Der EU-Haftbefehl Bürgerrechte ADE

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  • Der EU-Haftbefehl Bürgerrechte ADE

    Der EU-Haftbefehl
    Achtung: Sie sind vermutlich ein Verbrecher !

    Jedem der sich nur etwas mit den Entscheidungsgremien und Machträgern der EU befasst, ist klar, dass die EU keine Spur von demokratischer Institution ist. Inzwischen übertrifft ein undemokratischer Vertrag den anderen, und Menge und Inhalt dieser Verordnungen die dann für ganz Europa gelten sind selbst für Europaparlamentarier unüberblickbar. Der Europäische Haftbefehl ist ein weiteres Meisterwerk der EU.

    früher hätte man soetwas Deportationsgesetz genannt. Es ist Vergleichbar mit dem Patriot Act der USA welche den Bürgern alle Bürgerrechte versagt.

    Du demonstrierst beispielsweiße irgendwo gegen AKWs oder Harz 4. Angenommen in irgendeinem Eu Land ist das unter Strafe gestellt. Danach wirst du zuhause von der Bundespolizei verhaftet und einem einem Bundesrichter vor geführt. Der Richter hat bei einem EU-Haftbefehl keine Befugniss den Grund oder Sinn zu prüfen. Er hat nur die Aufgabe an den anderen EU-Staat aus zu liefern. Gleichzeitig kann bei Bedarf dein Vermögen konfisziert werden.
    Im Ausland wirst du dann vor Gericht gestellt und hast ohne Geld und Sprachkenntnisse keine Möglichkeit dich zu verteidigen und ohne Geld kannst du auch keinen Anwalt beauftragen.

    Der „Europäische Haftbefehl“ kann für JEDEN Bewohner Europas zur Katastrophe werden! Dieser Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die vor der Ratifizierung begangen wurden! Zwar hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2005 den europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt, doch hat der Bundestag am 29. Juni 2006 das Gesetz neu verabschiedet, unbemerkt von der Bevölkerung, die durch die Fußball-WM abgelenkt war. Neu ist lediglich, dass Auslieferungsbewilligungen von einem Richter überprüft werden müssen und sichergestellt sein muss, dass die Freiheitsstrafe an einem Deutschen auch in Deutschland vollstreckt wird.
    Der Kern des Gesetzes bleibt bestehen.
    Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung im Heimatland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates. Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben! Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von insgesamt 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung!), dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind!

    Einige dieser 32 Straftaten lauten:


    * Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (wer bestimmt, was kriminell ist?)
    * Terrorismus (ein sehr dehnbarer Begriff)
    * Korruption (noch so ein Gummibegriff)
    * Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (das kann auch nach Bedarf alles sein)
    *

    * Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung
    * Cyberkriminalität (davon ist nun fast jeder betroffen, der sich mal was ohne Bezahlung runtergeladen hat. Da kann auch jeder private Webseitenbetreiber mit gemeint sein, der gegen irgendwelche ihm unbekannte Regeln verstößt)
    * Umweltkriminalität
    * Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt (Schluss mit Kirchenasyl?)
    * Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (die Totschlagkeule schlechthin!!)
    * Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände (Achtung, Flohmarktbetreiber!)
    * Betrug (doppelte Erwähnung, siehe „Betrugsdelikte“, sehr merkwürdig)
    * Nachahmung und Produktpiraterie
    * Fälschung von Zahlungsmitteln (Achtung Regionalwährungsherausgeber, aufgepasst...)
    *

    Sabotage


    ...die anderen Delikte sind eher verständlich. Aber: „Der Rat der Europäischen Union hat nach Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb die Möglichkeit, diese Liste im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten jederzeit zu erweitern oder zu ändern.“ Bundestagsdrucksache 15/1718 S. 18

    Jeder von uns ist ein Verbrecher - wie geht das?

    Es geht einfacher, als Sie je gedacht hätten - mit dem geplanten Europäischen Haftbefehl:

    Sie haben im Kreis Ihrer Freundinnen einen Schottenwitz erzählt (oder auch bloß darüber gelacht)? Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, wird Großbritannien Ihre Auslieferung beantragen - wegen «ethnischer Diskriminierung», die in England ein strafwürdiges Verbrechen ist.

    Sie haben dieses oder jenes Buch gekauft oder auch bloß geschenkt bekommen? In Deutschland dürfen Sie von jedem beliebigen Druckwerk bis zu drei Exemplare (eins für Sie persönlich, bis zu zwei zur Weitergabe an Ihre unmittelbaren Angehörigen) besitzen. In Frankreich dagegen steht schon der bloße Besitz eines einzigen Exemplars bestimmter Bücher unter Strafe. Und man weiß nie so genau, welche das im einzelnen sind, denn es kommen immer wieder neue hinzu. Auch Übersetzungen zum Beispiel deutscher Originale . . . Auch solche, die jahrelang nicht verboten waren . . . Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, wird die deutsche Polizei bei Ihnen überfallsartig eine gründliche Hausdurchsuchung vornehmen. Findet sie auch nur ein einziges Buch, dessen Besitz in Frankreich (oder vielleicht auch irgendwo sonst in EU-ropa) verboten ist, sind Sie «reif»: für die Zwangsverschickung per Europäischen Haftbefehl samt anschließender Verurteilung. Mit nachfolgender Einkerkerung auf der völlig abgelegenen Karibikinsel Martinique, denn die gehört offiziell zu Frankreich! (EU-assoziierte Länder gibt es auch in Afrika!)
    Terrorismus und Willkür

    Sie haben an einer regierungskritischen «Montagsdemonstration» teilgenommen? Oder sind gar nur zufällig vorbeigekommen, haben jedoch ein Weilchen zugeschaut? Und sind dabei unbemerkt von Polizeispitzeln photographiert worden? Sobald die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, befördert Sie ein Europäischer Haftbefehl - demnächst - gefesselt in die Türkei. Denn dort gilt öffentliche Kritik an der Regierung als «terroristischer Umsturzversuch».

    Sie haben buchstäblich überhaupt nichts «getan»? Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, werden Sie trotzdem als «mutmaßlicher Verbrecher» nach Estland deportiert - unter irgendeiner frei erfundenen Beschuldigung. Während Ihrer «Abwesenheit» haben dann die Geheimdienste oder andere diskrete Handlanger der besagten Machthaber umso mehr Gelegenheit, all Ihr bisheriges Tun und Lassen peinlich genau auszuforschen. Irgendwann werden sie dann „etwas“ finden. Etwas, was Sie hierzulande ganz unbeschwert tun durften, aber nicht in Estland. Oder wenigstens nicht in Tschechien. Oder sie werden den estnischen Richter mit Versprechungen oder Drohungen dazu bringen, Sie dennoch zu verurteilen. Justiz«irrtümer» hat es schließlich schon immer gegeben. Die sind umso unverdächtiger, je weiter entfernt vom Ort der angeblichen Tat der Richter sitzt, der darüber befinden soll. Die sind also in Estland beinahe unvermeidlich . . .

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    http://wahrheitskrieg.blogspot.com/2009/04/der-eu-haftbefehl.html
    www.wahrheitskrieg.de -----------------------------------------------
    Massenerwerbslosigkeit wird heutzutage absichtlich erzeugt, um die lohnabhängigen Arbeiter zu unterdücken und die Löhne und Rechte der Arbeiter abzubauen.-----------------------------