- Offizieller Beitrag
Klammheimlich wurde 2009 das Zenusgesetz verabschiedet, so dass die wenigsten davon wissen.
2011 steht eine neue Volkszählung an.
Bei dieser Volkszählung wird allerdings nicht wie erwartet jeder vorgeladen und gezählt, sondern es werden die Daten verschiedener Datenbanken zusammen geführt.
Genau dabei liegt aber die Gefahr, allein Daten miteinander zu verknüpfen sollte die Datenschützer auf den Parkett rufen.
In Deutschland wird das registergestützte Zenusverfahren durchgeführt werden, dabei werden die Daten aus den Melderegistern sowie der Bundesagentur für Arbeit erhoben.
Zusätzlich sollen allerdings Stichproben von einzelnen Bürgern mit der traditionellen Methode (Fragebogen) in denen auch Daten wie Ausbildung etc. abgefragt werden.
Zusammenfassend ist gesagt, dass sämtliche Personendaten zusammengeführt und offen beim Bundesamt für Statistiken hinterlegt werden.
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist daher klar verletzt.
Dazu kommt, dass bereits jetzt, Daten von öffentlichen Behörden an die Wirtschaft weitergegeben werden.
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