Larah schrieb:
Hallo Modwulf,
meinst du wirklich, die Verantwortlichen hatten einen möglichen Einsatz der Bundeswehr bei Flutkatastrophen im Sinn?
Nein, keiner erwartet wohl Tatenlosigkeit der Bundeswehr in einem Notfall
Doch ließe sich das notfalls sicher (falls nicht schon vorhanden) durch eine Erweiterung des Aufgabenbereichs definieren. Ein einfacher Satz wie: "Die Bundeswehr dient dem Schutz der Bevölkerung im Inland und gegen Agressionen von Außen." würde doch da genügen. Hier aber geht es um die rechtliche Absicherung eines aggressiven Einsatzes der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung, oder siehst du das anders?
Gruß Larah
Der satz würde zB auch einen einsatz gegen personen bei fällen von Landfriedensbruch einschließen. also zB die chaostage in hannover da könnte man dann gleich die bundeswehr holen, plünderer werden erschossen oder wie?
ich seh es weit schwieriger gesetzliche rahmenbedingungen zu schaffen die demokratisch sind und nicht einer militärdiktatur gleichen.
um nochmal auf deinen satz zurück zu kommen. angenommen ein terrorist will mit einem kleinen sportflugzeug voll mit sprengstoff oder sonstwas gefährlichem in ein hochhaus fliegen. dann könnte man nichts tun. nicht weil man nichts tun könnte sondern weil man nicht dürfte.
man müsste zusehen. wollte man in diesem fall kampfhubschrauber oder kampfjets der bundeswehr zur abwehr einsetzen müsste man das gesetz ändern. oder die polizei aufrüsten was glaube ich die schlechtere variante wäre.
Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.