Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

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    • Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

      Weiterführung des Themas...
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Abraxas ()

    • Die Menschenrechte in Deutschland fallen auf die einzelne Person gesehen unter den Bereich des StGB.

      Recht auf Freiheit - §239 StGB Freiheitsberaubung.

      Das Strafgesetzbuch versucht soweit alle Möglichkeiten der Verletzung von Grundrechten also Menschenrechten entgegenzuwirken,
      indem Verstöße daran strafbar sind.
      Wichtig dazu ist aber das auch alle Verstöße inkl. den Tätern aufgedeckt werden, was nicht immer der Fall ist.

      Wobei es in dem allgemeinen Fall da in Deutschland noch um einiges besser aussieht als z.B. in den USA.

      Verstöße gegen Menschen-/Grundrechte sollten offen gelegt und geahndet werden.
      Dazu gehören auch Übertretungen wie im Fall Stuttgart 21.

      Das Institut unterstützt die Verbreitung und Sicherung von Menschenrechten.
      Aber garantieren kann sie diese alleine natürlich nicht.
      Wenn ich jetzt zwei Menschen in meinem Keller als Sklaven halten würde,
      es aber niemand mitbekommt, würde ich auch gegen die Menschenrechte verstoßen.
      Nur dazu muss man eben "auffliegen".
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Was du da darstellst ist reine Theorie. Bist du der Ansicht das es sich hier um Menschrechtsverletzungen handelt? Nein, das sind Straftaten, eine Menschenrechtsverletzung ist z.B. wenn dir ein Richter im Rahmen der Amtshilfe nicht dein Recht zu spricht, oder wenn ein Bediensteter der Bundesrepublik dich verprügelt, und du nicht dein Recht vor Gericht bekommst.

      Schreib doch einfach zum Institut für Menschenrechte, und frage: Wie viele Menschenrechtsverletzungen dort angezeigt worden sind, und wie viel sie im Einzelfall bis zum heutigen Tage behandelt haben.?
      an der Antwort wäre ich sehr interessiert.

      Zu deinen anderen Passagen:

      Abraxas schrieb:


      Die Menschenrechte in Deutschland fallen auf die einzelne Person gesehen unter den Bereich des StGB.

      Recht auf Freiheit - §239 StGB Freiheitsberaubung.

      Das Strafgesetzbuch versucht soweit alle Möglichkeiten der Verletzung von Grundrechten also Menschenrechten entgegenzuwirken,
      indem Verstöße daran strafbar sind.
      Wichtig dazu ist aber das auch alle Verstöße inkl. den Tätern aufgedeckt werden, was nicht immer der Fall ist.

      Wobei es in dem allgemeinen Fall da in Deutschland noch um einiges besser aussieht als z.B. in den USA.

      Verstöße gegen Menschen-/Grundrechte sollten offen gelegt und geahndet werden.
      Dazu gehören auch Übertretungen wie im Fall Stuttgart 21.

      Das Institut unterstützt die Verbreitung und Sicherung von Menschenrechten.
      Aber garantieren kann sie diese alleine natürlich nicht.
      Wenn ich jetzt zwei Menschen in meinem Keller als Sklaven halten würde,
      es aber niemand mitbekommt, würde ich auch gegen die Menschenrechte verstoßen.
      Nur dazu muss man eben "auffliegen".
      Aus dem anderen Thema: Änderung des Grundgesetzes
      Für Andros:

      Zitat
      Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1–19 GG) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Auch juristische Personen sind, soweit die Grundrechte auf sie anwendbar sind, Träger von Grundrechten.



      Gesetze die Verstöße gegen Menschenrechte - auf den Einzelnen runter gezogen behandeln, finden sich alle im StGB wieder. Freiheitsberaubung wäre §239 StGB um deine Frage nach nur einem Gesetz
      zu beantworten.
      Eine Menschenrechtsverletzung liegt z.B. vor wenn ein Gericht im Rahmen der Amtshilfe ein falsches Urteil spricht.
      Verwaltungsverfahrensgesetz § 5
      (2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
      1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;
      2.durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.

      Die ersuchte Behörde ist insbesondere zur Vorlage von Urkunden oder Akten sowie zur Erteilung von Auskünften nicht verpflichtet, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.
      Artikel 97 GG (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
      Die Menschenrechtsverletzung ist die Verletzung des Artikel 6 und 13. EMRK
      Artikel 13 EMRK
      Beschwerdemöglichkeit bei Verletzung der Rechte oder Freiheiten der Konvention
      Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht der Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
      Artikel 6. EMRK
      Recht auf gerichtliches Gehör - Rechte des Angeklagten - fair trial
      (1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würden, in diesem Falle jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang.

      (2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.

      (3) Jeder Angeklagte hat insbesondere (französischer Text; engl.: mindestens) die folgenden Rechte:

      a) unverzüglich in einer ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden;

      b) über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen;

      c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

      d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;

      e) die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn er (der Angeklagte) die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann.
      Bundestag - Petitionsausschuss Jahres Bericht 2006:
      Seite 22
      Richter entlassen? Urteile Korrigieren?
      Unter den um ein Drittel auf 2507 gestiegenen Eingaben zum Themenfeld Justiz waren viele, die aus Frust, Verärgerung und Wut nach verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen entstanden waren. Da gab es Rufe nach Anklage und Entlassung von Richtern, Vorwürfe von >Rechtsbeugung< und Forderungen nach Aufehebung von Urteilen. In allen diesen Fällen konnte der Petitionsausschuss nicht tätig werden. Er verwies darauf, dass für eine Amtsenthebung des Verfassungsgerichtern allein das Plenum des Bundesverfassungsgerichtes und der und der Bundespräsident zuständig sind. Aber auch in allen anderen Rechtsstreitigkeiten stellen die Unabhängigkeit der Justiz eine zentrale Grundlage der Gewaltenteilung im demokratischen Staat dar. Die staatlichen Gewalten dürfen nicht versuchen, auf Einzelfallentscheidungen vor Gericht Einfluss zu nehmen oder solche Einflussnahmen zu ermöglichen.
      So, die Richter sind als so unabhängig daß sie niemand in ihrem Treiben stören darf?
      Sehr interessant, und wenn eine Menschenrechtsverletzung begangen wird, soll das also der angebliche Staat selbst Kontrollieren?
      Wie soll das denn gehen? Das wäre ein Insichgeschäft und Illegal!

      Der Pygmalioneffekt ist eine vorsätzlich wahnhaft widrige Selbsttäuschung des Systems, weil der Staat ein uneingeschränktes Irrtumsrecht für Menschenrechtsverletzungen besitzt. So entsteht aus dem Selbstschutz der Straftat im Amt der „kriminelle Staat im Staat als Industriezweig“ außerhalb jeglicher Kontrolle des Volkes.

      Dem Effekt nach sollen sich Erwartungen, Einstellungen, Überzeugungen sowie Vorurteile des Versuchsleiters nach Art der "selbsterfüllenden Prophezeiung" auswirken, das heißt die Leistungen der Versuchsperson entwickeln sich in erwarteter Form. Die Selbsterfüllende Prophezeiung ist eine Vorhersage, die sich erfüllt, nur weil sie vorhergesagt beziehungsweise erwartet wurde. In Bezug mit der Realität existiert aber kein oder möglicherweise sehr geringer Zusammenhang, als er in der Erwartung existiert. Die Überlegung basiert auf dem Prinzip, daß man selber auf die Umwelt Einfluß nimmt und versucht sie so in die Richtung zu verändern, die man erwartet. Demnach wird die Erwartung zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung.

      Es gibt also keine Rechtserlangungsmöglichkeit im Rechtswege, weil es auch keine wirkliche Gewaltentrennung gibt. In den Staaten werden Menschen ruiniert, weil keine völkerrechtlichen Zustände vorliegen. Straftaten im Amt werden regelmäßig ohne Ausnahme rehabilitiert und strafrechtlich nicht verfolgt, aus denen Menschenrechtsverletzungen entstehen und fortgesetzt werden. Deswegen gibt es auch keine tatsächliche Statistik über Straftaten im Amt. Die Unabhängigkeit, - so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz-, stelle, einen elementaren Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als selbstverständlich betrachtet
      werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die Anerkennung einer Haftung des Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel daher nicht korrigiert werden, sie könnten und müßten von den Opfern so hingenommen werden. Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat!
      Damit ist die Wirkungslosigkeit und Nichtigkeit dieses Gesetzes belegt: Es wird etwas reglementiert, was nicht existiert. Der Mangel an negativer Rückkopplung (Haftung /
      Erfahrungen) gilt aber auch und vor allem für Richter und Staatsanwälte. Sie haften nicht für Schäden durch Fehlurteile oder gar für Verbrechen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit nachweisbar selbst begehen. Sie werden nicht vom Volk auf Zeit gewählt und können deshalb noch nicht einmal abgewählt werden. Vielmehr decken sich alle Beamten und Politiker gegenseitig. Damit aber ist die im Grundgesetz festgelegte Gewaltentrennung faktisch aufgehoben, infolgedessen selbstverständlich auch die Rechtstaatlichkeit. Das Staatsgewaltmonopol wird an die Stelle von Recht gesetzt, „ohne Rücksicht auf Verluste", denn den Schaden trägt das Volk.

      Politiker, Beamte, Richter und Staatsanwälte ohne persönliche Haftung sind vergleichbar mit Viren, die jedes System, das sie befallen, von innen heraus zersetzen. Denn sie können im Zusammenspiel miteinander mit ihrer staatlichen Allgewalt, durch eine Flut von Gesetzen bzw. durch die mißbräuchliche Anwendung bestehender Gesetze, jede Gegenwehr und jede Selbstregulierung zerstören.
      Quelle:freiheitistselbstbestimmtesleb…Urteil_ZEBeV_20070420.pdf
      Wie du siehst ist die Menschenrechtsverletzung etwas anderes als du dachtest.
    • Mal abgesehen davon, dass ich Beiträge,
      die generell Richter, Beamte, Politiker und Co. als korrupt etc. bezeichnen schon für nicht besonders seriös halte,
      werde ich mal auf ein paar Dinge eingehen und dir Andros auch ein paar Fragen stellen.

      Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Gewaltenteilung und mit dem Verfassungsgericht eine Behörde,
      welche ihrerseits im Falle verfassungswidriger Rechtsprechung, diese Urteile zurücknehmen kann.
      Dafür müssen sie auch jedes Urteil genau und ausführlich und nachvollziehbar begründen.

      Sie können aber hauptsächlich nur über das abstimmen, was ihnen auch vorliegt.
      Für eine Verfassungsbeschwerde muss man aber selbst auch schon nachvollziehbare Gründe vorlegen.

      Weil man das für beanspruchte Recht nicht bekommen hat, ist noch lange kein Verstoß gegen die Menschenrechte,
      wenn der Auslöser eigenes Fehlverschulden war. (z.B. Verstoß gegen § von BGB/StGB etc.)

      Wenn du Andros definitive belegbare Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland kennst,
      dann bitte ich dich einfach um das entsprechende Material, so dass man es durchprüfen und nachrecherchieren kann.
      Sollte es sich dabei um konkrete Fälle handeln bei denen dies der Fall ist, helfe ich gerne mit diese in die Medien bzw.
      vor Gericht zu bringen, da ich einige Freunde und Bekannte im Bereich "Rechtswissenschaften/Jura" habe.

      Gruß ABRAXAS
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

      Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.
      Also selbst wenn es keinen gesetzlichen Richter gibt, der noch nicht mal verstanden hat um was es sich handelt und auch das Gesetz nicht kennt nach dem er sein Urteil bildet, ist dies keine Grundrechtsverletzung.

      Art 1 GG, alle Staatliche Gewalt ist verpflichtetet die Menschenrechte zu achten und zu schützen.

      Das Bundesverfassungsgericht widerlegt es selbst.

      EGMR 7668/01 Randziffer 63:Das Bundesverfassungericht
      63. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beschwerdeführer, der vor dem Bundesverfassungsgericht nicht anwaltlich vertreten war, die Dauer der Verfahren nicht zumindest substanziell beanstandet hat (siehe Appietto ./. Frankreich (Entsch.), Nr. 56927/00, 26. Februar 2002), so erinnert der Gerichtshof daran, dass die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerde im Sinne des Artikels 13 der Konvention angesehen werden kann und ein Beschwerdeführer demnach nicht verpflichtet ist, von diesem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, auch wenn die Sache noch anhängig ist (Sürmeli ./. Deutschland [GK], Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, CEDH 2006-…) oder bereits abgeschlossen wurde (Herbst ./. Deutschland, Nr. 20027/02, 11. Januar 2007, Rdnrn. 65-66).
      64. Somit ist die prozessuale Einrede der Regierung zurückzuweisen.
      Demnach ist jedes Verfahren gegen Art. 13 EMRK des Verfassungsgerichts unzulässig, da das Bundesverfassungsgericht keine wirksame Beschwerdemöglichkeit ist (Scheingericht). Ausserdem gibt es keine staatlichen Gerichte (§15 GVG), nur Ausnahmegerichte (§16 GVG).


      Abraxas, du scheinst in einer Realitätsblase zu leben, dieser Zustand kommt daher, daß es hier kein Lehrfach Menschenrechte gibt.
      Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, Recht auf Leben, Verbot der Folter, Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit, Recht auf Freiheit und SicherheitRecht auf ein faires Verfahren, Keine Strafe ohne Gesetz, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens,Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäusserung], Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Recht auf Eheschliessung, Recht auf wirksame Beschwerde, Diskriminierungsverbot

      Liest doch selbst die Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach, auch wenn du dort gewinnst bringt dir das garnichts. Warum? Die BRD kennt keine Menschenrechte!
      In der BRD ist das Volk vom sogenannten Staat getrennt.
      Auch Juristen die vom sogenannten Justizministerium ausgebildet werden sind Fehlgebildet, da die Menschenrechte nie gelehrt wurden.
      Dein Ruf nach Urteilen ist also völlig unangebracht, du hast doch die Möglichkeit, wie du selbst so schön sagst, alles Kritisch zu betrachten und selbst Nachforschen.
    • Auf welcher Schule warst du denn Andros?

      Also ich habe das Thema Menschenrechte bis zum Erwürgen sowohl in Sozialkunde als auch in Politik gehabt.
      Menschenrechte sind ein Teil der Ethik, welches es als Fach ebenfalls z.B. an Gymnasien zu finden ist.

      Ich habe dich nach konkreten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gefragt.
      Nun das letzte Urteil welches der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geändert hat war der Fall mit der
      Sicherheitsverwahrung für Sexualverbrecher in Deutschland.
      Ob man das vorausgegangene als Menschenrechtsverletzung sehen möchte, da hätte ich gerne eine Volksabstimmung. *lacht*

      Aber wieder zurück zum Thema.

      Gesetze sind nichts absolutes und unvergängliches. Es kommt drauf an was wann erstellt wurde und wie der Bezug zur gegenwärtigen Zeit gewährleistet ist.
      Bei Satzungen findet man dies ebenfalls noch häufig. (So dürfen laut Satzung bei den Grünen in Dortmund nur Frauen über Frauenthemen abstimmen) ;)
      Wenn man solche Widersprüche aufdeckt, kann man eben dafür sorgen, dass diese geändert werden.

      Es gibt sowohl korrupte Richter als auch Beamte, aber das hast du wie die Schwarzarbeit in sämtlichen Bereichen.
      Traurig aber keine Erfindung der Bundesrepublik. Das würde auch mit einer anderen Verfassung nicht geändert werden, da die Ursache in
      der Persönlichkeit von Menschen (Bestechlichkeit) liegt.

      Also zusammengefasst:
      Die Widersprüche herausarbeiten und belegen und da erstens mal nen Anwalt fragen, dann nen Rechtsprofessor und dann ab damit einreichen.
      Das grundlegende Argument das die BRD (Wer soll das sein) Rechte von Menschen verletzt ist Blödsinn.
      Eine Strukturform macht genauso wenig wie ein Forum von alleine. Da bedarf es schon der Menschen dafür und dann wäre die Frage, was ist deren Intention.

      Allgemeine Vorwürfe aber sehe ich nur als Ablenkung und Propaganda um eine eigene angenehmere politische Richtung zu unterstützen und damit ein Feindbild zu prägen
      welches es zu bekämpfen gilt. Das halte ich für ziemlich primitiv und prangere ich immer wieder gerne an.
      Es gibt reichlich Probleme, aber wer mit pauschalen Verurteilungen kommt, soll erst einmal selbst eine Alternative bieten, welche die Komplexität auf einer guten Ethik und Gerechtigkeit aufbaut.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Menschenrechte haben nichts mit Ethik zu tun, sondern mit Recht.
      Teil mir mal bitte mit auf welcher Schule das gewesen sein soll, ich werde dort mal nachfragen.

      Der Fall Sürmeli, Görgülü ist doch bekannt.

      Demokratie hat nichts mit Menschenrechten zu tun, das musst du begreifen. Eine Volksabstimmung über Menschenrechte gibt es nicht (Art. 1 (2) GG) da es unveräußerliches und unverletzliches Recht ist. Also nicht verhandelbar.
      Bei der Schwarzarbeit geht es darum das jemand nicht Versichert ist, es gibt keine amtliche Schwarzarbeit, du sagtest doch selber daß diese Personen angeblich das Volk vertreten und sagst hier wiederum, daß sie tun können, ungestraft, was sie wollen.
      Du kannst jedes Gesetz ändern, aber nicht die universalen Menschenrechte. Sie gelten, für jedermann, jederzeit an jedem Ort und sind nicht Verhandelbar, also keine Demokratie.
      Anwälte sind in Menschenrechten nicht ausgebildet, weil die Menschenrechtsverletzung als Straftatbestand nicht definiert ist, ohne Gesetz keine Strafe. (§1 StGB)
      Menschenrechtsverletzung ist nicht Teil des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik, und kann von ihr aus nicht verfolgt werden.
      Eine nicht kontrollierbare Gewalt mutiert.

      Du schreist nach beweisen? Nun, ich habe dir die Gesetze zitiert, man muss diese natürlich auch lesen, und verstehen können.
      Ich habe nirgends allgemeine Vorwürfe den Raum gestellt, sondern die belegbaren Fakten aufgezeigt, wie sie in der Bundesrepublik derzeit angewendet werden.
      Wenn du das nicht glaubst, oder was auch immer du für sinnliche Schwankungen verspürst, so ist dies nicht meine Schuld.

      Danke an die, die sich für das Thema tatsächlich interessieren.
    • Menschenrechte haben nichts mit Ethik zu tun, sondern mit Recht.


      Ein Rechtsystem baut auf einer Grundlage der Ethik auf.
      Siehe dazu: de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

      Teil mir mal bitte mit auf welcher Schule das gewesen sein soll, ich werde dort mal nachfragen.

      Droste-Hülshoff Realschule in Dortmund
      Adalbert-Stifter Gymnasium in Castrop-Rauxel

      Der Fall Sürmeli, Görgülü ist doch bekannt.

      Ja ist er und auch sehr umstritten, insbesondere was die Glaubwürdigkeit des Herrn Sürmeli angeht.
      (Dazu Einzelfall)

      Demokratie hat nichts mit Menschenrechten zu tun, das musst du begreifen. Eine Volksabstimmung über Menschenrechte gibt es nicht (Art. 1 (2) GG) da es unveräußerliches und unverletzliches Recht ist. Also nicht verhandelbar.


      Eine Demokratie muss sich wie jede andere Staatsform an diese halten, wenn sie kein Unrechtstaat sein will.
      Wenn du die Volksvertretungen von der kleinsten Ebene zur höchsten hoch gehst, kommst du bei der UN an, wo über die Menschenrechte eine Resolution abgestimmt wurde.
      Siehe dazu meinen Link oben.

      Bei der Schwarzarbeit geht es darum das jemand nicht Versichert ist, es gibt keine amtliche Schwarzarbeit, du sagtest doch selber daß diese Personen angeblich das Volk vertreten und sagst hier wiederum, daß sie tun können, ungestraft, was sie wollen.

      Letzlich kann jeder tun und lassen was er will. Ob es besser oder schlechter ist, zeigen die Taten. Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet - also es sollte kein Fraktionszwang herrschen.
      Leider gibt es in der Politik wie auch in der Wirtschaft, Heilkunde und vielen anderen Bereichen Menschen, bei denen Gier oder Gewissenslosigkeit zu den negativen Charaktereigenschaften gehört. Warum nehmen sowenig Bürger aktiv ihre Rechte war.

      Anwälte sind in Menschenrechten nicht ausgebildet, weil die Menschenrechtsverletzung als Straftatbestand nicht definiert ist, ohne Gesetz keine Strafe. (§1 StGB)
      Menschenrechtsverletzung ist nicht Teil des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik, und kann von ihr aus nicht verfolgt werden.


      Dafür gibt es Anwälte und Juristen für Völkerrecht wo dann auch die Menschenrechte eine wichtige Rolle spielen.
      Also gibt schon die Fachleute dafür. Ansonsten helfen die Wissenschaften Logik und die Philosophie um sich ein gutes eigenes Bild zu machen.

      Ich habe nirgends allgemeine Vorwürfe den Raum gestellt, sondern die belegbaren Fakten aufgezeigt, wie sie in der Bundesrepublik derzeit angewendet werden.
      Wenn du das nicht glaubst, oder was auch immer du für sinnliche Schwankungen verspürst, so ist dies nicht meine Schuld.


      Ich möchte ja das du sie belegst und stelle Gegenfragen bzw. hinterfrage, wie es auch im Sinne der Forumphilosophie ist.
      Grundsätzlich glaube ich erstmal gar nichts, solange man es nicht genau belegen und nachvollziehbar machen kann.

      Du schreist nach beweisen? Nun, ich habe dir die Gesetze zitiert, man muss diese natürlich auch lesen, und verstehen können.


      Was du bisher geliefert hast war von der Qualität her wie: "Alle Menschen sind doof - Quelle: Mensch
      Du musst da schon weiter in die Tiefe gehen. Bisher kam nichts, was man nicht ändern könnte und dazu ist es auch hilfreich sich die UN-Resolution sich durchzulesen.
      Und um es nochmal zu wiederholen, dass durch den Lissabonvertrag und andere Partnerschaftsverträge Einschnitte gemacht wurden, ist eine ganz andere Geschichte.

      Danke an die, die sich für das Thema tatsächlich interessieren.


      Würde ichs nicht, würde ich dir auch nicht antworten.
      Nur deine Beispiele findet man auf sämtlichen KRR-Seiten etc. in sämtlichen Ausführungen und sind schon mehrmals widerlegt worden, bzw. unvollständig.

      Daher meine Kritik

      Gruß ABRAXAS
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Deutsches Institut für Menschenrechte

      Lieber Daniel

      ich bin immer wieder über deine bevormundende und besserwissende Art erschrocken - als was du dich fühlst, zeigst du ja deutlich mit deinem "Avatar" - der alles besserwissende, alles bessersehende, verschlungeneund wehe nicht gehorsam-strafende GOTT - mir kommt da "Ehre sei den Ori..."....siehe "Stargate......da hilft es auch nicht, wenn du mit eloquenten Worten versuchst, die perfekte Illusion des helfenden und grossmütigen ABraxas=Gott....:-( darzustellen - so wird das nichts mit der Wahrheitsfindung - JEDER ist bei der Geburt unschuldig und reinen Gewissens - dort hinzuschauen und sich mit seinem eigenen "Baby" und dessen 100% Wissen und Wahrnehmung wieder zu verbinden bzw. es wieder zuzulassen - das ist Selbsterkenntnis in 100% Eigenverantwortung - denn ich kann nur mir selbst helfen - das ist reine Motivation zum eigene WOHL nicht zum eigenen VORTEIL = Anerkennung erheischen etc.........es gibt so einige, gute , klare Ansagen von Menschen in deinem Forum, die immer wieder klar und deutlich auf Wahrheiten verweisen - und jedesmal versucht Abraxas dies zu zerreden und klüger zu sein - ich meine Abraxas - das was dich lebt und damit den Körper von Daniel für seine Zwecke benutzt - wo ist dein Selbst....dein unschuldiges Ich Daniel der Geburt - noch reinen Gewissens - womit ist es alles zugeschüttet......gilt übrigens für jeden Menschen - ......schaut auf www.alice-miller.com - Artikel etc... und www.franz-renggli.ch - Artikel etc....so findet man, was man in vielen Lebensjahren selbst verschüttete....

      und so kommt man zum eigenen Wohl und zum eigenen bei der Geburt mitgebrachten ICH.....:-) viel Spass und Erfolg beim Selbstfinden:-)

      LG Ines
    • Bitte nimm doch mal Stellung zu der Erklärung im Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts, so unter anderem kann man sich nicht nach Art. 25,100,140 GG nicht beschweren.
      bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
      Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.

      Das Forum hier steht unter dem Namen des selber Denkens, was sind denn bitte subjektive Rechte? Es gibt keine subjektiven Rechte, du selbst sagtest die Menschenrechte würden hier verfolgt, ich stelltest dann fest, daß Menschenrechte keine Straftaten sind, du hast das bestritten. Ich habe dir dann das Gegenteil bewiesen, Und nun kommst du mit subjektiven Rechten, also etwas was nicht wirklich da ist. Subjektive Rechte sind Feststellungen wie ich bin beleidigt, oder ich bin nicht beleidigt. Es gibt die objektive und die subjektive Theorie, sowie den Streng- und Freibeweis, das wird oft falsch gemacht und nur interpretiert statt angewandt. Das sind die Regeln.
      Dann stellt sich noch die frage wieso der europäische Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen feststellt.
      Warum unterscheidest du eigentlich nicht zwischen Strafgesetz und Völkerrecht?

      Als ich mich auf Sürmeli und andere Fälle bezog, bezog ich mich auf die Fälle, diese sind ganz offiziell nachzulesen, und international anerkannt, oder gilt das für deine Privat-Nation nicht? ( Die Leugnung Völkerrechtlicher Tatsachen (§130 StGB) steht unter Strafe) Also, du kannst doch nicht sagen, daß du diesen Herrn Sürmeli als internationales anerkanntes Menschenrechtsopfer leugnest.?

      Eine Demokratie muss sich wie jede andere Staatsform an diese halten, wenn sie kein Unrechtsstaat sein will.
      Wenn du die Volksvertretungen von der kleinsten Ebene zur höchsten hoch gehst, kommst du bei der UN an, wo über die Menschenrechte eine Resolution abgestimmt wurde.
      Siehe dazu meinen Link oben.
      merkst du nicht, daß du manchmal sagst, daß es Menschenrechte gibt, und dann wieder das es sie nicht gibt?
      Demokratie ist nicht identisch mit Menschenrechten. Demokratie ist eine gemeinschaftliche Mehrheitsentscheidung über allgemeine Interessen. Das Menschenrecht ist ein unverletzliches und unveräußerliches Individualrecht jedes Menschen, auch wenn es eine demokratische Entscheidung wäre.
      Demokratie ist eine subjektive (Empfindung, Einbildung) unsachliche (subjektive Theorie), Menschenrecht eine objektive (Wahrheit, Wirklichkeit) sachliche (objektive Theorie) Entscheidung. Adolf Hitler war der größte Demokrat, was genau hatte das jetzt mit den Menschenrechten zu tun?
      Auch George W. Bush wurde Demokratisch gewählt, falls du dich an den 11. Sept. 2001 erinnerst, und die Irak Videos auf Wikileaks.
      Das ist Demokratie.

      Nicht einfach nachplappern, aufwachen!

      Was du bisher geliefert hast war von der Qualität her wie: "Alle Menschen sind doof - Quelle: Mensch
      Sei die Veränderung selbst, die du in der Welt sehen willst.
      Ich habe hier niemanden Verleumdet, noch verallgemeinere ich.
      Mach doch lieber mal einen Vorschlag wie wir den Menschenrechtsopfer hier praktisch helfen können.

      KRR hat nichts mit Menschenrechten zu tun, ich beziehe mich auch nicht auf KRR oder sonst was für'n Humbug, sondern auf Rechte und Pflichten nach Völkerrecht, sonst nichts. Da du immer noch nach Quellen Schreist, es steht alles im Internet, auf offiziellen Seiten.

      NS.
      Nur weil etwas bei Wikipedia steht heißt das nicht automatisch das es richtig ist, die subjektive Theorie ist die Menschenwürde, nicht Menschenrechte. Ich sag es nochmal, Menschenrechte sind, wenn vor Gericht kommst, willst deine Unschuld beweisen, und der Richter lässt z.B. einfach die Beweise/Zeuge nicht zu. Das ist Individualrecht, und hat nichts mit der Demokratie zu tun, die von jedem Staat ausgelegt wird wie er mag, und mit Gesetzen bestückt wird nach belieben.

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    • Liebe Ines,

      ich gebe nicht vor was jemand zu denken hat. Nur stellt jemand Theorien oder Hypothesen auf, dann hinterfrage und analysiere ich diese, um sie
      auf ihre Stimmigkeit zu überprüfen. Wo kämen wir hin, würden wir alles glauben was wir hören. Wie geht man dann mit Lügen um?
      Mir persönlich reicht es nicht, zu sehen ob ich bei einem Text ein schönes oder ein böses Gefühl habe, sondern finde dass "Mit Herz und Verstand" der beste Weg ist.

      Zu deinem Text:

      ich bin immer wieder über deine bevormundende und besserwissende Art erschrocken

      Ich bin immer wieder erfreut, wenn man meine Ansichten belegbar widerlegen kann.
      Denn das heißt das ich hinzulerne.
      Es gibt eine ganze Menge Seiten im Netz, welche im Namen der Wahrheit und der Aufklärung falsche Dinge verbreiten. (Guter Bereich sind Heilmittel)
      Mir ist es lieber zu wissen was unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Faktenlage richtig oder falsch ist.
      Mit Theorien zu sympathisieren ist was anderes als nicht Belegtes als absolute Wahrheit zu postulieren.
      Das überlasse ich da lieber getrost religiösen Anhängern.

      Was den ABRAXAS angeht, den Namen habe ich eigentlich von einem Musik-Duo.
      Auf das gnostische Synonym bin ich erst später gestoßen.
      Ich mag den Namen aber für eine "Oberste Gottheit über Gott und Teufel" lacht ohweia dafür halte ich weder für weise noch wissend noch mächtig genug.
      Aber das überlasse ich dann auch lieber Gott, sofern es einen gibt. (göttliche Quelle halte ich für etwas anderes)

      Ich stelle jetzt einfach wieder mal die obligatorische Frage:

      Was ist falsch daran Dinge genauer zu prüfen und zu hinterfragen und
      muss man stattdessen wirklich alles glauben was einem erzählt oder gesagt wird?

      Ich persönlich würde dies für sehr naiv halten, wo die Tore zur Manipulation und Abhängigkeit sehr weit offen stehen.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • ... das Problem ist, Abraxas, du gestattest dir Dinge kritisch zu hinterfragen und Probleme zu analysieren. Aber wehe andere tun das und kommen dabei zu anderen Ergebnissen als du. Damit kannst du gar nicht umgehen.

      Und wenn ich dir Belege bringe für die Richtigkeit von bestimmten Aussagen, die dir jedoch nicht gefallen, dann bist du genauso manipuliert - betonköpfig wie diejenigen die du hier als Negativbeispiel aufzählst.

      Insofern ist das echt lächerlich was du hier erzählen willst.

      Und noch etwas: "Gemeinsame Lösungen finden" .... weißt du, wenn wir das könnten dann hätten wir doch diese ganzen Probleme gar nicht.

      Es gibt eben keine "gemeinsamen Lösungen", weil die Interessen zu verschieden sind.
    • Hallo Andros

      Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.


      Da die Grundrechte die höchste Basis darstellen, kannst du doch wunderbar unter Berufung auf diese Verfassungsbeschwerden einreichen.
      Erkläre mir doch mal bitte auf welche Bestandteile der §25, 100 und 140 du Verfassungsbeschwerde wegen Menschenrechtsverstößen (in welcher Art von Fall)
      du da einreichen willst und warum du dich nicht auf die Grundrechte beziehst?

      Sprich, wo ist das Problem. Erkläre mir das mal bitte genauer und eben auf was du dich beziehst, habe weiter unten die drei Artikel aufgelistet.


      Art.25:
      Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

      Artikel 100

      (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.

      (2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

      (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.


      Artikel 140

      Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

      Artikel 136 WRV

      (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

      (2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

      (3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

      (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

      Artikel 137 WRV

      (1) Es besteht keine Staatskirche.

      (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

      (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

      (4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

      (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

      (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

      (7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

      (8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

      Artikel 138 WRV

      (1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

      (2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecken bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

      Artikel 139 WRV

      Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

      Artikel 141 WRV

      Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
      Quelle: dejure.de
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Das Forum hier steht unter dem Namen des selber Denkens, was sind denn bitte subjektive Rechte?

      Das war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Damit meinte ich, dass Straftaten gegen Menschenrechte durch die verschiedenen Tatbestände des StGB gedeckt sind.
      Als Beispiel: Recht auf Leben - Straftat Körperverletzung, über Totschlag bis Mord.
      Ich empfehle dir daher, dich mal genauer mit "Strafrecht" auseinander zu setzen.

      Es gibt keine subjektiven Rechte, du selbst sagtest die Menschenrechte würden hier verfolgt, ich stelltest dann fest, daß Menschenrechte keine Straftaten sind, du hast das bestritten.

      Wo habe ich das bestritten?
      Natürlich sind Menschenrechte keine Straftaten.
      Aber bei Straftaten muss man prüfen ob diese wiederum gegen Menschenrechte verstoßen. ( Unterschied ob von staatlicher oder persönlicher Gewalt)

      Ich habe dir dann das Gegenteil bewiesen, Und nun kommst du mit subjektiven Rechten, also etwas was nicht wirklich da ist. Subjektive Rechte sind Feststellungen wie ich bin beleidigt, oder ich bin nicht beleidigt. Es gibt die objektive und die subjektive Theorie, sowie den Streng- und Freibeweis, das wird oft falsch gemacht und nur interpretiert statt angewandt. Das sind die Regeln.

      Wie ich schon sagte, hast du das falsch verstanden. Daher habe ich es dir oben nochmals erklärt.

      Dann stellt sich noch die frage wieso der europäische Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen feststellt.
      Warum unterscheidest du eigentlich nicht zwischen Strafgesetz und Völkerrecht?

      Aus dem gleichen Grund warum es übergeordnete Prüfungsbehörden gibt.
      Auch Richter machen Fehler. Wie eben alle Menschen schonmal.
      Dazu reichen Gesetze alleine nicht aus, menschliche Schwächen wie Bestechlichkeit zu vermeiden.

      Als ich mich auf Sürmeli und andere Fälle bezog, bezog ich mich auf die Fälle, diese sind ganz offiziell nachzulesen, und international anerkannt, oder gilt das für deine Privat-Nation nicht? ( Die Leugnung Völkerrechtlicher Tatsachen (§130 StGB) steht unter Strafe) Also, du kannst doch nicht sagen, daß du diesen Herrn Sürmeli als internationales anerkanntes Menschenrechtsopfer leugnest.?


      Welche anderen Fälle? Du hast auf Sürmeli angespielt. Dazu habe ich geantwortet das dieser Fall auch durchaus umstritten ist.
      Daher bitte ich dich um genaue Angaben, wo man nachlesen kann, dass Herr Sürmeli ein international anerkanntes Menschenopfer ist.
      Dazu offizielle Bestätigungen der zuständigen internationalen Behörden.
      §130 StGB ist Volksverhetzung und die Definition sieht etwas anders aus. Unter dejure.de kannst du sie dir gerne noch einmal durchlesen.

      Eine Demokratie muss sich wie jede andere Staatsform an diese halten, wenn sie kein Unrechtsstaat sein will.

      Solange es sich um einen tragischen Einzelfall und nicht um die Regel handelt, ist es kein Unrechtstaat.
      Kein Staat ist perfekt, da es der Mensch nicht ist. Eine Strukturform kann man nutzen, hat aber weder Bewusstsein noch Leben noch Denken.
      Es ist ein Hilfsmittel zur Organisation und Verwaltung. Generell muss man davon ausgehen, dass wo Menschen agieren auch Fehler entstehen.

      merkst du nicht, daß du manchmal sagst, daß es Menschenrechte gibt, und dann wieder das es sie nicht gibt?
      Demokratie ist nicht identisch mit Menschenrechten. Demokratie ist eine gemeinschaftliche Mehrheitsentscheidung über allgemeine Interessen. Das Menschenrecht ist ein unverletzliches und unveräußerliches Individualrecht jedes Menschen, auch wenn es eine demokratische Entscheidung wäre.

      Ich habe auch nicht gesagt, dass Menschenrechte und Demokratie das gleiche sind. (sonst wäre es wohl auch das gleiche Wort)
      Na es gibt doch die UN-Resolution der Menschenrechte, sowie die Grundrechte im GG, also gibt es eben auch die Menschenrechte als solches.
      WIE sie aber immer und überall umgesetzt werden ist eine ganz andere Frage. Da muss man differenzieren.

      Wenn du für eine Firma einen wunderbaren geilen Buisnessplan aufstellst, dich aber dich nicht an ihn richtest, darfst du dich nicht wundern,
      wenn die Realität anders aussieht als das gewünschte Ideal. Genauso muss man dazu ergänzen, dass man einiges aber bei weitem nicht alles planen kann,
      da dafür das Leben und die Welt einfach zu komplex im Detail ist. Deshalb gibt es die schöne Eigenschaft aus Erfahrungen lernen zu können.
      Man muss bloß dazu bereit sein.

      Die Menschenrechte in Form der Grundrechte im GG sind für sich stärker geschützt, so dass es schon schwierig ist, diese per demokratischen Mehrheitsbeschluss zu ändern.
      (Außer es machen genug mit und sind dumm genug dies zu fordern - sie würden ihre eigenen Rechte verlieren)

      Demokratie ist eine subjektive (Empfindung, Einbildung) unsachliche (subjektive Theorie), Menschenrecht eine objektive (Wahrheit, Wirklichkeit) sachliche (objektive Theorie) Entscheidung. Adolf Hitler war der größte Demokrat, was genau hatte das jetzt mit den Menschenrechten zu tun?
      Auch George W. Bush wurde Demokratisch gewählt, falls du dich an den 11. Sept. 2001 erinnerst, und die Irak Videos auf Wikileaks.
      Das ist Demokratie.

      Hitler war ein Gegner der Demokratie, der Weg durch die Instanzen wurde aus taktischen Gründen nach dem gescheiterten Putsch 1923 gewählt.
      Demokratie ist keine Einbildung, da es dafür genügend Demokraten gibt. Viele nehmen nur einfach nicht ihre Rechte wahr.
      Ist das Problem des Systems? Eher das Problem mit der Bequemlichkeit der Menschen.
      Aber Demokratie ist auch eine Staatstheorie und muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
      Von den existenten ist es aber das an Bürgerrechte gemessen gerechteste System welches wir bisher kennen.

      Wenn die Masse sich für haufenweise Schwachsinn entscheidet, dann ist das keine Schuld der Demokratie, sondern eher die Unwissenheit, Ignoranz oder Unfähigkeit von Menschen, die ihre Emotionen nicht unter Kontrolle haben und so Gefahr laufen manipulativ anfällig zu sein oder sich in engstirnige Weltbilder geflüchtet haben.
      Und dann gibt es natürlich noch Lobbyisten, die diese Tatsachen für sich ausnutzen wollen.

      Sei die Veränderung selbst, die du in der Welt sehen willst.
      Ich habe hier niemanden Verleumdet, noch verallgemeinere ich.
      Mach doch lieber mal einen Vorschlag wie wir den Menschenrechtsopfer hier praktisch helfen können.


      Tatbestand inklusive der Auslöser und des mittlerweile gelaufenen Verfahrens.
      Wo wurde bei diesem gegen seine Menschenrechte verstoßen und was wurde als Grund genannt?
      Was hat der Herr überhaupt getan, dass der "Staat" meint ihn unmenschlich behandeln zu müssen?
      ...
      Also mit den jeweiligen Angaben sowie dazu die offiziellen Begründungen genommen, kann man sich ein gutes Bild von der Lage machen
      und prüfen, ob im Falle Sürmeli wirklich gegen die Menschenrechte verstoßen wurde, oder ob es einfach Behauptungen und Beschuldigungen ohne Hand und Fuss sind.

      Ist die Faktenlage schlüssig und nachvollziehbar und bestehen wirklich Rechtsverletzungen, setze ich gerne sämtliche Hebel in Bewegung um dem Herrn zu helfen.
      Da ich sehr viele Freunde auch im Gebiet der Jura habe, bieten sich da einige Möglichkeiten.
      Aber ich will da genug Material haben und keine Behauptungen die versucht werden, auf falschen Interpretationen mangels juristischer Kenntnisse aufbauend, umgesetzt zu werden.

      Sprich: Nur weil jemand behauptet dies oder das zu sein oder unmenschlich behandelt worden zu sein, muss das für mich noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.
      Dafür gibt es einfach genug Betrüger. Ich bitte darum meine vielleicht Übervorsicht in diesem Bereich zu entschuldigen, aber ich glaube nunmal nicht gleich alles was mir jemand erzählt.

      KRR hat nichts mit Menschenrechten zu tun, ich beziehe mich auch nicht auf KRR oder sonst was für'n Humbug, sondern auf Rechte und Pflichten nach Völkerrecht, sonst nichts. Da du immer noch nach Quellen Schreist, es steht alles im Internet, auf offiziellen Seiten

      Da freue ich mich auf die offiziellen Links die du dann sicher hier hineinschreibst, damit auch der geneigte Leser dies nachprüfen kann.

      Ich sag es nochmal, Menschenrechte sind, wenn vor Gericht kommst, willst deine Unschuld beweisen, und der Richter lässt z.B. einfach die Beweise/Zeuge nicht zu. Das ist Individualrecht, und hat nichts mit der Demokratie zu tun, die von jedem Staat ausgelegt wird wie er mag, und mit Gesetzen bestückt wird nach belieben.


      So einfach ist es dann auch wieder nicht für den Richter. Der muss das "Nichtzulassen" von Beweisen oder Zeugen klar begründen, was man dann im Verfahrensprotokoll nachlesen kann.
      Richter sind doch an Verfahrensordnungen gebunden. Sollte ein Richter selbst (was sicher auch mal vorkommt) sich mal nicht an diese Ordnungen halten, ist dies das gefundene Fressen
      für einen Rechtsanwalt und kommt spätestens beim Verfassungsgericht richtig gut an. Hat aber Derjenige der Beweise oder Zeugen vorbringen will sich nicht an Vorgaben gehalten,
      dann hat er sich so blöd es klingt einfach zu dämlich angestellt und muss die Suppe auslöffeln.
      Es gibt aber immer wieder auch die Möglichkeit Verfahren neu aufzurollen.

      Also in diesem Fall müsste ich das Verfahrensprotokoll haben, wissen zu welchen Aussagen welche Zeugen auftreten und welche 2Beweise" vorgelegt werden sollten.
      Sprich sowohl der Inhalt als auch der Ablauf des Verfahrens müsste geprüft werden.


      Gruß ABRAXAS
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Abraxas lebt in seiner eigenen Welt, Andros. Die Dinge, die er angeblich hochhält und von anderen einfordert, interessieren ihn bekanntlich gar nicht wenn es um seine eigenen blinden Flecken geht.

      Aber nun zum Thema Menschenrechte:

      Stimmt, es sind Rechte und sonst nichts. Rechte brauchen immer jemanden der die faktische Macht hat ihnen Geltung zu verschaffen, also sie durchzusetzen.

      Womit werden sie durchgesetzt? Richtig, mit Gewalt.

      Wenn keiner da ist oder keiner willig dazu ist, Rechte durchzusetzen oder zu schützen, sind sie faktisch irrelevant, bedeutungslos. Das gilt auch für die Menschenrechte.

      Wessen Menschenrechte geschützt werden und wer die Menschenrechte verwirkt hat, das bestimmt die jeweilige Regierung, die jeweiligen Machthaber.

      Oder anders gesagt: Wenn du bei der Regierung schleimst und ein braver Untertan bist, oder aus irgendwelchen anderen Gründen ein Hätschelkind der Regierung, werden deine Menschenrechte geschützt. Bist du der Regierung aber unangenehm oder lästig, dann werden deine Menschenrechte eingeschränkt. Wirst du sehr lästig oder gar gefährlich für die Interessen der Regierung, dann hast du keine Menschenrechte mehr, sie werden komplett genommen.

      So einfach ist das, so war es immer und so wird es immer sein.
      "Also bitte keine Feigheit mehr vor Worten wie Rasse, Juden, Muslime. Es gibt sie. Man darf über sie nachdenken, man darf sie benutzen. "
      Klaus von Dohnanyi, am 5. Sept. 2010