Vorbemerkung: Eigentlich m?sste dieses Gutachten in Frakturschrift, der Amtsschrift des Staates
2tes Deutsches Reich abgefasst sein, zum einen als klare Abgrenzung gegen?ber dem 3. Deutschen
Reich und seiner gegenw?rtigen unseligen Weiterf?hrung durch viele Kreise, zum anderen da die
Frakturschrift die eigentlich richtige deutsche Amtsschrift ist, die aber leider in der Nazidiktatur
durch lateinische Buchstaben ersetzt wurde und noch heute wird.
Um vielen, denen ihre wirkliche Muttersprache - die deutsche Frakturschrift - vorenthalten wird,
die M?glichkeit zu bieten, diese Informationen problemlos lesen zu k?nnen, habe ich mich
entschlossen, ausnahmsweise eine ?bertragung dieses Gutachtens in eine lateinische Schriftform
vorzunehmen. Gleichfalls habe ich mich bem?ht, die Worte so zu w?hlen, da? es m?glichst
allgemeinverst?ndlich ist.
Beachten Sie hierzu den Abschnitt Definitionen/ Begriffsbestimmungen.
I. Begriffsbestimmungen
Bevor es eventuell v?llig un?bersichtlich werden k?nnte, eine Darstellung von definierten Begriffen, wie
diese im alliierten V?lkerrecht Anwendung finden:
Dreim?chte- sind die drei Siegerm?chte Gro?britannien, USA, UdSSR, Hauptsiegermacht USA, und
nicht nur hinsichtlich des Deutschen Reiches, sondern hinsichtlich aller 47 Alliierten des
SHAEF-Gesetzes Nr.3 und hinsichtlich aller Feindstaaten, also weltweit
Drei M?chte- sind die drei Besatzungsm?chte in der BRD
Vierm?chte - sind die vier Regierungen von Frankreich, Gro?britannien, der USA und der UdSSR, die
die oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands oder ?ber D. mit der ?Erkl?rung
in Anbetracht der Niederlage Deutschlands...? vom 05. Juni 1945 ?bernommen haben
und damit auch ?ber die Reichshauptstadt Gro?-Berlin als besondere Zone Berlin
Vier M?chte- sind die vier Besatzungsm?chte in ihrer jeweiligen Besatzungszone in bezug auf Berlin
und Deutschland als Ganzes
F?nfm?chte- sind die f?nf Staaten China, Frankreich, Gro?britannien, USA und UdSSR (jetzt
Ru?land- die auf der Grundlage des Verwaltungserlassbefehls: ?Dreim?chtekonferenz
von Berlin? Absatz II. Artikel 1 mit der Regelung der Fragen des Zweiten Weltkrieges
f?r die Vereinten Nationen durch das SHAEF- Gesetz Nr. 3 betraut wurde und es durch
das Veto-Recht der UNO und die Charta der Vereinten Nationen noch heute sind.
Es wurde das Einstimmigkeitsprinzip festgelegt.
Dreim?chtekonferenz von Berlin- Ver?ffentlicht wurde nur die ?Mitteilung ?ber die
Dreim?chtekonferenz von Berlin? als Verwaltungserla?befehl (durch die deutschen
Regierenden in Ost und West auch zur Verwirrung der Bev?lkerung ?Potsdamer
Abkommen? genannt, es wurde mit der deutschen Seite aber kein Abkommen vereinbart,
sondern u.a. ?ber das Deutsche Reich) ?ber die Aufteilung der Verwaltung des
Deutschen Reiches und deren konkretere Art und Weise
SHAEF-Gesetzgebung ? vom 13.Februar 1944, in Kraft seit dem 09.Mai 1945 auf der Grundlage
des Kriegsrechtes als Bestandteils des V?lkerrechtes
- erlassenen vom SHAEF-Gesetzgeber dem Obersten Befehlshabers der Alliierten
Streitkr?fte, namentlich des jeweiligen Pr?sidenten der USA
- bis zum Friedensvertrag mit dem wiederherzustellenden souver?nen und neutralen Staat
2tes Deutsches Reich
Den Gesetzen vorangestellt ist die Proklamation Nr.1, die die krieg- und v?lkerrechtliche
Grundlage begr?ndet und eben jene G?ltigkeit bis zum Friedensvertrag unwiderruflich
festschreibt.
Die SHAEF- Gesetze gelten f?r das gesamte als Deutschland definierte Deutsche Reich.
Einige SHAEF-Gesetze sind:
Gesetz Nr.1 ? regelt das Verbot aller Gesetze des 3. Deutschen Reiches und damit die
Wiederherstellung der Gesetzlichkeit des 2ten Deutschen Reiches.
Gesetz Nr.3 ? definiert den Ausdruck ?Vereinte Nationen? und regelt, dass alle 47
aufgef?hrten Nationen bis zum Friedensvertrag mit Deutschland der SHAEFV?lkerrechtliches
Gutachten
zur aktuellen Situation in Deutschland
vom 18. Oktober 2005
zuletzt ge?ndert am 18. November 2005
Gesetzgebung und damit dem US-Pr?sidenten als Obersten Befehlshaber unterstehen
Gesetz Nr. 52 ? regelt die Beschlagnahme des gesamten Verm?gens des Reiches, der
L?nder, Gaue, Provinzen usw., aller Unternehmen des Reiches usw., der NSDAP u.v.a.m.
Gesetz Nr. 67- wurde als letztes am 21.September 1949 verk?ndet und regelt die
Ausstattung der Gebietsk?rperschaft von Gro?-Berlin mit Geld
Charta der Vereinten Nationen- regelt die Beziehungen der Staaten untereinander bis zum
Friedensvertrag mit den Feindstaaten (weder Deutschland, noch ?sterreich z.B.
haben einen Friedensvertrag), d.h. da der Rechtsgrund f?r die Schaffung und Existenz der
UNO die Friedensregelung mit den ?Feindstaaten? ist, endet mit den Friedensvertr?gen
auch die Existenzberechtigung der UNO und an ihre Stelle tritt wieder eine neue Form des
V?lkerbundes mit wahrscheinlichem Sitz in Danzig als Freier Stadtstaat
Staatsb?rgerschaft der BRD ? gibt es nicht, 1954 au?er Kraft gesetzt
Staatsb?rgerschaft der DDR ? 1990 au?er Kraft gesetzt
Reichsb?rger ? Angeh?rige des 3. Reiches, auf der Grundlage der Nationalsozialistischen
Mantelgesetzgebung ?ber das 2te Deutsche Reich (?Weimarer Republik?) - durch
SHAEF- Gesetze verboten
Staatsb?rger des 2ten Deutschen Reiches ? die f?r alle Deutschen nach dem Gesetz von 1913 g?ltige
Staatsangeh?rigkeit bis heute, die BRD hat dieses Staatsb?rgerschaftsgesetz
verst?mmelt ?bernommen, kann damit aber lediglich bescheinigen, dass jemand
Deutscher ist, aber weder die Staatsb?rgerschaft der BRD noch des Deutschen
Reiches bescheinigen, deshalb ist in den Reisep?ssen und Identit?tskarten der BRD
auch unter Staatsb?rgerschaft ?Deutsch? eingetragen, also nur die Nationalit?t.
Damit sind alle ?Bundesb?rger? v?lkerrechtlich ?Staatenlos?.
Die Staatsb?rgerschaft des Deutschen Reiches (des 2ten Deutschen Reiches)
kann nur die Kommissarische Reichsregierung, provisorischer Amtssitz, K?nigsweg 1
W-1000 Berlin-Zehlendorf bescheinigen.
Amtsschrift- Amts#chrift- die deut#che Amts#chrift i#t die Gutenberg#chrift oder Fraktur#chrift, diese wurde
durch die NS-Gesetzgebung abgeschafft, und durch lateinische Buchstaben ersetzt.
Die alte BRD setzte diese Tradition fort, mit dem Ergebnis, dass in der UNO usw. Deutsch
keine Amtssprache ist, weil die alte BRD die deutsche Amtsschrift nicht verwendet.
Kommi##ari#che Reichsregierung ? die Kommissarische Regierung des Staates 2tes Deutsches Reich ist
von den Alliierten gewollt und genehmigt, um den Friedensvertrag mit Deutschland
vorzubereiten und hat dazu folgende Vollmachten erhalten:
1. Ausbildung von Sachverst?ndigen f?r die Verwaltung und Gerichtsbarkeit des
Staates 2tes Deutsches Reich
2. Ausgabe von Personaldokumenten mit der Staatb?rgerschaft Deutsches Reich
3. Ernennung befristeter Amtstr?ger der Regierung des Deutschen Reiches
4. Exterritorialit?t gegen?ber der BRD
5. Ausgabe von F?hrerscheinen, Dienstausweisen und weiteren personenbezogenen
Dokumenten f?r die Staatsb?rger des 2ten Deutschen Reiches
Staatsangeh?rige des 2ten Deutschen Reiches unterliegen gem?? der Proklamation Nr. 1 und der
fortgeltenden SHAEF-Gesetze bis zum Friedensvertrag der Verwaltung und Gerichtsbarkeit der drei
Siegerm?chte namentlich der Hauptsiegermacht USA.
II. Historische Abfolge
Entsprechend dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 und dem daraus resultierenden SMAD- Befehl 124 ist
Deutschland, wie es am 31.12.1937 bestanden hat, mit Wirkung vom 09.05.1945 bis zum
Friedensvertrag durch die SHAEF-Gesetzgeber beschlagnahmt worden.
Bis 1949 wurde die Verwaltung direkt durch die jeweilige Besatzungsmacht entsprechend des
Verwaltungserlassbefehls ?Mitteilung ?ber die Dreim?chtekonferenz von Berlin?, f?lschlich ?Potsdamer
Abkommen? genannt, durchgef?hrt.
1949 wurden auf der Grundlage des Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung, der SHAEFGesetzgebung,
der Dreim?chtekonferenz von Berlin, der UNO-Charta, des 1. Londoner Protokolls und
der ?Erkl?rung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der ?bernahme der obersten
Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten K?nigreichs, der
Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken und durch die
Provisorische Regierung der Republik Frankreich?,(05.06.1945) wo es hei?t:
?Die ?bernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und
Befugnissen bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.
Die Regierungen des Vereinigten K?nigreichs,... werden sp?ter die Grenzen Deutschlands oder
irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes
gegenw?rtig einen Teil deutschen Gebietes bildet, festlegen.? , in Teilen Deutschlands die
besatzungsrechtlichen Mittel BRD und DDR zur Selbstverwaltung dieser Teile Deutschlands eingef?hrt.
Diese Erkl?rung vom 5.6.45 ist der schl?ssige Nachweis daf?r, da? das Deutsche Reich nicht durch
Debellation untergegangen ist.
Im Gegensatz zur BRD und DDR waren und sind noch heute die Sektoren von Gro?-Berlin, ein
selbst?ndiges gemeinsames Verwaltungsgebilde der Vierm?chte, die ?besondere Zone Berlin?.
Die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen den Alliierten, die zur Bildung dieser
besatzungsrechtlichen Mittel BRD und DDR gef?hrt hatten, machten es notwendig, 10 Jahre nach der
?Berliner Dreim?chtekonferenz? eine Konferenz der Vierm?chte ?ber die Handhabung dieser
Interessenlagen durchzuf?hren.
Diese Konferenz fand fast taggenau zehn Jahre nach der ?Berliner Dreim?chtekonferenz? vom 18.-23.
Juli 1955 in Genf statt. Einerseits wurden hier die Prinzipien der ?friedlichen Koexistenz? geboren, die
letzendlich 1976 in die Schlussakte von Helsinki m?ndeten, andererseits die weitere Besetzung
?Deutschlands? f?r mindestens weitere 50 Jahre festgelegt. Die Sowjetunion erkl?rte bereits im Vorfeld
im Januar das Ende der Kriegshandlungen gegen Deutschland. Damit ist zweifellos klar, das auch die
Schlussakte von Helsinki Bestandteil der Alliierten T?tigkeit ist und nicht deren Ende.
F?r die Dreim?chte, die Vierm?chte und den SHAEF-Gesetzgeber ist Deutschland - als das Deutsche
Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 mit der Gesetzgebung bis zum 30. Januar 1933 -
definiert.
Die Vier M?chte haben also Rechte und Verantwortlichkeiten f?r die vier (ihre jeweilige)
Besatzungszonen, also ?in bezug auf Berlin und Deutschland? und - die Vierm?chte Rechte und
Verantwortlichkeiten f?r das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und ?ber Gro?-
Berlin als Reichshauptstadt, also ?hinsichtlich oder ?ber? Deutschland. Der Begriff Deutsches Reich
wird auch mit ?Deutschland als Ganzes? gleichgesetzt.
1972 erfolgte die Aufnahme der Verwaltungsorgane ?BRD? und ?DDR? auf der Grundlage der
Alliiertenbeschl?sse in die UNO, gem?? der Erkl?rung der Regierungen Frankreichs, Gro?britanniens,
der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend die Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier M?chte in Deutschland vom 9. November 1972: ?Die Regierungen der
Franz?sischen Republik ...(UdSSR, GB, USA) stimmen ?berein, da? sie die Antr?ge auf Mitgliedschaft
den Vereinten Nationen, wenn diese durch die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche
Demokratische Republik gestellt werden, unterst?tzen werden, und stellen in diesem Zusammenhang
da? diese Mitgliedschaft die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M?chte und die bestehenden
diesbez?glichen vierseitigen Regelungen, Beschl?sse und Praktiken in keiner Weise ber?hrt.? UNDokumente
510/952, 510/953, S10/954, S10/ 955 vom 18.Juni 1973
Im Jahre 1985 wird auf Anregung der Alliierten der Antrag auf die Einsetzung eines
Generalbevollm?chtigten f?r das Deutsche Reich gestellt und mit Wirkung zum 08. Mai 1985 genehmigt.
Damit ist das 2te Deutsche Reich personell und v?lkerrechtlich wieder handlungsf?hig.
1989 wurde die innerdeutsche Wirtschaftsgrenze wieder ge?ffnet und erneut die Vierm?chtetreffen
aufgenommen, und da noch kein Friedensvertrag vorgesehen war, auf die Ebene der Vier M?chte
eingestuft und weitergef?hrt.
Diese wurden auf Betreiben der alten BRD und mit Genehmigung der USA dann ?2plus4-Gespr?che?
genannt, die folgende Ergebnisse brachten:
Am 08.06.1990 wurde in einem Schreiben der Drei M?chte vom 8.Juni 1990 noch einmal ausdr?cklich
darauf hingewiesen:
?Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir m?chten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westm?chte im Lichte der j?ngsten Entwicklungen in
Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer
erneuten Pr?fung unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westm?chte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag
und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im
Genehmigungsschreiben vom 12.Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit
aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, ?dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie ber?cksichtigen, da?
diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind
und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unver?ndert.? BGBl. Jahrgang 1990 Teil I S.
1068
Mit diesem Schreiben wird zum einen das Fortbestehen von Vorbehalten eindeutig dargelegt, zum
anderen klar ausgesagt, dass die Hauptstadt des Deutschen Reiches nicht von der Bundesrepublik regiert
werden darf.
45 Jahre taggenau auf die ?Berliner Dreim?chtekonferenz? wurden in Paris (aber auf der Grundlage der
?Schlu?akte von Helsinki? und nicht direkt auf der Grundlage der ?Berliner Dreim?chtekonferenz?) die
Eckpunkte f?r den ?2plus4- Vertrag? vertragsreif er?rtert.
Am 17.07.1990 wurde durch den amerikanischen Au?enminister, entsprechend der Vorbehaltsrechte der
Drei M?chte, resultierend aus dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz f?r die Bundesrepublik
Deutschland vom 12.Mai 1949 (besatzungsrechtliches Mittel entsprechend der Haager
Landkriegsordnung zur Selbstverwaltung unter Aufsicht im milit?risch besetzten Gebiet), die Pr?ambel
und der Artikel 23 des Grundgesetzes f?r die alte BRD gestrichen (damit f?r das Grundgesetz der
territoriale Geltungsbereich und das Wiedervereinigungsgebot f?r das gesamte Deutsche Reich in den
Grenzen vom 31.12.1937 aufgehoben) und durch den sowjetischen Au?enminister auf der Grundlage der
SHAEF und daraus resultierenden SMAD- Gesetzgebung die Verfassung der DDR und das
Staatsb?rgerschaftsgesetz der DDR au?er Kraft gesetzt.
Dies wird oft angezweifelt, aber wie jeder wei?, h?tte die Volkskammer der DDR die Verfassung nicht
ohne Volksabstimmung au?er Kraft setzen k?nnen und es gab dar?ber keine Volksabstimmung.
Weitere sichere Beiweise hierf?r sind, dass der gesamte ?2+4- Vertrag? auf der Grundlage von
?Helsinki? und nicht auf der Grundlage der ?Dreim?chte? in der Pr?ambel definiert wird, kein Vertrag
?zur Wiedervereinigung mit Westberlin? geschlossen werden durfte (Drei M?chte 8.6.90) und im
?Zusatzprotokoll zum Einigungsvertrag zwischen der BRD und DDR? klar gesagt wird, ?Beide Seiten
sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M?chte in bezug auf Berlin und Deutschland
als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespr?che ?ber die ?u?eren Aspekte der
Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.?
Dieses Zusatzprotokoll f?hrt den ?Einigungsvertrag? ad absurdum und setzt ihn sogleich wieder au?er
Kraft, denn die eigentlichen Rahmenbedingungen f?r die Vereinheitlichung/Vereinigung sind im ?Vertrag
?ber die abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland? geregelt und besch?digen den
?Einigungsvertrag? ebenso wie die Vereinbarungen zum ??berleitungsvertrag? und dem
??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin?.
Nur durch diese Akte der Streichung und au?er Kraftsetzung in Paris konnte ?berhaupt der Weg f?r den
?Vertrag ?ber die abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland? hergestellt werden, wenn noch kein
Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich vorgesehen war, denn die Siegerm?chte mu?ten ihre eigenen
alten Regeln aufheben, um diese neuen Regeln wirksam werden lassen zu k?nnen.
Der sicherste Beweis daf?r steht aber im Vertrag in den Artikeln 1 und 8 selbst, wo jeder den juristisch
zweifelsfreien Nachweis daf?r selbst nachlesen kann, denn ohne die Liquidierung des damals
bestehenden Staus Quo (BRD, DDR), h?tten die Vierm?chte nicht die Herstellung eines neuen Staates
?vereintes Deutschland? und die Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M?chte? in
bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, praktizieren k?nnen.
Nur durch diesen Akt in Paris konnte ?berhaupt der Weg f?r den ?Vertrag ?ber die abschlie?ende
Regelung in bezug auf Deutschland?, dem sogenannten ?2plus4 Vertrag? frei gemacht werden, wenn
noch kein Friedensvertrag mit dem 2ten Deutschen Reich vorgesehen war.
Dies ist ja im offiziellen Protokoll von Paris nachzulesen.
Die Vier M?chte erkl?rten am 17.07.1990 gegen?ber Polen, dass es keine ?u?eren Bedingungen geben
wird, den ?2plus4- Vertrag? zu revidieren und Polen erkl?rte gegen?ber den Vierm?chten, dass deren
Erkl?rung keine Grenzgarantie darstellt.
Es ist nach wie vor so, dass keiner der 46 Staaten oder deren Rechtsnachfolger, mit denen sich das
Deutsche Reich im Krieg befand, mit dem Deutschen Reich einen Friedensvertrag geschlossen hat, da?
die Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen weiterhin g?ltig sind, sich das Deutsche
Reich v?lkerrechtlich nach wie vor noch im Kriegszustand und somit unter der Verwaltung der
Milit?rregierung Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers, in Person des jeweiligen
Pr?sidenten der USA befindet.
Somit ist auch die Wirksamkeit der SHAEF-Gesetzgebung, der Beschl?sse von Jalta, der Londoner
Konferenzen und Zusatzprotokollen sowie der ?Dreim?chtekonferenz von Berlin vom 02. August 1945?
durch ?2plus4? nicht au?er Kraft gesetzt worden, sondern erfolgte auf deren v?lkerrechtlichen
Grundlagen.
Am 12.September 1990 wurde der ?Vertrag ?ber die abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland?,
der sogenannte ?2+4-Vertrag? in Moskau unterzeichnet.
Wie schon der Name sagt, wurde die (eine) abschlie?ende Regelung und nicht die abschlie?enden
Regelungen getroffen..
Es wurde lediglich die abschlie?ende Regelung ?ber die Vier-M?chte-Rechte und ?Verantwortlichkeiten
getroffen.
Dies wird juristisch zweifelsfrei durch die ?Erkl?rung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-M?chte-
Rechte und ?Verantwortlichkeiten? deutlich und erhellt sich endg?ltig dadurch, da? danach noch die
Vereinbarungen zum ?berleitungsvertrag (BGBl. II 1990, 8.Oktober1990, S.1386 ff. und das
??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin? - Berlin?bereinkommen (BGBl.
II 1994 S.26 ff.) getroffen wurden. In keinem Dokument ist auch nur ansatzweise erw?hnt, da? die
Rechte und Verantwortlichkeiten der Dreim?chte, der Vierm?chte oder der Milit?rregierung Deutschland
ber?hrt w?ren, im Gegenteil, das Berlin?bereinkommen f?hrt ja selbst einem Blinden vor Augen, das
diese noch voll wirksam sind.
Es wurde im ?2plus4-Vertrag? nur diese abschlie?ende Regelung getroffen, die sich in folgendem
Rechtsinhalt manifestiert:
- die Beendigung der T?tigkeit der jeweiligen Besatzungsmacht in der jeweiligen Besatzungszone
unter Ber?cksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen, und gleichzeitig die Bildung eines
neuen besatzungsrechtlichen Mittels Namens ?vereintes Deutschland? einschlie?lich dessen
Definition und Status quo aus den beiden alten besatzungsrechtlichen Mitteln BRD/DDR.
So ist genau definiert, dass das ?vereinte Deutschland? sich eine Verfassung zu geben hat und klar vom
Grundgesetz (auch begrifflich) unterschieden und da? das ?vereinte Deutschland? Vertragspartner des
Vertrages ist, und nicht die DDR und nicht die BRD.
Und so hei?t es im Artikel 7(2)
?Das vereinte Deutschland hat demgem?ss volle Souver?nit?t ?ber seine inneren und ?u?eren
Angelegenheiten.?
Das Wort ?demgem?ss? ist ein Synonym f?r ?in dieser Hinsicht?, ?unter dieser Voraussetzung?.
Mit diesem ?2plus4- Vertrag? waren also die Vereinbarungen, Beschl?sse und Praktiken der Vier M?chte
in ihrer jeweiligen Besatzungszone, wie diese von der 1. Londoner Konferenz einschlie?lich der
Zusatzprotokolle und der ?Dreim?chte-Konferenz von Berlin vom 02.August 1945? einger?umt wurden,
eigentlich (in dieser Hinsicht) beendet.
Gleichzeitig wurden noch Teile des ??berleitungsvertrages? in Kraft gelassen (8.Oktober 1990) und
das ??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin? - Berlin?bereinkommen
festgeschrieben (25.September 1990). Durch diese Vertr?ge und ?bereinkommen und der Tatsache, da?
der 2plus4-Vertrag niemals vom ?vereinten Deutschland? ratifiziert wurde, entstanden die neuen
besatzungsrechtliches Mittel ?Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland? in Verwaltung
der Drei M?chte und das besatzungsrechtliche Mittel vereintes Land Berlin? in Verwaltung der
Vierm?chte. Dadurch werden gleichzeitig die Widerspr?che zwischen dem Inhalt vom ?Vertrag ?ber die
abschlie?ende Regelung in bezug auf Deutschland? einerseits und den bedeutungsschweren ?Resten?
des ??berleitungsvertrages? und des ??bereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf
Berlin? auf der anderen Seite in perfekter und eleganter Art und Weise aufgel?st, m?ssen also stets als
Einheit in sich betrachtet werden.
Es wird somit auch f?r praktische unmittelbare Verwaltung der ?Bundesrepublik Deutschland des
vereinten Deutschland? unerheblich, ob der 2plus4- Vertrag vom ?vereinten Deutschland? ratifiziert
wurde oder nicht, und damit Artikel 1 (5) offen ist und trotzdem f?r die ?Bundesrepublik des vereinten
Deutschland? v?lkerrechtlich relevant ist.
Diese Unterscheidung wird im Artikel 1 (3) deutlich, wo es hei?t, (demgem?ss): ?Das vereinte
Deutschland hat keinerlei Gebietsanspr?che gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft
erheben.?
Damit wird jegliche Rechtsnachfolge f?r das Deutsche Reich durch das ?vereinte Deutschland?
ausgeschlossen.
Dies wird auch in den weiterhin noch g?ltigen Resten vom ?Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen? ("?berleitungsvertrag") deutlich, wo es in Neunter Teil Artikel 1 hei?t:
?Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland d?rfen deutsche
Staatsangeh?rige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die
Erkl?rung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder
mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des F?nften Teils Vertrags genannt sind, sowie
gegen deren Staatsangeh?rige keine Anspr?che irgendwelcher Art erheben wegen Ma?nahmen, welche
von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Erm?chtigung in der Zeit zwischen dem 1. September
1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind;
auch darf niemand derartige Anspr?che vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.? (Es mu?
an dieser Stelle ausdr?cklich darauf hingewiesen werden, dass der fehlende Friedensvertrag mit
Deutschland und den Alliierten weder durch die EU, noch durch die BRD, sondern ausnahmslos mit dem
Staate 2tes Deutsches Reich v?lkerrechtlich und kriegsrechtlich m?glich ist.)
Die BRD und die DDR erf?llten den Vertrag bekanntlich nicht, es wurde kein ?vereintes Deutschland? mit
eigener Verfassung hergestellt, sondern der Beitritt vollzog sich auf der Grundlage eines ?besch?digten?
Einigungsvertrages mittels eines nicht mehr existierenden Artikel 23/2 GG, obwohl dies durch den
?2plus4-Vertrag? ausgeschlossen wurde.
Das Sozialgericht Berlin (AZ: S72 Kr 433/93) hat im Gerichtsbescheid einer Negationsklage vom
22.09.1993 festgestellt, dass der ?Einigungsvertrag? vom 31.August 1990 (BGBl. 1990 II, S. 890)
ung?ltig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgel?st worden ist.
Das Sozialgericht Berlin ( Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) hatte vorher im Urteil einer Negationsklage
vom 19.5.1992 die Existenz der Kommissarischen Reichsregierung, der Kommissarischen Regierung
des Landes Freistaat Preu?en und des Magistrats von Gro?-Berlin festgestellt.
Am 25.September 1990 wurde das ??bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf
Berlin? unterzeichnet (03.Januar 1994 ratifiziert, BGBl. II S.26), wo es schon in der Pr?ambel hei?t:
?in der Erw?gung, dass es notwendig ist, hierf?r in bestimmten Bereichen einschl?gige Regelungen zu
vereinbaren, welche die deutsche Souver?nit?t in bezug auf Berlin nicht ber?hren? und hat dann
weiterf?hrend zum Rechtsinhalt, das Berlin in jeder Hinsicht weiter als Hauptstadt des Deutschen Reiches
bis zum Friedensvertrag unter dem Gesetz der Siegerm?chte steht. Artikel 2 lautet:
?Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma?nahmen
der alliierten Beh?rden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma?nahmen
begr?ndet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in
Kraft, ohne R?cksicht darauf, ob sie in ?bereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr?ndet oder
festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben
k?nftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsma?nahmen wie gleichartige nach deutschem
Recht begr?ndete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.?
Es gilt der V?lker- und Kriegsrechtsgrundsatz: Was f?r die Hauptstadt gilt, gilt f?r das ganze Reich.
In der aktuellen Mitgliederstaatenliste der UNO (Quelle: Internetseite UN.com) gibt es seit dem
03.10.1990 keine BRD mehr, sondern nur noch Deutschland, wobei die BRD nie der UNO gegen?ber eine
Erkl?rung abgegeben hat, da? sie jetzt als Deutschland firmiert.
Und da der Rechtsgrund f?r die Existenz der UNO die Nachkriegsverwaltung der F?nfm?chte (USA,
SU/Russland, VR China, GB, Frankr. ) ist, kann mit Deutschland nur das ?vereinte Deutschland? gemeint
sein, dies ist aber nicht v?lkerrechtlich identisch mit der Bundesrepublik Deutschland des vereinten
Deutschland. Das Spiel des Alleinvertretungsanspruchs, wie es schon von der alten BRD praktiziert
wurde, ist jedoch verloren worden, ?Deutschland? hat keinen st?ndigen Sitz im Sicherheitsrat bekommen.
Da der ?2plus4- Vertrag? vom Deutschen Bundestag, der mit der alten BRD zusammen untergegangen
ist, und nicht vom Parlament des ?vereinten Deutschland? ratifiziert wurde, ist die Bekanntmachung
vom15.M?rz 1991 des Bundesministers des Ausw?rtigen, in der das in Krafttreten des Vertrages bekannt
gegeben wird, v?lkerrechtlich nur von Seiten der Vier M?chte wirksam.
An dieser Bekanntmachung wird besonders deutlich, wie wirr es selbst f?r das Verst?ndnis der ?BRD?
ist. Laut dieser Bekanntmachung tritt der Vertrag f?r Deutschland in Kraft, die Ratifikationsurkunde hat
das vereinte Deutschland hinterlegt, und die Verk?ndigung erfolgt durch die Bundesrepublik
Deutschland.
Mit einem Wort, die alte BRD selbst gibt es seit dem 18.07.1990 definitiv nicht mehr, das
besatzungsrechtliche Mittel zur Selbstverwaltung auf dem Territorium der DDR, der BRD und
Westberlins f?r eine weitere ?bergangszeit bis zum Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich, Namens
?vereintes Deutschland? wurde nicht entsprechend des ?2plus4-Vertrages? herbeigef?hrt, (wie es
sp?testens mit der Bekanntgabe des Inkrafttretens des Vertrages h?tte passieren m?ssen), also leben die
Menschen auf diesen Territorien in der ?Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland? (im
weiteren BRDdvD), was sehr gut ausdr?ckt, da? der ?2plus4-Vertrag? seitens der BRD und der DDR
nicht korrekt umgesetzt wurde, vom ?vereinten Deutschland? nicht ratifiziert wurde, und gleichzeitig l?st
dies auch die scheinbaren Widerspr?che zu den Resten des ?berleitungsvertrages und des
Berlin?bereinkommens und aller anderen noch bestehenden alliierten Rechte logisch auf.
Dadurch, dass die alte BRD selbst am 17.07.1990 24.00 Uhr handlungsunf?hig untergegangen ist, sind
damit auch alle Gesetze und Vertr?ge mit untergegangen.
Alle danach im Namen der BRD bis zur Konstituierung des ersten neu gew?hlten Bundestages der
?Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland? errichteten Gesetze, Vertr?ge und Wahlen sind
somit ohne verfassungsrechtliche Grundlage erfolgt. Selbst das Gesetz zu den ersten ?gesamtdeutschen?
Wahlen f?llt darunter, tats?chlich waren diese ja auch nicht ?Gesamtdeutsch?, sondern Wahlen auf dem
Territorium des ?vereinten Deutschlands?. Dies bedeutet, da nicht beachtet wurde, da? in der Zeit
zwischen dem 18. Juli 1990 und der Konstituierung des neuen vereinten Bundestages nach den Wahlen
im Dezember 1990 regiert wurde, ohne eine Verfassungsgrundlage daf?r noch zu haben und diese
?bergangszeit nicht nachtr?glich (wie unter Adenauer 1949 geschehen) vom neuen vereinten Bundestag
in einem gesonderten Gesetz f?r rechtens erkl?rt wurde, einschlie?lich der gesetzlichen Regelung durch
diesen ?ber die grundlegenden Rechtsgrundlagen und Rechtsverh?ltnisse, steht die Bundesrepublik des
vereinten Deutschland im Zwange, ihre eigene Existenzgrundlage als V?lkerrechtssubjekt nicht
nachweisen zu k?nnen und st?tzt sich staatsrechtlich auf Behauptungen, denn auf Tatsachen.
Daraus folgt aber auch folgendes:
1. Die ?Erkl?rung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-M?chte-Rechte und ?Verantwortlichkeiten?
vom 02.10.1990 ist damit auch noch bis auf unbestimmte Zeit wirksam.
2. Die Rechte des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sind ohne besondere
Verk?ndigung wieder in vollem Umfang wirksam geworden.
3. Das Reichsrecht in der von den Vierm?chten bereinigten Fassung vom 22.Mai 1949 ist auch von der
Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland zu beachten, wobei das 2te Deutsche Reich der
BRDdvD gleichzeitig exterritorial gegen?bersteht.
4. Die Rechtsordnung des Staates 2tes Deutsches Reich wird durch die Rechtsauffassung in der
Bundesrepublik des vereinten Deutschland nicht ber?hrt, denn der Staat 2tes Deutsches Reich ist wieder
handlungsf?hig, da es nach dem V?lkerrecht wieder Personen gibt, die das 2te Deutsche Reich vertreten
k?nnen, namentlich mit dem Reichskanzler Dr. h.c. Wolfgang G. G. Ebel an der Spitze.
5. Obwohl das 2te Deutsche Reich damit zur Zeit keine Exekutive ?ber das Deutsche Reich in den
Grenzen vom 31.12.1937 aus?bt, setzen die Vierm?chte es aber in die Exekutive ?ber die eigenen
Staatsb?rger ein, also ?ber alle Personen, die einen Reichspersonalausweis beantragt oder ausgestellt
bekommen haben.
III. Das 2te Deutsche Reich existiert juristisch v?lkerrechtlich zweifelsfrei
Diese Feststellungen widerspiegeln sich auch in der Verdichtung der Ereignisse:
Am 08.Mai 1985 wurde der Generalbevollm?chtigte f?r das Deutsche Reich in Handlung f?r den
fehlenden Reichskanzler und Reichspr?sidenten durch die drei Hauptsiegerm?chte auf der Grundlage
Artikel 107 der UNO-Charta genehmigt und dienstverpflichtet.
Am 21.Mai 1996 best?tigte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen F?deration in Person der
Obersten Milit?rstaatsanwaltschaft (5uD-885-95) , da? die Proklamation Nr.3 des Alliierten
Kontrollrates f?r Deutschland nach wie vor in Kraft ist und die Gesetze des Obersten Befehlshabers der
Milit?rregierung Deutschland (SHAEF) in Kraft sind und im Rang h?her stehen als die Befehle 124 und
64 der SMAD.
Mit Wirkung zum 09.November 2000 wurde durch die Alliierten das Amt des Generalbevollm?chtigten
aufgehoben und zum Staate 2tes Deutsches Reich eine kommissarische Regierung auf der Grundlage
Artikel 73-91 der UNO-Charta gebildet, genehmigt und dienstverpflichtet.
Diese Regierung hat gewollt und genehmigt von den USA einen Sonderbotschafter f?r die Vereinten
Nationen ernannt und eine Klage zur Zwangsaufl?sung der Diktatur BRD verfa?t, die einem durch die
USA bestimmten Gericht in den USA vorliegt und durch einen internationalen V?lkerrechtler au?erhalb
der BRDdvD vertreten wird.
Mit der Genehmigung der ?Proklamation des Reichskanzlers durch die kommissarische
Reichsregierung? vom 18.02.2002 durch die USA ist der Staat 2tes Deutsches Reich gleichzeitig
berechtigt, eigene Personalpapiere (Personalausweise, Fahrerlaubnis, Dienstausweise, Reisep?sse,
Diplomatenp?sse) und eigene KfZ- Kennzeichen auszustellen.
Mit der Ernennung des seitens der USA gewollten und von den Vierm?chten genehmigten Pr?sidenten
des Kommissarischen Reichsgerichts, bildet das 2te Deutsche Reich - in Ermangelung handlungsf?higer
reichsverfassungsrechtlicher und reichsrechtlicher Rechtsanw?lte- Rechtssachverst?ndige der
Verwaltung und Gerichtsbarkeit des Staates 2tes Deutsches Reich aus.
Im Schriftwechsel mit dem Headquaters United States European Command im Juni 2003 wird durch die
Verwendung der besatzungsstatutenrechtlich richtigen Anschrift
German Reich,
Provisional Government,
Reich Chancellor,
K?nigsweg 1,
1000 Berlin-Zehlendorf 1 durch das US-EUCOM die Existenz und Handlungsf?higkeit des Staates 2tes
Deutsches Reich, der Kommissarischen Regierung und des Reichskanzlers unterstrichen.
An der herrschenden Rechtsauffassung in der BRDdvD vorbei wurde durch den Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Dezember 2004 und im Januar 2005 die Existenz und
Handlungsf?higkeit des Staates 2tes Deutsches Reich reichsrechtstaatlich mittels berlinstatusrechtlich
auch durch den die Generalbundesanwaltschaft postalisch richtig bezeichnete Anschrift :
Deutsches Reich, Komm. Regierung
-Der Reichskanzlerprovisorischer
Amtssitz
K?nigsweg 1
W-1000 Berlin Zehlendorf 1
festgestellt.
Wie richtig alle diese Ausf?hrungen sind, zeigt jedem ein Blick auf den ?Bundespersonalausweis?,
wo unter Staatsangeh?rigkeit: ?Deutsch? steht, nicht BRD, was wiederum bedeutet, dass alle Inhaber
dieses Ausweises nur eine Identit?tskarte besitzen und Staatenlos sind, denn die DDR hatte eine
Staatsangeh?rigkeit, in der BRD ist die Staatsb?rgerschaft mit Wirkung vom 26.04.1954 erloschen.
Deshalb ist unter Staatsangeh?rigkeit die Nationalit?t eingetragen.
Die Bundesregierung h?lt nat?rlich an der ?Macht des Faktischen? fest, aber die wirkliche Exekutive,
die wirkliche ?Macht des Faktischen?, liegt bei den drei Hauptsiegerm?chten.
Allein der SHAEF-Gesetzgeber bestimmt das Datum, wann der Artikel 13 der Reichsverfassung wieder
in seiner Wirksamkeit hergestellt und die BRD des vereinten Deutschland zwangsaufgel?st wird sowie
die Vereinigten Staaten von Europa vom Atlantik bis zum Ural als ein Europa der Vaterl?nder nach ihrer
Befreiung von Nationalsozialisten, Nationalisten, Kommunisten und Terroristen proklamiert werden........
jetzt mal eine Stellungnahme dazu von einem Insider, nicht lachen, es ist genau so ernst wie es jetzt kommt !!!!
Manches deutet jetzt darauf hin, da? die BRD-Aufl?sung in der Hauptsache kurz NACH diesem Zeitraum = nach dieser Woche kommt, obwohl sie IN dieser Woche - am 22. 7. - vermutlich mit der Aufl?sung des Bundestages, bei der gleichwohl noch Normalit?t vorgegaukelt wird, beginnt. Die Aufl?sung des Bundestags soll ja wohl noch eine Weile propagandistisch als Vorstufe zu "vorgezogenen Bundestagswahlen" ausgegeben werden; in Wirklichkeit ist sie aber der 1. Schritt der (de facto = administrativen) Aufl?sung der BRD, die de jure bereits 1990 erloschen war.
Neuerdings f?llt auf, da? immer seltener von vorgezogenen "Bundestagswahlen" im September geredet wird, daf?r von "Parlamentswahlen". Parlamentswahlen sind nat?rlich gerade NACH BRD-Aufl?sung f?llig, denn das restaurierte Deutsche Reich braucht nat?rlich auch, mit als erstes, Parlamentswahlen, aber eben f?r den Reichstag im Reichstag und nicht den abgeschafften Bundestag im Reichstag.
Hier in Berlin steht heute in der Zeitung (Tsp), da? der US-Generalstabs-Chef Myers heute morgen zu einem Besuch hier eingetroffen ist. Vielleicht ist die BRD insgeheim schon ab heute oder bald ab Tag X suspendiert, und die nachfolgende - zun?chst alliierte - Milit?rregierung hat heute schon begonnen oder ist f?r Tag X angeordnet worden, aber noch unter Geheimhaltung. Man mu? auf solche seltsamen Besuche achten - Myers hier, Fischer in USA usw.. Stoiber und Merkel werden dann vielleicht als Feigenbl?tter/Verk?ufer des Ganzen eingesetzt, denn sie hatten schon 2002 auf der Securitiy Conference in M?nchen die direkte Befehlsgewalt der US Army ?ber die Bundeswehr gefordert, ausdr?cklich unter Ausschaltung des Bundestages.
Sp?testens wenn die Banken schlie?en, damit zur Begleichung der BRD-Schulden etwa die H?lfte der Privatverm?gen beschlagnahmt werden k?nnen, werden wir wissen, da? es im Gange ist. Wenn n?mlich die BRD aufgel?st wird, mu? ja vor allem die Konkursmasse an die Gl?ubiger verteilt werden. Weil die BRD nie ein richtiger Staat war, sondern eine Finanzgesellschaft, was seit einiger Zeit ehrlich beim Namen ("Deutschland AG") genannt wird, haften in diesem Falle die Gesellschafter mit ihrem Privatverm?gen.
Zur Begleichung der Schulden, und als Ansto?finanzierung f?r den kurzfristig geplanten ausgeweiteten ?lkrieg USraels, m??te also die Teil-Einteignung des PERSONALS der BRD - also der Leute mit dem ber?hmten "PERSONALausweis" der BRD AG - wirklich sehr kurzfristig f?llig sein, umgekehrt auch, genauso dringend, als Schocktherapie f?r dieses Kotzbrocken-"Personal", das ja zum Teil nicht einmal mehr irgendeinem Galgen zuzumuten ist.
Allerdings wird die Bankenschlie?ung vielleicht am Anfang noch BRD-?blich umgelogen werden, z. B. in eine Terroranschlags-Folge oder die eines technischen Defekts, z. B. der Stromversorgung. Die L?gen ja seit Jahren nur alle an, die Wahrheit w?rde Sie vernichten.
Das "Personal" der BRD wird dann ein paar Wochen barfu? durch die H?lle gehen, bis die reichsdeutsche Flugscheibenfront erscheint und die Aufl?ser der BRD auch noch aufl?st. Je nach Theorie bl?hen uns jetzt also mindestens 2, maximal 4 Regimewechsel hintereinander in ganz kurzem Zeitraum.
Die K?rze des Zeitraums ergibt sich daraus, da? die Reichsdeutschen zwar abwarten wollen, bis alle ihre Masken haben fallen lassen, aber nicht, bis alle tot sind. Das erstmalig totale Space-Shuttle-Startverbot f?r die Discovery und die Wetterwaffenversuche der SS Bermuda Basis zeigen ja stilistisch schon an, da? man jetzt bald endlich zum Schlu? des Hickhacks kommen will. 60 Jahre reichen ja auch wirklich so langsam. Bei der m?glichen Eskalation nach der Bankenschlie?ung (bis zum prophezeiten Massentotschlag um die letzten Schappi-Dosen in den St?dten) erwarte ich das Ende des Schreckens deshalb in maximal einigen Wochen nach Beginn. Also ungef?hr Anfang September, wenn es diese/n?chste Woche losgeht.
Ich werde St?ck f?r St?ck, dehnen die es wissen m?chten die Wahrheit zutragen, damit man mal eine Wissensgrundlage hat, auf die man aufbauen kann. Nicht auf die Abzocker schimpfen, die Sitzen Selber in der Falle, sondern gedanken machen, wie kommen die Deutschen, wir da wieder raus, ohne uns gegenseitig an die Wand zu stellen.
MFG IMB