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Zitat von »"aus dem infokriegforum - BRD kein Rechtsstaat?"«
Zitat von »"MANUkey"«
Da wird ja immer wieder behauptet, dass es die BRD als Rechtsstaat nicht gibt, das stimmt!
Hier etwas, das einem deutschen Staatsb?rger vor kurzem passiert ist:
ich m?chte Dir noch etwas berichten, was mir passierte.
An der Grenze ?sterreich-Deutschland wollte man meinen Personalausweis
sehen. Den zeigte ich. Der Grenzpolizist nahm ihn, kopierte ihn und bat
mich, mit ins B?ro zu kommen, um mir "etwas" mitzuteilen. Ich stellte
den Wagen ab, stieg aus und dann meinte der ?sterreichischeGrenzbeamte:
"Was ist ihre Staatsangeh?rigkeit?" Ich antwortete, da? er das ja lesen
k?nne auf meinem Ausweis. Er entgegnete: "Nein, nein, ich will das von
Ihnen wissen."
Ich sagte darauf, da? ich Deutscher sei, also deutsch. Darauf sagte er:
"Ich habe sie nach ihrer Staatsangeh?rigkeit gefragt und nicht nach
ihrer Nationalit?t." - "Ach, gibt es da einen Unterschied?", erwiderte
ich. Er erkl?rte mir, da? in meinem Ausweis bei STAATSANGEH?RIGKEIT das
deutsche Wort DEUTSCH st?nde. Dieses Wort sei aber keine Rechtsvokabel
f?r eine Staatangeh?rigkeit. Die Franzosen h?tten in ihren P?ssen zu
stehen, REPUBLIK FRANKREICH, die Chinesen VOLKSREPUBLIK CHINA usw. und
die Deutschen sollten in ihrem Pa? zu stehen haben BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND bzw. BRD. Doch sei die BRD kein Staat. Ich fragte, ob er mir
dies irgendwie "beweisen" k?nnte.
Darauf hin gab er mir einige Seiten, die ich Dir im Anhang geschickt habe.
Was sagst Du dazu? Es ist doch interessant, da? man neuerdings vom
Auslandaufgekl?rt wird.
Lieben Gru?
Olaf
dies wurde zu Papier gebracht und siehe da:
Sehr geehrter Herr Busko,
hiermit best?tige ich noch einmal schriftlich den Eingang Ihres Schreibens. (siehe Telefonat 31.07.06 ca. 10:45 Uhr) Ihr Schreiben vom 27.07.06 - Z1334/L/06 Ich teile Ihnen ausdr?cklich mit das ich der Herrschaftsgewalt der Justiz der v?lkerrechtlich NICHT existierenden BRD exterritorial gegen?ber stehe!
Begr?ndung:
Die BRD hatte sich gem?? BVerfG Urteil von 1973 nach dem Geltungsbereich des GG definiert. Die BRD ist jedoch mitsamt dem GG seit dem 18.07.1990 um 00:00 Uhr erloschen.
Mit Streichung des Art. 23 GG ist auch der "Einigungsvertrag" ung?ltig, da dieser erst nach dem 18.07.1990 "ausgesprochen" wurde.
Gesetze und Staatsvertr?ge ohne Geltungsbereich sind wegen Versto?es gegen das Gebot der Rechtssicherheit ung?ltig und nichtig (BVerwGE 17, 192 - DVBI 1964, 147). Somit sind auch alle nachfolgend wirkenden Gesetze der BRD nichtig, - auch die Steuergesetze. Weitere BRD Gesetze sind seit dem 19.04.2006 ganz ohne Geltungsbereich, also ENDG?LTIG ung?ltig.
Folgende Tatsachen sollten Sie als Beamte oder Angestellte der nicht mehr existierenden BRD beachten: Es ist den Beh?rden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland"' seit dem 18.07.1990 nicht mehr m?glich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ?.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Beh?rden, Gerichte usw. der "Bundesrepublik Deutschland" nur die M?glichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen.
Da auch die Gerichtsvollzieher keine Amtspersonen sind (BRD wurde aufgel?st), ist es den sog. Beh?rden der "Bundesrepublik Deutschland" unm?glich, ?ber diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen.
Jeder Verwaltungsakt, der von den Beh?rden der seit dem 18.07.1990 00:00 Uhr erloschenen "Bundesrepublik Deutschland" an den B?rgern und deren Eigentum durchgef?hrt worden ist, ist ein rechtswidriger ?bergriff bzw. eine Souver?nit?tsverletzung und daher schadenseratzpflichtig. Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung f?r einen Bescheid o. ?. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der "Bundesrepublik Deutschland" sind seit dem 18.07.1990 keine Amtspersonen mehr (BRD wurde am 18.07.1990 aufgel?st, daher unterzeichnen z.B. Richter ihre Urteile seit diesem Zeitraum nicht mehr pers?nlich!).
Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anma?en, Bescheide und ?hnliche Ma?nahmen gegen B?rger durchzusetzen. Alle seit dem 18.07.1990 von den Beh?rden der "Bundesrepublik Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zur?ckzufordern.
Ich bitte Sie, in Ihren Antworten an mich nur geltendes Recht zu zitieren. Alles andere sind ausschlie?lich private Meinungen. Lassen Sie dies von Ihren, der Hochfinanz anh?ngigen, Juristen pr?fen.
Mit heilendem Gru?
Jan Heiland
www.konvergenzen.net
Zitat von »"Joe & Imet"«
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der V?lkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, da? das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 ?berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus?bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm?chte noch sp?ter untergegangen ist; ( ...). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsf?higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf?hig. (...) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr?ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht ?Rechtsnachfolger? des Deutschen Reiches (...). Sie beschr?nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ?Geltungsbereich des GG."
BILD dir deine meinung!
Dr. h. c. jur. Wolfgang Gerhard G?n..
Kommissarische Reichsregierung Germany
35 Min.
http://video.google.com/videoplay?docid=3748931583282210346&q=deutsches+reich
http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
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http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarische_Reichsregierung
http://lexikon.idgr.de/k/k_o/kommissarische-reichsregierung/krr.php
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... Dabei richtet sich die Kritik gegen grunds?tzliche, von den USA mit gepr?gte freiheitliche Wertvorstellungen wie Demokratie, Menschenrechte, Parlamentarismus und Pluralismus. Unter dem Deckmantel antikapitalischer Rhetorik wollen Rechtsextremisten...()...Globalisierungs-Kritik von Rechtsextremisten hat sich seit den Anschl?gen vom 11. September 2001 verst?rkt....
http://www.idgr.de/texte/rechtsextremismus/ideologie/globalisierung.php
Zitat von »"Schwabio"«
f. Streichung des Artikel 23 GG nach Herstellung der deutschen Einheit (au?enpolitische Wirkung ? Anerkennung des Status quo in Europa)
....
http://www.wiwi.uni-rostock.de/~polreg/Wahlen_Vertraege.htm
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"7. Mit dem Erl?schen des Grundgesetzes ist die ?Weimarer Verfassung? von 1919 wieder in Kraft. Die Verfassung des Staates ?Deutsches Reich? ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Die ?Weimarer Verfassung" vom 11.08.1919 ist nie v?lkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Aufl?sung des Grundgesetzes die einzig g?ltige verfassungsm??ige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Ver?nderungen.) Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der L?nder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes ?Sachsen- Anhalt? v?lkerrechtswidrig au?er Kraft gesetzt, doch sind diese v?lkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden. "
Das habe ich im Kontext-Forum gefunden. Ist in diesem Zusammenhang sicher sehr interessant. Brisantes Thema w?rde ich da mal sagen, denn dann w?rden wir ja den Zusatand haben, den wir 1933 schon hatten...
...
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist gleich nach ihrer Machtergreifung im Anschluss an den Besuch bei Chirac mit ihrem Bundesaussenminister an die Ostk?ste geflogen, um dort im White-House-Gov das sogenannte "Kanzler-Papier" und den "Kanzler-Vertrag" zu unterzeichnen. Seit vor 60 Jahren ganz Deutschland unter alliierte Verwaltung gestellt wurde, mussten bisher immer alle Protektorats-Verwalter mit ihren Au?enministern unverz?glich nach ihrer Machtergreifung ins White-House fliegen, um sich dort die Berechtigung abzuholen, das US-Protektorat Deutschland verwalten zu d?rfen.
In diesem Vertrag soll jeweils zugesichert werden, dass ohne Genehmigung der Ostk?ste keine Gesetze erlassen werden d?rfen und dass die Oberhoheit ?ber alle Medien und vor allem die Medienaufsicht in ganz Deutschland bis zum Jahre 2045 der US-Ostk?ste unterliegt.
Stringent ?berwacht werden die gesamten Vorg?nge in Deutschland von der nicht erst seit 60 Jahren in ganz Deutschland pr?senten Organisation www.bnaibrith.org.
Nachdem geplant ist, bis Ende April 2006 sowohl Syrien, als auch den Iran zu befreien, muss die deutsche Wehrmacht damit rechnen, f?r diese L?nder den Kampf um die Freiheit gemeinsam mit den USA zu f?hren, nachdem Herr Hu seine Zustimmung zur Befreiung d
ieser L?nder erteilt hat.
http://www.mija-spot.com/netzwerk/dem.html
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Bundekanzlerin Angela Merkel ist gleich nach ihrer Machtergreifung im Anschluss an den Besuch bei Chirac mit ihrem Bundesaussenminister an die Ostk?ste geflogen, um dort im White-House-Gov das sogenannte "Kanzler-Papier" und den "Kanzler-Vertrag" zu unterzeichnen. Seit vor 60 Jahren ganz Deutschland unter alliierte Verwaltung gestellt wurde, mussten bisher immer alle Protektorats-Verwalter mit ihren Au?enministern unverz?glich nach ihrer Machtergreifung ins White-House fliegen, um sich dort die Berechtigung abzuholen, das US-Protektorat Deutschland verwalten zu d?rfen.
In diesem Vertrag soll jeweils zugesichert werden, dass ohne Genehmigung der Ostk?ste keine Gesetze erlassen weden d?rfen und dass die Oberhoheit ?ber alle Medien und vor allem die Medienaufsicht in ganz Deutschland bis zum Jahre 2045 der US-Ostk?ste unterliegt.
Stringent ?berwacht werden die gesamten Vorg?nge in Deutschland von der nicht erst seit 60 Jahren in ganz Deutschland pr?senten Organisation www.bnaibrith.org.
Nachdem geplant ist, bis Ende April 2006 sowohl Syrien, als auch den Iran zu befreien, muss die deutsche Wehrmacht damit rechnen, f?r diese L?nder den Kampf um die Freiheit gemeinsam mit den USA zu f?hren, nachdem Herr Hu seine Zustimmung zur Befreiung dieser L?nder erteilt hat. Quelle: email
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http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland#Von_der_Bonner_zur_Berliner_Republik_.281990.E2.80.93Gegenwart.29
"Am 3. Oktober 1990 erfolgte der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Die Truppen der Alliierten verlie?en weitgehend das Land, die noch verbliebenen Milit?reinheiten der Alliierten haben keinerlei Hoheitsbefugnisse mehr und unterliegen dem NATO-Truppenstatut. Das wiedervereinigte Deutschland erlangte damit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges seine volle staatliche Souver?nit?t zur?ck."
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Erl?uterungen zu ? 23 GG...der ja eigentlich weggefallen ist:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/europa.pdf#search=%22%C2%A7%2023%20GG%22
Ich glaube, das ist ein riesen Skandal, denn hier steht klipp und klar, dass der Artikel 23 GG nach der Einigung gestrichen wurde:
http://www.wiwi.uni-rostock.de/~polreg/Wahlen_Vertraege.htm
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ?ber die Herstellung der Einheit Deutschlands ? Einigungsvertrag
(2. Staatsvertrag)
Verhandlungsbeginn 6. Juli 1990
Hauptdiskussionsgegenst?nde:
1. Hauptstadtfrage
2. Rechtsangleichung
3. k?nftige Finanzverfassung
4. Eigentumsproblematik (Entsch?digung vor R?ckgabe oder R?ckgabe vor Entsch?digung)
5. Umgang mit den Akten des Ministeriums f?r Staatssicherheit
6. Schwangerschaftsabbruch (Wohnort- oder Tatortprinzip)
7. Grundgesetz?nderungen
a. Neuregelung der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und L?ndern
b. Neugliederung der L?nder in bezug auf Berlin/Brandenburg
c. Aufnahme von neuen Staatszielbestimmungen (Recht auf Arbeit, eine gesunde Umwelt, Wohnung)
d. Frage der Anwendung des Artikel 146 und in diesem Rahmen Durchf?hrung einer Volksabstimmung
e. Artikel 51 GG ? Stimmenverteilung im Bundesrat (vier gro?e L?nder hatten Sperrminorit?t ? sollte erhalten bleiben)
f. Streichung des Artikel 23 GG nach Herstellung der deutschen Einheit (au?enpolitische Wirkung ? Anerkennung des Status quo in Europa)
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Ein weiterer Link zum Thema:
[Deutschland ist kein Reichsstaat/url]
[/quote]
[quote="Joe"]so geht es auch gefunden auf http://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm
Amtsgericht Kamenz
Az.: 3 Owi 140 Js 6734/02
Beschluss vom 26.06.2002
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 26.06.2002 wurde das Verfahren gem?? ? 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, da die Ordnungswidrigkeit verj?hrt war. Jedoch wie kam es hierzu? Eine interessante Geschichte?.
Der Fahrer, nennen wir Ihn Herr C ist juristisch und geschichtlich verbildet und verlangt f?r seine T?tigkeiten zudem noch einen Stundensatz von 120 Euro! Als Herr C den Bu?geldbescheid bzgl. seiner Geschwindigkeits?berschreitung (lediglich 11 km/h ? Geldbu?e von 20 Euro) erhielt, sandte er folgendes Schreiben an das Landratsamt K:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise den von Ihnen gestellten Bu?geldbescheid zur?ck und ?u?ere mich nicht zur Sache.
Begr?ndung:
Ich w?rde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bu?geldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (?23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ung?ltig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich st?tzen, erloschen.
Sie handeln aber v?lkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige K?rperschaft ?ffentlichen Rechts grunds?tzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz f?r Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grunds?tzlich keine Kompetenz mehr, Bu?geldbescheide, Kostenbescheide o.?. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Au?erdem berechne ich Ihnen f?r die Bearbeitung dieses Schreibens einen Stundensatz 120,- ?.
Den Bu?geldbescheid gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung in diesem Brief zur?ck.
Hochachtungsvoll
C............
Empfangsbest?tigung f?r den umseitigen Brief durch pers?nliche ?bergabe
Daraufhin ?bergab das Landratsamt K die Angelegenheit der zust?ndigen Staatsanwaltschaft und Herr C wurde zur Hauptverhandlung geladen. Daraufhin wurde C abermals t?tig und sandte folgenden Brief ans Gericht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle fest, da? ich nicht einen Einspruch gegen den Bu?geldbescheid eingelegt habe, sondern da? ich dem Landratsamt Kamenz mitgeteilt habe, da? es seit dem 18. Juli 1990 keine Rechtgrundlagen mehr hat, aufgrund derer das Landratsamt Kamenz berechtigt ist, Bu?geldbescheide zu erlassen. Da ich keinen ?Einspruch eingelegt" habe, kann auch nicht ?ber etwas, das es nicht gibt, hauptverhandelt werden.
Die Ladung zu irgendeiner ?Hauptverhandlung" auf den 3. Juli 2002 um 1230 Uhr, die Sie mir durch das Privatunternehmen Deutsche Post AG haben zustellen lassen, ist nichtig!
Ich ?u?ere mich nicht zur Sache der Verkehrsordnungswidrigkeit. Ich rege an, die Anberaumung dieser Hauptverhandlung aufzuheben, kein Verfahren zu er?ffnen und keine Hauptverhandlung durchzuf?hren.
Begr?ndung:
Ich stelle fest, da? der Umschlag der Postzustellung an mich eine Zustellung ?innerhalb des Bereich der Bundesrepublik Deutschland" vorsieht. Ich stelle fest, da? Sachsen gem?? dem ?bereinkommen zur Regelung; bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGB1. 1990 II, Seite 1274ff) kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland jemals war oder derzeit ist. Somit ist die Zustellung au?erhalb der Bundesrepublik Deutschland bewirkt und somit unwirksam.
Die Bestimmungen der Art. 1-32 HZ? (BGB1. 1977, II, S.1453) in Verbindung mit Art. 25 GG bei der Postzustellung sind nicht ber?cksichtigt worden. Die Zustellung ist somit nicht rechtskr?ftig.
Ich stelle fest, da? nach ? 3 FGG kein Gericht der ?Bundesrepublik Deutschland? und kein Gericht des Landes ?Sachsen? f?r mich zust?ndig ist.
Ich stelle fest, da? ich gem?? ? 20 G VG Exterritorialit?t gegen?ber der gesamten Rechtsordnung der ?Bundesrepublik Deutschland?, einschlie?lich der Gerichtsbarkeit, und gegen?ber der gesamten Rechtsordnung des Landes ?Sachsen?, einschlie?lich der Gerichtsbarkeit, genie?e. Ein ?Amtsgericht Kamenz" ist daher grunds?tzlich und nie f?r mich zust?ndig.
Die deutsche Volkszugeh?rigkeit kann man - entgegen der landl?ufig falschen Auffassung - nicht aufgrund der Aush?ndigung eines Personalausweises der de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten. Gem?? Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 zu 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) ist man Deutscher ausschlie?lich und nur auf Basis des RuStG bzw. kann man Deutscher nur auf der Rechtsgrundlage des Reichs- und Staatsangeh?rigkeitsgesetzes werden. Das RuStG ist ein Gesetz des Staates Deutsches Reich, es regelt nur die Staatsangeh?rigkeit Deutsches Reich, die vermeintlichen ?Staatsangeh?rigkeiten" der DDR und BRD kennt das Gesetz nicht. [Zu Ihrer Arbeitsentlastung: Das hier oben angef?hrte Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 373/83 finden Sie als .pdf-Datei auf der beiliegenden Informations-CD-ROM]
Zu meiner Person selber und Ihrer Nichtzust?ndigkeit als solches ist folgendes auszuf?hren:
Sie haben mir Ihr Ansinnen mitgeteilt, da? Sie am 3. Juli 2002 um 1230 Uhr eine ?Hauptverhandlung ?ber meinen Einspruch? durchf?hren m?chten.
In meinem Schreiben vom 23. April 2002 habe ich keinen Einspruch erhoben, sondern den Bu?geldbescheid mit der Begr?ndung zur?ckgewiesen, da? f?r diesen Bu?geldbescheid jegliche Rechtsgrundlage fehlt.
Eine Durchsetzung dieses unzul?ssigen und somit nicht g?ltigen vorgenannten Ansinnens, eine Hauptverhandlung ?ber einen von mir gar nicht gemachten Einspruch durchzuf?hren, ist nur mittels Rechtsbruch und durch Versto? gegen die geltenden Gesetze und Regelungen des (internationalen) V?lkerrechts und der nationalen Gesetze und nur in einer Diktatur machbar.
Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der UdSSR-Au?enminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Au?enminister Oskar Fischer mitgeteilt, da? die v?lkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 0,00 h aufgeh?rt hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, v?lkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Zeugen:
Eduard Schewardnadse.
Markus Meckel.
Am 17Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Au?enminister James Baker dem BRD-Au?enminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, da? der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, v?lkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Zeugen:
James Baker.
Hans-Dietrich Genscher.
Am 17. Juli 1990 bei den ?4+2-Verhandlungen? in Paris war bei beiden vorstehenden Vorg?ngen weiterhin der polnische Au?enminister Skubiszewski anwesend.
Zeuge :
Herr Skubiszewski.
Nur f?r den Fall, da? Sie der- irrigen - Auffassung unterliegen, da? das Grundgesetz und damit auch auf dem Grundgesetz basierende Gesetze der de jure erloschenen BRD gelten, zumindest bei Ihnen in ?Sachsen?, so mu? ich Ihnen mitteilen, da? Sie nicht befugt sind, im vorliegenden Fall eine ?Hauptverhandlung? gegen mich zu er?ffnen und durchzuf?hren.
Begr?ndung:
A) Das ergibt sich zum einen aus dem in Art. 20 III GG verankerten Grundsatz der Gesetzm??igkeit der Verwaltung. Dieser billigt Ihnen als Judikative zwar grunds?tzlich das Recht zu, auf Grund eines formellen Gesetzes oder einer hierauf beruhenden sonstigen Rechtsnorm in die Rechtssph?re des B?rgers einzugreifen.
Allerdings ist diese Befugnis auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschr?nkt. Insofern w?ren Sie vorliegend nur dann autorisiert, ?ber mein Leben und meine Person zu entscheiden, wenn das Gebiet von ?Sachsen" unter den Geltungsbereich des Grundgesetzes fiele.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie das ?brige sogenannte ?Beitrittsgebiet" auch, ist Sachsen niemals in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangt:
Zwar erkl?rte die Volkskammer der DDR am 23.08.1990 den Beitritt der ?Deutschen Demokratischen Republik? zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gem?? Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung vom 03.10.1990. Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserkl?rung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 au?er Kraft gesetzt. Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des ?Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ?ber die Herstellung der Einheit Deutschlands? ? ?Einigungsvertrag? - (BGBI. II 1990 S. 889(890), wo es hei?t: ?Artikel 23 wird aufgehoben.?
Da der Einigungsvertrag - und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. - sp?testens am 29.9.1990 in Kraft trat (vgl. BGBI. II 1990 S. 1360), mithin vor dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen.
Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.
Somit erstreckt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht auf ?Sachsen". Sie sind daher nicht bef?gt, Vorf?lle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die au?erhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf dem Gebiet ?Sachsen? stattgefunden haben, zum Anla? und zum Gegenstand Ihres judikativen Handelns zu machen. Es w?rde eine ?berschreitung ihrer ?rtlichen Zust?ndigkeit und damit einen eklatanten Versto? gegen den in Art. 20 III GG verbindlich festgeschriebenen Grundsatz des allgemeinen Gesetzesvorbehaltes bedeuten, gegen mich als Nichtb?rger der Bundesrepublik wegen einer au?erhalb der ?Bundesrepublik? und damit au?erhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes begangenen vermeintlichen Verkehrsordnungswidrigkeit eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuf?hren, deren rechtliche Grundlagen im f?r mich insoweit nicht geltenden bundesrepublikanischen Recht zu finden sind.
Wenn Sie sich hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens in dieser Angelegenheit im grundgesetzkonformen Bereich bewegen wollen - und ich gehe davon aus, das Sie dies anstreben und die aus Art. 20 III GG ableitbaren Schranken in puncto exekutiver Gewaltaus?bung zu respektieren bereit sind - dann ist die von mir angeregte Aufhebung der Anberaumung dieser Hauptverhandlung die einzige Ihnen verbliebene M?glichkeit und verfassungsrechtlich zwingend vorgegebenes Gebot.
B) Hilfsweise, f?r den Fall, da? Sie den unter A) gemachten Ausf?hrungen nicht zu folgen bereit sind m?chte ich folgendes ausf?hren:
Ihre mangelnde Erm?chtigung, als Amtsgericht in Sachsen im vorliegenden Fall eine Hauptverhandlung auf der Grundlage bundesrepublikanischer Rechtnormen anzuberaumen und durchzuf?hren, ergibt sich aus der Tatsache, da? ?Sachsen? kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist.
Zwar erkl?rte Art. 23 S. l GG a. F. ?Gro?-Berlin? geh?re zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, auch enthielt die Verfassung von Westberlin vom 01. 09. 1950 in Art. l II die Feststellung, ?Berlin ist ein Land der Bundesrepublik?. Dennoch war damit eine entsprechende staatsrechtliche Einheit nicht vorhanden. Denn der diesbez?glich in den genannten Verfassungsartikeln zum Ausdruck kommende Wille des deutschen Verfassungsgebers kann sich solange und soweit nicht auswirken, als die Drei M?chte, unter deren Besatzungsregime das Grundgesetz erlassen wurde, diesbez?glich Vorbehalte geltend machen.
Genau dies ist aber bis heute der Fall:
a) Bereits im Genehmigungsschreiben der drei westlichen Milit?rgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (vgl. VOB1. brit. Zone, S. 416) wurde festgeschrieben, das West-Berlin kein Land der BRD ist. Ein inhaltlich gleichlautender Vorbehalt wurde in der Folgezeit in der B K/O (50)75 vom 29.08.1950 (VOBI. I brit. Zone, S. 440) ebenso erkl?rt, wie in Art. 2 des ?Vertrages ?ber die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei M?chten? - sog. Deutschlandvertrag - vom 26.05.1952 (23.10.1954), (BGBI. II 1955, S. 305 ff.) sowie im Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin vom 24. 05.1967 (BK/L (67) 10) abgedruckt u.a. bei: v. M?nch: Dokumente des geteilten Deutschland, 1968 S. 201) ?...it has been and reains the Allied Intention an opinion that Berlin is not regarded as a Land of the federal Republic and is not governed by the Federation...?).
b) im gleichen Sinn hei?t es in Abschnitt II B des Vier-M?chte-Abkommens vom 03.09.1971, da? die Westm?chte erkl?ren, da? die Westsektoren Berlins ?so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind...?
c) An dieser Rechtsauffassung haben die drei westalliierten M?chte auch nach ?der politischen Wende 1989/90? unver?ndert festgehalten:
Dies ergibt sich aus dem ?bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. 09. 1990 (BGBI. II 1990. 8. 1274 ff.) Dort ist im vierten Absatz der Pr?ambel festgeschrieben, das durch dieses ?bereinkommen die fehlende deutsche Souver?nit?t in Bezug auf Berlin nicht ber?hrt wird (d. h. alles Vorgenannte und oben Dargelegte bleibt weiterhin voll g?ltig), mithin Berlin auch weiterhin kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist. Konkretisiert wurde diese Vorgabe in Artikel 2 S. l dieses ?bereinkommens, wo es hei?t: ?Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma?nahmen der alliierten Beh?rden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma?nahmen begr?ndet oder festgestellt worden sind (auch bez?glich der Feststellung, da? Berlin kein Bundesland der BRD ist), sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft."
d) Dieser Standpunkt der westalliierten M?chte hat auch durch Art. 7 des am 12. 09. 1990 unterzeichneten Vertrages ?ber die abschlie?ende Regelung in Bezug auf Deutschland - f?lschlicherweise "Zwei-plus-Vier-Vertrag" genannt- (BGB1. II 1990, S. 1318 ff.), wo die Beendigung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin erkl?rt wird, keine rechtswirksame ?nderung erfahren. In Art. SIS. 12 hei?t es n?mlich:
?Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie m?glich herbeigef?hrt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland"
Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht, da der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gem?? Art. 23 S. 2 GG a. F. nicht erfolgt ist. Insofern kann auf die obigen, unter Punkt A) gemachten Ausf?hrungen verwiesen werden. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein ?vereinigtes Deutschland" erfolgen. Die Zustimmung zum ?Zwei-plus-Vier-Vertrag? durch das Vertragsgesetz vom l 1.10.1990 (BGBI. II 1990. S. 1317) gen?gte insoweit den Anforderungen des Art. 8 S. 2 des Vertragswerkes nicht. Es hat keine Ratifikation durch ein ?vereinigtes Deutschland" stattgefunden. Aus diesem Grunde ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag bis heute nicht in Kraft getreten. Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt, weshalb der erw?hnte alliierte Vorbehalt, wonach Berlin kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist, weiterhin Bestand hat und rechtsverbindlich ist.
Wenn aber ?Sachsen? vom Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht erfa?t wird, bedeutet das in letzter Konsequenz, da? das Amtsgericht Kamenz nicht befugt ist - wie in meinem Fall offensichtlich ins Auge gefa?t - auf Grundlage von bundesrepublikanischen Rechtsnormen gegen mich eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuf?hren.
Die ?BRD? hat zu akzeptieren, da? der Status von Berlin von den Westm?chten - so wie oben dargelegt -v?lkerrechtlich verbindlich festgestellt worden ist. In diesem Zusammenhang sei auf Art. 25 des Grundgesetzes verwiesen, der unmi?verst?ndlich feststellt:
?Die allgemeinen Regeln des V?lkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor...? Zu diesem Grundgesetzartikel hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BverfGE 23, 309[363]) entschieden: ?Artikel 25 GG bewirkt, da? die allgemeinen V?lkerrechtsregeln ohne ein Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem innerstaatlichen Recht vorgehen.?
In einem weiteren Bundesverfassungsgerichtsbeschlu? (vgl. BVerfGE 23, 288[316]) hei?t es ferner: ?Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des V?lkerrechts liegt darin, kollidierendes innerstaatliches Recht zu verdr?ngen oder seine v?lkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken?.
Legt man diese Maximen zugrunde, so kollidierten die Rechtsnormen, auf die sich das Amtsgericht Kamenz st?tzen w?rde, mit v?lkerrechtlichem und damit h?herrangigem Recht. Als Normen aus bundesrepublikanischer Rechtsquelle, die hinter den v?lkerrechtlichen Regeln zur?ckbleiben bzw. die diesen widersprechen, m?ssen jene Rechtsnormen zur?cktreten und k?nnen nicht angewandt werden.
Ihr weiteres Vorgehen bewegt sich daher nur dann im grundgesetzkonformen Bereich, wenn Sie von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen, mich zu einer Hauptverhandlung zu laden. Dies bitte ich Sie, bei Ihren weiteren ?berlegungen zu beachten.
Eine Richterin oder ein Richter am Amtsgericht Kamenz hat grunds?tzlich keine Rechtsgrundlage mehr, Ladungen zu Gerichtsverhandlungen zu erlassen, jemandem zukommen zu lassen und Gerichtsverfahren durchzuf?hren. Dem Amtsgericht Kamenz fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Au?erdem berechne ich Ihnen f?r die Bearbeitung dieses Schreibens drei Stundens?tze ? 120,- ?, also 360,- ?.
Anbei gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung auch die mir unwirksam zugestellte Ladung zur?ck.
Hochachtungsvoll[/quote]
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Quellen:
http://forum.infokrieg.tv/viewtopic.php?t=242 - was_ist_Deutschland?
http://forum.infokrieg.tv/viewtopic.php?t=285&postdays=0&postorder=asc&start=0 - Deutschland kein Rechtsstaat?

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