Ich bin mir im klaren, dass die BRD die Oder-Nei?e-Grenze u.a. im zwei+vier-vertrag anerkannt hat.
jedoch ist die BRD laut Bverfg nicht rechtsnachfolger des deutschen reichs, d.h. es hat nur f?r sich die grenze akzeptiert.
wie abwegig w?re die forderung, der weiderherstellung deutschlands in den grenzen von 37?