- Offizieller Beitrag
Darf der Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren, einander uneigennützig mit Hilfe und Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- oder Justizunrecht werden? Die Frage erscheint absurd. Tatsächlich gibt es ein solches Verbot nirgendwo auf der Welt - mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist der einzige Staat, der seinen Bürgern verbietet, Freunde, Nachbarn oder andere Mitmenschen in Rechtsfragen zu beraten. Tun sie dies doch, so müssen sie mit Strafverfolgung rechnen. So steht es im Rechtsberatungsgesetz vom 13. Dezember 1935.
Ganzer Artikel auf:
http://www.kramerwf.de/Rechtspflege-m…rafen.44.0.html
Immer wieder wird auf die Schrecken der Nazidiktatur hingewiesen,
doch im juristischen Bereich trifft man immer wieder auf so manche merkwürdige Ansichten und Gesetze, welche die Zeit überdauert haben. Es gibt wohl kaum einen Bereich, der noch so viele Überbleibsel hat als der Juristische. Beispielhaft für noch teils absurde Rechtsprechungen verweise ich hier auf einen Artikel, der mich nicht nur einmal zum Kopfschütteln gebracht habt. Vielleicht findet ihr ja noch mehr ähnliche absurde Gesetze.
Wie ist eure Meinung?