Es ist ja recht amüsant wir Ihr Euch im vorliegenden Fall über die strafbarkeit
oder eben nicht strafbarkeit von Aktionen der Polizei oder Staatsgewalt auseinandersetzt.
Leider habe die Definitionen von Straftaten absolut nix mit der Arbeitsgrundlage der Polizei zu tun. Für diese Herren gelten die Bundespolizeigesetze und die Länderpolizeigesetze.
In diesen Gesetzen sind die wohl üblichsten, vermeindlichen Gesetzesbrüche der Polizei geregelt.
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PaleRo