Vorratsdatenspeicherung
From: Paul Boos [mailto:[email protected]]
Sent: Friday, February 03, 2006 17:09
Der ?berwachungsstaat nimmt Formen an - und die EU-Kommission ignoriert
zwingende Beschl?sse des EU-Parlaments. Die ISPs werden gezwungenerma?en
zu Erf?llungsgehilfen des Schn?ffelstaats,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69165
02.02.2006
EU-Kommission will keine Studie zur Vorratsdatenspeicherung durchf?hren
Die EU-Kommission h?lt die Durchf?hrung einer Vertr?glichkeitsstudie
?ber die Auswirkungen der im Dezember vom EU-Parlament beschlossenen
Richtlinie zur verdachtsunabh?ngigen Vorratsdatenspeicherung derzeit
nicht f?r erforderlich. Dies geht aus einer Antwort von Justizkommissar
Franco Frattini auf eine Anfrage der konservativen Abgeordneten
Charlotte Cederschi?ld hervor. Eine kurzfristige Folgenabsch?tzung w?rde
"keinen Mehrwert" bringen, argumentiert der Italiener. Einfluss auf den
Inhalt des Rechtsinstruments k?nne eine solche Studie gegenw?rtig
generell nicht mehr nehmen, da zwischen dem Parlament und dem EU-Rat
j?ngst erst Einigkeit ?ber die Direktive erzielt worden und das
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Die Best?tigung des
Parlamentsbeschlusses durch die Mitgliedsstaaten steht aber noch aus.
Die Haltung Frattinis ?berrascht, da die Abgeordneten gleichzeitig mit
der mehrheitlichen Zustimmung zu der Richtlinie eine Entschlie?ung
verabschiedet hatten. Darin wird die Kommission um eine Studie zur
Folgenabsch?tzung ersucht, "in der alle Fragen im Zusammenhang mit dem
Binnenmarkt und dem Verbraucherschutz behandelt werden". Frattini
begr?ndet seine Weigerung auch damit, dass die Kommission bereits im
Vorfeld der Vorlage ihres eigenen Richtlinienentwurfs zur Aufzeichnung
der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-B?rger eine
Vertr?glichkeitsstudie durchgef?hrt und in dem Vorschlag dokumentiert
habe. Die wenigen Punkte, welche die Kommission dabei in aller Knappheit
abhandelte, kritisierten Wirtschaftsvertreter aber als unzureichend f?r
eine echte Folgenabsch?tzung. Insbesondere Providervertreter zeigen sich
nach wie vor besorgt, dass die EU-Gesetzgeber und die Ermittler noch gar
nicht verstanden haben, um welche gigantische Datenspeicherung es bei
der beschlossenen Ma?nahme geht.
Frattini verweist derweil darauf, dass es den Mitgliedsstaaten
unbenommen sei, selbst Vertr?glichkeitsstudien zur nationalen Umsetzung
der Richtlinie in Auftrag zu geben. Dies k?nnte sinnvoll sein, da der
Spielraum bei der Implementierung der weitgehenden ?berwachungsauflagen
recht gro? sei. Man werde zudem dem Richtlinientext folgend eine
Arbeitsgruppe mit Vertretern von Strafverfolgern, Verb?nden, der
betroffenen Industrie, Abgeordneten und Datensch?tzern einrichten.
Generell stehe dann innerhalb von drei Jahren nach der 18-monatigen
Umsetzungsperiode eine umfassende Evaluierung der Richtlinie auf dem
Programm. Gleichzeitig gab Frattini noch einmal seinem Glauben Ausdruck,
dass die heftig umstrittene ?berwachungsinitiative im Einklang mit der
Europ?ischen Menschenrechtskonvention stehe und eine "gute Balance"
zwischen allen Interessen gefunden worden sei.
Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung s?mtlicher Verbindungs-
und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren,
E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe
siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten
Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):
? Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation