rein rethorisch gefragt ;)

      In dem moment wo eine Idee(universelle Menschenrechte) in Sprache verarbeitet wird spielen Kulrut und Sprachentwicklung eine entscheidende Rolle. Deshalb können die unuversellen Menschenrechet (aucxh die universalen) nicht wirklich und perfekt aufgeschrieben werden. Das zumindest sagt mir die Logik.

      Es muß folglich eine Qualitäts-Kontrolle geben die ermöglicht das aufgeschriebene Recht korrigieren zu können.

      Wie ist das jetzt mit der Anleihe aus Artikel 1 GG?

      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.


      Erstens Was ist das Deutsche Volk? Nun als Amerikaner würde ich 1948 auch nur ein deutsches Volk sehen aus meiner geschichtlichen Unkenntnis heraus.
      Aber das Deutsche Reich sollte einmal der Deutsche Bund heißen und das Verfassungsgesetz von 1871 und die Weimarer Verfassung tragen genug Informationen wo nachvollzogen werden kann das es tatsächlich ein Bund ist von mehreren deutschen Staaten. Kann es dann ein deutsches Volk geben? Oder müßte es da nicht korrekterweise die Deutschen Völker heißen und dann wäre noch die Frage welche denn gemeint seien.
      Zweitens um auch beim Thema zu bleiben welche Menschenrechte sind denn gemeint? die universellen die universalen oder die allgemeinen und wenn die allgemeinen welche Auflistung ist denn gemeint?
      Wenn da schon drittens unverletzlichen und unveräußerlichen steht müssen wir annehmen das die universellen oder universalen gemeint sind oder?
      Und da stellt sich die Frage wie ist das mit der unverhandelbarkeeit wenn diese ja nicht formulierbar sind. ;)
      Das ist also insgesammt zwar eine richtige aber dennoch eine unwirksame Aussage. Warum?

      Weil das Bollwerk des positiven Rechts vor das Naturrecht gebaut wurde.

      Daher erklärt sich sehr einfach warum Menschenrechte nicht wirksam wurden und werden können. Alle Aussagen die in Gesetzen stehen die dem Herrschaftsrecht zuzuordnen sind sind reinstes Blendwerk - da stimmen wir überein. Dann muß ich aber auch zugeben, das es kein Gesetz gibt, das mir eine Handhabe der Durchsetzung von Menschenrechten geben wird.

      Sürmelis Konstrukt eines Menschenrechts-Papstes (sorry ist nur eine Analogie) versucht nichts anderes als das was der Papst auf der Seite des Kirchenrechtes ist auf der Seite des Menschenrechts zu wiederholen/nachzubauen was Systemintern ja Systemkonform durchaus erstmal eine Maßnahme ist. Doch wie das schon in der Religion aufgrund des hierarischen Übervaters Gott der Fall ist bleibt auch auf der Seite der Wertegemeinschaften nicht aus das eine "Hohe Hand" über dem Menschenrechts-Hochkommissar den Transzendenz-Bezug erzeugen muß, Wer oder was soll das sein? Die ominösen 11 Weisen etwa?

      Ich denke das hier auch einmal ganz anders an die Sache herangegangen werden kann als es Sürmeli vorgibt ;)

      Betrachte ich das Natur-Recht neu, dann könnte ich von zwei Regeln ausgehen die ein hohes Maß an selbstverständlichkeit ausnmachen.

      Erstens die Handlungsgewalt jedes Menschen und zweitens die Würde jedes Menschen.

      Bisher wurde die Handlungsgewalt des Individuums dann, wenn es sich um das Recht drehte, grundsätzlich dem Volk, trotz aller gegenteiligen Behauptungen wie, "Alle Staastsgewalt geht vom Volke aus", nicht zugebilligt da immer eine "Hohe Hand" derjenige legitimierende Faktor war von dem das Recht seine Gültigkeit bekam. Wie kann das sein?

      Schaut euch die Herrkunft der Worte wie Hoheitsrecht, Gebietskörperschaft Territorial-Prinzip usw. an und verfolgt den Werdegang der Rechtsentwicklung an. Dann sehtr ihr was ich meine.

      Noch nie haben die deutschen Völker in freier Selbstbestimmung in den letzten 2000 Jahren sich eine oberste Ordnung gegeben!!!

      Wir können nachweisen das bis heute über die Gebietskörperschaften und feudalen Blutlinien die Staatsgewalt direkt oder indirekt von wenigen Privilegierten durchgeführt wurde.

      Jetzt wo das Bewußtsein und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind um Menschenrechte als positives Recht demokratisch oder besser partizipathiev zu sichern und zu ratifizieren, ausgerechnet jetzt sollen wir auf einen Menschenrechtspapst uns einlassen?

      Mit recht kann gesagt werden das universelle Menschenrechte nicht verhandelbar sind, aber mit dem gleichen Recht können wir sagen das die individuelle Handlungsgewalt die in der Gemeinschaft zur konstitutionellen Handlungsgewalt wird nur im Einkalng der Grundwerte von Handlungsgewalt und Würde eine Zukunft, eine gerechte und friedvolle Zukunft aufzeigen können.

      Wir sind also nicht grundsätzlich anderer Meinung auch wenn die Umsetzung des Weges in die Zukunft unterschiedlich sein mögen Fakt ist das die derzeitige Situation nicht nur um die Menschenrechte in der BRD katastrophal bis Absurd ist.
    • Europäische Polizeiknüppel gegen deutsche Bürger

      "Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
      "Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."

      Friedrich Nietzsche
    • ich möchte euch einladen, an meiner facebookgruppe: "für grenzenlose und vorurteilsfreie herzkraft" teilzunehmen,
      http://www.facebook.com/photo.php?fbid=1379117653084&set=a.1308083677279.39679.1686184375#!/group.php?gid=107082942666005
      der ich die folgende passage aus artikel eins und zwei der allgemeinen erklärung der menschenrechte als "vorwort" gewidmet habe:



      Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


      Artikel 1

      Alle
      Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind
      mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der
      Brüderlichkeit begegnen.

      Artikel 2

      Jeder hat Anspruch auf
      alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne
      irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,
      Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler
      oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
      Des
      weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen,
      rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem
      eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter
      Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner
      Souveränität eingeschränkt ist.