welchen Umständen man bei den Bürgerrechten schon mal Fünfe gerade
sein lassen darf, so wird man neben Terrorismus sicherlich den
Straftatbestand der Kinderpornographie hören. Dies verwundert auch
wenig, ist Kinderpornographie doch ein abscheulicher Tatbestand, wenn
man ihn nach der herkömmlichen Vorstellung definiert. Die umstrittene
und erst einmal verschobene Neufassung des Sexualstrafrechts, sorgt allerdings nicht nur dafür, dass ein normal entwickelter Teenager künftig akut Gefahr läuft, ein Sexualstraftäter zu werden, sondern weicht auch den Straftatbestand der Kinderpornografie erheblich auf.
Im neuen Gesetz wird der Begriff Kind pauschal für alle Menschen
unter 18 Jahren verwandt. Als Pornographie gilt in diesem
Zusammenhang nicht nur die Darstellung sexueller Handlungen, sondern
auch das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der
Schamgegend. Diese Formulierung ist nicht etwa dem EU-Rahmenbeschluss
entnommen, sondern stütz sich auf § 2256 des amerikanischen Federal
Criminal Code nach dieser Definition erfüllt auch das simulierte
laszive Posieren diesem Tatbestand. Eine 17jährige Teilnehmerin an
einer Miss-Wahl oder ein Teilnehmer an einer Castingshow, der Elvis
nachmacht, würde also bereits unter den Kinderpornographie-Begriff
fallen. Nach juristischer Auffassung
muss der/die Darsteller/in eines kinderpornographischen Erzeugnisses
noch nicht einmal minderjährig sein. Unter dem Begriff der
wirklichkeitsnahen Darstellung würden auch fiktionale Darstellungen
und den Einsatz von Scheinjugendlichen, die volljährig sind. Die
literarischen Werke Lolita von Nabokov und Der Liebhaber von
Marguerite Duras währen demnach ebenso kinderpornographische Schriften,
wie deren Verfilmungen und unzählige andere Werke.
Durch eine solche Aufweichung wird der Begriff Kinderpornographie
bedeutungslos viele Haushalte werden solche Schriften besitzen, ohne
sich dessen bewusst zu sein. Dies ist nicht nur entgegen der
EU-Vorgaben, sondern stellt auch eine weitere Aushöhlung des Schutzes
vor schnüffel- und reglementierungswütigen Staatsorganen dar. Denn auch
Präventionsextremisten, wie Schäuble, benutzen den Begriff
Kinderpornographie immer wieder, wenn sie für eine Ausweitung der
Bespitzelungsinstrumente werben. Wenn ein hoher Prozentsatz der
Haushalte potentiell in Besitz von Material ist, das zumindest unter
dem Verdacht steht, der enger gefassten Definition zu entsprechen,
stellt dies de facto eine Einfallstür für die allumfassende Überwachung
und Bespitzelung dar.
Der Terrorismus-Verdacht ist nach wie vor an relativ hohe Hürden des
Anfangsverdachtes gekoppelt dies könnte beim Sexualstrafrecht anders
aussehen. Die Bundesregierung muss nach heftigen Protesten wegen der
missverständlichen Regelung des Straftatbestandes des sexuellen
Missbrauches den Gesetzesentwurf nachbessern. Es bleibt zu hoffen,
dass auch die ebenso missverständliche und den EU-Vorgaben
widersprechende Neudefinition der Kinderpornographie neu geregelt wird.
Ansonsten kann es in Kürze bereits heißen: Leider mussten die
Ermittlungsbehörden wieder einmal wegen des begründeten Verdachts der
Kinderpornographie, vom neuen Instrument des Bundestrojaners Gebrauch
machen. Neben kinderpornographischen Erzeugnissen wurden auch
Informationen über regierungskritische Vereinigungen gefunden, die im
Rahmen der Strafermittlung ausgewertet werden.
Quelle: spiegelfechter.com
Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
- Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
- Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste