NABU: Keltereiverband plant Verbrauchertäuschung bei Streuobstsaft Streit um EU-Herkunftsschutz

  • NABU: Keltereiverband plant Verbrauchertäuschung bei Streuobstsaft Streit um EU-Herkunftsschutz

    Der NABU hat den Verband der
    agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) für sein Vorhaben kritisiert, die
    Bezeichnung *Apfelsaft von schwäbischen Streuobstwiesen“ als
    Ursprungsbezeichnung EU-weit schützen zu lassen. In seinem Antrag setzt
    der Keltereiverband das baden-württembergische Herkunftszeichen als
    Messlatte an.

    Darin sei aber die Beimischung von Plantagenobst aus sogenannter *Integrierter
    Produktion“ möglich. *In keiner Form der Landnutzung werden so viele Pestizide
    gespritzt wie im Plantagenobstbau - am Bodensee sind dies im Durchschnitt rund
    23 Spritzungen pro Jahr. Der VdAW will den Verbrauchern in der gesamten
    Europäischen Union hier mit dem Begriff *Streuobst’ ein Produkt unterschieben,
    in dem Obst aus Niederstammanlagen enthalten sein darf. Das führt den
    Verbraucher bewusst in die Irre“, sagte der Sprecher des
    NABU-Bundesfachausschuss Streuobst, Markus Rösler Der Antrag greife ferner auch
    aus formalen Gründen nicht, da Apfelsaft aus schwäbischen Streuobstwiesen kein
    verbreiteter Begriff wie beispielsweise *Gurken aus dem Spreewald“ sei. Das wäre
    aber die Voraussetzung für die Eintragung.

    Der NABU hat den
    Antrag des VdAW in einer umfangreichen Stellungnahme an das Deutsche Patent- und
    Markenamt abgelehnt. Hier werde ein bereits seit 1996 bestehenden Konsens auf
    Bundesebene konterkariert: Die Vermarkter von Streuobstprodukten hatten sich
    1996 erstmals bundesweit auf Mindeststandards für den Schutz des Begriffes
    Streuobst geeinigt: Hochstamm-Obstbau ohne Einsatz synthetischer Pestizide,
    Behandlungs- und Düngemittel. Das Streuobst wird getrennt erfasst, die Produkte
    sind zu 100 Prozent aus Streuobst und es finden Kontrollen unabhängiger
    Institute statt. *Gentechnikfreiheit, Nachpflanzgebot und Regionalität sind die
    Kriterien, die zusätzlich von der Mehrzahl der Streuobst-Vermarkter eingehalten
    werden“, so Rösler.
    In rund 120 Regionen
    Deutschlands werden nach diesen Kriterien inzwischen über 300 verschiedene
    Streuobstgetränke mit einem Marktwert von über 20 Millionen Euro vermarktet.
    *Wenn der VdAW-Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt und in der EU
    durchkommt, entsprich das einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten all
    derjenigen Keltereien und Aufpreisinitiativen, die sich seit 20 Jahren um ein
    definiertes Image von Streuobstprodukten bemüht haben“, warnte Rösler.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste