V?lkerrechtliches Gutachten, einer der 8 Grundsteine

  • V?lkerrechtliches Gutachten, einer der 8 Grundsteine

    Gutachten 2005 zur Deutschen Lage, das ist Grundwissen, also Pflichtstoff f?r jeden, damit wir mal St?ck f?r St?ck auf einen Level kommen.

    Vorbemerkung: Eigentlich m?sste dieses Gutachten in Frakturschrift, der Amtsschrift des Staates
    2tes Deutsches Reich abgefasst sein, zum einen als klare Abgrenzung gegen?ber dem 3. Deutschen
    Reich und seiner gegenw?rtigen unseligen Weiterf?hrung durch viele Kreise, zum anderen da die
    Frakturschrift die eigentlich richtige deutsche Amtsschrift ist, die aber leider in der Nazidiktatur
    durch lateinische Buchstaben ersetzt wurde und noch heute wird.
    Um vielen, denen ihre wirkliche Muttersprache - die deutsche Frakturschrift - vorenthalten wird,
    die M?glichkeit zu bieten, diese Informationen problemlos lesen zu k?nnen, habe ich mich
    entschlossen, ausnahmsweise eine ?bertragung dieses Gutachtens in eine lateinische Schriftform
    vorzunehmen. Gleichfalls habe ich mich bem?ht, die Worte so zu w?hlen, da? es m?glichst
    allgemeinverst?ndlich ist.
    Beachten Sie hierzu den Abschnitt Definitionen/ Begriffsbestimmungen.
    I. Begriffsbestimmungen
    Bevor es eventuell v?llig un?bersichtlich werden k?nnte, eine Darstellung von definierten Begriffen, wie
    diese im alliierten V?lkerrecht Anwendung finden:
    Dreim?chte- sind die drei Siegerm?chte Gro?britannien, USA, UdSSR, Hauptsiegermacht USA, und
    nicht nur hinsichtlich des Deutschen Reiches, sondern hinsichtlich aller 47 Alliierten des
    SHAEF-Gesetzes Nr.3 und hinsichtlich aller Feindstaaten, also weltweit
    Drei M?chte- sind die drei Besatzungsm?chte in der BRD
    Vierm?chte - sind die vier Regierungen von Frankreich, Gro?britannien, der USA und der UdSSR, die
    die oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands oder ?ber D. mit der ?Erkl?rung
    in Anbetracht der Niederlage Deutschlands...? vom 05. Juni 1945 ?bernommen haben
    und damit auch ?ber die Reichshauptstadt Gro?-Berlin als besondere Zone Berlin
    Vier M?chte- sind die vier Besatzungsm?chte in ihrer jeweiligen Besatzungszone in bezug auf Berlin
    und Deutschland als Ganzes
    F?nfm?chte- sind die f?nf Staaten China, Frankreich, Gro?britannien, USA und UdSSR (jetzt
    Ru?land- die auf der Grundlage des Verwaltungserlassbefehls: ?Dreim?chtekonferenz
    von Berlin? Absatz II. Artikel 1 mit der Regelung der Fragen des Zweiten Weltkrieges
    f?r die Vereinten Nationen durch das SHAEF- Gesetz Nr. 3 betraut wurde und es durch
    das Veto-Recht der UNO und die Charta der Vereinten Nationen noch heute sind.
    Es wurde das Einstimmigkeitsprinzip festgelegt.
    Dreim?chtekonferenz von Berlin- Ver?ffentlicht wurde nur die ?Mitteilung ?ber die
    Dreim?chtekonferenz von Berlin? als Verwaltungserla?befehl (durch die deutschen
    Regierenden in Ost und West auch zur Verwirrung der Bev?lkerung ?Potsdamer
    Abkommen? genannt, es wurde mit der deutschen Seite aber kein Abkommen vereinbart,
    sondern u.a. ?ber das Deutsche Reich) ?ber die Aufteilung der Verwaltung des
    Deutschen Reiches und deren konkretere Art und Weise
    SHAEF-Gesetzgebung ? vom 13.Februar 1944, in Kraft seit dem 09.Mai 1945 auf der Grundlage
    des Kriegsrechtes als Bestandteils des V?lkerrechtes
    - erlassenen vom SHAEF-Gesetzgeber dem Obersten Befehlshabers der Alliierten
    Streitkr?fte, namentlich des jeweiligen Pr?sidenten der USA
    - bis zum Friedensvertrag mit dem wiederherzustellenden souver?nen und neutralen Staat
    2tes Deutsches Reich
    Den Gesetzen vorangestellt ist die Proklamation Nr.1, die die krieg- und v?lkerrechtliche
    Grundlage begr?ndet und eben jene G?ltigkeit bis zum Friedensvertrag unwiderruflich
    festschreibt.
    Die SHAEF- Gesetze gelten f?r das gesamte als Deutschland definierte Deutsche Reich.
    Einige SHAEF-Gesetze sind:
    Gesetz Nr.1 ? regelt das Verbot aller Gesetze des 3. Deutschen Reiches und damit die
    Wiederherstellung der Gesetzlichkeit des 2ten Deutschen Reiches.
    Gesetz Nr.3 ? definiert den Ausdruck ?Vereinte Nationen? und regelt, dass alle 47
    aufgef?hrten Nationen bis zum Friedensvertrag mit Deutschland der SHAEFV?lkerrechtliches
    Gutachten
    zur aktuellen Situation in Deutschland
    vom 18. Oktober 2005
    zuletzt ge?ndert am 18. November 2005

    Gesetzgebung und damit dem US-Pr?sidenten als Obersten Befehlshaber unterstehen
    Gesetz Nr. 52 ? regelt die Beschlagnahme des gesamten Verm?gens des Reiches, der
    L?nder, Gaue, Provinzen usw., aller Unternehmen des Reiches usw., der NSDAP u.v.a.m.
    Gesetz Nr. 67- wurde als letztes am 21.September 1949 verk?ndet und regelt die
    Ausstattung der Gebietsk?rperschaft von Gro?-Berlin mit Geld
    Charta der Vereinten Nationen- regelt die Beziehungen der Staaten untereinander bis zum
    Friedensvertrag mit den Feindstaaten (weder Deutschland, noch ?sterreich z.B.
    haben einen Friedensvertrag), d.h. da der Rechtsgrund f?r die Schaffung und Existenz der
    UNO die Friedensregelung mit den ?Feindstaaten? ist, endet mit den Friedensvertr?gen
    auch die Existenzberechtigung der UNO und an ihre Stelle tritt wieder eine neue Form des
    V?lkerbundes mit wahrscheinlichem Sitz in Danzig als Freier Stadtstaat
    Staatsb?rgerschaft der BRD ? gibt es nicht, 1954 au?er Kraft gesetzt
    Staatsb?rgerschaft der DDR ? 1990 au?er Kraft gesetzt
    Reichsb?rger ? Angeh?rige des 3. Reiches, auf der Grundlage der Nationalsozialistischen
    Mantelgesetzgebung ?ber das 2te Deutsche Reich (?Weimarer Republik?) - durch
    SHAEF- Gesetze verboten
    Staatsb?rger des 2ten Deutschen Reiches ? die f?r alle Deutschen nach dem Gesetz von 1913 g?ltige
    Staatsangeh?rigkeit bis heute, die BRD hat dieses Staatsb?rgerschaftsgesetz
    verst?mmelt ?bernommen, kann damit aber lediglich bescheinigen, dass jemand
    Deutscher ist, aber weder die Staatsb?rgerschaft der BRD noch des Deutschen
    Reiches bescheinigen, deshalb ist in den Reisep?ssen und Identit?tskarten der BRD
    auch unter Staatsb?rgerschaft ?Deutsch? eingetragen, also nur die Nationalit?t.
    Damit sind alle ?Bundesb?rger? v?lkerrechtlich ?Staatenlos?.
    Die Staatsb?rgerschaft des Deutschen Reiches (des 2ten Deutschen Reiches)
    kann nur die Kommissarische Reichsregierung, provisorischer Amtssitz, K?nigsweg 1
    W-1000 Berlin-Zehlendorf bescheinigen.
    Amtsschrift- Amts#chrift- die deut#che Amts#chrift i#t die Gutenberg#chrift oder Fraktur#chrift, diese wurde
    durch die NS-Gesetzgebung abgeschafft, und durch lateinische Buchstaben ersetzt.
    Die alte BRD setzte diese Tradition fort, mit dem Ergebnis, dass in der UNO usw. Deutsch
    keine Amtssprache ist, weil die alte BRD die deutsche Amtsschrift nicht verwendet.
    Kommi##ari#che Reichsregierung ? die Kommissarische Regierung des Staates 2tes Deutsches Reich ist
    von den Alliierten gewollt und genehmigt, um den Friedensvertrag mit Deutschland
    vorzubereiten und hat dazu folgende Vollmachten erhalten:
    1. Ausbildung von Sachverst?ndigen f?r die Verwaltung und Gerichtsbarkeit des
    Staates 2tes Deutsches Reich
    2. Ausgabe von Personaldokumenten mit der Staatb?rgerschaft Deutsches Reich
    3. Ernennung befristeter Amtstr?ger der Regierung des Deutschen Reiches
    4. Exterritorialit?t gegen?ber der BRD
    5. Ausgabe von F?hrerscheinen, Dienstausweisen und weiteren personenbezogenen
    Dokumenten f?r die Staatsb?rger des 2ten Deutschen Reiches
    Staatsangeh?rige des 2ten Deutschen Reiches unterliegen gem?? der Proklamation Nr. 1 und der
    fortgeltenden SHAEF-Gesetze bis zum Friedensvertrag der Verwaltung und Gerichtsbarkeit der drei
    Siegerm?chte namentlich der Hauptsiegermacht USA.
    II. Historische Abfolge
    Entsprechend dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 und dem daraus resultierenden SMAD- Befehl 124 ist
    Deutschland, wie es am 31.12.1937 bestanden hat, mit Wirkung vom 09.05.1945 bis zum
    Friedensvertrag durch die SHAEF-Gesetzgeber beschlagnahmt worden.
    Bis 1949 wurde die Verwaltung direkt durch die jeweilige Besatzungsmacht entsprechend des
    Verwaltungserlassbefehls ?Mitteilung ?ber die Dreim?chtekonferenz von Berlin?, f?lschlich ?Potsdamer
    Abkommen? genannt, durchgef?hrt.
    1949 wurden auf der Grundlage des Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung, der SHAEFGesetzgebung,
    der Dreim?chtekonferenz von Berlin, der UNO-Charta, des 1. Londoner Protokolls und
    der ?Erkl?rung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der ?bernahme der obersten
    Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten K?nigreichs, der
    Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken und durch die
    Provisorische Regierung der Republik Frankreich?,(05.06.1945) wo es hei?t:

    ?Die ?bernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und
    Befugnissen bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.
    Die Regierungen des Vereinigten K?nigreichs,... werden sp?ter die Grenzen Deutschlands oder
    irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes
    gegenw?rtig einen Teil deutschen Gebietes bildet, festlegen.? , in Teilen Deutschlands die
    besatzungsrechtlichen Mittel BRD und DDR zur Selbstverwaltung dieser Teile Deutschlands eingef?hrt.
    Diese Erkl?rung vom 5.6.45 ist der schl?ssige Nachweis daf?r, da? das Deutsche Reich nicht durch
    Debellation untergegangen ist.
    Im Gegensatz zur BRD und DDR waren und sind noch heute die Sektoren von Gro?-Berlin, ein
    selbst?ndiges gemeinsames Verwaltungsgebilde der Vierm?chte, die ?besondere Zone Berlin?.
    Die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen den Alliierten, die zur Bildung dieser
    besatzungsrechtlichen Mittel BRD und DDR gef?hrt hatten, machten es notwendig, 10 Jahre nach der
    ?Berliner Dreim?chtekonferenz? eine Konferenz der Vierm?chte ?ber die Handhabung dieser
    Interessenlagen durchzuf?hren.
    Diese Konferenz fand fast taggenau zehn Jahre nach der ?Berliner Dreim?chtekonferenz? vom 18.-23.
    Juli 1955 in Genf statt. Einerseits wurden hier die Prinzipien der ?friedlichen Koexistenz? geboren, die
    letzendlich 1976 in die Schlussakte von Helsinki m?ndeten, andererseits die weitere Besetzung
    ?Deutschlands? f?r mindestens weitere 50 Jahre festgelegt. Die Sowjetunion erkl?rte bereits im Vorfeld
    im Januar das Ende der Kriegshandlungen gegen Deutschland. Damit ist zweifellos klar, das auch die
    Schlussakte von Helsinki Bestandteil der Alliierten T?tigkeit ist und nicht deren Ende.
    F?r die Dreim?chte, die Vierm?chte und den SHAEF-Gesetzgeber ist Deutschland - als das Deutsche
    Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 mit der Gesetzgebung bis zum 30. Januar 1933 -
    definiert.
    Die Vier M?chte haben also Rechte und Verantwortlichkeiten f?r die vier (ihre jeweilige)
    Besatzungszonen, also ?in bezug auf Berlin und Deutschland? und - die Vierm?chte Rechte und
    Verantwortlichkeiten f?r das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und ?ber Gro?-
    Berlin als Reichshauptstadt, also ?hinsichtlich oder ?ber? Deutschland. Der Begriff Deutsches Reich
    wird auch mit ?Deutschland als Ganzes? gleichgesetzt.
    1972 erfolgte die Aufnahme der Verwaltungsorgane ?BRD? und ?DDR? auf der Grundlage der
    Alliiertenbeschl?sse in die UNO, gem?? der Erkl?rung der Regierungen Frankreichs, Gro?britanniens,
    der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend die Rechte und
    Verantwortlichkeiten der Vier M?chte in Deutschland vom 9. November 1972: ?Die Regierungen der
    Franz?sischen Republik ...(UdSSR, GB, USA) stimmen ?berein, da? sie die Antr?ge auf Mitgliedschaft
    den Vereinten Nationen, wenn diese durch die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche
    Demokratische Republik gestellt werden, unterst?tzen werden, und stellen in diesem Zusammenhang
    da? diese Mitgliedschaft die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M?chte und die bestehenden
    diesbez?glichen vierseitigen Regelungen, Beschl?sse und Praktiken in keiner Weise ber?hrt.? UNDokumente
    510/952, 510/953, S10/954, S10/ 955 vom 18.Juni 1973
    Im Jahre 1985 wird auf Anregung der Alliierten der Antrag auf die Einsetzung eines
    Generalbevollm?chtigten f?r das Deutsche Reich gestellt und mit Wirkung zum 08. Mai 1985 genehmigt.
    Damit ist das 2te Deutsche Reich personell und v?lkerrechtlich wieder handlungsf?hig.
    1989 wurde die innerdeutsche Wirtschaftsgrenze wieder ge?ffnet und erneut die Vierm?chtetreffen
    aufgenommen, und da noch kein Friedensvertrag vorgesehen war, auf die Ebene der Vier M?chte
    eingestuft und weitergef?hrt.
    Diese wurden auf Betreiben der alten BRD und mit Genehmigung der USA dann ?2plus4-Gespr?che?
    genannt, die folgende Ergebnisse brachten:
    Am 08.06.1990 wurde in einem Schreiben der Drei M?chte vom 8.Juni 1990 noch einmal ausdr?cklich
    darauf hingewiesen:
    ?Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
    wir m?chten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westm?chte im Lichte der j?ngsten Entwicklungen in
    Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer
    erneuten Pr?fung unterzogen haben.
    Die Vorbehalte der Drei Westm?chte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag
    und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im
    Genehmigungsschreiben vom 12.Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit
    aufgehoben.

    Die Haltung der Alliierten, ?dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der
    Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie ber?cksichtigen, da?
    diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind
    und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unver?ndert.? BGBl. Jahrgang 1990 Teil I S.
    1068
    Mit diesem Schreiben wird zum einen das Fortbestehen von Vorbehalten eindeutig dargelegt, zum
    anderen klar ausgesagt, dass die Hauptstadt des Deutschen Reiches nicht von der Bundesrepublik regiert
    werden darf.
    45 Jahre taggenau auf die ?Berliner Dreim?chtekonferenz? wurden in Paris (aber auf der Grundlage der
    ?Schlu?akte von Helsinki? und nicht direkt auf der Grundlage der ?Berliner Dreim?chtekonferenz?) die
    Eckpunkte f?r den ?2plus4- Vertrag? vertragsreif er?rtert.
    Am 17.07.1990 wurde durch den amerikanischen Au?enminister, entsprechend der Vorbehaltsrechte der
    Drei M?chte, resultierend aus dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz f?r die Bundesrepublik
    Deutschland vom 12.Mai 1949 (besatzungsrechtliches Mittel entsprechend der Haager
    Landkriegsordnung zur Selbstverwaltung unter Aufsicht im milit?risch besetzten Gebiet), die Pr?ambel
    und der Artikel 23 des Grundgesetzes f?r die alte BRD gestrichen (damit f?r das Grundgesetz der
    territoriale Geltungsbereich und das Wiedervereinigungsgebot f?r das gesamte Deutsche Reich in den
    Grenzen vom 31.12.1937 aufgehoben) und durch den sowjetischen Au?enminister auf der Grundlage der
    SHAEF und daraus resultierenden SMAD- Gesetzgebung die Verfassung der DDR und das
    Staatsb?rgerschaftsgesetz der DDR au?er Kraft gesetzt.
    Dies wird oft angezweifelt, aber wie jeder wei?, h?tte die Volkskammer der DDR die Verfassung nicht
    ohne Volksabstimmung au?er Kraft setzen k?nnen und es gab dar?ber keine Volksabstimmung.
    Weitere sichere Beiweise hierf?r sind, dass der gesamte ?2+4- Vertrag? auf der Grundlage von
    ?Helsinki? und nicht auf der Grundlage der ?Dreim?chte? in der Pr?ambel definiert wird, kein Vertrag
    ?zur Wiedervereinigung mit Westberlin? geschlossen werden durfte (Drei M?chte 8.6.90) und im
    ?Zusatzprotokoll zum Einigungsvertrag zwischen der BRD und DDR? klar gesagt wird, ?Beide Seiten
    sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
    noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M?chte in bezug auf Berlin und Deutschland
    als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespr?che ?ber die ?u?eren Aspekte der
    Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.?
    Dieses Zusatzprotokoll f?hrt den ?Einigungsvertrag? ad absurdum und setzt ihn sogleich wieder au?er
    Kraft, denn die eigentlichen Rahmenbedingungen f?r die Vereinheitlichung/Vereinigung sind im ?Vertrag
    ?ber die abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland? geregelt und besch?digen den
    ?Einigungsvertrag? ebenso wie die Vereinbarungen zum ??berleitungsvertrag? und dem
    ??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin?.
    Nur durch diese Akte der Streichung und au?er Kraftsetzung in Paris konnte ?berhaupt der Weg f?r den
    ?Vertrag ?ber die abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland? hergestellt werden, wenn noch kein
    Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich vorgesehen war, denn die Siegerm?chte mu?ten ihre eigenen
    alten Regeln aufheben, um diese neuen Regeln wirksam werden lassen zu k?nnen.
    Der sicherste Beweis daf?r steht aber im Vertrag in den Artikeln 1 und 8 selbst, wo jeder den juristisch
    zweifelsfreien Nachweis daf?r selbst nachlesen kann, denn ohne die Liquidierung des damals
    bestehenden Staus Quo (BRD, DDR), h?tten die Vierm?chte nicht die Herstellung eines neuen Staates
    ?vereintes Deutschland? und die Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M?chte? in
    bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, praktizieren k?nnen.
    Nur durch diesen Akt in Paris konnte ?berhaupt der Weg f?r den ?Vertrag ?ber die abschlie?ende
    Regelung in bezug auf Deutschland?, dem sogenannten ?2plus4 Vertrag? frei gemacht werden, wenn
    noch kein Friedensvertrag mit dem 2ten Deutschen Reich vorgesehen war.
    Dies ist ja im offiziellen Protokoll von Paris nachzulesen.
    Die Vier M?chte erkl?rten am 17.07.1990 gegen?ber Polen, dass es keine ?u?eren Bedingungen geben
    wird, den ?2plus4- Vertrag? zu revidieren und Polen erkl?rte gegen?ber den Vierm?chten, dass deren
    Erkl?rung keine Grenzgarantie darstellt.
    Es ist nach wie vor so, dass keiner der 46 Staaten oder deren Rechtsnachfolger, mit denen sich das
    Deutsche Reich im Krieg befand, mit dem Deutschen Reich einen Friedensvertrag geschlossen hat, da?
    die Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen weiterhin g?ltig sind, sich das Deutsche
    Reich v?lkerrechtlich nach wie vor noch im Kriegszustand und somit unter der Verwaltung der
    Milit?rregierung Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers, in Person des jeweiligen
    Pr?sidenten der USA befindet.
    Somit ist auch die Wirksamkeit der SHAEF-Gesetzgebung, der Beschl?sse von Jalta, der Londoner
    Konferenzen und Zusatzprotokollen sowie der ?Dreim?chtekonferenz von Berlin vom 02. August 1945?
    durch ?2plus4? nicht au?er Kraft gesetzt worden, sondern erfolgte auf deren v?lkerrechtlichen
    Grundlagen.
    Am 12.September 1990 wurde der ?Vertrag ?ber die abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland?,
    der sogenannte ?2+4-Vertrag? in Moskau unterzeichnet.
    Wie schon der Name sagt, wurde die (eine) abschlie?ende Regelung und nicht die abschlie?enden
    Regelungen getroffen..
    Es wurde lediglich die abschlie?ende Regelung ?ber die Vier-M?chte-Rechte und ?Verantwortlichkeiten
    getroffen.
    Dies wird juristisch zweifelsfrei durch die ?Erkl?rung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-M?chte-
    Rechte und ?Verantwortlichkeiten? deutlich und erhellt sich endg?ltig dadurch, da? danach noch die
    Vereinbarungen zum ?berleitungsvertrag (BGBl. II 1990, 8.Oktober1990, S.1386 ff. und das
    ??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin? - Berlin?bereinkommen (BGBl.
    II 1994 S.26 ff.) getroffen wurden. In keinem Dokument ist auch nur ansatzweise erw?hnt, da? die
    Rechte und Verantwortlichkeiten der Dreim?chte, der Vierm?chte oder der Milit?rregierung Deutschland
    ber?hrt w?ren, im Gegenteil, das Berlin?bereinkommen f?hrt ja selbst einem Blinden vor Augen, das
    diese noch voll wirksam sind.
    Es wurde im ?2plus4-Vertrag? nur diese abschlie?ende Regelung getroffen, die sich in folgendem
    Rechtsinhalt manifestiert:
    - die Beendigung der T?tigkeit der jeweiligen Besatzungsmacht in der jeweiligen Besatzungszone
    unter Ber?cksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen, und gleichzeitig die Bildung eines
    neuen besatzungsrechtlichen Mittels Namens ?vereintes Deutschland? einschlie?lich dessen
    Definition und Status quo aus den beiden alten besatzungsrechtlichen Mitteln BRD/DDR.
    So ist genau definiert, dass das ?vereinte Deutschland? sich eine Verfassung zu geben hat und klar vom
    Grundgesetz (auch begrifflich) unterschieden und da? das ?vereinte Deutschland? Vertragspartner des
    Vertrages ist, und nicht die DDR und nicht die BRD.
    Und so hei?t es im Artikel 7(2)
    ?Das vereinte Deutschland hat demgem?ss volle Souver?nit?t ?ber seine inneren und ?u?eren
    Angelegenheiten.?
    Das Wort ?demgem?ss? ist ein Synonym f?r ?in dieser Hinsicht?, ?unter dieser Voraussetzung?.
    Mit diesem ?2plus4- Vertrag? waren also die Vereinbarungen, Beschl?sse und Praktiken der Vier M?chte
    in ihrer jeweiligen Besatzungszone, wie diese von der 1. Londoner Konferenz einschlie?lich der
    Zusatzprotokolle und der ?Dreim?chte-Konferenz von Berlin vom 02.August 1945? einger?umt wurden,
    eigentlich (in dieser Hinsicht) beendet.
    Gleichzeitig wurden noch Teile des ??berleitungsvertrages? in Kraft gelassen (8.Oktober 1990) und
    das ??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin? - Berlin?bereinkommen
    festgeschrieben (25.September 1990). Durch diese Vertr?ge und ?bereinkommen und der Tatsache, da?
    der 2plus4-Vertrag niemals vom ?vereinten Deutschland? ratifiziert wurde, entstanden die neuen
    besatzungsrechtliches Mittel ?Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland? in Verwaltung
    der Drei M?chte und das besatzungsrechtliche Mittel vereintes Land Berlin? in Verwaltung der
    Vierm?chte. Dadurch werden gleichzeitig die Widerspr?che zwischen dem Inhalt vom ?Vertrag ?ber die
    abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland? einerseits und den bedeutungsschweren ?Resten?
    des ??berleitungsvertrages? und des ??bereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf
    Berlin? auf der anderen Seite in perfekter und eleganter Art und Weise aufgel?st, m?ssen also stets als
    Einheit in sich betrachtet werden.
    Es wird somit auch f?r praktische unmittelbare Verwaltung der ?Bundesrepublik Deutschland des
    vereinten Deutschland? unerheblich, ob der 2plus4- Vertrag vom ?vereinten Deutschland? ratifiziert
    wurde oder nicht, und damit Artikel 1 (5) offen ist und trotzdem f?r die ?Bundesrepublik des vereinten
    Deutschland? v?lkerrechtlich relevant ist.
    Diese Unterscheidung wird im Artikel 1 (3) deutlich, wo es hei?t, (demgem?ss): ?Das vereinte
    Deutschland hat keinerlei Gebietsanspr?che gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft
    erheben.?
    Damit wird jegliche Rechtsnachfolge f?r das Deutsche Reich durch das ?vereinte Deutschland?
    ausgeschlossen.
    Dies wird auch in den weiterhin noch g?ltigen Resten vom ?Vertrag zur Regelung aus Krieg und
    Besatzung entstandener Fragen? ("?berleitungsvertrag") deutlich, wo es in Neunter Teil Artikel 1 hei?t:
    ?Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland d?rfen deutsche
    Staatsangeh?rige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die
    Erkl?rung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder
    mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des F?nften Teils Vertrags genannt sind, sowie
    gegen deren Staatsangeh?rige keine Anspr?che irgendwelcher Art erheben wegen Ma?nahmen, welche
    von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Erm?chtigung in der Zeit zwischen dem 1. September
    1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind;
    auch darf niemand derartige Anspr?che vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.? (Es mu?
    an dieser Stelle ausdr?cklich darauf hingewiesen werden, dass der fehlende Friedensvertrag mit
    Deutschland und den Alliierten weder durch die EU, noch durch die BRD, sondern ausnahmslos mit dem
    Staate 2tes Deutsches Reich v?lkerrechtlich und kriegsrechtlich m?glich ist.)
    Die BRD und die DDR erf?llten den Vertrag bekanntlich nicht, es wurde kein ?vereintes Deutschland? mit
    eigener Verfassung hergestellt, sondern der Beitritt vollzog sich auf der Grundlage eines ?besch?digten?
    Einigungsvertrages mittels eines nicht mehr existierenden Artikel 23/2 GG, obwohl dies durch den
    ?2plus4-Vertrag? ausgeschlossen wurde.
    Das Sozialgericht Berlin (AZ: S72 Kr 433/93) hat im Gerichtsbescheid einer Negationsklage vom
    22.09.1993 festgestellt, dass der ?Einigungsvertrag? vom 31.August 1990 (BGBl. 1990 II, S. 890)
    ung?ltig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgel?st worden ist.
    Das Sozialgericht Berlin ( Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) hatte vorher im Urteil einer Negationsklage
    vom 19.5.1992 die Existenz der Kommissarischen Reichsregierung, der Kommissarischen Regierung
    des Landes Freistaat Preu?en und des Magistrats von Gro?-Berlin festgestellt.
    Am 25.September 1990 wurde das ??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf
    Berlin? unterzeichnet (03.Januar 1994 ratifiziert, BGBl. II S.26), wo es schon in der Pr?ambel hei?t:
    ?in der Erw?gung, dass es notwendig ist, hierf?r in bestimmten Bereichen einschl?gige Regelungen zu
    vereinbaren, welche die deutsche Souver?nit?t in bezug auf Berlin nicht ber?hren? und hat dann
    weiterf?hrend zum Rechtsinhalt, das Berlin in jeder Hinsicht weiter als Hauptstadt des Deutschen Reiches
    bis zum Friedensvertrag unter dem Gesetz der Siegerm?chte steht. Artikel 2 lautet:
    ?Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma?nahmen
    der alliierten Beh?rden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma?nahmen
    begr?ndet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in
    Kraft, ohne R?cksicht darauf, ob sie in ?bereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr?ndet oder
    festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben
    k?nftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsma?nahmen wie gleichartige nach deutschem
    Recht begr?ndete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.?
    Es gilt der V?lker- und Kriegsrechtsgrundsatz: Was f?r die Hauptstadt gilt, gilt f?r das ganze Reich.
    In der aktuellen Mitgliederstaatenliste der UNO (Quelle: Internetseite UN.com) gibt es seit dem
    03.10.1990 keine BRD mehr, sondern nur noch Deutschland, wobei die BRD nie der UNO gegen?ber eine
    Erkl?rung abgegeben hat, da? sie jetzt als Deutschland firmiert.
    Und da der Rechtsgrund f?r die Existenz der UNO die Nachkriegsverwaltung der F?nfm?chte (USA,
    SU/Russland, VR China, GB, Frankr. ) ist, kann mit Deutschland nur das ?vereinte Deutschland? gemeint
    sein, dies ist aber nicht v?lkerrechtlich identisch mit der Bundesrepublik Deutschland des vereinten
    Deutschland. Das Spiel des Alleinvertretungsanspruchs, wie es schon von der alten BRD praktiziert
    wurde, ist jedoch verloren worden, ?Deutschland? hat keinen st?ndigen Sitz im Sicherheitsrat bekommen.
    Da der ?2plus4- Vertrag? vom Deutschen Bundestag, der mit der alten BRD zusammen untergegangen
    ist, und nicht vom Parlament des ?vereinten Deutschland? ratifiziert wurde, ist die Bekanntmachung
    vom15.M?rz 1991 des Bundesministers des Ausw?rtigen, in der das in Krafttreten des Vertrages bekannt
    gegeben wird, v?lkerrechtlich nur von Seiten der Vier M?chte wirksam.
    An dieser Bekanntmachung wird besonders deutlich, wie wirr es selbst f?r das Verst?ndnis der ?BRD?
    ist. Laut dieser Bekanntmachung tritt der Vertrag f?r Deutschland in Kraft, die Ratifikationsurkunde hat
    das vereinte Deutschland hinterlegt, und die Verk?ndigung erfolgt durch die Bundesrepublik
    Deutschland.
    Mit einem Wort, die alte BRD selbst gibt es seit dem 18.07.1990 definitiv nicht mehr, das
    besatzungsrechtliche Mittel zur Selbstverwaltung auf dem Territorium der DDR, der BRD und
    Westberlins f?r eine weitere ?bergangszeit bis zum Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich, Namens
    ?vereintes Deutschland? wurde nicht entsprechend des ?2plus4-Vertrages? herbeigef?hrt, (wie es
    sp?testens mit der Bekanntgabe des Inkrafttretens des Vertrages h?tte passieren m?ssen), also leben die
    Menschen auf diesen Territorien in der ?Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland? (im
    weiteren BRDdvD), was sehr gut ausdr?ckt, da? der ?2plus4-Vertrag? seitens der BRD und der DDR
    nicht korrekt umgesetzt wurde, vom ?vereinten Deutschland? nicht ratifiziert wurde, und gleichzeitig l?st
    dies auch die scheinbaren Widerspr?che zu den Resten des ?berleitungsvertrages und des
    Berlin?bereinkommens und aller anderen noch bestehenden alliierten Rechte logisch auf.
    Dadurch, dass die alte BRD selbst am 17.07.1990 24.00 Uhr handlungsunf?hig untergegangen ist, sind
    damit auch alle Gesetze und Vertr?ge mit untergegangen.
    Alle danach im Namen der BRD bis zur Konstituierung des ersten neu gew?hlten Bundestages der
    ?Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland? errichteten Gesetze, Vertr?ge und Wahlen sind
    somit ohne verfassungsrechtliche Grundlage erfolgt. Selbst das Gesetz zu den ersten ?gesamtdeutschen?
    Wahlen f?llt darunter, tats?chlich waren diese ja auch nicht ?Gesamtdeutsch?, sondern Wahlen auf dem
    Territorium des ?vereinten Deutschlands?. Dies bedeutet, da nicht beachtet wurde, da? in der Zeit
    zwischen dem 18. Juli 1990 und der Konstituierung des neuen vereinten Bundestages nach den Wahlen
    im Dezember 1990 regiert wurde, ohne eine Verfassungsgrundlage daf?r noch zu haben und diese
    ?bergangszeit nicht nachtr?glich (wie unter Adenauer 1949 geschehen) vom neuen vereinten Bundestag
    in einem gesonderten Gesetz f?r rechtens erkl?rt wurde, einschlie?lich der gesetzlichen Regelung durch
    diesen ?ber die grundlegenden Rechtsgrundlagen und Rechtsverh?ltnisse, steht die Bundesrepublik des
    vereinten Deutschland im Zwange, ihre eigene Existenzgrundlage als V?lkerrechtssubjekt nicht
    nachweisen zu k?nnen und st?tzt sich staatsrechtlich auf Behauptungen, denn auf Tatsachen.
    Daraus folgt aber auch folgendes:
    1. Die ?Erkl?rung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-M?chte-Rechte und ?Verantwortlichkeiten?
    vom 02.10.1990 ist damit auch noch bis auf unbestimmte Zeit wirksam.
    2. Die Rechte des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sind ohne besondere
    Verk?ndigung wieder in vollem Umfang wirksam geworden.
    3. Das Reichsrecht in der von den Vierm?chten bereinigten Fassung vom 22.Mai 1949 ist auch von der
    Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland zu beachten, wobei das 2te Deutsche Reich der
    BRDdvD gleichzeitig exterritorial gegen?bersteht.
    4. Die Rechtsordnung des Staates 2tes Deutsches Reich wird durch die Rechtsauffassung in der
    Bundesrepublik des vereinten Deutschland nicht ber?hrt, denn der Staat 2tes Deutsches Reich ist wieder
    handlungsf?hig, da es nach dem V?lkerrecht wieder Personen gibt, die das 2te Deutsche Reich vertreten
    k?nnen, namentlich mit dem Reichskanzler Dr. h.c. Wolfgang G. G. Ebel an der Spitze.
    5. Obwohl das 2te Deutsche Reich damit zur Zeit keine Exekutive ?ber das Deutsche Reich in den
    Grenzen vom 31.12.1937 aus?bt, setzen die Vierm?chte es aber in die Exekutive ?ber die eigenen
    Staatsb?rger ein, also ?ber alle Personen, die einen Reichspersonalausweis beantragt oder ausgestellt
    bekommen haben.
    III. Das 2te Deutsche Reich existiert juristisch v?lkerrechtlich zweifelsfrei
    Diese Feststellungen widerspiegeln sich auch in der Verdichtung der Ereignisse:
    Am 08.Mai 1985 wurde der Generalbevollm?chtigte f?r das Deutsche Reich in Handlung f?r den
    fehlenden Reichskanzler und Reichspr?sidenten durch die drei Hauptsiegerm?chte auf der Grundlage
    Artikel 107 der UNO-Charta genehmigt und dienstverpflichtet.
    Am 21.Mai 1996 best?tigte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen F?deration in Person der
    Obersten Milit?rstaatsanwaltschaft (5uD-885-95) , da? die Proklamation Nr.3 des Alliierten
    Kontrollrates f?r Deutschland nach wie vor in Kraft ist und die Gesetze des Obersten Befehlshabers der
    Milit?rregierung Deutschland (SHAEF) in Kraft sind und im Rang h?her stehen als die Befehle 124 und
    64 der SMAD.
    Mit Wirkung zum 09.November 2000 wurde durch die Alliierten das Amt des Generalbevollm?chtigten
    aufgehoben und zum Staate 2tes Deutsches Reich eine kommissarische Regierung auf der Grundlage
    Artikel 73-91 der UNO-Charta gebildet, genehmigt und dienstverpflichtet.
    Diese Regierung hat gewollt und genehmigt von den USA einen Sonderbotschafter f?r die Vereinten
    Nationen ernannt und eine Klage zur Zwangsaufl?sung der Diktatur BRD verfa?t, die einem durch die
    USA bestimmten Gericht in den USA vorliegt und durch einen internationalen V?lkerrechtler au?erhalb
    der BRDdvD vertreten wird.
    Mit der Genehmigung der ?Proklamation des Reichskanzlers durch die kommissarische
    Reichsregierung? vom 18.02.2002 durch die USA ist der Staat 2tes Deutsches Reich gleichzeitig
    berechtigt, eigene Personalpapiere (Personalausweise, Fahrerlaubnis, Dienstausweise, Reisep?sse,
    Diplomatenp?sse) und eigene KfZ- Kennzeichen auszustellen.
    Mit der Ernennung des seitens der USA gewollten und von den Vierm?chten genehmigten Pr?sidenten
    des Kommissarischen Reichsgerichts, bildet das 2te Deutsche Reich - in Ermangelung handlungsf?higer
    reichsverfassungsrechtlicher und reichsrechtlicher Rechtsanw?lte- Rechtssachverst?ndige der
    Verwaltung und Gerichtsbarkeit des Staates 2tes Deutsches Reich aus.
    Im Schriftwechsel mit dem Headquaters United States European Command im Juni 2003 wird durch die
    Verwendung der besatzungsstatutenrechtlich richtigen Anschrift
    German Reich,
    Provisional Government,
    Reich Chancellor,
    K?nigsweg 1,
    1000 Berlin-Zehlendorf 1 durch das US-EUCOM die Existenz und Handlungsf?higkeit des Staates 2tes
    Deutsches Reich, der Kommissarischen Regierung und des Reichskanzlers unterstrichen.
    An der herrschenden Rechtsauffassung in der BRDdvD vorbei wurde durch den Generalbundesanwalt
    beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Dezember 2004 und im Januar 2005 die Existenz und
    Handlungsf?higkeit des Staates 2tes Deutsches Reich reichsrechtstaatlich mittels berlinstatusrechtlich
    auch durch den die Generalbundesanwaltschaft postalisch richtig bezeichnete Anschrift :
    Deutsches Reich, Komm. Regierung
    -Der Reichskanzlerprovisorischer
    Amtssitz
    K?nigsweg 1
    W-1000 Berlin Zehlendorf 1
    festgestellt.
    Wie richtig alle diese Ausf?hrungen sind, zeigt jedem ein Blick auf den ?Bundespersonalausweis?,
    wo unter Staatsangeh?rigkeit: ?Deutsch? steht, nicht BRD, was wiederum bedeutet, dass alle Inhaber
    dieses Ausweises nur eine Identit?tskarte besitzen und Staatenlos sind, denn die DDR hatte eine
    Staatsangeh?rigkeit, in der BRD ist die Staatsb?rgerschaft mit Wirkung vom 26.04.1954 erloschen.
    Deshalb ist unter Staatsangeh?rigkeit die Nationalit?t eingetragen.
    Die Bundesregierung h?lt nat?rlich an der ?Macht des Faktischen? fest, aber die wirkliche Exekutive,
    die wirkliche ?Macht des Faktischen?, liegt bei den drei Hauptsiegerm?chten.
    Allein der SHAEF-Gesetzgeber bestimmt das Datum, wann der Artikel 13 der Reichsverfassung wieder
    in seiner Wirksamkeit hergestellt und die BRD des vereinten Deutschland zwangsaufgel?st wird sowie
    die Vereinigten Staaten von Europa vom Atlantik bis zum Ural als ein Europa der Vaterl?nder nach ihrer
    Befreiung von Nationalsozialisten, Nationalisten, Kommunisten und Terroristen proklamiert werden........


    jetzt mal eine Stellungnahme dazu von einem Insider, nicht lachen, es ist genau so ernst wie es jetzt kommt !!!!

    Manches deutet jetzt darauf hin, da? die BRD-Aufl?sung in der Hauptsache kurz NACH diesem Zeitraum = nach dieser Woche kommt, obwohl sie IN dieser Woche - am 22. 7. - vermutlich mit der Aufl?sung des Bundestages, bei der gleichwohl noch Normalit?t vorgegaukelt wird, beginnt. Die Aufl?sung des Bundestags soll ja wohl noch eine Weile propagandistisch als Vorstufe zu "vorgezogenen Bundestagswahlen" ausgegeben werden; in Wirklichkeit ist sie aber der 1. Schritt der (de facto = administrativen) Aufl?sung der BRD, die de jure bereits 1990 erloschen war.

    Neuerdings f?llt auf, da? immer seltener von vorgezogenen "Bundestagswahlen" im September geredet wird, daf?r von "Parlamentswahlen". Parlamentswahlen sind nat?rlich gerade NACH BRD-Aufl?sung f?llig, denn das restaurierte Deutsche Reich braucht nat?rlich auch, mit als erstes, Parlamentswahlen, aber eben f?r den Reichstag im Reichstag und nicht den abgeschafften Bundestag im Reichstag.

    Hier in Berlin steht heute in der Zeitung (Tsp), da? der US-Generalstabs-Chef Myers heute morgen zu einem Besuch hier eingetroffen ist. Vielleicht ist die BRD insgeheim schon ab heute oder bald ab Tag X suspendiert, und die nachfolgende - zun?chst alliierte - Milit?rregierung hat heute schon begonnen oder ist f?r Tag X angeordnet worden, aber noch unter Geheimhaltung. Man mu? auf solche seltsamen Besuche achten - Myers hier, Fischer in USA usw.. Stoiber und Merkel werden dann vielleicht als Feigenbl?tter/Verk?ufer des Ganzen eingesetzt, denn sie hatten schon 2002 auf der Securitiy Conference in M?nchen die direkte Befehlsgewalt der US Army ?ber die Bundeswehr gefordert, ausdr?cklich unter Ausschaltung des Bundestages.

    Sp?testens wenn die Banken schlie?en, damit zur Begleichung der BRD-Schulden etwa die H?lfte der Privatverm?gen beschlagnahmt werden k?nnen, werden wir wissen, da? es im Gange ist. Wenn n?mlich die BRD aufgel?st wird, mu? ja vor allem die Konkursmasse an die Gl?ubiger verteilt werden. Weil die BRD nie ein richtiger Staat war, sondern eine Finanzgesellschaft, was seit einiger Zeit ehrlich beim Namen ("Deutschland AG") genannt wird, haften in diesem Falle die Gesellschafter mit ihrem Privatverm?gen.

    Zur Begleichung der Schulden, und als Ansto?finanzierung f?r den kurzfristig geplanten ausgeweiteten ?lkrieg USraels, m??te also die Teil-Einteignung des PERSONALS der BRD - also der Leute mit dem ber?hmten "PERSONALausweis" der BRD AG - wirklich sehr kurzfristig f?llig sein, umgekehrt auch, genauso dringend, als Schocktherapie f?r dieses Kotzbrocken-"Personal", das ja zum Teil nicht einmal mehr irgendeinem Galgen zuzumuten ist.

    Allerdings wird die Bankenschlie?ung vielleicht am Anfang noch BRD-?blich umgelogen werden, z. B. in eine Terroranschlags-Folge oder die eines technischen Defekts, z. B. der Stromversorgung. Die L?gen ja seit Jahren nur alle an, die Wahrheit w?rde Sie vernichten.


    Das "Personal" der BRD wird dann ein paar Wochen barfu? durch die H?lle gehen, bis die reichsdeutsche Flugscheibenfront erscheint und die Aufl?ser der BRD auch noch aufl?st. Je nach Theorie bl?hen uns jetzt also mindestens 2, maximal 4 Regimewechsel hintereinander in ganz kurzem Zeitraum.

    Die K?rze des Zeitraums ergibt sich daraus, da? die Reichsdeutschen zwar abwarten wollen, bis alle ihre Masken haben fallen lassen, aber nicht, bis alle tot sind. Das erstmalig totale Space-Shuttle-Startverbot f?r die Discovery und die Wetterwaffenversuche der SS Bermuda Basis zeigen ja stilistisch schon an, da? man jetzt bald endlich zum Schlu? des Hickhacks kommen will. 60 Jahre reichen ja auch wirklich so langsam. Bei der m?glichen Eskalation nach der Bankenschlie?ung (bis zum prophezeiten Massentotschlag um die letzten Schappi-Dosen in den St?dten) erwarte ich das Ende des Schreckens deshalb in maximal einigen Wochen nach Beginn. Also ungef?hr Anfang September, wenn es diese/n?chste Woche losgeht.


    Ich werde St?ck f?r St?ck, dehnen die es wissen m?chten die Wahrheit zutragen, damit man mal eine Wissensgrundlage hat, auf die man aufbauen kann. Nicht auf die Abzocker schimpfen, die Sitzen Selber in der Falle, sondern gedanken machen, wie kommen die Deutschen, wir da wieder raus, ohne uns gegenseitig an die Wand zu stellen.

    MFG IMB
  • Die reichsdeutschen sind gegen diese KRR, weil die im Auftrag der USA handelt, und Frieden schlie?en soll mit uns.

    Der Herr G.G.Ebel hat schon unmi?verst?ndliche Nachricht von den RD erhalten. Mal sehen stelle ich auch mal rein, wenn die Zeit reif ist.

    Die richtige Anschrift der KRR ist K?nigsweg 1/14163 Berlin
    nur es gibt schon 4, was demnach auch wieder Illegal ist, jeder kocht hier ne suppe in Deutschland, das mu? aufh?ren.

    Team 127
  • Ich habe nie in einem Staat gelebt der sich BRD nennt. So einen staat gab es gar nie.
    dieses k?rzel wurde nie verwendet. wer in dieser zeit gelebt hat weiss das selbst. BRD ist der sprachgebrauch der DDR gewesen.

    Ich habe einmal in einer Gemeinschaftskunde arbeit BRD geschrieben und daf?r sage und schreibe null punkte bekommen wegen dieser abk?rzung.
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • Puh *st?hn* ziemlicher Haufen Quellen die man da pr?fen muss.

    ***als Schocktherapie f?r dieses Kotzbrocken-"Personal", das ja zum Teil nicht einmal mehr irgendeinem Galgen zuzumuten ist.***
    --> Odin bitte sachlich bleiben und von solchen ?u?erungen Abstand bekommen. Es ist wichtig auch bei emotionalen Aufkommen, sachlich zu bleiben.


    Also die ganzen UN- Resolutionen und bestimmten Vertr?ge m?sste man mal im Ausdruck und im Ganzen haben, um sich ein genaues bild davon machen zu k?nnen. Wenn eine KRR offiziell anerkannt und gesetzlich richtig ist, dann frage ich mich was mit den anderen drei ist. Spinner, Staatsfeinde, Verfassungsfeinde? Das ist mir etwas zu schwammig. Und es m?sste doch dann auch Stellungsnahmen der amerikaner geben. z.B. wnen man mal die Amerikanische Botschaft anschreiben w?rde. Wenns Bl?dsinn ist, dann m?ssten es die Bundesrepublik Deutschland Beh?rden anhand von Fakten ohne Probleme widerlegen k?nnen. Also mal die Dinger rausgesucht und ans Amt geschickt.

    Dann stellt sich die Frage ob das 3.Reich nicht mehr oder weniger die normale Fortsetzung des 2. Deutschen Reiches war, denn die Abgeordneten des Reichstages haben ja den Notstandsgesetzen in der Wahl zugestimmt.
    Das 2. Reich wurde ja nicht ins 3 geputscht.

    Also da gilt es noch einiges zu pr?fen bevor ich etwas als Wahrheit hinstellen kann. Nicht b?se nehmen Odin, aber wissenschaftlich arbeiten durch Pr?fung aller Quellen ist wichtiges Gebot. Nobodys perfekt und man kann sich sehr schnell vertun.
    Dies ist auch etwas was das Forum auszeichnen muss. Es darf alles geschriebenwerden, aber muss auch gepr?ft werden. Sonst h?tten wir im schlimmstenfall eine Ansammlung jedlicher Art von Propaganda. *g*
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Gesetz Nr.1 ? regelt das Verbot aller Gesetze des 3. Deutschen Reiches und damit die
    Wiederherstellung der Gesetzlichkeit des 2ten Deutschen Reiches.


    Also das alleine wurde danns ehr schlecht umgesetzt, weil es heute noch Gesetze (wie das Jagd und Forstgesetz) gibt, die w?hrend der Zeit des 3 Reiches eingef?hrt wurden. In diesem Fall von Hermann G?ring.
    Genauso wurde die Nacht- und Feiertagszuschl?ge von Hitler eingef?hrt.
    Die gibt es heute auch nocht, auch wenn die Wirtschaft sie gerne weg h?tte. *fg*

    Die Grundlage der einheitlichen Gesetzgebung wurde von Georg Mardersteig 1932 in Verbindung mit anderen geschaffen. Das Gesetz, welches auch heute noch gilt, wurde von Reichsj?germeister Hermann G?ring 1934 als das Reichsjagdgesetz in Kraft gesetzt, und es galt als fortschrittlich. Erstmals wurde damals die Hege des Wildes und seiner Umwelt zur ersten J?gerpflicht.

    Quelle: Wikipedia.de

    Desweiteren sollte man die Links zu

    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandvertrag
    http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei_plus_Vier_Vertrag

    gelesen haben. Diese gilt es erst einmal sorgf?ltig zu pr?fen und mit den anderen Angaben zu vergleichen. wobei man auch bedenken muss, dass Formfehler auftreten k?nnen.
    diese thematik ist enorm heikel, und muss dementsprechend mit einer richtigen Sorgfalt gepr?ft werden.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • ***als Schocktherapie f?r dieses Kotzbrocken-"Personal", das ja zum Teil nicht einmal mehr irgendeinem Galgen zuzumuten ist.***
    --> Odin bitte sachlich bleiben und von solchen ?u?erungen Abstand bekommen. Es ist wichtig auch bei emotionalen Aufkommen, sachlich zu bleiben.


    Ich wie? draufhin das das ein ander insider verfasst hat, was jemand anders schreibt, sollte man nicht verf?lschen. sondern so lassen wie er es schrieb. Mir ist klar das er ein BRD Hasser ist, aber es geht um alle seiten, je mehr infos, egal ob negative oder positive.

    die Eingeweihten wissen wie es zu werten ist ! Mein Pers?nlicher Grundsatz ist L?sung f?r das Desaster finden, anders kann man es nicht bezeichnen. Die BRD ler sind unsere Schwestern und Br?der, aus unseren eignen kreisen kommt allen einen Kopf k?rzer machen dieser lobby. Aber
    ich sehe es nun mal anders. Gegenseitig an die Wand dr?cken, ist derzeit das d?mmste, weil dadurch alle zum handeln gezungen werden.

    Gut ein Amtsgericht habe ich an die Wand gedr?ckt, aber nur um eine Stellungnahme zu bekommen, aber nichts nur dummes zeug kam. So kann man keine L?sungen finden, wenn die andere Seite sich in schweigen h?llt, weil sie nicht wissen was sie machen sollen.

    aber das ist ein ganz anderes thema, geh?rt dazu, aber ist genau so umfangreich.

    Es sei nur gesagt, die BRD ist f?r BRD ler zust?ndig, das Deutsche Reich f?r die deutschen Reichler, also nix da, jeder macht was er will.

    MFG
  • Zu diesem Thema w?re noch zu bemerken !!!

    Die BRD will ?ber eine neue Verfassung abstimmen als L?sung, nur haben die durch ?23 Geltungsbereich, keine Regierungsmacht, das hei?t, ab nach chile, zivile deutsche reich niederlassung und genehmigung holen, das die BRD die 17 Provinzen Regieren darf, in dem Fall im Auftrag, ich denke eher, der Schalter wird umgelegt und wir werden 2tes deutsches Reich.

    Aber das h?ngt von mehreren kreterien ab ! eines von beiden wird kommen, aber was kann man leider erst genau sagen wenn 2 umst?nde eintreten. Nur als Tipp, warum ?ndern sich die Farben, der Polizei, Arme etc. Vorstufe zum 2ten deutschen reich, also sieht eindeutig nach schalter umlegung aus.

    Im Saarland, wurden die Beamten entmachten, aber pssst 480 Verfassungs?nderungen hat es gegeben. Da ist die BRD endg?ltig legende, aber es wird noch nett umgelogen. aber das ist z?ndstoff im moment, also st?ck f?r st?ck.

    Warum wurden bei der Polizei die Kennzeichen auf NRW,... ge?ndert, weil jedes Bundesland noch seine eigne kleine Verfassung hat, um zu mogeln wegen geltungsbereich, und und und aber das wird alles zuviel auf einmal denke ich.

    Warum ?nderten sich Farben der Uniformen auch so ein zb.

    Die oberen halten sich drei obtionen offen,

    1. BRD bekommt eine neue Verfassung (w?re eine weitere L?ge, ung?ltig die BRD ler haben nicht die MAcht dieses zu tun. W?re Reichsverfassungsverrat

    2. Wir werden ein EU-Staat unter vielen, als Staatenlose deutsche, im EU verbund

    3. Wir werden 2 tes Deutsches Reich, aber das m??te dieses Jahr passieren, sonst hat die USA kaum noch zeit dazu. WARUM anderes Thema, Aber einer der Grundsteine, alles zu verstehen

    sollte erstma reichen gru? IMB, team 127