Die kuriosen Regeln der EU

  • Die kuriosen Regeln der EU

    Guten Morgen!

    Das die EU so manche kuriose Richtlinie oder Verordnung herausgeben ist ja mittlerweile über weite Flächen bekannt.
    Doch hinter jeder Verordnung steckt eine Menge Arbeit und damit verbunden natürlich auch Steuergelder.
    Hier möchte ich mal ziemlich sinnfreie Verordnungen sammeln.

    Dazu hier ein Bespiel für eine kuriose Regel der EU:

    Nicht jeder Schlafanzug ist ein Schlafanzug

    Wir sind nie alleine! Denn in Brüssel
    sitzen ganz viele Menschen, die es richtig gut mit uns meinen. Und
    diese Damen und Herren der EU-Kommission entwerfen Verordnungen
    (bislang 18.167) und Richtlinien (bislang 750), weil sie laut neuem
    Strategiepapier uns 483 Millionen Verbrauchern in Europa zeigen wollen,
    dass sie sich um uns kümmern.

    Wie nett – möchte man meinen. Doch so sinnvoll manche Richtlinien sind,
    desto absurder kommt so manche Regelung daher. Hier ein ganz normaler
    Tag im Zeichen der EU:
    Raus aus den Federn (hoffentlich von einem glücklichen
    Tierchen) – und beim ungewaschenen Blick in den Spiegel dräut schon das
    erste Problem am EU-Horizont: Ist der Schlafanzug auch wirklich einer?


    Denn ausgeschlafen, wie sie ist, hat die EU 1994 dafür eine eigene Definition ersonnen: „Schlafanzüge
    im Sinne der Position 6108 der Kombinierten Nomenklatur des gemeinsamen
    Zolltarifs (…) und der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom
    21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I. der Verordnung (EWG) Nr.
    2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur
    (…) sind nicht nur solche Zusammenstellungen von zwei Kleidungsstücken
    aus Gewirken oder Gestricken, die nach ihrem äußerlichen
    Erscheinungsbild ausschließlich zum Tragen im Bett bestimmt sind,
    sondern auch solche, die im wesentlichen hierfür verwendet werden.“



    Hm, da sollte man im Zweifel wohl besser nackt schlafen…

    Quelle: express.de
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Frühstücks-Richtlinien

    Weiter geht’s mit dem Morgenimbiss:
    Hier haben findige EU-Beamte bereits in den 70er Jahren die
    Frühstücksrichtlinien ersonnen, die alle naselang geändert werden
    müssen. Hier wird u. a. geregelt, dass Marmelade eigentlich nur aus
    Zitrusfrüchten gemacht werden darf (weil es sonst Konfitüre wäre) und
    dass in Deutschland Kaffee-Ersatz theoretisch auch mit Linsen gebrannt
    werden darf. Auch muss Honig mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum
    versehen werden, was genausoviel Sinn macht, wie Klopapier entsprechend
    auszuzeichnen – beides ist nämlich unbegrenzt haltbar. Nur nicht für
    EU-Beamte!


    Echt abgelatscht

    So, Schuhe an und ab zur Arbeit. Was als „Treter“ durchgeht, ist
    natürlich von der EU am 2. März 2002 genau definiert worden: „Die
    Produktgruppe Schuhe umfasst alle Artikel oder Kleidungsstücke, die
    dazu bestimmt sind, die Füße zu schützen oder zu bedecken und die mit
    einer festen Außensohle versehen sind, die mit dem Boden in Kontakt
    kommt.“

    Ich verbiete, also bin ich

    Und jetzt wird der Tag erst richtig „frEUdig“: Zum Glück hat das Auto
    einen Rußpartikelfilter (so schützt uns die EU vor Feinstaub), man darf
    auf der Autobahn eh’ nur 80 fahren (Lärmschutz) und im Büro nicht nicht
    mehr „eine rauchen“ (EU-Nichtraucherschutz). Alles mehr oder weniger
    sinnvoll – das Rauchverbot natürlich mehr - aber dass Qualmen nicht gut
    ist, wissen Raucher selber! Die FDP-Europaabgeordnete Silvana
    Koch-Mehrin seufzte jüngst im „Spiegel“ angesichts der Regulierungsflut
    aus Brüssel: „Das Credo dieser Kommission ist »Ich verbiete, also bin
    ich«!“

    Darum ist die Banane krumm

    Und schon wieder ist Essenszeit: Dank EU können wir sicher sein, dass
    uns in der Kantine das Möhrengemüse nicht als „Obst“-Gericht
    untergejubelt wird und der Gurkensalat aus Feldfrüchten besteht, die 10
    mm maximale Krümmung auf 10 cm haben. Ein Schelm, der Böses dabei
    denkt, dass die EU auch eine mit 16 cm Länge definierte Richtgröße für
    Kondome erstellt hat und Bananen bei der Einfuhr in die EU mindestens
    14 cm lang und 27 mm dick sein müssen.

    Salatblattzähler und Karamell-Kommissare

    Abends dann das wohlverdiente Gläschen Wein – zum Glück (noch) ohne
    Warnhinweise à la „Trinken schädigt Ihre Leber“, wie es der griechische
    EU-Kommissar Markos Kyprianou gerne hätte. Dabei lässt sich gar
    wunderbar darüber sinnieren, dass die EU-Verordnung über den Import von
    Karamell-Bonbons aus genau 25 911 Wörtern besteht! Oder dass
    Bilderbücher für Kinder im Sinne der Position 4903 der EG-Verordnung
    2204/1999 Bücher sind, deren Hauptmerkmal Bilder sind. Und dass es die
    hohen Herren immer noch nicht geschafft haben, sich auf eine Vorgabe
    der „richtigen“ Anzahl von Außenblättern am Salatkopf zu einigen. Und
    dass Mastschweine nach dem EU-Willen gefälligst besser beschäftigt
    werden sollen und nicht bloß eine schnöde Eisenkette zum „Spielen“
    haben.
    Oder dass Mecklenburg-Vorpommern 2004 mit großem Aufwand ein
    „Seilbahngesetz“ verabschieden musste. Das wollte die EU so (weil die
    Kommission es ja erarbeitet hatte) - doch in dem Bundesland an der
    Ostseee gibt es weit und breit keine einzige Seilbahn...




    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste