Schon GEZahlt???

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  • Das sch?ne ist ja wenn man vom Amt leben muss und geb?hrenbefreit ist hat man geglaubt man h?tte seine Ruhe, nee nee. Die schreiben einen alle 5 Monate an und wollen von dem Sozialhilfebescheid eine vom Sachbearbeiter gestempelte und unterschriebene Kopie haben. Das hat das Sozialamt fr?her immer anstandslos gemacht aber seit diesem Jahr muss man das beglaubigen lassen und das kostet immens viel Geld, ich durfte f?r 5 Seiten fast 5 Euro bezahlen plus das Einschreiben weil ich das an die GEZ nie ohne Einschreiben wegschicke.
    Ich versteh es auch nicht ich bin damals umgezogen so vor ca. 5 Jahren und bekam dann zum ersten Mal so eine Meldung von wegen GEZ ich nehme mal an das das Einwohnermeldeamt das erst seit ein paar Jahren macht Umgezogene bei der GEZ anschw?rzen.
    Also wieder ne neue Masche uns das Geld aus der Tasche zu ziehen.
    Aber es wundert ja einen nicht unser Staat hat schon immer gemeinsame Sache mit der Industrie und Wirtschaft gemacht. Gerechtigkeit gibts da einfach nicht hier gehts nur ums Geld.
  • @ strahli,

    wenn du denen die abmeldung nicht zeigen kannst , melde dich -proforma- (ohne anerkennung einer rechtspflicht) noch mal ab.

    sonst zahlst du.
    (hab da auch so einigen aerger mit den hai-nis. bei mir haengt jetzt die creditreform am popo, weil alles andere nicht richtig greift. allerdings koennen die dir auch per amtshilfe mit den gruenen die tuer aufmachen, da geldeintreiber das amt in deiner stadt ist, somit gerichtsvollzieher kommen kann.... also --->

    schau dich mal hier um:
    http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
  • @Apollon

    Also hier herschen M?rchen ?ber die GEZ, das ist ja schon nicht mehr sch?n.

    1. Die GEZ ist ein Privatunternehmen das das Privileg eines Staatsvertrages geniesst.
    2. Niemand muss die GEZ Leute reinlassen, ein beherztes "Ich habe keine Rundfunkger?te" an der T?r reicht aus um der Informationspflicht nachzukommen.
    3. Ohne eine Unterschrift auf einer Anmeldung k?nnen die Garnichts machen.
    4. Den Spruch "Dann komme ich ebend mit der Polizei wieder" kann man getrost ignorieren, das nicht Zahlen ist eine OWI und daf?r unterschreibt kein Richter einen Durchsuchungsbefehl.
    5. In die Wohnung kann der Gerichtsvollzieher nur dann wenn gegen die Betreffende Persohn ein "Titel" existiert, den gibt nur bei Gericht, wenn der Toitel vom Gl?ubiger beantragt wird hat man 14 Tage zeit dagegen einspruch einzulegen, wenn man Einspruch einlegt bleibt dem Gl?ubiger nur noch die Klage.

    Baloo
  • @ baloo

    dir recht geben muss...

    zu 1. - ja
    zu 2. - richtig
    zu 3. - richtig
    zu 4. - das ist so nicht ganz richtig (wenn zb unterschriebenes vorliegt, egal was. oder KEINE abmeldung wie oben der fall... Ich wuerde mir auch die anmeldung zeigen lassen. die haben ALLES auf microfilm, bzw gescannt.)
    zu 5. - richtig und doch nicht ganz richtig siehe zu 1. (meines erachtens, ist mir auch so passiert, siehe creditreform bei mir.)

    weiteres im o.g. forum

    gruss