Die Schritte der Arbeitsmarktreform: Hartz I & II

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    • Die Schritte der Arbeitsmarktreform: Hartz I & II

      Hartz I und II

      Mit den Gesetzespaketen Hartz I und II, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten sind, hat die Umsetzung der erarbeiteten Vorschl?ge begonnen: Ich-AGs, Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen und Mini-Jobs bieten seither neue Wege in die Besch?ftigung.

      Kern des Gesetzes zur Reform des Arbeitsmarktes: Der K?ndigungsschutz wird vorsichtig gelockert. Insbesonders kleine Betriebe erhalten damit den Anreiz, Arbeitslose einzustellen. Au?erdem: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird gek?rzt.


      Der Bundestag hat das Gesetz am 19. Dezember 2003 verabschiedet. Es konnte am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

      Im Einzelnen geht es bei dem Gesetz zur Reformen am Arbeitsmarkt um folgende Inhalte:


      - Flexibilisierung des K?ndigungsschutzgesetzes
      - Rechtssichere Gestaltung der Sozialauswahl und
      - Gesetzlicher Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten K?ndigungen
      - Erleichterung befristeter Besch?ftigung f?r Existenzgr?nder
      - Einheitliche Klagefrist (bei K?ndigungen) von drei Wochen
      - Verk?rzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
      - K?ndigungsschutz

      In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern wird das K?ndigungsschutzgesetz f?r ab 1. Januar 2004 neu eingestellte Arbeitnehmer nicht gelten. Bisher war dies bei Betrieben bis zu f?nf Besch?ftigten der Fall.

      Bereits besch?ftigte Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als f?nf und bis zu zehn Arbeitnehmern behalten aber den bestehenden K?ndigungsschutz.


      - Sozialauswahl und einheitliche Klagefrist

      Die bei notwendigen K?ndigungen erforderliche Sozialauswahl wird auf die Dauer der Betriebszugeh?rigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sowie Schwerbehinderung beschr?nkt, ohne Leistungstr?ger mit einbeziehen zu m?ssen. F?r die Geltendmachung aller Unwirksamkeitsgr?nde wird eine einheitliche Klagefrist von drei Wochen eingef?hrt.


      - Befristete Besch?ftigung

      In den ersten vier Jahren nach Unternehmensgr?ndung k?nnen befristete Arbeitsvertr?ge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden, u.a. um Existenzgr?ndern die Entscheidung f?r Einstellungen zu erleichtern.


      - Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

      In der Arbeitslosenversicherung wird die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld grunds?tzlich auf 12 Monate, f?r Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr auf h?chstens 18 Monate begrenzt werden. Durch eine ?bergangsregelung gilt dies f?r Neuantr?ge erst ab dem 1. Februar 2006.

      Damit wird die Bundesregierung den Trend zur Fr?hverrentung stoppen und verhindern, dass ?ltere Arbeitnehmer einfach "aus dem Job herausgekehrt" werden.


      [Quelle: www.bundesregierung.de]

      mfg Jenne