Artikel 146 GG

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  • Artikel 146 GG

    Gefunden auf: bwl-bote.de
    Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
    Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
    Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
    dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Den letzten Artikel des Grundgesetzes muß man mit Bedacht lesen, und
    durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der täglichen
    Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst schließen wir
    nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG
    sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom
    Deutzschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft
    tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.

    Alsdann schließen wir aus demselben Satz, daß das Grundgesetz außer
    Kraft tritt, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen
    Volke in freier Entscheidung beschlossen wird, daß das
    Grundgesetz offensichtlich nicht vom Deutschen Volk und nicht in freier
    Entscheidung beschlossen wurde - was in der Tat mit historischen
    Tatsachen belegt werden kann. So wurde das Grundgesetz nämlich vom
    Parlamentarischen Rat beschlossen und am 8. Mai 1949 von den
    Westalliierten Siegermächten am 12.05.1949 unter Vorbehalt
    genehmigt. Was da also am 23.05.1949 verkündet und am folgenden Tag in
    Kraft gesetzt wurde, zeigt deutlich die Handschrift der Alliierten
    Siegermächte, die bekanntlich bis zur Einheit im Oktober 1990 die
    Deutschen beschränken und beherrschen wollten ("Containment"), und das
    taten sie im Grundgesetz mit den Mitteln des Föderalismus und der
    Einbindung in internationale Organisationen wie insbesondere die
    Europäische Union, die den Deutschen so viele Hoheitsrechte nimmt, daß
    auch heute, über ein Jahrzehnt nach der Einheit, noch immer ein
    wirksames Containment gegeben ist, auch ganz ohne DDR und
    Teilung. Arbeitslosigkeit und Sozialkrise sind die Folgen bis in die
    Gegenwart, Hitlers Schatten ist lang.

    Wie sehr die herrschende Kaste dieses Landes die
    Souveränitätslosigkeit und nationale Versehrtheit des Landes als
    wünschenswerten Zustand internalisiert hat, sieht man nicht nur an dem
    derzeitigen Bau des monströsen Holocaust-Denkmals in Berlin sehr gut,
    an den Reparationszahlungen,
    die bis 2020 noch für den ersten (!) Weltkrieg gezahlt werden, oder
    daran, daß Kranke keine Arzttermine mehr kriegen aber trotz sieben Millionen Arbeitslosen
    immer noch Milliardenbeträge für NS-Zwangsarbeiter oder ihre Nachkommen
    bereitgestellt werden können, sondern auch daran, daß Petitionen auf
    Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung und nachfolgende
    Volksabstimmung regelmäßig mit hohlen Phrasen abgewiesen werden, meines
    Wissens zuletzt der entsprechende Antrag von Ferdinand Neitzert im
    Sommer 2000.

    Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2
    Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine
    vom Volke beschlossene Verfassung existiert?

    Offensichtlich hat die politische Kaste vor einer echten Verfassung, und mehr noch vor dem Volkswillen große Angst, denn Volkes Wille könnte sich einst in einem großen Volkszorn
    entladen, und das wäre der Herrschenden Untergang, wie einst in der
    ehemaligen DDR, wo diese Übung friedlich vollbracht wurde, erstmals in
    der deutschen Geschichte. So stabilisiert das Tausendjährige Reich, das
    doch nur zwölf schreckliche Jahre währte, noch heute die Herrschenden,
    aber nicht mehr so sehr, wie am jahrzehntealten Reformstau zu
    beobachten ist, denn würde sich wirklich etwas ändern, dann käme
    vielleicht Volkes Stimme zum Vorschein, und davor behüte Gott die
    Regierung.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Pflicht zum Widerstand

    Artikel 20 Grundgesetz
    ...
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Auch das ist Teil unserer Würde und Verpflichtung!
    nenn mich EO
    zu Ende denken
  • waterbrunn schrieb:

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Was ein Witz, nicht wahr, bedeutet es doch im Klartext, dass unsere gesamte Gesetzgebung hinfällig ist, wenn es keine Verfassung gibt. Denn die Gesetzgebung bis hin zur Straßenverkehrsordnung, ist wie eine Baumstruktur aufgebaut. Eines beruht auf dem anderen, wenn es aber keine Verfassung, den Grundstein der Gesetzgebung gibt, dann fällt alles in sich zusammen, wie ein Kartenhaus. Wir müssten uns in der Gesetzgebung also entweder auf die Verfassung von 1919 beziehen, oder das Grundgesetz, auf das unsere gesamte Gesetzgebung aufbaut, müsste einen Geltungsbereich haben, den es aber seit 1990 nicht mehr hat! Das bedeutet, dass auch die Gesetze, die auf dem Grundgesetz aufbauen keinen Geltungsbereich mehr haben.
    Nun, keiner unserer Beamten wird auf eine Verfassung eingeschworen.... auch kein Soldat.... man tut einfach so, als wäre das Grundgesetz eine Verfassung. Bei Streitigkeiten sind die oberste anzurufende Instanz die Besatzungsmächte, da solte man wohl mal ein paar Anfragen starten :whistling:
    Auf offiziellen Bayerischen Seiten steht, dass alles der EU-Verfassung untergeordnet ist.... so stellen sich unsere Politiker vor, dass man das "Problemchen" ohne viel Aufsehen lösen kann. Merkt doch keiner oder???? :D
    Es sei denn Frau Merkel und Co. schaffen es jeglicher Verfassungsbeschwerden (wieder so ein Hohn.... das Bundesverfassungsgericht :wacko: ) zum Trotz uns die EU-Verfassung im Schafspelz unterzujubeln. Doch auch das wäre ein Kunstgriff, denn dieses Volk hat nicht einmal die Chance bekommen, über diese Verfassung frei zu entscheiden, wie es völkerrechtlich für eine Verfassung gefordert ist! Genau wie die Völker einiger anderer Länder darum betrogen wurden. Und nu sind die Iren die Bösen und dieses Volk hat einfach nicht kapiert worum es beim Gedanken Europa geht??? Oder haben die Menschen dieses Landes vielleicht gar im Gegenteil mehr begriffen, als den Politikern lieb ist?

    Rein rechtlich sind wir ein Volk ohne Friedensvertrag, immer noch in der UN-Feindstaatenklausel siehe hier ohne Verfassung, ohne eigene Währung, ohne Geltungsbereich (1990 aufgehoben) und daher ohne Legitimation der drei Säulen eines Staates.

    An Stelle unserer Amtsträger wie Beamte und Polizisten etc. würde ich mich da mal dringend schlau machen, denn sie sind rein rechtlich Privatpersonen. Wir sitzen alle im selben Boot, in einem nichtexistenten Staat, der in Ignoranz der Sachlage so tut als ob, und wo jeder sich weigert das scheinbar so Unglaubliche zu akzeptieren. So werden diejenigen, die auf diesen ungeheuren Mißstand hinweisen, nicht selten in extreme Ecken gedrängt, oder alternativ für Verrückt erklärt, obwohl wie EO ganz richtig schreibt, es unsere Pflicht ist, darauf zu drängen, dass das Deutsche Volk wieder eine Verfasssung bekommt!
    Hier besteht die Möglichkeit sich zu informieren

    Larah

    edit: bischen klarer gemacht
  • Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
    Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
    Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
    dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Also kann das gesamte Volk doch die demokratie abschaffen, und durch eine neue Staatsform mit Verfassung ersetzen.
    Wurde uns nämlich immer anders eingetrichtert, weil das mit der Weimarer Republik ja so ein desaster war.
    kennt wer die klausel, wo drin steht, dass sie die Demokratie nicht selber auflösen kann?

    Viele Grüße,
    Umbra
  • Die Demokratie ist ein Werkzeug, das sich wunderbar missbrauchen läßt, nur - was läßt sich nicht mißbrauchen?
    Was siehst du für Alternativen?
    Vom Prinzip kann man alles als Werkzeug nutzen. Das einzige, was man nicht kann: Das Werkzeug am Gerät ansetzen.
    D.h.: Solange die meisten Menschen nicht mal wissen, wie die Demokratie usw. funktioniert, können sie durch dieses Werkzeug genutzt werden.

    Aber, wie mir in vielen Diskussionen hier schon aufgefallen ist, hat man wenig Möglichkeiten alles zu "durchleuchten", zumal man in der Schule fast perfekt die gesamen Hintergründe mitgeteilt bekommt. Und warum sollte jemande, wenn es auf den ersten Blick logisch erscheint, nach alternativen Antworten suchen, zumal man diese Denkweise nie gelernt hat?

    Man bekommt natürlich in der Schule beigebracht, dass die Informationen der Medien nicht richtig sein müssen.
    "Und wie erkennt man, dass die Informationen "richtig" und "objektiv" sind?"
    "Indem man auf anderen Seiten/Sendern/Zeitungen nachguckt, ist die Antwort auf die berechtigte Frage.
    Also Zusatz kommt aber immer, dass man nur auf glaubwürdige Medien zurückgreifen sollte. Hierzu zählt man: Die ganzen öffentlichen Medien.
    UND besonders muss man im Internet aufpassen. Man sollte dort nur auf seriösen Seiten nachgucken.
    Das, was andere Journalisten auf ihren FREIEN Seiten schreiben zählt nicht.

    Glaube ist klar geworden, wo das Problem liegt. Überall wo "dpa" drunter steht, da kann man drauf bauen. Der Rest ist unglaubwürdig. Aber wie soll man sich dann bitte weiterbilden?


    zu deiner Frage:
    was läßt sich nicht mißbrauchen?
    Denke die Antwort wurde schon oft in der Geschichte des 19. und 18 jhd. gegeben.
    Der aufgeklärte Mensch!


    Viele Grüße,
    Umbra

    [Edit: Wortfehler entfernt x 2 ] xD
  • Abraxas schrieb:

    Zunächst schließen wir
    nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG
    sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom
    Deutzschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft
    tritt.
    Also das ist ein völlig unsinnige Folkerung. Wenn eine neue Verfassung das Grundgesetz als Verfassung ablößt, so heißt das nicht, dass das Grundgesetz keine Verfassung sein kann. Warum soll denn eine Verfassung nur einen Gesetzestext ablösen können, die keinen Verfassungsrang hat? Im Gegenteil, wer das Grundgesetz ließt, der wird feststellen, das es alle Merkmale einer Verfassung hat. Es regelt das Staatswesen, das politische System, außerdem ist es das höchste Gesetz in Deutschland.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Und außerdem wurde diese verfassung weder von Deutschen Leuten ersonnen noch hat sich das Deutsche Volk dafür entschieden.
    Vieleicht wäre der Name "Übergangsverfassung" passender?
    Zudem frage ich mich ersthaft, wer sich nun ranmacht, eine neue Verfassung für Deutschland zu schaffen, wenn wir eh die EU-Verfassung (Reformvertrag) auf kurz oder lang gegen unseren Willen aufgedrungen bekommen...also um ne neue Verfassung brauchen wir uns ~keine~ Sorgen zu machen, ehr über die "Verfassung" in der sich Deutschland dann befinden wird...
    Yukkuri shiteitte ne! = take it easy :D
  • Cloud schrieb:

    Zudem frage ich mich ersthaft, wer sich nun ranmacht, eine neue Verfassung für Deutschland zu schaffen, wenn wir eh die EU-Verfassung (Reformvertrag) auf kurz oder lang gegen unseren Willen aufgedrungen bekommen.
    Eigentlich kann man diesen Artikel auch so lesen, das eine neue Verfassung vom Deutschen Volk beschlossen werden muss. Also auch die EU-Vefassung. Denn, wenn die EU-Verfassung höhe steht, dann verliert das GG seine Gültigkeit zumindest, zumindest in den Teilen, wo sie nicht mit der EU-Verfassung konform steht.

    Das ist meines Wissens auch ein Argument bei der momentan laufenden Verfassungklage gegen den EU-Reformvertrag.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?

    @ Cloud
    nett formuliert ;)

    @ Phasenverschobener
    ist nicht so einfach, zumal uns ja in der Schule eingetrichtert wird, dass das Grundgesetz unsere Verfassung sei :whistling:

    Ich lasse hier am besten mal jemanden sprechen, der es wissen sollte, denn er ist maßgeblich für unser Grundgesetz verantwortlich:

    Carlo Schmid
    (* Karl Johann Martin Heinrich Schmid 3. Dezember 1896 in Perpignan/Frankreich; † 11. Dezember 1979 in Bad Honnef) war ein deutscher Politiker (SPD), renommierter Staatsrechtler und fesselnder öffentlicher Redner.

    Schmid gehört zu den Vätern des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch des Godesberger Programms der SPD und setzte sich stark für die deutsch-französische Aussöhnung ein. Von 1966 bis 1969 war er außerdem Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder. (aus WIKI)

    "Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?"
    Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 (in Auszügen) Vollversion hier

    "Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
    ..........
    Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, daß es so ist. Daß es dazu kommen konnte, hat seine guten Gründe: man kann verstehen, daß unsere Nachbarn sich nach dem, was im deutschen Namen in der Welt angerichtet worden ist, ihre Sicherheit selber verschaffen wollen! Ob sie sich dabei immer klug angestellt haben oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden; das ist eine andere Geschichte.
    Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. Völkerrechtlich muß eine interventionistische Maßnahme entweder durch einen vorher geschlossenen Vertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung legitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizuführen. Ein vorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. So wird man für die Frage, ab interventionistische Maßnahmen von uns als «Recht» anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
    Solange das nicht geschieht - und es hat sehr gute Gründe, daß es nicht geschieht -, werden wir die Legalität der interventionistischen Maßnahmen zum mindesten für Zeit anerkennen müssen. Das ist ja gerade die juristische Bedeutung der Résistance in Frankreich gewesen, daß infolge des Sicht-Nicht-Unterwerfens die Maßnahmen der «Zwischenregierung» nicht als legal zu gelten brauchten.
    .....
    Zu dieser räumlichen Einschränkung der Möglichkeit, Volkssouveränität auszuüben, kommt noch eine substantielle Einschränkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, daß die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!
    Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

    Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluß-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, daß nach dem Beschluß des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine «Verfassung» gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
    Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten."

    Im ersten Teil seiner Rede definiert Carlo Schmid, was eine Verfassung nach Völkerrecht ist. Wenn man seine Ausführungen liest, wird mehr als deutlich, warum das Grundgesetz laut Völkerrecht keine Verfassung ist.

    Noch einige weiterführende Informationen zur Rechtslage von Deutschland:

    "Unter Deutschland ist nach der Legaldefinition des SHAEF Gesetz Nr. 52 (Art. VII 9e) nur das Gebiet des Deutschen Reiches nach seinem Bestand vom 31. Dezember 1937 zu verstehen. Nachweis: Kontrollratsgesetz Nr.52 - US Lizensnr. US-W-1025 – Noch heute gilt die Reichsverfassung von 1919.

    Jedoch stellte das Bundesverfassungsgericht der BRD am 31. Juli 1973 ausdrücklich fest, daß der Staat Deutsches Reich rechtlich fortbesteht, tatsächlich aber nicht handlungsfähig ist. Nachdem die DDR 1990 in der BRD aufging, versäumte es die Bonner Regierung, gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes, das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes wiederherzustellen und die Einheit Deutschlands zu vollenden.
    Dem Nachlaß des für politisch brisante Aufgaben hinzugezogenen bekannten Dolmetschers für Russisch, Ernst Albrecht Nagorny, entnehmen wir folgende Feststellung, die Gorbatschow 1990 in Dresden getroffen hat. Auf die Frage, ob im Zusammenhang mit einer Vereinigung Mitteldeutschlands mit der BRD auch eine Angliederung der fremdverwalteten Deutschen Ostgebiete in Aussicht genommen war, antwortete Gorbatschow freimütig:
    Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2-plus-4-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl (siehe auch Schwarzbuch Kohl) und sein Außenminister Genscher die Deutschen Ostgebiete - Ostpreußen, Pommern und Schlesien - gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten. „Die Deutschen akzeptieren diese Grenze„, waren seine Worte. Nur die DDR sollte angegliedert werden.
    So steht noch heute ca. ein Drittel des Deutschen Reiches unter fremdstaatlicher und zwei Drittel unter fremdpolitischer Verwaltung (unter Lizenz der Alliierten)."

    Gruss Larah (sorry, dass es so lang geworden ist)
  • Es ist nicht gemeint, was geschrieben steht?

    Also hier noch Mal die Textstelle aus dem Grundgesetz:

    Abraxas schrieb:

    Gefunden auf: bwl-bote.de
    Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
    Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
    Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
    dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Und hier die "Interpretation" bzw. Ableitung vom Phasenverschobenen:

    Phasenverschobener schrieb:

    Also das ist ein völlig unsinnige Folkerung. Wenn eine neue Verfassung das Grundgesetz als Verfassung ablößt, so heißt das nicht, dass das Grundgesetz keine Verfassung sein kann. Warum soll denn eine Verfassung nur einen Gesetzestext ablösen können, die keinen Verfassungsrang hat? Im Gegenteil, wer das Grundgesetz ließt, der wird feststellen, das es alle Merkmale einer Verfassung hat. Es regelt das Staatswesen, das politische System, außerdem ist es das höchste Gesetz in Deutschland.


    Also, "Folkerung" schreibt man mit V, weil es von "Volk" kommt!
    ------------Entschuldige, aber diese Steilvorlage konnte ich mir nicht entgehen lassen! Mir sitzt der Schalk im Nacken! :D

    OK, jetzt aber im Ernst:
    Das Grundgesetz wurde von den Alliierten in seinem Inhalt vorgegeben. Es ist also nicht die frei und selbstbestimmte Verfassung. Dem deutschen Volk fehlt dazu noch der Friedensvertrag und die Souveränität.

    Nun ist es eben in der Juristerei nicht so, dass man irgendwann behaupten kann: Diese Verträge sind alter Tobak, da hält sich eh keiner mehr dran und wir verstehen die heute sowieso alle ganz anders, deshalb ist es egal ob man nun Grundgesetz oder Verfassung sagt. Solche Verträge müssen im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertrags"partner" für beendet bzw, nichtig erklärt werden.

    Richtig ist andererseits, das eine bestehende Verfassung durch eine andere in einem Akt der souveränen Selbstbestimmung ersetzt werden kann. Das sind aber zwei verschiedene Situationen.

    Natürlich hätten die aktuellen Regierungsvertreter und Politiker es gerne, dass wir die vom Phasenverschobenen vorgetragene Einschätzung als richtig akzeptieren würden. Die Schriftlage in den Verträgen spricht aber eine deutliche Sprache.

    Gruß, EO
    nenn mich EO
    zu Ende denken
  • Was ich mit meinem zugegeben etwas langen Artikel zum Ausdruck bringen wollte, ist:

    Selbst der Mitbegründer des Grundgesetzes, zudem als Staatsrechtler Fachmann in solchen Fragen, war sich darüber im Klaren, dass das Grundgesetz nicht unsere Verfassung ist und niemals sein kann. Auch er wies, wie EO schon zitiert hat, darauf hin, dass die Verantwortung diese Situation zu ändern, beim Volk selber liegt. Nur wenn dieses Volk nicht länger Willens ist die widerrechtlich interventionistischen Maßnahmen (Schlussfolgerung aus den Worten von Carlo Schmid und nicht etwa meine Propaganda) in unserem Land zu akzeptieren und auf seiner Souveränität besteht, dann kann endlich ein Friedensvertrag und eine Verfassung gemacht werden.

    Ich habe so den Eindruck, dass nicht jedem hier die Konsequenzen wirklich klar sind, die diese ungeklärte Situation für uns alle mit sich bringt?
    Warum sollen wir denn die Pflicht haben auf unsere Souveränität und auf eine Verfassung sowie die Klärung der Verhältnisse zu drängen? Uns geht es doch gut oder? Wir leben doch in einem freiheitlich demokratischen Staat?

    Gestern sagte jemand zu mir: Bei uns im Osten war die Propaganda der Russen leicht zu durchschauen, denn sie war schlecht gemacht - aber als ich dann hier mit den Leuten im Westen gesprochen habe, und sah, was sie alles nicht wußten...... Die Engländer und die Amerikaner waren eben nur sehr viel geschickter darin uns Verdrehungen als Wahrheiten zu verkaufen ;)

    "Als Professor Dr. Friedrich Grimm 1945/6 nach Beendigung der Kampfhandlungen ein Gespräch mit dem englischen Chefpropagandisten Sefton Delmer hatte und meinte, man müsse mit der Greuelpropaganda aufhören, entgegnete dieser: *Mit Greuelpropaganda haben wir den totalen Krieg gewonnen ... Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was sie etwa in anderen Ländern noch an Sympathien gehabt haben, und sie selber so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun. Wenn das erreicht ist, wenn sie beginnen, ihr Nest zu beschmutzen, und das nicht etwa zähneknirschend, sondern in eilfertiger Bereitschaft, den Siegern gefällig zu sein, dann erst ist der Sieg vollständig. Endgültig ist er nie. Die Umerziehung bedarf sorgfältiger, unentwegter Pflege wie englischer Rasen. Nur ein Augenblick der Nachlässigkeit, und das Unkraut bricht durch, jenes unausrottbare Unkraut der geschichtlichen Wahrheit. *(Friedrich Grimm, Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit, Scheur, Bonn 1953, S. 146-148 )"

    Was also ist denn nun mit diesem freiheitlich demokratischen Staat?
    Freiheitlich? Hmm, wir sind besetzt, haben keinen Friedensvertrag, keine Souveränität, keine eigene Währung - was heißt denn freiheitlich?
    Demokratisch? Ja auf dem Papier, wenn man davon absieht, dass hier jedem schon aufgefallen ist, dass es egal scheint, welche Partei man wählt. Zudem eine Demokratie sehr einfach zu lenken ist, indem man Meinung macht. Wer diese Meinungsmache in unserem Land in Händen hält, wissen wir.....wie Umbra schon schrieb, kann wahre Demokratie nur mit aufgeklärten Menschen stattfinden....
    Staat? Ohne Staatsgebiet und ohne Souveränität? Was soll das für ein Staat sein?

    Kommt also die Frage, ob wir aufgeklärte Menschen sind.... was meint ihr? Sind die Deutschen aufgeklärt? Wieviele wissen denn über die rechtliche Situation in diesem Land bescheid?

    Gruss Larah
  • Du wirst es nicht glauben, da stand wirklich mal Volk, allerdings hat das 'V' die Delete-Taste nicht überlebt, das 'k' muss wohl rechtzeitig in Stellung gegangen sein. Ich kann nur hoffen, das die dein Zwerchfell diese folgenreiche Folgerung möglichst ohne schlimmere Folgen überstanden hat und das dem keine Völkerrechtlichen Folgen folgen werden.

    Nun, meine Interpretation kommt eigentlich recht einfach zu Stande. Ich habe das Ganze Ding mal vollständig gelesen, als ich mal zuviel Zeit beim Bund hatte (Die Verfassung und Menschenrechte bekommt jeder neben dem Liederbuch). Es enthält inhaltlich alles, was man für gewöhnlich unter Verfassung versteht.

    deshalb ist es egal ob man nun Grundgesetz oder Verfassung sagt.
    Ich verstehe einfach nicht, warum sich das ausschließen soll. Aber gut, Juristik liegt mir eh nicht, auch wenn mein Semesterchen Jura durchaus interessant war. Rechtsverdreher ist noch untertrieben....
    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Hallo Phasenverschobener,
    hast du meinen Beitrag von Carlo Schmid gelesen? Daraus geht klar hervor, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, auch wenn sie für dich so aussieht.... so fast wie wenn reicht eben nicht ;)

    Und weil's so schön ist noch ein Zitat:

    „Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates”. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetzte verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“
    - Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974) -

    Gruss Larah

    Edit: Hab grad was entdeckt:
    Die Bundesregierung hat am 27.09.1990 den Drei Mächten vorgeschlagen, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das deutsche Volk anzuwenden, obwohl das Grundgesetz am 17.07.1990 aufgehoben worden war. Dies wurde von den Drei Mächten bestätigt und ist am 28.09.1990 in Kraft getreten.

    Es kann von niemandem wegdiskutiert werden, daß die kurzen und knappen Anweisungen der
    Militärregierung von 1945, heute mehr denn je geltendes Recht sind.
    Es kann daher nur geraten werden, sich darüber zu informieren!
  • Larah schrieb:


    hast du meinen Beitrag von Carlo Schmid gelesen?
    Ja. "Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948"

    Kann man kurz und bündig auf einen Satz runterbrechen: Solange die Besatzerstatuten gelten, gilt nicht das GG als höchstes Gesetz in Deutschland.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • "WIR ERTRINKEN IN INFORMATIONEN, ABER HUNGERN NACH WISSEN."

    Phasenverschobener schrieb:

    Kann man kurz und bündig auf einen Satz runterbrechen: Solange die Besatzerstatuten gelten, gilt nicht das GG als höchstes Gesetz in Deutschland.

    Da wir uns hier auf juristischem Gebiet bewegen, muss man genau sein. Das GG war niemals ein Gesetz für Deutschland. Es diente lediglich der BRD (einem Teil Deutschlands) als Organisationsstruktur. Da es mit der Wiedervereinigung seinen Geltungsbereich verlor, kann man das GG im Grunde getrost vergessen.

    Larah schrieb:

    Die Bundesregierung hat am 27.09.1990 den Drei Mächten vorgeschlagen, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das deutsche Volk anzuwenden, obwohl das Grundgesetz am 17.07.1990 aufgehoben worden war. Dies wurde von den Drei Mächten bestätigt und ist am 28.09.1990 in Kraft getreten.

    Hier siehst du, was jetzt gilt!
    Eines allerdings ist wichtig dabei zu wissen und im Grunde das, worauf wir als Volk uns berufen müssen:
    Die Gesetze von Menschenrecht und Völkerrecht stehen über allem, so dass man sich auf diese berufen kann. Es ist nicht nur wichtig die Gesetze zu kennen, sondern beinahe noch wichtiger ist es, die Herarchieabfolge zu beherrschen und zu wissen, welche Gesetze als übergeordnet anzusehen sind und welche Gesetze in ihrer Wirksamkeit durch übergeordnete Gesetze ausgehebelt bzw. ungültig sind.
    Kein sogenannter Richter eines Privatgerichts der BRD wird z. b. unter Berufung auf seine richterliche Unabhängigkeit ein Menschenrecht verletzen dürfen!
    Wieder lernen in Zusammenhängen und für die gesamtgesellschaftliche Erneuerung und die Gemeinschaft der Deutschen zu denken

    Gruss Larah
  • Hm, ich find Rechtsverdreherei teilweise schon lustig. In meiner ein Semester dauernden Juravorlesung hatte der als Dozent unterrichtende Anwalt immer mal wieder, von dem ein oder anderen Fall berichtet und wie er dabei vorgegangen ist. War immer sehr amüsant, wie man eigentlich offensichtliches völlig umdrehen kann.
    Ab jetzt erkläre mir doch mal genau, wie du den zwei-plus-vier Vertrag zu dem
    Die Bundesregierung hat am 27.09.1990 den Drei Mächten vorgeschlagen, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das deutsche Volk anzuwenden, obwohl das Grundgesetz am 17.07.1990 aufgehoben worden war. Dies wurde von den Drei Mächten bestätigt und ist am 28.09.1990 in Kraft getreten.
    uminterpretierst.

    Aber was verstehst du denn unter Volkssouveränität, wenn nicht sogar das Recht zum Widerstand, wie EO schon zitiert hat? Die Staatsgewalt geht nach dem Prinzip Wahlen etc. von Volke aus und gegen Jeden, der dieses Prinzip abschaffen will, hat man das Volk das Recht Widerstand zu leisten.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Kleine Bemerkung nebenbei, man merkt deiner Argumentation an, dass du offenbar in Rechtsverdreherei Erfahrung hast.

    Phasenverschobener schrieb:

    Ab jetzt erkläre mir doch mal genau, wie du den zwei-plus-vier Vertrag zu dem
    Die Bundesregierung hat am 27.09.1990 den Drei Mächten vorgeschlagen, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das deutsche Volk anzuwenden, obwohl das Grundgesetz am 17.07.1990 aufgehoben worden war. Dies wurde von den Drei Mächten bestätigt und ist am 28.09.1990 in Kraft getreten.
    uminterpretierst.

    Ich interpretiere den sogenannten zwei-plus-vier Vertrag nicht um. Das Schriftstück genannt "zwei-plus-vier Vertrag" ist nicht rechtskräftig, denn er verstößt gegen das Völkerrecht. Die Worte klingen vollmundig, doch wenn man dahinter blickt, sind sie nichts als der unbeholfene Versuch, ein Problem von der Backe zu bekommen.
    In einem solchen Schriftstück von einer souveränen Entscheidung des deutschen Volkes zu tönen, ist eine Verhöhnung! Wenn an diesem Vertrag irgendetwas auch nur im Geringsten souverän gewesen wäre, dann hätte dieser Vertrag zwischen der BRD und der DDR geschlossen werden müssen mit dem Hinweis, dass eine spätere Klärung für die Gebiete unter polnischer Verwaltung angestrebt wird. Und das sage ich nicht deshalb, weil ich so heiß auf diese Gebiete in Polen bin, sondern weil dies ein rechtsgültiges Vorgehen gewesen wäre. Doch es sind keine Nationalversammlungen, keine Volksabstimmungen gemacht worden.... von Volkssouverän kann also nicht die Rede sein, sondern bestenfalls von Volksverttretern, die aber die Meinung ihres Volkes in keinster Weise eingeholt haben. Dieser Vertrag wurde aber nicht aussschließlich zwischen der BRD und der DDR gemacht, sondern wurde von den Besatzungsmächten maßgeblich mitbestimmt bis diktiert.

    Wie du aus den Daten entnehmen kannst beziehen sich meine Äußerungen und der von dir erwähnte 2+4 Vertrag auf Verschiedenes. Das heißt ich kann ihn gar nicht uminterpretiert haben. Prüfe doch bitte genauer, bevor du etwas unterstellst. Anhand der Daten hätte dir auffallen können, dass es sich um verschiedene Dinge handeln muss, auf die hier Bezug genommen wird.

    Nochmal für dich: Am 17.07.1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben. Das wäre vergleichbar damit, wenn man einen Vertrag abschließt aber nebenbei vergisst zu definieren, für wen oder was der Vertrag gilt. Oder stell dir vor, der Notar soll beurkunden, dass dir ein Haus überschrieben wird, er erwähnt aber nirgendwo, wo sich dieses befinden soll...... Was sagt da jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand? ........... Genau - soweit zum Grundgesetz.

    Seit dem 17.07.1990 ist damit das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, sodaß die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieser bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war. Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest: Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.

    Zum 27. und 28.09.1990 - Die Bundesregierung hat am 27.09.1990 den Drei Mächten vorgeschlagen, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das deutsche Volk anzuwenden:
    Am 29.04.2004 bestätigt offiziell das Bundesministerium der Justiz, die weitere Gültigkeit des Überleitungsvertrages. Damit ist Kriegs und Besatzungsrecht in Deutschland anzuwenden. Die rechtliche Situation hat sich seitdem im Grunde für uns verschlechtert. Siehe hier!

    Zur Klärung was souverän bedeutet und was Volksouveränität nach Völkerrecht bedeutet hilft google. Es ist hier nämlich nicht die Frage, was ich darunter verstehe, sondern die Frage ist, wie es rechtsgültig definiert wird.

    Bedauerlicherweise werde ich dieses Gespräch die nächsten Tage ruhen lassen müssen, bin nicht da. Aber dann gerne weiter :D

    Gruss Larah