Geständniss eines V-Manns

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Geständniss eines V-Manns

    Die Hauptfigur der nordrhein-westfälschen
    V-Mann-Affäre ist geständig. Der 27-jährige Informant des
    Landes-Verfassungsschutzes hat am Montag vor dem Landgericht Bielefeld
    zugegeben, mit Kokain gehandelt und etwa ein Dutzend illegaler Waffen
    besessen zu haben. In den vergangenen drei Jahren wurde Sebastian S.
    als V-Mann geführt und erhielt ein monatliches Gehalt. Dabei zeigte die
    Neonazigröße nicht nur "szenetypisches Verhalten", wie es Informanten
    gebilligt wird, sondern organisierte zudem Rechtsrockkonzerte und
    mischte bei gewalttätigen Aufmärschen mit. In einem Monat wird mit
    einem Urteil gegen S. gerechnet; ihm drohen bis zu vier Jahren Haft.

    Sebastian
    S. sollte für den Verfassungsschutz die rechtsradikale Szene in
    Ostwestfalen ausspähen. Er galt der Behörde des NRW-Innenministeriums
    als wichtige Quelle. Der Verfassungsschutz wird verdächtigt, S. vor der
    Strafverfolgung gewarnt zu haben. So soll sein Führungsbeamter den
    mehrfach vorbestraften Neonazi telefonisch gewarnt haben, dass sein
    Handy abgehört werde. Gegen den V-Mann-Führer ermittelt die
    Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Verdachts der Strafvereitelung.
    Der zuständige Innenminister Ingo Wolf (FDP) verweigert seit Monaten
    Auskünfte zu den Vorwürfen gegen seinen Behörde.

    "Das Innenministerium ist nicht kooperativ", sagt
    Staatsanwalt Christoph Mackel der FR. Seit Monaten kämen die Ermittler
    nicht voran. "Wir haben weder Namen noch Identität des V-Mann-Führers",
    so Mackel. Die Affäre wurde mehrfach im Parlamentarischen
    Kontrollgremium des Landtags unter Ausschluss der Öffentlichkeit
    beraten.

    Aufschluss könnten nun allein die Akten der
    telefonischen Überwachung von Sebastian S. geben, die das Ministerium
    zurückhält. Auch der Anwalt von S. erhielt nur Akten mit geschwärzten
    Telefonnummern und Namen und verlangte vor Gericht Einsicht. Diese
    wurde ihm nicht gewährt. "Das Schwärzen von Originalakten ist ein sehr
    seltener Vorgang", sagt der Sprecher des Bielefelder Landgerichts
    Guisbert Eisenberg.

    Bei der Organisation des Prozesses in
    Bielefeld kam es zu einer Panne: Sebastian S. wurde über Nacht in eine
    Gemeinschaftszelle mit einem Neonazi gesteckt, den er früher ausgespäht
    hatte. Offenbar konnten Mithäftlinge eine tätliche Auseinandersetzung
    der alten Kameraden nur mühsam verhindern.

    Quelle: www.fr-online.de
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste