Im Bundesministerium f?r Arbeit und Soziales laufen die Vorbereitungen f?r ein sogenanntes SGB II-Optimierungsgesetz auf Hochtouren. Ein Arbeitspapier des Ministeriums beschreibt 56 vorgesehene erneute ?nderungen des Arbeitslosenrechts, die noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden sollen. Etliche ?nderungen werden bewirken, da? noch weniger Erwerbslose als bisher ?berhaupt Arbeitslosengeld II (Alg II) bekommen.
Hier eine unvollst?ndige Aufz?hlung des ?nderungskatalogs:
Herabsetzung der frei verf?gbaren Verm?gensfeibetr?ge
Drastische Versch?rfung der Sanktionsm?glichkeiten
Pr?fung der sogenannten Arbeitswilligkeit noch vor Antragstellung durch abschreckende Sofortangebote
Umkehrung der Beweislast bei der ehe?hnlichen und "gleichgeschlechtlichen lebenspartnerschafts?hnlichen" Gemeinschaften
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Abfrage und Ausspitzlung,
Institutionelle Verankerung von "Au?endiensten" bei den Leistungstr?gern
Herabsetzung der "angemessenen" Unterkunftskosten auf das Niveau der "alten Wohnung", wenn ohne Zustimmung des Tr?gers umgezogen wurde,
Reduzierung des Leistungsanspruchs bei befristetem Zuschlag nach Alg I
Zur Quelle:
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/sgb2-opti