Steuererklärung: Vorsorgeaufwendungen und Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge

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    Mit dem schönen Namen "Bürgerentlastungsgesetz" bzw. "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2008 in die geforderten gesetzlichen Regelungen umgesetzt. Es geht um die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von bestimmten Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung in Höhe einer "Basiskrankenversicherung"). Durch die Regelung im Bürgerentlastungsgesetz können seit dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.

    Mehr auf:

    http://www.finanztip.de/recht/steuerre…tungsgesetz.htm

    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste