Ein Gesetz von 1935 dient als Waffe gegen soziales Engagement für Benachteiligte

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    • Ein Gesetz von 1935 dient als Waffe gegen soziales Engagement für Benachteiligte

      Darf der Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren, einander uneigennützig mit Hilfe und Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- oder Justizunrecht werden? Die Frage erscheint absurd. Tatsächlich gibt es ein solches Verbot nirgendwo auf der Welt - mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist der einzige Staat, der seinen Bürgern verbietet, Freunde, Nachbarn oder andere Mitmenschen in Rechtsfragen zu beraten. Tun sie dies doch, so müssen sie mit Strafverfolgung rechnen. So steht es im Rechtsberatungsgesetz vom 13. Dezember 1935.

      Ganzer Artikel auf:
      http://www.kramerwf.de/Rechtspflege-mit-Naziparagrafen.44.0.html

      Immer wieder wird auf die Schrecken der Nazidiktatur hingewiesen,
      doch im juristischen Bereich trifft man immer wieder auf so manche merkwürdige Ansichten und Gesetze, welche die Zeit überdauert haben. Es gibt wohl kaum einen Bereich, der noch so viele Überbleibsel hat als der Juristische. Beispielhaft für noch teils absurde Rechtsprechungen verweise ich hier auf einen Artikel, der mich nicht nur einmal zum Kopfschütteln gebracht habt. Vielleicht findet ihr ja noch mehr ähnliche absurde Gesetze.
      Wie ist eure Meinung?
    • RE: Ein Gesetz von 1935 dient als Waffe gegen soziales Engagement für Benachteiligte

      Nun, Abraxas,

      wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Eine Personengruppe, die hier klagen könnte, wären die Anwälte selbst in der Befürchtung, ihnen könnte ein Geschäft entgehen. Ansonsten ist es garantiert ein Paragraph, der äußerst selten zur Anwendung kommt.
      Wahrscheinlich ist er erfunden worden, um in den 30er Jahren das Misstrauen unter den einzelnen Menschen zu erhöhen bzw. der innere Vereinzelung. Denn nur so konnte es möglich werden, dermaßen viele Menschen beispielsweise als Jude zu denunzieren, so dass sie in KZs kamen. Wenn die Leute nicht normal miteinander kommunizieren, erhöht sich der allgemeine Angstpegel im Volk, und wer dann mit gewissen rigorosen Maßnahmen herrschen will, findet leichter willige Helfershelfer.

      Herzliche Grüße,
      nanabosho
      [size=x-large]Leben ist das, was passiert, während wir ständig dabei sind, andere Pläne zu machen.
      John Lennon[/size]
      [size=x-small][/size]
    • RE: Ein Gesetz von 1935 dient als Waffe gegen soziales Engagement für Benachteiligte

      Da hast du mit Sicherheit Recht Nanabosho,
      doch wäre es nicht mal angebracht, abgesehen von Reformen in anderen Bereichen,
      auch diesen Bereich mal kräftig zu entmisten und entrümpeln?

      Vor allem auch diese Ausnahme von der Ausnahme der Ausnahmegesetze bilden einen juristischen Dschungel, wo teilweise
      selbst so mancher Anwalt nicht mehr durchblickt. Und Recht sollte ja keine Showveranstaltung der Anwälte werden, wie in Amerika,
      wo es teilweise nur darum geht die Leute soweit zu beeindrucken, dass sie das Urteil aussprechen welches man haben will.